Wichtige Änderungen für Selbständige in 2013

Das Jahr neigt sich dem Ende entgegen und in etwas mehr als einem Monat haben wir bereits 2013.

Neben den guten Vorsätzen, die sich auch Selbständige immer wieder an Silvester vornehmen (und meist kurz danach wieder fallen lassen ;-)), bringt der Jahreswechsel in der Regel auch einige wichtige Änderungen mit sich.

In diesem Artikel möchte ich ein paar wichtige Änderungen vorstellen, die für Selbständige und Existenzgründer ab 2013 gelten.

Auf die folgenden Änderungen bin ich in den letzten Wochen gestoßen. Ich habe versucht alle Informationen in mehreren Quellen zu verifizieren, kann aber natürlich keine Garantie übernehmen, dass alle Infos auch 100% korrekt sind.

Steuern

Im Bereich der Steuern gibt es einige Änderungen ab dem Jahr 2013.

Im Rahmen des Jahressteuergesetzes (JStG 2013), welches ab dem 1.1.2013 in Kraft treten soll, gibt es eine Vielzahl an Änderungen.

Für Selbständige sind einige davon sehr interessant. So gibt es Änderungen bei der Rechnungserstellung.

Gutschriften müssen ab dem 1.1. die Angabe “Gutschrift” enthalten. Zudem gibt es Änderungen für bestimmte Branchen und bei den Fristen für Rechnung über innergemeinschaftliche Leistungen.

Minijobber können ab 2013 450 Euro statt 400 Euro steuer- und versicherungsfrei verdienen. Allerdings sollen künftig auch die Minijobber ihren Anteil von 4,6% in die Rentenversicherung einzahlen und nicht nur die Arbeitgeber.

Leider sinken die Aufbewahrungsfristen für Jahresabschlüsse, Inventare, Handelsbücher, Rechnungen etc. nicht von 10 auf 8 Jahre. Diese Änderung wurde vom Bundesrat gekippt. Einen sehr interessanten Artikel über die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gibt es auf dvud.de.

Es gibt noch weitere Änderungen im Rahmen des Jahressteuergesetzes, die aber sehr individuell sind und nur auf bestimmte Unternehmen und Selbständige zutreffen.

Versicherungen

Auch im Bereich der Versicherungen gibt es wichtige Änderungen.

So soll angeblich Mitte des Jahres die geplante und heftig umstrittene Rentenversicherungspflicht für Selbständige kommen. Ich hatte darüber bereits ausführlich berichtet.

In den letzten Monaten war es wieder etwas ruhiger um das Thema geworden, aber angeblich bastelt man gerade an dem entsprechenden Gesetz. Diverse Websites berichten davon, dass ab dem 1.7. die Pflichtversicherung kommen soll. Diese soll alle jungen Selbständigen und Gründer nach dem 1.7.2013 betreffen und die 30-50 jährigen Selbständigen, die bisher zu wenig vorgesorgt haben.

Was genau “zu wenig” bedeutet, ist aber noch nicht klar. Genauso wenig, wie die Höhe der Pflichtversicherung.

Wer aktuell mit dem Gedanken spielt, sich eine Rentenversicherung oder eine andere Versicherung zuzulegen, sollte sich den 21.12.2012 merken. An diesem Tag kommen die neuen Unisex-Tarife, was bedeutet, dass Männer und Frauen dasselbe zahlen müssen. Bisher war z.B. die Lebensversicherung für Frauen günstiger, ebenso wie die Rentenversicherung für Männer.

Das bedeutet, dass Männer bei der Altersvorsorge derzeit noch sparen können, verglichen mit den voraussichtlichen Beiträgen ab dem 21.12.2012.

sonstiges

Ab 2013 kommt eine weitere Phase des SEPA (Single European Payment Area). Für Überweisungen wurde dies bereits 2008 eingeführt.

Nun ist die Lastschrift dran. Anfang 2014 müssen alle Lastschriften umgestellt sein, so dass bereits ab 2013 mit großen Umstellungen zu rechnen ist.

Wer selber Lastschriften bei Kunden nutzt, muss sich deshalb nun darum kümmern und die Einzugsermächtigungen für das neue Verfahren erneut einholen.

Beim Elterngeld gibt es ebenfalls Änderungen. Und da diese auch Selbständige betreffen, habe ich sie hier mit aufgenommen. Dabei geht es um die Einkommensermittlung, die die Grundlage für die Zahlung von Elterngeld ist.

