Fallstricke, Grundkenntnisse, englische Sites… Leser fragen, Ich antworte – Teil 13

Fallstricke, Grundkenntnisse, englische Sites... Leser fragen, Ich antworte - Teil 13In den letzten Wochen sind wieder eine Menge Fragen von Lesern bei mir eingegangen, von denen ich heute ein paar beantworten möchte.

Darin geht es unter anderem um rechtliche Fragen, die ich natürlich nicht wirklich beantworten kann, da ich kein Antwalt bin. Aber ich schilde dazu meine Vorgehensweise und Erfahrungen.

Zudem geht es um die Grundkenntnisse beim Start in die Selbständigkeit im Netz und Probleme mit Partnerprogrammen.

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Fallstricke, Grundkenntnisse, englische Sites…

Es kommen viele sehr interessante Fragen von euch, bei denen ich teilweise aber auch erstmal überlegen muss. Zudem gibt es leider nicht auf jede Frage eine eindeutige Antwort, aber ich gebe mein Bestes.


Ich habe noch nicht den Schritt in eine (nebenberufliche) Selbstständigkeit gewagt, da ich “Angst” vor den ganzen rechtlichen “Fallstricken” habe, z.B. Steuern, Sozialversicherung, Haftung wenn man für ein Produkt wirbt usw.. Hattest Du mit solchen Dingen Probleme und wie hast du das für dich gelöst?
von Manuela

Wenn man sich selbständig macht gibt es tatsächlich eine ganze Reihe von Dingen, auf die man achten muss. Das fängt bei den Gründungsformalitäten an, die aber nach meiner Erfahrung noch relativ einfach zu erledigen sind.

Komplizierter wird dann während der Selbständigkeit, wenn man sich um Dinge wie Buchhaltung, Steuern, Online-Recht und so weiter kümmern muss.

Ich bin zu Beginn so vorgegangen, dass ich ein Existenzgründerseminar besucht habe, bei dem die wichtigsten Grundlagen für die Gründung erklärt wurden. Zudem konnte man Fragen stellen. Parallel habe ich das eine oder andere Buch gelesen, welches es über die Gründung gibt.

Aktuell würde ich dir die Bücher Praxisbuch Existenzgründung und Nebenbei selbstständig empfehlen. Darin findest du sehr viele Tipps und Informationen, auf was du achten musst.

Das Thema Buchhaltung und Steuern habe ich sehr schnell an ein Buchhaltungsbüro raus gegeben. Zum einen hasse ich dieses Thema (konnte ich schon beim Studium nicht ausstehen 😉 ) und zum anderen hält mich das sonst einfach von meiner eigentlichen Arbeit ab.

Ansonsten gilt es aufmerksam zu sein, sich weiterzubilden und die wichtigsten Blogs und Newsletter zu abonnieren. Auf diese Weise bekommt man z.B. wichtige Änderungen im Online-Recht mit.

Und generell versuche ich bei allem was ich tue abzuschätzen, welche rechtlichen Risiken damit verbunden sind. Dazu bedarf es natürlich ein wenig Erfahrung, aber insgesamt bin ich eher vorsichtig.


Ich bin nur Anwender und würde mich gerne selbstständig im Netz machen. Allerdings fehlen mir, wie mir gerade auffällt, Grundkenntnisse des Aufbaus von Homepages und Blogs. Wie kann ich so eine Homepage oder einen Blog überhaupt einrichten, um überhaupt die technischen Voraussetzungen zu erfüllen?
von Ralf

Heute ist es eigentlich ganz einfach eine eigene Website oder einen eigenen Blog zu starten.

Wenn du dich mit der Technik nicht groß beschäftigen willst, kannst z.B. die 1-Klick-Services vieler Hoster nutzen. Diese bieten die automatische Installation vieler bekannter CMS (natürlich auch WordPress) an, so dass man sich damit nicht herumschlagen muss.

Alternativ kannst du auch einen gehosteten Blog z.B. bei wordpress.com oder einen Homepage-Baukasten, z.B. bei Jimdo, nutzen. Auch da sind keine technischen Kenntnisse notwendig.

Langfristig gesehen ist es aber besser, wenn man sich seine Websites oder seinen Blog selbst installiert und einrichtet. WordPress ist diesbezüglich mittlerweile sehr einfach und auch für Laien machbar.

Hat man noch keine Vorkenntnisse kann es zwar Probleme geben, an denen man hängen bleibt, aber dabei lernt man eben auch sehr viel. Wer sich da durchkämpft, hat auf jeden Fall viel Know How gesammelt, was einem später noch hilft.

Ich sehe das Online-Business generell als ständiges Lernen an. Deshalb solltest du einfach loslegen und ausprobieren.


