8 rechtliche Fallstricke beim Amazon-Partnerprogramm und wie du sie vermeidest

Das Amazon-Partnerprogramm ist einfach zu nutzen und bietet viele vorgefertigte Werbemittel. Dennoch gibt es ein paar rechtliche Fallstricke, auf die man achten sollte, um keine Abmahnung zu erhalten.

Zudem stellt sich für neue Amazon-Affiliates immer wieder die Frage, wie man die Amazon Einnahmen in der eigenen Buchhaltung abrechnet. In diesem Artikel der Amazon Partnerprogramm Artikelserie gehe ich die wichtigsten rechtlichen Punkte durch und gebe Tipps aus meiner Erfahrung.

Rechtliche Fallstricke beim Amazon-Partnerprogramm

Auch als Affiliate muss man verschiedene rechtliche Anforderungen beachten, um keinen Ärger zu bekommen.

Immer wieder gibt es Abmahnungen wegen Verstößen gegen den Datenschutz oder andere rechtliche Vorschriften, die teuer werden können. Aber auch der Rausschmiss aus dem Amazon-Partnerprogramm ist möglich.

Im Folgenden möchte ich einige Punkte ansprechen, zu denen immer wieder Fragen kommen und ich schildere dabei, wie ich vorgehe.

Hinweis:
Da ich kein Anwalt bin, handelt es sich bei den folgenden Ausführungen um meine persönliche Meinung und meine eigenen Erfahrungen. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung. Falls konkrete Fragen oder Probleme auftauchen, sollte man sich an einen Anwalt wenden.

Ist die manuelle Anpassung der Amazon-Affiliatelinks erlaubt?

Manch einer ist der Meinung, dass man nur die von Amazon selber generierten Affiliate-Links nutzen darf, aber das ist so nicht korrekt.

Amazon bietet selber einen Linkchecker an, mit dem man selber erstellte Partnerlinks prüfen lassen kann.

Zudem kann man auf die Produktdaten auch über eine API zugreifen und da bekommt man z.B. auch nur die URL und kann sie frei einsetzen.

Das von mir verwendete Plugin AAWP generiert selbst die passenden Amazon-Affiliatelinks und das funktioniert sehr gut.

In einem gewissen Rahmen darf man also die Amazon Affiliatelinks anpassen, aber diese müssen dann auch korrekt funktionieren.

Ist die Maskierung der Amazon-Affiliatelinks erlaubt?

Die Nutzung von Kürzungsdiensten wie Bit.ly und Co. ist von Amazon untersagt und auch die lokale Maskierung mit einem Plugin wie z.B. Pretty Links ist nicht erlaubt.

Das bedeutet, dass man den Affiliatelink so einbauen muss, wie er bei Amazon zu bekommen ist bzw. wie man ihr generiert.

Über den Amazon Site Stripe kann man sich mittlerweile aber eine von Amazon selbst gekürzte Link-Version anzeigen lassen. Diese eignet sich nicht nur für das Social Web, sondern auch zum Einbau in die eigene Website.

Ein Vorteil dieser Kurz-Links ist, dass sie nicht sofort als Affiliatelinks erkannt werden. Große Unterschiede habe ich bei der Klickrate allerdings nicht feststellen können, so dass ich in der Regel die kompletten Affiliatelinks nutze.

Muss man Amazon-Affiliatelinks als Werbung kennzeichnen?

Mittlerweile ist die Meinung unter Juristen eindeutig. Auch Affiliatelinks gelten als Werbung und müssen gekennzeichnet werden.

Wie genau das zu erfolgen hat, ist aber nicht so klar. Manche schreiben direkt dahinter in Klammern “Werbung”, während andere eine etwas weniger auffällige Kennzeichnung nutzen.

Ich kennzeichne meine Amazon-Affiliatelinks (wie alle Affiliatelinks) mit einem Stern, den ich in der Sidebar und mittlerweile auch direkt als kleine Box im Content erkläre. Damit fühle ich mich relativ sicher.