Selbständige profitieren von der neuen Regelung, da man ab 2013 die Gewinneinkünfte anhand des letzten Steuerbescheides vor der Geburt des Kindes berechnet, was die Ermittlung vereinfacht. Während des Bezuges des Elterngeldes wird der Gewinn zwar weiterhin anhand von Einnahmen- und Überschuss-Rechnungen ermittelt, aber nun gibt es einen Pauschalabzug von 25 % für Betriebsausgaben.

Insgesamt hat man hier also eine Vereinfachung der Einkommensermittlung vorgenommen.

Die GEZ führt ab 2013 ein neues Modell zur Erhebung des Rundfunkbeitrages ein. Statt wie bisher pro Gerät zu zahlen, gibt es nun eine geräteunabhängige Abgabe. In Zukunft wird die GEZ Gebühr pro Wohnung bzw. Betriebsstätte erhoben.

Das gilt natürlich auch für Selbständige, die ein Büro außerhalb der Wohnung haben. Bei bis zu 8 Mitarbeitern je Betriebsstätte sind es 5,99 Euro/Monat je Betriebsstätte. Ein Fahrzeug ist pro Betriebsstätte frei, darüber hinaus fallen 5,99 Euro/Monat pro Fahrzeug an.

Wer sein Büro innerhalb der eigenen Wohnung hat und für diese bereits GEZ-Gebühren bezahlt, muss für das Büro nicht nochmal zahlen. Allerdings fällt dann der Betrag von 5,99 Euro schon für das erste Firmenfahrzeug an, wenn man denn eines hat.

Fazit

Es gibt mal wieder eine Reihe von gesetzlichen Änderungen die Selbständige betreffen. Eine wirklich große und einschneidende Veränderung ist allerdings nicht dabei, wobei man natürlich noch abwarten muss, was nun genau mit der Pflichtrentenversicherung passiert. Das könnte für einen Teil der Selbständigen durchaus einschneidend werden.

Die nächsten Monate werden es zeigen.

Peer Wandiger

18 Gedanken zu „Wichtige Änderungen für Selbständige in 2013“

  1. Ergänzend zur GEZ vielleicht noch folgender Hinweis:
    (Wie Du richtig schreibst:) “Wer sein Büro innerhalb der eigenen Wohnung hat und für diese bereits GEZ-Gebühren bezahlt, muss für das Büro nicht nochmal zahlen. Allerdings fällt dann der Betrag von 5,99 Euro schon für das erste Firmenfahrzeug an, wenn man denn eines hat.

    Ergänzung: Der GEZ-Betrag fällt leider auch an, wenn das Fahrzeug ein reines Privatfahrzeug ist und nur gelegentlich für dienstliche Fahrten (die man ja für 0,30 €/km abrechnen kann) genutzt wird.

    MfG maew

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  2. Kleine Anmerkung zu den MiniJobber: Wenn es mich nicht täuscht ist der Prozentsatz 3,9 %. Es müßte die Differenz zwischen den normalen Satz von 18,9% und dem pasuchalen von 15% was der AG tragen muß sein.
    Aber MiniJobber können auch darauf verzichten, wenn Sie es schriftlich beim AG beantragen. Und diese Reggelung gilt nur für Neueinstellungen die ab dem 1.1.2013 eingestellt werden oder wenn der AG den monatlichen Betrag von 400 € auf 450 € erhöht.
    Ich hoffe ich liege jetzt nicht falsch. Sonst lösch den Beitrag einfach Peer!

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  3. Danke für die nützlichen Infos, solch ein kurzer und knapper Überblick ist deutlich besser, als sich alles mühsam zusammen zu suchen. 🙂

    Finde das mit den Minijobs ganz interessant. Hier redest du aber bestimmt von der GKV, richtig? Also sollen zukünftig auch Minnijobber in die gesetzliche einzahlen. Gilt das bereits ab dem ersten verdienten Euro?

    Was die GEZ betrifft, kann man eigentlich wie immer nur den Kopf schütteln, als ob Fernsehen, was übrigens sehr schlecht ist bezogen auf das Programm, nicht schon teuer genug wäre. :/

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  4. “Minijobber können ab 2013 450 Euro statt 400 Euro steuer- und versicherungsfrei verdienen. Allerdings sollen künftig auch die Minijobber ihren Anteil von 4,6% in die Rentenversicherung einzahlen und nicht nur die Arbeitgeber.”

