Scheinselbstständigkeit – 7 Tipps, um nicht in die Falle zu tappen und welche Folgen drohen

Scheinselbstständigkeit - 7 Tipps, um nicht in die Falle zu tappen und welche Folgen drohenDie Scheinselbstständigkeit schwebt über vielen Existenzgründern, Freiberuflern und Selbstständigen wie ein Damoklesschwert und viele sind sich gar nicht bewusst, dass sie finanzielle und rechtliche Probleme bekommen können.

Wann eine Scheinselbstständigkeit vorliegt und wie ihr das selbst überprüfen könnt, erläutere ich im Folgenden. Zudem liste ich 7 Tipps auf, um nicht in diese Falle zu tappen.

Des Weiteren gehe ich auf die möglichen negativen Folgen ein.

Hinweis:
Da ich kein Anwalt bin, handelt es sich bei den folgenden Ausführungen um meine persönliche Meinung und meine eigenen Erfahrungen. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung. Falls konkrete Fragen oder Probleme auftauchen, sollte man sich an einen Anwalt wenden.

Wann liegt eine Scheinselbstständigkeit vor?

Selbstständig zu sein bedeutet im Grunde, dass man für sich selbst arbeitet, allein über geschäftliche Angelegenheiten entscheidet und unabhängig ist.

Nun ist es bei vielen Selbstständigen mit Kunden natürlich so, dass man nicht ganz allein entscheiden kann, sondern auf Wünsche und Bedürfnisse der Kunden eingehen muss. Dennoch hat man das Ruder des eigenen Business in der eigenen Hand und kann sowohl kurz-, als auch langfristige eigene Entscheidungen treffen.

Doch nicht bei jeder Selbstständigkeit ist das gegeben und dann kann es passieren, dass eine Scheinselbstständigkeit vorliegt.

Dazu gibt es einige Fragen, die man ehrlich beantworten sollte:

  • Arbeitest du im Großen und Ganzen nur für einen Auftraggeber?
  • Führst du deine Arbeiten in den Räumen dieses Auftragsgebers aus?
  • Gibt es eine Verpflichtung zu bestimmter Software und Hardware?
  • Kann dir dein Auftraggeber Weisungen erteilen, an die du dich halten musst?
  • Gibt dir der Auftraggeber feste Arbeitszeiten vor?
  • Verlangt dein Auftraggeber regelmäßige Berichte?
  • Stammen deine Einnahmen zum absolut größten Teil von einem Auftraggeber?

Das sind die Haupt-Kennzeichen einer Scheinselbstständigkeit. Wenn du diese Fragen überwiegend mit Ja beantwortest, besteht zumindest die Gefahrt einer Scheinselbstständigkeit.

Es gibt viele Berufsbilder, in denen das immer wieder vorkommt. Beispiele sind: Berater, Texter, Grafiker, Fahrer, Dozenten, Programmierer und andere.

Folgen einer Scheinselbstständigkeit

Prüfungen auf Scheinselbstständigkeit können vom Deutschen Rentenversicherung Bund, dem Arbeitsgericht, dem Finanzamt oder von Sozialversicherungen vorgenommen werden.

Wurde erstmal festgestellt, dass eine Scheinselbstständigkeit vorliegt und ein Verfahren eingeleitet, kann das teuer werden, sowohl für den “Selbstständigen”, als auch für den Auftraggeber.

Deshalb sollte man im Vorfeld prüfen, ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt (bzw. die Gefahr dafür besteht) und versuchen diese möglichst durch entsprechende Maßnahmen aufzulösen oder besser gar nicht erst entstehen zu lassen.

Schließlich kann es weitreichende Folgen sowohl für den Auftraggeber, als auch für den Auftragnehmer geben. Der Auftraggeber muss ggf. Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer nachzahlen, der Auftragnehmer wird Angestellter, es gibt rechtliche Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung und mehr.

Aber auch der Auftagnehmer bekommt Ärger. Die Selbstständigkeit wird beendet und er wird zum Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmer-Anteile der Sozialversicherungen müssen nachgezahlt werden und eventuelle frühere Vorsteuerabzüge bei der Umsatzsteuer müssen zurückgezahlt werden.

Neben rechtlichen Folgen gibt es also vor allem finanzielle Risiken, die beiden Seiten sehr weh tun können.

Neue Regelungen ab 2022

Im Mai 2021 hat der Deutsche Bundestag Änderungen am Statusfeststellungsverfahren beschlossen, die auf viel Kritik gestoßen sind.