Datenschutz-Kennzeichnung für das Amazon-Partnerprogramm

Laut den Teilnahmebedingungen von Amazon muss man in seinem Impressum oder auf einer separaten Seite “Datenschutzerklärung” einen zusätzlichen Absatz einfügen, der über die Verwendung von Affiliatelinks informiert.

Die Vorlage dafür findet ihr unter Punkt “5.Angabe Ihres Partner-Status” in den Teilnahmebedingungen.

Zudem ist es notwendig in der Datenschutzerklärung einen Absatz zum Amazon Partnerprogramm einzufügen, welches den Umfang der Nutzung angibt und welche Daten dabei ggf. gesammelt werden. Dabei hilft ein Datenschutz-Generator, wie der von mir genutzt auf e-recht24*.

Sollte man die Werbemittel von Amazon nutzen?

Amazon bietet eigene Werbemittel an. So kann man z.B. im Site Stripe ein Produktbild oder ein Produktbild samt Text als iFrame-Code bekommen und diesen einfach in eigene Artikel einbauen.

Amazon Produktfotos - Site Stripe

Davon würde ich aber abraten, denn diese Werbemittel rufen beim Besuch deiner Website automatisch die Amazon-Website auf und es werde Daten den Lesers damit an Amazon übertragen. Selbst wenn diese nicht auf dieses Werbemittel klickt.

Deshalb müsste man vorher erstmal die Einwilligung einholen, z.B. mit dem Borlabs Cookie Consent Plugin, bevor man diese Werbemittel einbinden darf.

Ich nutze stattdessen nur den normalen Text-Affiliatelink von Amazon und für alles andere das WordPress-Plugin AAWP. Dieses erlaubt tolle Produktboxen, Bestseller-Listen, Vergleichstabellen und mehr. Und das datenschutzgerecht.

AAWP Amazon WordPress Plugin Bestseller

Kann man Amazon-Preise nennen?

Wenn man die fertigen Werbemittel von Amazon nutzt (was man nicht tun sollte), ist die Preisnennung kein Problem. Schließlich werden diese Angaben automatisch aktualisiert.

Manuell im Text gebe ich Preise nur bei Büchern an, da dort die Buchpreisbindung dafür sorgt, dass sich diese nicht ändern. Bei allen anderen Produkten sollte man damit vorsichtig sein, da sich die Preise immer wieder ändern. Gebe ich ausnahmsweise von einem anderen Produkt den Preis im Artikel-Text an, dann mit einem Hinweis auf das Datum, an dem dieser Preis galt.

Oder man nutzt auch hier AAWP, denn es gibt die Möglichkeit direkt im Text nur den Preis auszugeben, der dann als Zahl erscheint, aber direkt aus dem Amazon Shop ausgelesen wird und damit immer aktuell ist.

Das trifft natürlich auch auf die Produktboxen etc. zu, die AAWP anbietet. Zudem hat AAWP den weitern Vorteil, dass es automatisch einen Hinweis ausgibt, von wann der Preis stammt und dass der Preis im Amazon-Shop der entscheidende ist. So ist man bei der Preisangabe auf der sicheren Seite.

Amazon und die Cookies

Mit der DSGVO und dem neuen TTDSG wurden Gesetze verabschiedet, die den Datenschutz noch schärfer umsetzen. Demnach braucht man nun immer eine Zustimmung für jeden Cookie, der bei einem User gesetzt werden soll und der technisch nicht zwingend notwendig ist. Und da das Affiliate Marketing stark auf Cookies setzt und nicht zu den zwingend notwendigen Dinge gehört, muss man die Einwilligung jedes Besuchers einholen, wenn man auf der eigenen Website Affiliate-Cookies setzen möchte.

Aus diesem Grund bin ich dazu übergegangen auf meinen eigenen Websites gar keine Affiliate-Cookies mehr zu setzen. Ich nutze nur noch normale Text-Affiliatelinks und das Plugin AAWP. Beides setzt bei mir auf der Website keine Cookies.