Ich habe mich vor kurzem mit einem Bekannten unterhalten, der sehr erfolgreich eine englischsprachige alternative Nachrichtenseite von Deutschland aus betreibt.
Seinen kompletten Content übernimmt er dabei von anderen Webseiten. Er meinte, es sei komplett legal die Texte einfach zu übernehmen, wenn sie a.) auf eine Mindestlänge gekürzt werden, b.) leicht abgeändert werden und c.) die Quelle angegeben wird.
Nach meinen Recherchen im Netzt habe ich nichts gefunden, was seine Aussage unterstützt. Aber irgendwo glaube ich ihm, da seine Seite schon länger auf diese Weise funktioniert und ich ihn auch als sehr professionell einschätze. Können Sie mir sagen, ob das wirklich komplett legal ist?

von Luisa

Luisa, ich hoffe du verstehst, dass ich dir keine direkte Antwort geben kann, ob die Site legal ist oder nicht. Ich bin kein Anwalt und darf das deshalb gar nicht.

Ich für mich sehe so ein Vorgehen generell kritisch, da die Übernahme von Inhalten ohne Zustimmung des Urhebers durchaus eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Allerdings bin ich mir nicht sicher, wie genau dieses im englischsprachigen Raum für Texte aussieht.

Fakt ist, dass das Kopieren von Website-Texten (oder gleich ganzen Websites) weit verbreitet ist, gerade im Ausland. Durch diverse Tools kann man die Texte dann zudem sehr einfach leicht verändern, so dass Urheber es schwer hat etwas nachzuweisen.

Ich sehe die Vorgehensweise jedenfalls eher in einem Graubereich und finde so etwas als jemand, der täglich viele Stunden in das Schreiben von Artikeln steckt, sowieso nicht gerade seriös.


Ich plane einen englischsprachigen Blog. Wenn ich das richtig verstanden habe, sind englischsprachige Seiten nicht verpflichtet ein Impressum darzustellen? Wie kann ich deutschen und englischen Lesern gerecht werden. Und vor allem: Wie kann ich auf der sicheren Seite bleiben? Ich hatte zunächst den Gedanken auf beiden Sprachen die nötigen Dinge anzubieten?
von Hendrik

Auch hier kann ich dich nicht direkt beraten, da ich kein Anwalt bin, aber diese Frage taucht öfter auf, so dass ich dazu meine generelle Meinung sagen kann.

Ich hatte 2011 schon mal einen Artikel zum Thema Impressumspflicht für fremdsprachige Websites geschrieben und soweit ich das nach einer kurzen Recherche sehen kann, hat sich da nicht viel geändert.

Zum einen ist die Rechtslage, wie so oft, nicht gerade eindeutig. Es steht nirgendwo genau, was man tun muss. Stattdessen haben unterschiedliche Anwälte und Experten im Netz unterschiedliche Ansichten dazu.

Allerdings würde ich persönlich dazu tendieren, die engere Auslegung als richtig anzusehen. Wenn jemand in Deutschland wohnt und eine englischsprachige Website anbietet, muss er sich nach deutschem Recht richten. Das bedeutet also ein Impressum und eine Datenschutzerklärung, am besten in deutsch und englisch.

Entweder man übersetzt die deutschen Inhalte des Impressums und der Datenschutzerklärung (die man mit einem Generator erstellen kann) oder man nutzt z.B. die englischsprachigen Generatoren auf twigg.de. Allerdings sehe ich da durchaus eine Abmahngefahr, wenn sich deutsche und englische Version unterscheiden. Also entweder nur die englische Variante oder 1:1 übersetzen (lassen).

Ich persönlich würde bei solchen Dingen immer auf Nummer sicher gehen.


Bei meiner ersten Affiliate Website scheint es daran zu scheitern, dass ich ohne fertige Affiliate Website zur Begutachtung, keine Freischaltung beim Partnerprogramm bekomme und andersherum.
Muss man, um sich bei den von dir aufgeführten Partnerprogrammen zu bewerben, unbedingt eine USt-ID angeben, um freigeschaltet zu werden. Meine ist beantragt, es dauert aber in der Regel bis zu 2 Monaten bis alles abgewickelt ist.
Keine Partner, kein Seitenaufbau möglich, keine UStID keine Anmeldung bei Parnerprogramm etc.. Irgendwie ein Keislauf.

von Mike

Mittlerweile legen die meisten Affiliate-Netzwerke und Partnerprogramme Wert auf eine Umsatzsteuer-ID, da sie nur noch Affiliates mit einem Gewerbe zulassen wollen (dürfen). Das hat auch den Hintergrund, dass man sowieso ein Gewerbe anmelden muss, wenn man online Geld verdienen will. Das sehe ich also nicht als großes Problem an.

Problematischer ist da schon, dass viele Netzwerke immer noch auf eine fertige Affiliate-Website bestehen, obwohl man die Partnerprogramme mittlerweile auch ausschließlich im Social Web nutzen könnte. Der Grund dafür ist auch hier ein rechtlicher, aber befriedigend ist die Situation nicht.

Dein Problem sehe ich aber gar nicht so dramatisch, wie du selbst. Bei meiner Vorgehensweise brauche ich erstmal gar kein Partnerprogramm, um die Affiliate Website aufzubauen. Man sollte sowieso erstmal für hilfreiche Inhalte, Hintergrundartikel und ähnliches sorgen. Man kann auch schon Produkte vorstellen und ähnliches. Für all das braucht es noch kein Partnerprogramm, zumal man zu Beginn sowieso noch kaum Besucher hat.

