Was tun, wenn sich die Konkurrenz nicht an die Regeln hält?

Was tun, wenn sich die Konkurrenz nicht an die Regeln hält?Als Selbstständiger kann es nie schaden, etwas von Jura zu verstehen. Denn wer sich in das Abenteuer der unabhängigen Beschäftigung wagt, den erwarten unzählige Gesetze und Vorschriften.

Auch wer sein Geld im Internet verdient, bleibt davon nicht verschont. Alle paar Wochen gibt es neue rechtliche Fallstricke. Kaum nerven alle Webseiten mit einem Cookie-Hinweis, erklärt ein Gericht den Facebook-Button für rechtswidrig.

Vor dem Gesetz sind glücklicherweise alle gleich. Und so hat sich auch jeder an die gleichen Regeln zu halten. Tut das ein Mitbewerber nicht, ist es das gute Recht des dadurch Benachteiligten, dagegen vorzugehen. Um sich gegen unfaire Kollegen zu wehren, gibt es verschiedene Wege, von denen ich folgend die wichtigsten erläutern möchte.

Hinweis:
Da ich kein Anwalt bin, handelt es sich bei den folgenden Ausführungen um meine persönliche Meinung und meine eigenen Erfahrungen. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung. Falls konkrete Fragen oder Probleme auftauchen, sollte man sich an einen Anwalt wenden.

Was tun, wenn sich die Konkurrenz nicht an die Regeln hält?

So sehr man sich als Selbstständiger, den solche Verschärfungen der Rechtslage vor allem Geld und Zeit kosten, auch darüber ärgern mag, im Grunde haben Gesetzgeber und Gerichte nur das Wohl unser aller im Sinn. Letztlich bleibt uns ohnehin nichts anderes übrig, als uns ständig auf dem Laufenden zu halten und den Gesetzen und Verordnungen Folge zu leisten. Unwissenheit schützt schließlich nicht vor Strafe.

Umso ärgerlicher ist es, wenn man selbst stets bemüht ist alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, die Konkurrenz es damit aber nicht so genau nimmt. Auf diese Weise entstehen Wettbewerbsnachteile. Schließlich könnte man mit dem Geld, das man wieder mal dem Anwalt für die erneute Überarbeitung der Widerrufserklärung überweisen muss, konkret seinen Online-Shop verbessern. Und wenn einem ein Konkurrent durch unlautere Werbung die eigenen Kunden wegschnappt, ist das auch kein Kavaliersdelikt.

1. Wettbewerbsverstöße persönlich ansprechen

Man muss sich ja nicht immer gleich vor dem Richter treffen, wenn jemand etwas falsch gemacht hat. Niemand ist allwissend und im Dickicht der Paragraphen kann schnell etwas übersehen werden. Nicht hinter jedem Gesetzesverstoß steckt böse Absicht. Und nicht jeder Verstoß schadet einem unmittelbar.

Insbesondere bei kleineren Vergehen sollte man also vielleicht Fünfe gerade sein lassen und es statt mit einer Klageschrift erst einmal mit einer E-Mail versuchen. Darin weist man den Kollegen freundlich aber bestimmt auf seinen Rechtsverstoß hin und bittet ihn darum, diesen schnellstmöglich abzustellen. Um beim Gegenüber auf Verständnis zu stoßen, hilft es kurz deutlich zu machen, warum man daran interessiert ist, dass sich alle Mitbewerber fair verhalten. Und warum auch er davon profitiert.

Mit einer solchen Nachricht stößt man meistens auf Verständnis und hat das Problem schneller gelöst, als es jeder Anwalt könnte. Deshalb empfehle ich bei der ersten Kontaktaufnahme auch nicht mit juristischen Konsequenzen zu drohen. So behutsam man das auch täte, die Gefahr ist groß, dass es von der anderen Seite negativ aufgefasst wird. Sie könnte sich schlicht weigern oder aber schlimmer noch, selbst auf Angriff schalten. Sollte sich nach einer ersten Benachrichtigung niemand rühren, kann man in einer Erinnerung immer noch deutlicher werden.

2. Abmahnung

Die Abmahnung ist im Internet häufig das Droh- und Druckmittel erster Wahl. Dadurch ist dieses juristische Mittel sehr in Verruf geraten. Dabei ist das Ziel der Abmahnung eigentlich gut gemeint. Statt wegen jeder Kleinigkeit gleich Klage einzureichen, soll die Abmahnung dabei helfen juristische Probleme quasi auf dem kleinen Dienstweg zu lösen und dadurch die Gerichte zu entlasten.

Über 90 Prozent der Verstöße im Wettbewerbsrecht werden im Abmahnverfahren gelöst. Dabei ist die Abmahnung nichts anderes, als eine formale Aufforderung einer (juristischen) Person an eine andere (juristische) Person, eine bestimmte Handlung oder ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Die zukünftige Unterlassung wird in der Regel durch eine schriftliche Unterlassungserklärung bestätigt.

