Leider muss man sich auf auf YouTube mit dem Thema Recht beschäftigen, auch wenn das nicht so viel Spaß macht wie neue Videos zu erstellen. Doch es ist wichtig rechtliche Fallstricke zu kennen, um teuren Ärger zu vermeiden.
Im Folgenden gehe ich auf die wichtigsten rechtlichen Aspekte ein und gebe dazu Tipps.
Dieser Artikel ist Teil meines umfangreichen YouTube-Guides.
Hinweis:
Da ich kein Anwalt bin, handelt es sich bei den folgenden Ausführungen um meine persönliche Meinung und meine eigenen Erfahrungen. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung. Falls konkrete Fragen oder Probleme auftauchen, sollte man sich an einen Anwalt wenden.
Rechtliche Fallstricke auf YouTube
Wer eine Website oder einen Blog betreibt, der weiß, dass es einige rechtliche Rahmenbedingungen und Anforderungen zu beachten gilt, um nicht z.B. eine teure Abmahnung zu erhalten.
Auch im eigenen YouTube-Kanal muss man einiges beachten, um weder bei YouTube gesperrt zu werden, noch anderen Ärger zu bekommen.
Urheberrecht
Ein häufiger Grund für die Sperrung von Videos, die Sperrung eines ganzen YouTube-Kanals oder teurer Abmahnungen ist das Urheberrecht. Dieses befasst sich mit der unberechtigten Nutzung von Medien und Inhalten anderer Urheber.
Nutzt man z.B. ein Musikstück eines anderen Künstlers, benötigt man von diesem die Einwilligung. Verwendet man den Song ohne Erlaubnis in einem Video, dann liegt eine Urheberrechtsverletzung vor und es kann Ärger geben. Das betrifft alle fremden Medien, wie Videos, Fotos, Bilder und Musik.
Um hier rechtliche Probleme zu vermeiden, kann man einerseits ausschließlich auf eigene Medien setzen. Also Videos, die man selbst aufgenommen hat, Fotos die man selbst geschossen hat etc.. Allerdings ist auch dies kein Freibrief, wie du beim nächsten Punkt “Persönlichkeitsrechte” sehen wirst. Dennoch ist man mit selbst erstellten Medien schon deutlich sicherer.
Andererseits kann man Medien kaufen (bzw. eine Nutzungs-Lizenz) und sich damit die Erlaubnis einholen, diese in eigenen Videos nutzen zu können. Es gibt Stockarchive für Musik, Videos und natürlich Fotos. Teilweise muss man aber sogar mit der GEMA Kontakt aufnehmen, wenn es sich um aktuelle Musik handelt.
Kostenlose Alternativen gibt es aber auch. So stellt YouTube zum Beispiel kostenlose Sounds bereit, die man seinem Video verwenden kann. Und es gibt viele Medien, die unter der Creative-Commons-Lizenz stehen und unter bestimmten Voraussetzung kostenlos genutzt werden können. Dabei muss man aber genau die Regelungen zur Kennzeichnung beachten.
Ich habe da aber immer meine Zweifel. Ist wirklich 100% Verlass darauf, dass z.B. ein Foto wirklich unter der Creative-Commons-Lizenz steht und nicht seinerseits von woanders auch schon geklaut wurde?
Komplett die Finger würde ich von Websites lassen, wo es angeblich kostenlos lizenzfreie Inhalte gibt. Das ist in der Regel nicht nachprüfbar und am Ende haftet man selbst für jegliche Urheberrechtsverstöße.
Persönlichkeitsrechte
Auch immer mal wieder Ärger gibt es durch Verstöße im Bereich der Persönlichkeitsrechte. Während es meistens kein Problem ist Natur und Landschaften aufzunehmen, ist das bei Personen anders.
Sind diese zentraler Punkt des Videos und/oder gut erkenntbar, ist eigentlich immer eine Einwilligung dieser Personen erforderlich. Außnahmen gelten nur, wenn diese nur “Beiwerk” sind. Das kann z.B. bei Massenszenen der Fall sein oder wenn diese nur weit entfernt im Hintergrund zu sehen sind.
Allerdings ist das schwierig zu beurteilen, so dass man im Zweifel lieber auf Nummer sicher gehen und sich eine Einwilligung geben lassen sollte.
Übrigens gibt es auch bei manchen Nicht-Personen-Aufnahmen Einschränkungen. So darf man in der Regel nur von öffentlichen Plätzen aus Videos aufnehmen und dann auch nur auf normaler Augenhöhe. Bestimmte Gebäude darf man gar nicht filmen (militärische z.B.) oder bestimmte Privatgebäude. So gab es schon öfters Ärger wegen Fotos des nächtlichen Einfelturms. Privataufnahmen sind kein Problem, aber sobald man es geschäftlich nutzt schon.
