Viele nebenberufliche Gründer fragen sich, welche Rechtsform sie wählen sollen, ob ein Businessplan notwendig ist und wie es mit der Gewerbeanmeldung aussieht.
Zu diesen 3 Punkten bei der Gründung im Nebenjob bekomme ich immer wieder Mails und Anrufe, weshalb ich im Folgenden darauf genauer eingehen werde.
[the_ad id=”18191″]Rechtsform für den Nebenjob
Die Wahl der Rechtsform ist zum Start in die nebenberufliche Selbstständigkeit notwendig, aber bei den meisten auch keine schwere Entscheidung.
Die allermeisten Solo-Gründer entscheiden für die Rechtsform “Einzelunternehmer”. Ich habe das damals auch getan und bin immer noch unter dieser Rechtsform tätig.
Ein Vorteil ist die leichte Gründung, da man weder zum Notar muss, noch einen Handelsregistereintrag benötigt. Ebenfalls nicht notwendig ist die doppelte Buchführung, wenn man unter 50.000 Euro Gewinn und 500.000 Euro Umsatz im Jahr liegt. Das ist gerade im Nebenjob oft der Fall. Allerdings haftet man, wie bei allen Personengesellschaften, mit dem kompletten Privatvermögen.
Wenn man mit anderen zusammen gründet, dann kommt z.B. die “GbR” in Frage, welche im Grunde dieselben Vorteile mit sich bringt, aber man haftet auch für den Partner. Das hat schon eine Menge Freundschaften zerstört.
Eine “Mini-GmbH” (UG) wäre zwar möglich und mit nur einem Euro Mindesteinlage zu gründen, aber dennoch ist das teuer (Notar) und zu aufwändig für die meisten. Schließlich ist hier die doppelte Buchführung vorgeschrieben. Allerdings haftet man grundsätzlich erstmal nur mit dem Gesellschaftsvermögen der UG, auch wenn in vielen Fällen dennoch auf den Geschäftsführer (dich) durchgegeriffen wird.
Am besten schaut ihr euch meine ausführliche Auflistung verschiedener Rechtsformen mit deren Vor- und Nachteilen an.
Am Ende kommt aber natürlich auch darauf an, was man genau machen will und welche Risiken es dabei ggf. gibt.
Die Wahl der Rechtsform hat direkte Auswirkungen auf den Firmennamen, den man wählen darf.
So darf man zwar auch als Einzelunternehmer ein fiktiven oder generischen Firmennamen wählen, aber man muss immer den eigenen Namen mit angeben. Tritt man in der Öffentlichkeit mit dem Firmennamen gegenüber Kunden und Lieferanten auf, sollte der Firmenname auf jeden Fall gut gewählt sein.
Zudem gilt es rechtliche Fallstricke (z.B. Markenrechte) zu vermeiden.
Macht ein Businessplan Sinn?
Ich werde oft gefragt, ob es wirklich sinnvoll ist einen detailierten Businessplan für eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu erstellen. Die meisten wollen sich diese Arbeit sparen oder nutzen irgendwelche fertigen Businesspläne.
Dabei muss man aber bedenken, dass ein Businessplan nicht nur für Kreditinstitute oder Förderanträge wichtig ist und allein schon dafür sollte man sich große Mühe beim Businessplan geben. Zusätzlich hilft ein Businessplan sehr dabei, selber den eigenen Weg zu planen und so weit es geht alle wichtigen Punkte zu analysieren und vorherzusehen.
Dabei geht es um weit mehr als nur die Geschäftsidee. Es geht um die Grundlagen der Selbstständigkeit und die praktische Umsetzung, um am Ende ein profitables und erfolgreiches Business zu haben.
Nun muss man als nebenberufliche/r Selbstständige/r zwar nicht in kurzer Zeit von den Einnahmen leben, aber wer will schon dauerhaft draufzahlen, zumal sich das auch das Finanzamt nicht lange anschaut.
Natürlich wird sich die Selbstständigkeit in der Realität anders als geplant entwickeln und nach und nach stärker von den Annahmen im Businessplan abweichen, aber für die ersten 6-12 Monate ist das ein guter roter Faden, an dem man sich orientieren kann.
Ansonsten besteht die Gefahr, dass man sich sehr schnell im Arbeitsalltag verliert und nicht mehr an das große Ganze denkt.