Also erstmal die Website aufbauen, gute und nützliche Inhalte schreiben, SEO betreiben und für Traffic sorgen. Und nach ein paar Monaten kann man dann anfangen Affiliate-Links einzubauen.

Stellt mir Fragen!

Hinterlasst einen Kommentar, um mir weitere Fragen über meine Selbständigkeit, meine Blogs, Einnahmequellen und so weiter zu stellen.

Ich werde diese dann in einem meiner nächsten Artikel beantworten.

Peer Wandiger

8 Gedanken zu „Fallstricke, Grundkenntnisse, englische Sites… Leser fragen, Ich antworte – Teil 13“

  1. Die Sache mit der Umsatzsteuer-ID ist aber auch bei angemeldetem Gewerbe keine Selbstverständlichkeit. Ich habe mich z.B. als Einzelunternehmer angemeldet und mich aufgrund des ohnehin zu geringen Jahresumsatzes erstmal noch von der Umsatzsteuer-Pflicht befreien lassen. Das macht mir (solange ich unter der entsprechenden Umsatzgrenze liege) die Steuererklärung am Ende des Jahres wunderbar einfach.

    Ich hatte allerdings auch ohne Umsatzsteuer-ID zumindest bei Amazon, Affilinet und Belboon bisher keine Schwierigkeiten mich dort anzumelden. Die IDs sind dort meines Wissens nach also freiwillig.

  2. Ich habe mein Impressum und Datenschutzerklärung für meine englischen Websites mit muster-vorlagen.net erstellt. Dort kann man man das auf deutsch und englisch erstellen.

  3. Ein paar Kenntnisse von mir zu englischsprachige Seiten.

    Urheber Recht.

    Diese sieht vor allem in die USA und GB etwas anders auch wie in Deutschland. Da ist man großzügiger. In wie weit es reicht ein fremden Text soweit zu verändern dass, man keine Probleme damit bekommt lässt sich nicht so einfach sagen.

    Die übernommene Texte sollten schon deutlich verändert werden um keine Probleme zu bekommen.

    Impressum Pflicht

    Da englischsprachige Seite von viele Länder der Welt betrieben werden (z.B Asien) lässt sich nicht ohne weiteres sagen “ich brauche kein Impressum). So wird diese nicht immer verlangt (man könnte auch sagen zu 98% nicht).

    Aber da kommt eine zweite Teil zum tragen.

    Es kommt darauf an wo der Betreiber der Seite sitzt. Hier gilt das Recht des jeweiligen Landes. Wer also diese von Deutschland aus betreibt, der muss eine Impressum haben.

    Bitte nicht auf die glorreiche Idee kommen und eure englisch sprachige Seite von Deutschland zu betreiben aber ein Hoster z.B im Vereinigten Königreich (GB) zu nehmen. Zwar muss in GB kein Impressum vorhanden sein, aber wenn vor allem ein Deutsche erfährt von wo aus ihr eure Seite betreibt, gibt es massive Probleme.

  4. Naja ich bin mit deutschen Seiten auf dem deutschen Markt noch voll längst nicht ausgelastet und habe keine Zeit und Geld mit auf ausländischen Märkten zu etablieren 😉

    • Es kommt dabei vor allem auf die Ausrichtung der Website an. Richtet sie sich an deutsche Käufer, dann muss man sich an deutsches Recht halten. Richtet sie sich an US-Käufer, dann muss man auch das US-Recht beachten. Wobei auch der Standort der Website bzw. der Wohnort des Betreibers wichtig ist.

  5. Hey Peer,

    ich bin in den letzten Jahren immer wieder auf deinen Blog gestoßen und er hat mir bisher immer wieder wirklich weitergeholfen!

    Heute habe ich aber leider keine Antwort auf mein Problem gefunden, daher denke ich ist es an der Zeit für meinen ersten Kommentar.

    Ich bin gerade dabei eine neue Affiliate-Seite in einer stark umkämpften Nische aufzubauen. Das Thema ist auch im Ausland relevant. In den USA sehe ich viele YouTube-Kanäle, welche ihre Videos in mehreren Sprachen veröffentlichen und so einen größeren Markt abgreifen.

    Daher habe ich mich gefragt, ob es auch als Affiliate Sinn macht die Seite auch ins Englische zu übersetzen und so die Reichweite zu erhöhen. Was ist deine Meinung dazu? Ab wann hältst du dieses Vorgehen für sinnvoll?

    Vielen Dank schon mal für deine Zeit und Hilfe!

    Beste Grüße
    Richard

    • Da kann ich dir leider keine eigenen Erfahrungen schildern, da ich keine fremdsprachigen Websites betreibe.

      Theoretisch ist die Reichweite natürlich höher, aber eben auch die Konkurrenz. Es ist also keineswegs gesagt, dass das wirklich was bringt.

      Am Ende muss man es wohl einfach mal ausprobieren und eigene Erfahrungen sammeln.

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