In letzter Zeit gab es einige Aufregung um Schleichwerbung auf YouTube, Facebook und Instagram. So wurde eine Instagram-Nutzerin abgemahnt, weil sie ihre werblichen Beiträge nicht als Werbung gekennzeichnet hatte.
Wie so oft gab es im Nachhinein einige Überreaktionen, die ebenfalls nicht so sinnvoll sind.
Was man denn nun wie genau auf Instagram, YouTube, Facebook und Co. kennzeichnen muss, erfahrt ihr im Folgenden. Zudem schafft ein neuer Gesetzentwurf mehr Rechtssicherheit.