Ein Businessplan für die nebenberufliche Selbstständigkeit muss nicht so umfangreich sein, aber er sollte die folgenden Punkte enthalten:
- Stärken/Schwächen
Die eigenen Stärken und Schwächen sollte man auf jeden Fall analysieren, um herauszufinden, wo man seine Schwerpunkte setzen oder sich Hilfe suchen sollte. - Erfahrungen (Branche und kaufmännisch)
Wie viel Erfahrung man in dem angepeilten Tätigkeitsbereich hat, ist ebenfalls sehr wichtig. Doch da liegt meist nicht das Problem. Stattdessen fehlt es vielen Gründern an kaufmännischem Know How, welches aber ebenfalls sehr wichtig ist. - Geschäftsidee
Im vorherigen Teil dieser Artikelserie bin ich ausführlich auf das Finden lukrativer Geschäftsideen eingegangen. - Ziele
Man sollte sich auf jeden Fall messbare Ziele setzen und diese schriftlich festhalten. Nur so kann man die täglichen Maßnahmen ausrichten und zwischendurch prüfen, ob man auf dem richtigen Weg ist. - Kunden
Seine Kunden zu kennen ist ebenfalls sehr wichtig. Deshalb sollte man sich in seinem Businessplan ausführlich Gedanken dazu machen und recherchieren. - Markt / Konkurrenz
Eine Analyse der Marktentwicklung und der Konkurrenz gibt oft sehr interessante Hinweise zur Ausrichtung des eigenen Business. - Maßnahmen
Aus den aufgestellten Zielen und den Analysen der Kunden und des Marktes sollte man anschließend konkrete Maßnahmen ableiten. Das betrifft die eigenen Produkte genauso wie die Marketingaktivitäten. - Risiken
Keine Selbstständigkeit ist ohne Risiken, auch nicht die nebenberufliche. Deshalb ist es wichtig diese herauszufinden und generell ein Worst Case und ein Best Case Szenario für die Entwicklung des eigenen Business aufzustellen. - Finanzierung
Dieser Punkt ist in der nebenberuflichen Selbstständigkeit oft nicht ganz so wichtig, da man nicht davon abhängig ist, von seinem Neben-Business schnell leben zu können. Dennoch sollte man gut definieren, welche Investitionen man ggf. benötigt und wie diese finanziert werden. - Liquiditätsplan/Ertragsvorschau
Der Liquiditätsplan sollte auch im Nebenberuf aufgestellt werden, selbst wenn man nicht davon lebt. Aber zu hohe Kosten können durchaus das vom Hauptjob verfügbare Kapital übersteigen, weshalb man hier ebenfalls Sorgfalt walten lassen sollte.
Keinesfalls sollte man den Businessplan nach der Erstellung im Schubfach verschwinden lassen, sondern regelmäßig reinschauen und die aktuelle Entwicklung damit vergleichen.
Gewerbeanmeldung für die nebenberufliche Selbstständigkeit
Die Frage nach der Notwendigkeit einer Gewerbeanmeldung habe ich eigentlich schon kurz beantwortet. Aber ich möchte darauf im Folgenden nocheinmal etwas genauer eingehen.
Eine Gewerbeanmeldung ist nur dann notwendig, wenn man ein Gewerbe betreibt. Das ist immer dann der Fall, wenn man keinen freien Beruf, wie z.B. Arzt, Architekt oder Rechtsanwalt ausübt.
Viele verwechseln die umgangssprachliche Bezeichnung “Freiberufler” oft mit diesen freien Berufen. Die gemeinten Freiberufler sind aber in der Regel freie Mitarbeiter, die als Dienstleister für verschiedene Kunden tätig sind. Diese haben auch ein Gewerbe und deshalb ist eine Gewerbeanmeldung nötig.
Die Gewerbeanmeldung bekommt man beim lokalen Gewerbeamt der Stadt. Das ist eigentlich nicht kompliziert, nur bei der Tätigkeitsbeschreibung tun sich viele schwer. Diese sollte nicht zu speziell sein. Zum einen verstehen die Mitarbeiter dort oft nicht, um was es beim Affiliate Marketing oder ähnlichem geht. Zum anderen will man ja etwas flexibel sein, um später sein Business weiterentwickeln zu können und vielleicht auch etwas den Schwerpunkt zu verändern.
Die Anmeldung kostet 20 bis 40 Euro und mehr Infos dazu findet ihr in diesem Artikel.
Vom Finanzamt kommt danach übrigens automatisch ein Formular zur steuerlichen Erfassung, aber zum Thema Steuern komme ich erst in einem späteren Teil meiner Artikelserie.
Fazit
Die Wahl der Rechtsform und die Gewerbeanmeldung ist meist recht schnell erledigt. Ein Businessplan braucht dagegen Zeit und die sollte man sich nehmen.
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Hallo Peer,
ich habe bei meiner Gewerbeanmeldung die erfreuliche Erkenntnis erlangt, dass man auf dem Gewerbeamt sehr gut wusste, was sich hinter “Affiliate Marketing” verbirgt und neben dem üblichen Formular habe ich eine sehr gute Beratung genossen.