Im Wettbewerbsrecht ist es Voraussetzung, dass beide Beteiligten auch tatsächlich Mitbewerber sind. Ein Online-Händler für Mode kann als keinen Online-Händler für KFZ-Zubehör abmahnen. Im Marken- und Urheberrecht hingegen muss nicht zwangsläufig eine Wettbewerbssituation zwischen den Parteien bestehen. Bedient sich der Internetauftritt eines Angelvereins also beispielsweise an den Bildern eines Köderherstellers, darf dieser den Verein abmahnen.

Abmahnungen haben einen schlechten Ruf, weil sie sie meist mit hohen Kosten verbunden sind. Neben einer Strafgebühr sind nämlich auch die Anwaltskosten zu bezahlen, hinzu kommt eine empfindliche Geldstrafe, wenn man sich nicht an die unterzeichnete Unterlassungserklärung hält.

Obwohl Abmahnungen in der Praxis häufig von Anwälten (im Auftrag ihrer Mandanten) ausgesprochen werden, besteht keine Anwaltspflicht. Grundsätzlich kann jeder auch selbst abmahnen. Dass das kaum geschieht, liegt vor allem daran, dass dem Geschädigten der (Zeit-)Aufwand für die Erstellung der Abmahnung, anders als bei Anwälten, in der Regel nicht oder nicht vollumfänglich ersetzt wird. Zudem bedarf eine rechtssichere Abmahnung juristischen Sachverstand, damit sie nicht zum Bumerang wird und der Abgemahnte – ggf. trotz berechtigter Abmahnung – mit einer Gegenabmahnung reagiert.

3. Wettbewerbszentrale einschalten

Gewissermaßen ein Mittelweg zwischen der friedlich gemeinten persönlichen Ansprache und der juristischen Keule der Abmahnung ist die Meldung eines Wettbewerbsverstoßes bei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, besser bekannt als Wettbewerbszentrale. Sie ist nach eigenen Angaben die größte und einflussreichste bundesweit und grenzüberschreitend tätige Selbstkontrollinstitution zur Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb. Es handelt sich dabei um einen gemeinnützigen Verein, in dem rund 2.000 Unternehmen und Verbände freiwillig Mitglied sind. Die Institution hat sich also die Förderung des fairen Wettbewerbs auf die Fahnen geschrieben.

Beschwerde über Wettbewerbsverstöße kann bei der Wettbewerbszentrale jeder melden, nicht nur ein Mitglieder. Am einfachsten geht das über das dafür zur Verfügung stehende Online-Formular. Wichtig bei der Meldung ist, dass Wettbewerbsverstöße konkret benannt werden. So reicht es beispielsweise nicht aus einfach anzugeben, dass das Impressum auf der Seite XY nicht vollständig ist. Vielmehr muss zum Beispiel beanstandet werden, dass dort keine ladungsfähige Anschrift eingetragen ist.

Anonyme Beschwerden bearbeitet die Wettbewerbszentrale nicht. Dennoch bleibt man als Beschwerdeführer in der Regel im Hintergrund. Gegenüber dem rechtswidrig handelnden Konkurrenten tritt nur die Wettbewerbszentrale in Erscheinung. Die eigenen persönlichen Daten werden nur zur Aktenverwaltung und für mögliche Rückfragen verwendet. Sollte die Bekanntgabe des Beschwerdeführers doch einmal nötig sein, setzt sich die Wettbewerbszentrale mit ihm vorher in Kontakt und bittet um Aufhebung des Datenschutzes.

Für denjenigen, der einen Wettbewerbsverstoß begeht, ist auch die Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale mit Kosten verbunden. Allerdings stehen die in keinem Verhältnis zu den Kosten einer klassischen anwaltlichen Abmahnung. Für den Geschädigten ist die Inanspruchnahme der Dienste der Wettbewerbszentrale kostenlos.

Nachteil dieser Methode ist, dass man von der Wettbewerbszentrale in der Regel nicht über den weiteren Verlauf und den Ausgang der Beschwerde unterrichtet wird. Man weiß also nicht, ob die Hausjuristen eine Beschwerde tatsächlich für verfolgungswürdig erachtet haben. Letztlich kann man also nur beobachten, ob der Rechtsverstoß durch den Mitbewerber nach Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale abgestellt wird.

Fazit

Wessen Geschäftsmodell es nicht ist, mit Abmahnungen sein Geld zu verdienen, der sollte sich gut überlegen, wie er Konkurrenten auf Regelverstöße hinweist. Mit Kanonen auf Spatzen zu schießen macht wenig Sinn. Oft führt eine schnelle E-Mail zu ebenso schnellen Erfolgen, ohne sich wochenlang mit Anwaltspost herumschlagen zu müssen. Das perfekte Kosten-Nutzen-Verhältnis, ohne die Beziehung zu sehr zu strapazieren.

Grobe, offensichtlich vorsätzlich begangene Verstöße von Wettbewerbern muss niemand hinnehmen. Will sich die Konkurrenz auf diese Weise einen Vorteil verschaffen, ist es nur legitim, sich dagegen zu wehren. Wer Angst vor rufschädigenden Konsequenzen oder racheerfüllten Gegenschlägen hat, kann dies auch teilanonym über die Wettbewerbszentrale tun.