So wird es nun schwieriger bei einem Statusfeststellungsverfahren auch die Frage der Versicherungspflicht zu klären, da dies voneinander getrennt wurde.

7 Tipps, um nicht in die Falle zu tappen

Die folgenden 7 Tipps sind für Selbstständige und Freiberufler gedacht, um im Vorfeld und während der Arbeit für einen Auftraggeber sicherzustellen, dass keine Scheinselbstständigkeit vorliegt.

  1. Vorher informieren

    Auch bei diesem Thema schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. Deshalb ist es wichtig, dass man sich als Existenzgründer, Freiberufler oder Selbstständiger vorher über dieses Thema informiert, was du mit dem Lesen dieses Artikels ja auch tust.

    Aber auch später sollte man das Thema immer im Auge behalten.

  2. Verträge prüfen

    Wer für einen Auftraggeber im größeren Umfang arbeitet, bekommt oft einen Dienstvertrag. Dieser sollte aufmerksam gelesen und hinsichtlich der oben aufgelisteten Fragen geprüft werden. Die Ausführungen und Vorstellungen des Auftraggebers sollte man auf jeden Fall kritisch analysieren.

    Ebenso kann und sollte man einen Dritten (Anwalt) mit ins Boot holen, gerade wenn es sich um einen umfangreichen Auftrag handelt.

  3. Für verschiedene Auftraggeber arbeiten

    Am einfachsten kann man die Scheinselbstständigkeit vermeiden, wenn man für verschiedene Auftraggeber arbeitet. Das bedeutet nicht nur mehr rechtliche Sicherheit, sondern mehrere Standbeine sind generell für Selbstständige eine gute Idee, um langfristig erfolgreich zu sein.

    Die Abhängigkeit von einem großen Auftraggeber ist also nicht nur eine rechtliche Gefahr, sondern man setzt sich auch selbst einem großen unternehmerischen Risiko aus. Wenn z.B.dieser eine Auftraggeber wegfällt, hat man fast keine Einnahmen mehr.

  4. Leistungen bewerben und Kunden-Akquise durchführen

    Bei Prüfungen durch Behörden wird unter anderem geschaut, ob der Selbstständige überhaupt geworben hat und eine Kunden-Akquise durchführt.

    Eine eigene Website mit dem Angebot der Leistungen, Werbeanzeigen, Flyer und mehr sollten deshalb genutzt werden.

  5. Eigenen Arbeitsraum nutzen

    Einen eigenen Arbeitsraum zu haben, in dem man die Tätigkeiten ausführt, ist ebenfalls aus verschiedenen Gründen wichtig. So hat man nicht nur ein angenehmes und bekanntes Arbeitsumfeld, man ist auch räumlich unabhängig vom Auftraggeber.

  6. Eigene Technik nutzen

    Gleiches gilt für die genutzte Technik, die man selbst gekauft hat und einsetzt. Entsprechend hat man hier die freie Auswahl der Hard- und Software, auch wenn es für bestimmte Arbeiten sein kann, dass eine konkrete Software genutzt werden muss.

  7. Abhängigkeit vermeiden

    Generell sollte man als Selbstständiger und Freiberufler immer versuchen Abhängigkeiten zu vermeiden. Ein großer Vorteil und Pluspunkt der Selbstständigkeit ist ja gerade die Unabhängigkeit und das freie unternehmerische Handeln.

    Wer sich dagegen auf eine Scheinselbstständigkeit einlässt, riskiert nicht nur großen Ärger, sondern wird auch nie eine wirklich erfolgreiche Selbstständigkeit aufbauen können. Stattdessen wird man ein Angestellter zweiten Grades, der Anweisungen des Auftraggeber ausführen muss, aber die Vorteile eines Angestellten nicht hat (Urlaubsanspruch, Altersvorsorge …).

Absicherung gegen Scheinselbstständigkeit

Wer sich in einer Grauzone bewegt und sich nicht sicher ist, ob es mal Probleme mit dem Thema geben kann, sollte über eine Absicherung nachdenken.

So bietet sich eine Berufshaftpflichtversicherung an, die bei nachträglichen Forderungen und Abmahnungen hilft und dafür sorgt, dass man keine existenzbedrohenden existenziellen Schäden hinnehmen muss.

Klar ist aber auch, dass es viel besser ist im Vorfeld sicherzustellen, dass keine Scheinselbstständigkeit vorliegt. Und ganz ehrlich, wer wirklich Selbstständig sein möchte, der will unabhängig arbeiten und selbst entscheiden können.

Habt ihr schon mal Erfahrungen mit der Scheinselbstständigkeit gemacht?

Peer Wandiger

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