Das Gesetz schreibt vor, dass der, der Schaden anrichtet, diesen auch wieder gut zu machen hat. Um nun gegen Missgeschicke jeder Art, sei es durch Vergesslichkeit, Unachtsamkeit durch einen selbst verschuldeten Unfall finanziell abgesichert zu sein, empfiehlt es sich über den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung* nachzudenken.
Dabei geht es nicht nur um den teuren Teppich der Nachbarin, der zu Schaden gekommen ist, sondern vielmehr um die echten Risiken des Lebens, die durch eine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt werden müssen.
So können bei Personenschäden, die beispielsweise bei einem Glatteisunfall vor dem eigenen Haus zustande kommen, Kosten entstehen, die weit über die Vermögensverhältnisse hinausgehen. Damit wird eine solche Privathaftpflichtversicherung zu einer der wichtigsten Grundsicherungen und gewährt einen umfassenden Schutz, auf den nicht verzichtet werden sollte. Sie garantiert einen Schutz vor finanziellen Notlagen, die entstehen können, wenn einem dritten Schaden zugefügt wurde, für den der Versicherte verantwortlich ist.
Natürlich kann nicht erwartet werden, dass die Privathaftpflichtversicherung bei vorsätzlichen Schäden, bei Schäden an gemieteten oder ausgeborgten Sachen oder ähnlichen Dingen aufkommt. Daher sollten vor Abschluss eines solchen Vertrages eingehend die Geschäftsbedingungen besprochen werden, um ein böses Erwachen zu vermeiden. Allerdings wird die Versicherung auch dann einschreiten, wenn der Versicherte für einen Schaden aufkommen soll, den er nicht verursacht hat und unberechtigte Ansprüche abwehren, wenn es sein muss, auf gerichtlichem Wege. Dabei werden Anwaltshonorare und Gerichtskosten vom Versicherer übernommen.
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