Die Abmahnung vom Anwalt bleibt jedoch das eindrücklichste Mittel um sich gegen unlauteres Geschäftsgebaren oder aber auch Marken- und Urheberrechtsverstöße zu Wehr zu setzen. Sie hat fast immer Erfolg und sorgt dafür, dass sich der Abgemahnte solche Aktionen oder Unachtsamkeiten zukünftig zweimal überlegt.

5 Gedanken zu „Was tun, wenn sich die Konkurrenz nicht an die Regeln hält?“

  1. Jeder der schon einmal eine Abmahnung auf Grund einer vollkommen ungerechtfertigten Sachlage erhalten hat und im Anschluss viel Geld in Anwälte investieren musste, ist nicht mehr in der Lage Dinge persönlich anzusprechen. Selbstverständlich gibt es einen Unterschied zwischen Unternehmen und kleinen Einzelunternehmern, aber letzten Endes sollte sich jeder der Verantwortung bewusst sein. Wir sind inzwischen soweit, dass wir rund 2 x pro Woche Seitenbetreiber anschreiben müssen und um Entfernen von eigenen Inhalten bitten, was auch für uns ein Kostenfaktor ist. Nun ist es geplant dies an einen Anwalt abzugeben, der einmalig die Info per Mail bekommt und sich dann weiter darum kümmert. Business ist Business und leider kann ich nicht jeden freundschaftlich behandeln.

    Schade…

  2. Das ganze Thema ärgert mich (nicht der Artikel hier, der ist gut geschrieben … aber das Thema Abmahungen). Aus meiner Sicht sollten bei erstmaliger Abmahnung keine Gebühren anfallen. Zumindest nicht für Seiten die von Privatpersonen betrieben werden, deren Website Jahreseinnahmen geringer sind als die Gebühren der Abmahnanwälte. Glaube der übliche Satz liegt bei 600€ oder?

    Ich bin vor ein paar Jahren gegen eine Abmahnung vorgegangen und konnte mich auch einigen, dass der Betrag reduziert wurde. Dies war jedoch nur der Betrag für den “Vermeintlich Geschädigten”. Die Anwaltskosten blieben gleich. 🙁

  3. Ich kümmere mich nur um meine Arbeit. Um Mitbewerber mache ich mir keine Gedanken. Und wenn einer meint, aus Boshaftigkeit mir Schwierigkeiten zu machen, dann kann ich auch einmal meine Rechtsschutzversicherung nutzen, für die ich seit Jahren mehrere Hunder Euro im Jahr zahle 🙂

  4. Das ist ein schöner Beitrag, der die Reaktionsmöglichkeiten auf Rechtsverstöße von Mitbewerbern beschreibt. Als Vorteil der Abmahnung gegenüber einer persönlichen E-Mail ist noch zu ergänzen, dass diese in der Regel mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verbunden wird. Dadurch kann oft erreicht werden, dass der Mitbewerber dauerhaft auf gleichartige Rechtsverletzungen verzichtet. Die persönliche Ansprache ist dagegen unverbindlich und man geht das Risiko von Fristversäumnissen ein.

  5. Hi,

    also ich finde den Anfangssatz etwas amuesant, dass Gesetzgeber und Gerichte vor allem das Wohl aller im Sinn haetten 😉 jeje. Das hat man ja ganz klar an der DSGVO gesehen, die sich nach Angaben der Initiatoren vor allem gegen grosse Konzerne richten sollten, am Ende aber vor allem die kleinen Unternehmer stark belasten. Neben den USA ist Deutschland zu einem Land geworden, das im Wettbewerb fast ausschliesslich nur noch ueber Anwaelte kommuniziert. Oftmals sind sich Kleinunternehmer gar nicht darueber bewusst, dass sie etwas gesetzeswiedriges getan haben. Eine teure Abmahnung und eventuelle Folgekosten oder Schadensersatzleistungen kann das Ende des Kleinunternehmers bedeuten. Auch habe ich schon erlebt, wie grosse Konkurrenzfirmen kleine Unternehmen grundlos vor Gericht gezerrt haben und diese dann am lange Arm verbluten liessen, weil die Grossunternehmen wussten, dass der Kleinunternehmer mit seinem Budget keinen teuren Gerichtsstreit ueber mehrere Wochen finanziell
    durchhalten wuerde. Leider sind diese
    Maschen alle legal. Da das eigentliche Unternehmertum nur noch zweitrangig und der Profit im absoluten Vordergrund steht – was bis zu einem bestimmten Punkt auch verstaendlich ist – glaube ich nicht, dass sich in Deutschland mittel- und langfristig etwas aendern wird. Ich wuerde mir wie Gerald wuenschen, dass die erste Abmahnung immer kostenlos sein sollte. Auch Honoros Argument, sich eine entsprechende Rechtsschutzversicherung anzuschaffen, halte ich fuer sinnvoll. Allerdings sind entsprechende Versicherungen auf dem deutschen Markt bisher ueberschaubar und mitunter sehr teuer.

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