Schleichwerbung
Zur Monetarisierung von YouTube-Videos komme ich zwar erst später in dieser Artikelserie, aber das Problem der Schleichwerbung möchte ich jetzt schon ansprechen. Neudeutsch wird dies schön als Influcer-Marketing oder Native Advertising bezeichnet, aber im Grunde ist es einfach Werbung ohne Kennzeichnung.
Das ist in Deutschland nicht erlaubt und deshalb sollte man das auf jeden Fall vermeiden, denn in Zukunft soll dies strenger geahndet werden.
Aber auch abgesehen vom rechtlichen Aspekt ist es einfach besser, transparent und ehrlich zu seinen Zuschauern zu sein und Produktplatzierungen auch so zu kennzeichnen.
Impressum
Zu guter Letzt braucht ein YouTube-Kanal natürlich auch ein Impressum, genauso wie eine richtige Website. Zur Erstellung gibt es im Internet Generatoren, die das sehr einfach ermöglichen.
Hierbei ist es aber meines Wissens nicht unbedingt notwendig den Impressumstext direkt im Kanal zu hinterlegen. Ein Link auf das Impressum der zugehörigen Website ist nach meinem Kenntnisstand ausreichend. Dort sollte aber darauf hingewiesen werden, dass das Impressum auch für den YouTube-Kanal gilt.
Gestritten wird dagegen darüber, wie das Impressum im YouTube-Kanal verlinkt werden sollte. Am einfachsten wäre es, dieses im Reiter “Kanalinfo” zu verlinken und so machen es auch viele. Aber hier gab es schon Urteile, die das als unzureichend ansahen. Stattdessen wird von vielen Anwälten empfohlen, das Impressum direkt oben im Header zu verlinken, damit es immer und sofort sichtbar ist.
Wirklich schön ist das nicht und ich traue jedem Nutzer zu nach Information zum Kanalbetreiber im Reiter “Kanalinfo” zu suchen. Aber anscheinend halten deutsche Richter die Bürger für ziemlich dumm.
Fazit
Auch im eigenen YouTube-Kanal gilt es einige rechtliche Fallstricke zu vermeiden, um keinen Ärger zu bekommen.
Wer sich an die genannten Punkte hält und generell etwas vorsichtig zu Werke geht, wird aber relativ sicher sein.
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Zum Impressum habe ich mal folgendes gehört:
Das Impressum muss von jeder Seite einer Website mit zwei Klicks erreichbar sein. Das gilt auch für den eigenen YouTube-Kanal. Schaut man sich ein Video gerade auf YT an und klickt dann auf den Kanal-Namen (Klick Nr. 1), gelangt man zum eigentlichen Kanal. Wenn man nun auf die Kanalinfo klickt (Klick Nr. 2), muss das Impressum dort bereits stehen. Würde man stattdessen wieder nur auf eine externe Website verlinken, dann wäre es ein Klick zu viel.
Ein andere Sache ist, dass der Link zum Impressum eindeutig als dieser zu erkennen sein muss. Der Begriff „Kanalinfo“ reicht nicht aus. Deshalb hat man auf YouTube offensichtlich nur eine Möglichkeit, sein Impressum korrekt zu verlinken: das Impressum muss als erster Link im Header vorkommen, da man nur beim ersten Link einen Linktext hinzufügen kann (also bsw. ‘IMPRESSUM’). Dadurch ist das Impressum auch immer mit höchstens 2 Klicks aufrufbar. Man könnte auch noch in der Videobeschreibung unter jedem Video das Impressum hinterlegen, aber das wäre ja noch viel umständlicher.
Die Informationen habe ich von einem YT-Kanal, der von einem Medienrechtsanwalt betrieben wird. Wer dazu mehr wissen möchte, kann hier mal vorbeischauen: https://www.youtube.com/user/KanzleiWBS
Da haben sich ja schon einige die Finger verbrannt und Youtube scheint ja selbst vor großen Youtubern nicht halt zu machen.. Da sollte man schon einen gewissen rechtlichen Rahmen kennen, bevor man blindlinks Videos uploaded..
Soweit mir bekannt ist gilt die Impressumspflicht in Deutschland nur für gewerbliche Seiten. Reine Privatseiten, ohne kommerzielle Ausrichtung, benötigen kein Impressum. Änliches sollte doch auch für Youtube gelten, oder bin da falsch informiert?
Gruß
Volker
Da gibt es durchaus verschiedene Ansichten unter Juristen. Viele halten schon jede öffenlich zugängliche Websites nicht mehr für Privat. Andere sehen das wie du.
Ich würde mittlerweile immer ein Impressum angeben.