Eine der wichtigsten Entscheidungen zu Beginn der Selbständigkeit ist die für den richtigen Firmen-Namen.
Eigentlich stimmt dieser Satz ja schon gar nicht, da man als Selbständiger keine Firma im klassischen Sinne hat, also auch keinen Firmenname, sondern eine Unternehmensbezeichnung.
Trotzdem hat man je nach Rechtsform verschiedene Möglichkeiten der Namensgebung. Darauf und auf Tipps für den optimalen Firmen-Namen gehe ich in diesem Artikel ein.
[Lese-Tipp: Teil 6 meiner Artikel-Serie zur Selbständigkeit: “Der Firmenname“]Die folgenden Aussagen sind meine persönliche Meinung und keine individuelle Rechtsberatung. Falls konkrete Fragen oder Probleme auftauchen, sollte man sich an einen Anwalt wenden.
Die Suche nach dem Firmen-Namen
Die Wahl des eigenen Firmennamens ist eine sehr wichtige Entscheidung.
Mit diesem Namen muss man dann leben und deshalb sollte man diese Wahl nicht überstürzen.
Am Markt wird man mit diesem Firmennamen bekannt und das ist meist der erste Eindruck, den man bei potentiellen Kunden hinterlässt.
Zudem steht die eigene Firmenbezeichnung auf allen Geschäftsunterlagen.
Hier ist also größte Sorgfalt geboten.
Welche rechtlichen Einschränkungen gibt es?
Bevor ich zum kreativen Teil komme, im Folgenden ein paar rechtliche Rahmenbedingungen bzgl. der Namensgebung. Die Möglichkeiten der Namensgebung für die eigene Firma hängen vor allem von der Rechtsform ab. Dabei gibt es bei Einzelunternehmen und GbRs eigentlich keinen richtigen Firmen-Namen, sondern eine Unternehmensbezeichnung.
Einzelunternehmer
Dabei handelt es sich also auch um Selbständige, Freiberufler und Kleingewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind.
Grundsätzlich muss man den Eigennamen angeben, also Vor- und Nachnahme. Diesen kann man dann aber um eine Bezeichnung, Branchenbezeichnung oder einen Phantasienamen ergänzen.
Während bei Freiberuflern der Nachname reicht, muss auch bei Kleingewerbetreibenden der Vor- und Nachname angegeben werden.
Beispiele:
- “Feinkost Beate Müller” (Kleingewerbe)
- “Grafikdesign Schmidt” (Freiberufler)
- “Kladaradatsch Markus Schmidt” (mit Phantasienamen)
Personengesellschaften
Bei Personengesellschaften, wie GbR oder OHG, gelten im Grunde die selben Regelungen bzgl. Namensgebung, Phantasienamen etc..
Bei der GbR müssen mindestens die Namen von 2 Gesellschaftern aufgeführt werden (wenn es mehr sind, dann noch “und Co.”).
Bei der OHG reicht der Nachname eines Gesellschafters oder man nutzt hier komplett einen Fantasienamen.
Beispiele:
- “Sanitärservice Markus Schmidt, Ulf Umhold und Co.” (GbR)
- “Umhold OHG”
Eingetragene Gesellschaften
Eingetragene Gesellschaften sind z.B. AG und GmbH. Bei diesen Gesellschaften muss immer die Rechtsform hinter dem Eigennamen oder Phantasienamen stehen.
In der eigentlichen Namenswahl sind diese Unternehmen relativ frei.
Wenn ein Kaufmann im Handelsregister eingetragen ist, dann muss sein Firmenname die Bezeichnung “e.K.” oder “e.Kfr.” enthalten.
Bei der Mini GmbH muss dahinter immer “Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)” bzw. “UG (haftungsbeschränkt)” stehen.
Beispiele:
- “Instandhaltung Berlin GmbH”
- “EDV Service Müller e.K.”
Achtung Falle!