Es ist also oftmals neben dem rechtlichen Muss auch ein “gewinnbringender” Gang zum Gewerbeamt, um sein Gewerbe auf die rechtlichen, festen Beine zu stellen und ich rate jedem, der Affiliate Marketing betreibt, sich frühzeitig darum zu kümmern.
Wie Du selbst schreibst: Es ist gar nicht kompliziert.
Meiner Meinung nach enthält dieser ansonsten gute Artikel einen Fehler. Freiberufler ist die umgangssprachliche Bezeichnung für jemanden, der einen freien Beruf ausübt. Ich bin mir da sehr sicher, denn ich habe genau diesen Status. Ein Freiberufler benötigt *keine* Gewerbeanmeldung, muss aber bestimmte Kriterien erfüllen. Unter die freien Berufe fallen übrigens nicht nur Anwälte und Ärzte, sondern auch Journalisten, Schriftsteller, Künstler und viele andere, die einer Selbständigkeit im Internet nachgehen (können).
Belege:
http://www.foerderland.de/gruendung/gruendungsvarianten/freiberufler/
http://www.existenzgruender.de/DE/Weg-in-die-Selbstaendigkeit/Gruendungswissen/Freie-Berufe/inhalt.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland)
Sagen wir es mal so. Freiberufler wird für viele Sachen verwendet und nicht nur für freie Berufe. Dessen solle man sich einfach bewusst sein.
Hallo,
wenn ich als Fotograf meine eigenen Bilder vermarkte ist es Freiberuflich.
Wenn ich als Fotograf Auftragsarbeiten im eigenen Studio mache ist es ein Gewerbe.
Wenn ich das ein oder andere als Fotograf mit Fotografenausbildung mache ist es ein Handwerk.
Ob eine Tätigkeit Freiberuflich ist oder nicht entscheidet das Finanzamt.
Beim Fotografen entfällt dabb zwar die IHK / Handwerkskammer, dafür muß er sich in der Künstlerkasse anmelden.
Als Freiberufler ist man nicht Umsatzsteuerpflichtig. Wennn ich Anschaffungen hat, kann man auch keine Vorsteuer vom Finanzamt einfordern.
LG
Bernd
Knackpunkt ist schlussendlich doch die Gewerbesteuer, oder? Plus sonstige Folgekosten (IHK?). Also wenn man die Wahl hat, will man eher kein Gewerbe. So habe ich es verstanden.
Der Aufwand und die Kosten, aber auch die Möglichkeiten sind mit Gewerbe größer.
Hallo,
die Gewerbesteuer kommt erst ab einem bestimmten Jahresumsatz zum tragen. Ab wieviel und wie hoch ist von der jeweiligen Gemeinde abhängig. Die geben darüber gerne Auskunft.
Als kleines Unternehmen mit einem Gewinn unter 5.200 € kannst du derzeit von der IHK-Gebühr befreit werden.
Also beides kein Knackpunkt, außer du machst richtig dick Kohle. Dann sind diese Beiträge allerdings auch nur Peanuts 😉
LG
Bernd
Absolut richtig. Ich habe die Anmeldung meines Nebengewerbes komplett ONLINE gemacht. Das geht leider nicht überall. Bei mir (in Berlin) ist das kein Problem. Das sollte jeder Affiliate rechtzeitig machen. Damit ist man auf der sicheren Seite!
Gruß Berthold
Hallo, vielen Dank für deinen hilfreichen Blogbeitrag! Ohne das Internet wäre man hier oft ziemlich aufgeschmissen. Aber durch Leute wie dich, bekommt man tolle Infos. Merci. Herzliche Grüße, Brini
Hallo,
Ich stand bis vor kurzem vor der Frage wie es nun weiter gehen soll, da ich mit Nischenseiten und E-mail Marketing angefangen habe Geld zu verdienen. Anschließend habe ich mir ein Buch zur Existenzgründung gekauft und bin zusätzlich noch zur IHK gegangen, um mich beraten zu lassen, was ich jedem empfehlen würde. Dort wurde mich alles ziemlich gut und einfach erklärt, sodass mir viel Mühe erspart wurde. Ansonsten wenn ein Steuerberater oder Unternehmensberater in der Familie oder im Freundeskreis ist einfach mal ansprechen, kann nie schaden 😉
Gruß
Christian
Ich habe letzten Monat ein Nebengewerbe angemeldet. Bin Texterin und verfasse den Content auch für Affiliate Webseiten ;-). Die Anmeldung war kurios. In Bezug auf die Beschreibung der Tätigkeit, bin ich nun “Schriftsteller”. Der Typ war kurz vor der Pensionierung und wusste nicht was eine “Webseite” ist. Trotzdem, Kopf hoch und ich wünsche euch allen bestes Gelingen und viel Erfolg 🙂