    Grundsätzlich ja, aber die Arbeitnehmer können einen Antrag stellen, dass diese keinen Beitrag in die Rentenversicherung bezahlen. Vor 2013 war es genau umgedreht.

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  5. Auf welchen Websites soll denn das stehen mit der Rentenversicherungspflicht für Selbständige ? Habe im Netz dazu nichts gefunden. Kann mir irgendwie schlecht vorstellen, dass das kurz vor der Bundestagswahl noch durchgepeitscht werden soll, man macht sich ja auch nicht unbedingt beliebt damit.

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  6. Hallo,
    hab mir grad den alten Beitrag zur Rentenpflicht angeschaut und denke, dass sich da inzwischen auch etwas getan hat. Wie Bernd schon sagte, wird es die Rentenpflicht vermutlich nicht so schnell geben, da gabs im August noch viel Gegenwind und auch der Spiegel hat darüber kurz berichtet: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/altersvorsorgepflicht-zwangsrente-fuer-selbstaendige-droht-zu-scheitern-a-849667.html

    Ansonsten find ich krass, dass die jetzt bei den Rundfunkgebühren so zuschlagen…Ich kenne so viele Leute, die einfach keinen Fernseher haben und die sollen jetzt für die Schwarzseher mitzahlen… 🙁

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  7. Jetzt mal ehrlich, warum sollte ich überhaupt für ARD und Co. zahlen? Sollen sie es verschlüsseln und so machen wie jeder andere PayTV Sender auch.

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  8. @ Gregor
    Der Artikel ist ebenfalls recht alt. Wie genau der aktuelle Stand derzeit ist, lässt sich schwer beurteilen. Ich denke jedoch nicht, dass dieses Thema ganz vom Tisch ist.

    Spätestens nach der Bundestagswahl wird das wieder aktuell. Da bin ich mir sicher.

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  9. Die Rentenversicherungspflicht für Selbständige ist ein weiteres ‘schönes’ Beispiel für die Alimentierung der Versicherer durch den Staat. Sollte man als Erwachsener nicht selbst entscheiden dürfen, wie man seine Altersvorsorge gestaltet?

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  10. Ich bin selber Minijobber und freue mich schon auf die Erhöhung. Aber 50 EUR mehr leider nicht so viel. Aber bin gespannt wie lange bleibt dann 450 EUR….Lange ohne Erhöhung.

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  11. Das ist mittlerweile nur noch Wahnsinn hier in Deutschland.
    Klar noch ne Pflichtversicherung für Leute die etwas auf die Beine stellen wollen – man hat als Gründer ja eh die Kohle im Überfluss….. was soll der Geiz? Raus mit dem Schotter… heija was kost die Welt?

    Zusätzlich noch die GEZ…… so langsam machts echt keinen Spaß mehr.

    Die ‘großen’ werden gebauchpinselt und den kleinen drangsaliert man immer mehr……

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  12. Da ändert sich aber eine Menge. Ich bin gespannt auf die Rentenpflichtversicherung und ob diese in einem Wahljahr wie 2023 wirklich durch kommt, wo doch die Regierungskarten neu gemischt werden.

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  13. Das mit der GEZ war so vorrauszusehen. Der größte Mist! Die Rentenpflichtversicherung finde ich so nicht vernünftig. Jeder sollte für sein Alter selber vorsorgen dürfen ohne Zwang und muss.

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  14. Bin erst seit kurzem Selbständig und es ist nicht leicht für einen ehemaligen Angestellten gleich alle Aufgaben, die bei einer Selbständigkeit so mitkommen, perfekt zu meistern.
    Danke für die Tipps im neuen Jahr!

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  15. Hi,

    danke für die sehr übersichtliche Liste! Das die Pflicht-RV kommen soll wusste ich bisher noch nicht. Wir sind gerade erst dabei ein Unternehmen zu Gründen, schön das es Seiten wie euch gibt, da man die Infos schön bekommt.

    Für viele (wie uns als Tanzschule) spielt dann auch noch die GEMA-Änderung eine Rolle, wobei ich hiermit schon direkt Kontakt zur Gema gesucht habe und sich Rausstellte, das die Änderung keine “Kursveranstalltungen” betrifft 🙂

    Gruß aus Niederbayern

    Jan

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