Die Namensgebung ist aber nicht ohne Fallstricke. Ein paar der Probleme, auf die ihr acht geben solltet sind:
Der Firmenname muss zwar nicht den Firmeninhalt vermitteln (bei Phantasienamen ist das am deutlichsten), aber er darf auch nicht irreführend sein. Der eigenen Firmenname darf z.B. nicht vortäuschen, dass man international tätig ist, wenn man nur regional tätig ist (“International Design Peter Müller”). Ebenfalls darf der Firmenname nicht die Größe des Unternehmens falsch darstellen.
Ebenso sollte man nicht mit dem Markenrecht in Konflikt geraten. Obwohl man beliebige Phantasienamen wählen darf, sollte man nicht mit bestehenden Marken in Konflikt geraten.
Eine Internet-Recherche hilft da schon weiter. Ansonsten sollte man einen spezialisierten Anwalt aufsuchen.
Auch bei den Firmenzusätzen ist Vorsicht geboten. Allgemeine Begriffe wie Service, Technik, Beratung ist i.d.R. unbedenklich. Andere Begriffe, wie etwa Institut ist dagegen kritisch. Auch hier gilt, dass man keine Irreführung verursachen darf.
Im Einzelfall sollte man einen Anwalt fragen. Bei so einer langfristigen Entscheidung sollte man nicht riskieren, dass man nach ein paar Jahren evtl. den Firmennamen ändern muss.
Tipps für den optimalen Firmennamen
Nun möchte ich euch noch ein paar Tipps für die Auswahl eines Firmennamens geben.
- Wiedererkennbarkeit
Erstes Ziel des Firmen-Namen ist, dass die bestehenden Kunden und potentielle Kunden die eigenen Firma wiedererkennen. Man möchte unter diesem Namen bekannt werden und deshalb sollte man darauf achten, dass der eigene Firmenname einen Wiedererkennungseffekt besitzt.
- Klarheit
Ein Firmenname sollte eine gewisse Klarheit besitzen. Potentielle Kunden sollten also nicht darüber rätseln müssen, was genau die Firma macht. Also Vorsicht bei Phantasienamen.
- Unterscheidung
Man sollte sich von den restlichen Firmen der eigenen Branche unterscheiden. Nur weil alle anderen Firmen der eigenen Branche mit “Bad und Sanitär” beginnen, sollte man das nicht ebenfalls tun. Hier gilt es hervorzustechen.
- Einfach und kurz
Am schlimmsten ist es, wenn sich potentielle Kunden nicht den Firmennamen merken können, weil er zu lang oder kompliziert ist. Er sollte einfach zu Buchstabieren sein.
- Domain
Ist eine passende de-Domain frei? In der heutigen Zeit ist das sehr wichtig.
- Nicht zu einengend
Man sollte seinen Firmennamen im Zweifel nicht zu konkret wählen. Wer sich “Badservice Müller” nennt, wird Schwierigkeiten haben, potentiellen Kunden zu erklären, warum er jetzt auch Heizungen einbaut.
- Konkrete Begriffe in Slogan auslagern
Deshalb macht es Sinn, konkrete Leistungsbezeichnungen in einen Slogan auszulagen. Diesen kann man später dann auch ändern, ohne den Firmennamen ändern zu müssen.
Fazit
Die Auswahl des eigenen Firmennamens ist nicht einfach. Die oben genannten Tipps wirken gegenseitig und es ist meist eine Abwägung von Vor- und Nachteilen.
Allerdings sollte man auch ein wenig Mut mitbringen, denn wenn man versucht, allen Problemen aus dem Weg zu gehen, dann wird der Firmenname meist langweilig.
Man sollte sich auf jeden Fall in die Position potentieller Kunden versetzen und sich überlegen, wie bestimmte Firmennamen ankommen.
Viel Spaß bei der Wahl des eigenen Firmennamens.
In einem weiteren Artikel habe ich mich der Frage gewidmet, ob man den eigenen Firmennamen als Domain verwenden sollte oder nicht. Auch eine sehr wichtige Entscheidung.
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