Krankenversicherung für Existenzgründer ab 2019 deutlich günstiger

Krankenversicherung für Existenzgründer ab 2019 deutlich günstigerDas Thema Krankenversicherung ist seit meiner Existenzgründung sehr umstritten und viele Selbstständige waren mit den bisherigen Regelungen nicht zufrieden.

Was sich ab dem Jahr 2019 hier geändert hat und warum Existenzgründer nun oft deutlich weniger für ihre Krankenversicherung bezahlen müssen, erfahrt ihr im Folgenden.

Krankenversicherung für Existenzgründer

Die Existenzgründung geht mit vielen Kosten einher. Vor allem die Krankenversicherung ist da mittlerweile ein großer Kostenfaktor, denn es ist mittlerweile auch für Selbstständige eine Pflichtversicherung. Man muss also krankenversichert sein.

Viele Selbstständige sind da zwar anderer Ansicht, aber ich halte das für richtig. Eine schwere Krankheit kann schneller kommen, als man denkt. Dazu besteht immer das Risikos eines Unfalls oder ähnliches. Schnell wird das existenzbedrohend, wenn man nicht abgesichert wäre. Deshalb ist es für jeden Selbstständigen wichtig und richtig krankenversichert zu sein.

Hierbei hat man die Wahl zwischen gesetzlicher Krankenversicherung als freiwillig Versicherter oder einer privaten Krankenversicherung. Viele Gründer haben sich bisher für die private Krankenversicherung entschieden, da diese im Vergleich deutlich günstiger war.

Seid ihr als Selbstständige in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung?

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Die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nach Einkommen, was eigentlich ideal für Gründer ist, die am Anfang noch wenig verdienen. Allerdings entstanden bisher trotzdem hohe monatliche Kosten durch die Mindestbeitragsbemessungsgrenze.

Diese hat man nun durch eine Gesetzesänderung deutlich gesenkt.

Zu hohe Krankenversicherungs-Beiträge

Aktuell muss man 14,6 Prozent Krankenversicherungsbeitrag zahlen (den sich normalereise Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, aber Selbstständige natürlich komplett bezahlen müssen). Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag je nach Kasse von ca. 1% und die Pflegeversicherung von rund 3%.

Bisher lag die Beitragsbemessungsgrenze bei 2.284 Euro. Auch wenn man als Gründer weniger verdient hat, musste man dennoch die Krankenkassenbeiträge mindestens für diesen Betrag zahlen.
Das war ein Minimum von 423 Euro pro Monat, was bei einem Einkommen von z.B. 800 Euro in der ersten Zeit der Gründung natürlich sehr viel ist.

Es tat finanziell sehr weh, wenn man zu Anfang deutlich weniger als diese knapp 2.300 Euro verdient hat. Zudem sind die Einnahmen gerade von Gründern zu Beginn noch sehr schwankend.

Niedrigere Beitragsbemessungsgrenze ab 2019

Der Gesetzgeber hat nun auf die vielen kritischen Stimmen (unter anderem vom VGSD) endlich reagiert und die Beitragsbemessungsgrenze gesenkt.

Ab 2019 ist es mit 1.015 Euro nur noch etwas weniger als die Hälfte. Das bedeutet eine Senkung um knapp 56%. Das ist eine deutliche Entlastung, da nun der Krankenversicherungs-Beitrag im niedrigsten Fall bei nur noch 188 Euro liegt.

Mit dieser Änderung wurde eine sehr große Entlastung für Existenzgründer umgesetzt. Natürlich sollte man als Selbstständiger nicht dauerhaft bei nur rund 1.000 Euro Einkommen im Monat liegen, sondern deutlich darüber, aber gerade bei Gründern ist das Einkommen eben nicht so hoch.

Gründer merken ab diesem Jahr deutlich, wenn sie weniger als die Hälfte an Krankenversicherung zahlen müssen, im Vergleich zum letzten Jahr. Dabei hat sich vor allem die SPD in der großen Koalition für diese Senkung stark gemacht. Das sollte man auch mal erwähnen.

Keine Härtefallregelung mehr

Durch diese Senkung der Beitragsbemessungsgrenze ist die bisherige Härtefallregelung weggefallen. Man konnte beantragen, die Mindestbeitragsbemessungsgrenze senken zu lassen. Allerdings lag dieser Betrag immer noch deutlich über dem neuen Betrag.

Es ist also kein Problem, dass die Härtefallregelung weggefallen ist.

Kranken- und Mutterschaftsgeld

In diesem Zuge wurde auch eine andere stark kritisierte gesetzliche Regelung geändert.

Bisher musste man zwar die Krankenversicherung gemessen an der Mindestbemessungsgrenze zahlen, aber das Kranken- und Mutterschaftsgeld wurde nur am realen Einkommen gemessen. Damit wurden z.B. kranke geringverdienende Selbstständige doppelt bestraft.

Gerade wer lange krank oder in Mutterschaft war, hat darunter sehr gelitten, da nur 70% des realen Einkommens ab der 7. Woche gezahlt wurden von der Krankenversicherung. Die Krankenkassen-Beiträge wurden aber weiterhin anhand der hohen Mindestgrenze einzogen.

Das wurde nun auch geändert und es wird nicht mehr die Beitragsbemessungsgrenze, sondern das reale Einkommen als Grundlage genutzt.

Bessere Voraussetzungen für Existenzgründer

Dass die gesetzliche Krankenversicherung für wenig verdienende Selbstständige nun deutlich günstiger ist, erleichtert die Gründung sehr.

Der Mindestbeitrag ist von Gründern nun besser stemmbar und das macht die Existenzgründung für viele nun deutlich attraktiver.

Wie sieht das bei euch aus? Habt ihr schlechte Erfahrungen mit der bisherigen hohen Mindestbemessungsgrenze gemacht? Welche Auswirkung hat die Senkung auf eure Selbstständigkeit bzw. auf Pläne für eine Existenzgründung?

Peer Wandiger

2 Gedanken zu „Krankenversicherung für Existenzgründer ab 2019 deutlich günstiger“

  1. Ja die Anpassung der Krankenkassebeiträge für Selbstständige war längst überfällig, klar jetzt wo der SPD das Wasser über den Hals reicht wird wieder auf sozial Politik getrimmt, lol….

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  2. Vielen Dank für die Information. Richtig klasse.
    Endlich haben sie das angepasst… Wurde auch Zeit. Das sind richtig gute News…

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