Nachteile bei den Affiliate Marketing Einnahmen konnte ich dadurch nicht feststellen.

Urheberrecht beachten

Viele Affiliates fragen sich, ob sie die Produktfotos des Amazon-Partnerprogramms auf ihren Websites einsetzen dürfen.

Ich sehe keine Probleme, wenn man sie wie bedacht einsetzt. Das bedeutet, dass man diese natürlich nur im Rahmen der Bewerbung eines Amazon-Produktes nutzen darf und nicht andersweitig. Zudem darf man Bilder von Produkten, die nicht mehr im Amazon-Shop angeboten werden, auch nicht mehr nutzen. Deshalb sollte man diese nie herunterladen und auf dem eigenen Server speichern.

Am besten nutzt man auch hierfür entweder den Site Stripe Code oder ein Amazon-Plugin, welches auf die Partnernet-API zugreift und dynamisch Produktfotos anzeigt. Damit geht man diesem rechtlichen Fallstrick aus dem Weg.

Eine Alternative ist, dass man selber Produktfotos macht oder beim Hersteller fragt, ob man Produktfotos nutzen darf. Unternehmen haben im Normalfall nichts dagegen, dass man ihre Produkte bewirbt und dafür offizielle Produktfotos nutzt.

Rechnungen an Amazon schreiben

Leider ist Amazon bzgl. der Abrechnung für ihre Affiliates etwas rückständig. Eigentlich dürfen nur Unternehmen am Amazon Partnerprogramm teilnehmen, aber dennoch bietet man keine ordentlichen Gutschriften an.

Das Problem löst man, indem man Amazon Rechnungen über die Auszahlungsbeträge schreibt. Diese sind netto und da Amazon in Luxemburg sitzt, bekommt man die Auszahlungen auch nur netto und muss keine Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen. Das macht Amazon selbst in Luxemburg.

Wie diese Rechnungen auszusehen haben, erfahrt ihr in diesem Artikel. Es ist wichtig, dass man diese Rechnungen ordnungsgemäß und mit allen notwendigen Zusatzangaben erstellt, da das Finanzamt die Netto-Auszahlung ansonsten als Brutto ansehen könnte und Umsatzsteuer verlangt.

Diese Rechnung kann man an Amazon schicken, muss man aber wohl nicht wirklich.

Man sollte dann übrigens nicht vergessen, dass die Amazon-Einnahmen in der sogenannten “Zusammenfassenden Meldung” quartalsweise beim Finanzamt angegeben werden müssen.

Fazit

Wie bei jeder anderen Einnahmequelle gibt es auch beim Amazon-Partnerprogramm ein paar rechtliche Fallstricke zu beachten, wobei manche Regelungen recht klar sind, andere dagegen eher schwammig.

Dennoch sollte man bei der Beachtung der wichtigsten Punkte keine Probleme bekommen.

So geht es weiter
Im nächsten und letzten Teil dieser Artikelserie gibt es eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Tipps, um gute Einnahmen zu erzielen.

Peer Wandiger

3 Gedanken zu „8 rechtliche Fallstricke beim Amazon-Partnerprogramm und wie du sie vermeidest“

  1. Hallo,

    im Absatz “Rechnungen an Amazon schreiben” steht “Das Problem löst man, indem man Amazon Rechnungen über die Auszahlungsbeträge schreibt.”

    Ich dachte, ich bekomme von Amazon meine Provision AUTOMATISCH auf mein Konto überwiesen. Wieso dann noch eine Rechnung schreiben?

    • Das Geld kommt automatisch, aber für die eigenen Unterlagen schreibt man eine Rechnung.

      Man schreibt eine Rechnung sozusagen als Eigenbeleg. Amazon stellt leider keine Gutschriften bereit, die man für die eigene Buchhaltung nutzen kann.

  2. Hallo,

    ich habe nochmal eine ganz andere Frage. Und zwar frage ich mich, ob ich nur Amazon-links aus dem deutschen Raum oder auch Links aus dem englischen oder amerikanischen Raum benutzen darf.

    Beste Grüße

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