Klarstellung zu den neuen Vergütungs-Quoten bei der VG-Wort

Klarstellung zu den neuen Vergütungs-Quoten bei der VG-WortHeute morgen ist ein Artikel von mir zu den neuen Vergütungs-Quoten der VG-Wort erschienen und dabei war auch die Kappungsgrenze für Großwerke ein Thema.

Dabei gab es ein Missverständnis meinerseits, weshalb ich den Artikel vom Netz genommen habe. Ich habe nun eine Antwort der VG Wort auf meine Anfragen erhalten und stelle den Sachverhalt in diesem Artikel klar.

Dabei gehe ich auch auf die neuen Vergütungsquoten ein.

Ein Missverständnis

Heute morgen bin ich in einem Artikel mal über das Ziel hinausgeschossen und habe falsche Informationen verbreitet. Das muss ich einfach zugeben.

Ich hatte darüber berichtet, dass es eine neue gestaffelte Kappungsgrenze nach Autorenzahl gibt, die meiner Ansicht nach auch für Blogs in Zukunft gilt. Das ist aber nicht der Fall.

Stattdessen fallen Blogs und Websites nicht unter Großwerke, auch wenn ich dazu in der Vergangenheit andere Informationen im Netz gelesen habe.

Leider findet sich auch auf der VG-Wort Website keine eindeutige Definition und das PDF mit den Quoten für die Aussschüttung ist diesbezüglich leider auch nicht wirklich aussagefähig.

Ich hatte in der letzten Woche eine Anfrage an die VG Wort geschrieben, aber bis gestern noch keine Antwort erhalten. Deshalb habe ich darüber berichtet, dass einzelne Autoren nur maximal 700 Euro von der VG Wort erhalten können.

Das ist aber falsch. Die Kappungsgrenze galt nie für Blogs und Websites, so dass Blogger auch in Zukunft jeden Artikel vergütet bekommen, der die Mindestzugriffe erreicht.

Ich möchte mich an dieser Stelle nochmal bei der VG-Wort und bei meinen Leser für diese falschen Informationen entschuldigen.

Neue Vergütungs-Quoten

Die Mindestvoraussetzungen für die Vergütung eines Internet-Textes sind gleich geblieben. Der Text muss mindestens 1.800 Zeichen (inklusive Leerzeichen) enthalten. Zudem muss der Text in einem Kalenderjahr mindestens 1.500 mal aufgerufen worden sein, wobei die VG-Wort eine eigene Zähl-Technik verwendet.

Aber man kann davon ausgehen, dass die Aufrufzahlen sich nicht stark z.B. von denen in Google Analytics unterscheiden.

Jeder Artikel, der im Jahr 2018 diese Mindestvoraussetzungen erfüllt hat, wird mit 35,- Euro vergütet. Das ist nochmal eine deutliche Steigerung gegenüber den 29,40 Euro im letzten Jahr.

Lange Artikel, die mindestens 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) enthalten, benötigen nur die halben Aufrufzahlen, als mindestens 750 Aufrufe im Jahr 2018, um mit 35,- Euro vergütet zu werden.

Das Problem mit den Großwerken

Mein Missverständnis beruhte darauf, dass ich Blogs und Websites als Großwerk verstanden habe. Das ist aber falsch. Laut VG Wort handelt es sich in aller Regel um einen juristischen Großkommentar. Da hängt es also in Zukunft von der Anzahl der Autoren ab, wie viel Geld ausgeschüttet wird.

Nach dieser Klarstellung ist also eindeutig, dass es keine Verschlechterung für Blogger und Website-Betreiber gibt.

Übrigens gibt es auch noch ‘lange Texte’, ab 250.000 Zeichen. Laut VG Wort wird deren Vergütung wie folgt berechnet: “Texte mit mehr als 250.000 Zeichen erhalten eine Ausschüttungssumme, die sich aus der Zahl der erreichten Zugriffe, geteilt durch den halben Mindestzugriffswert, multipliziert mit dem Ausschüttungsbetrag der ersten Vergütungsstufe ergibt.”

Die Vergütung für solche langen Texte ist auf 700 Euro begrenzt, aber das sollte für Blogger und Website-Betreiber normalerweise keine Rolle speilen.

Sorry für die Aufregung

Ich kann mich nur nochmal bei euch entschuldigen, dass ich für so eine Aufregung gesorgt habe. Dieses Missverständnis hat mir selbst mal wieder gezeigt, dass man lieber einmal öfter nachfragen sollte, auch wenn man kein Journalist ist.

Unter dem Strich bin ich aber auch froh, dass es sich nun so aufgeklärt hat und ihr alle davon profitieren könnt.

Peer Wandiger

21 Gedanken zu „Klarstellung zu den neuen Vergütungs-Quoten bei der VG-Wort“

  1. Vielen Dank für die Klarstellung 🙂

    Ich hatte nach absetzen meines Kommentars ebenfalls nach einer Definition der einzelnen Textarten gesucht und konnte hier ebenfalls nur ergänzend zum Ausschüttungsbrief auf die Angaben im Verteilungsplan § 53 Nr. 6 vertrauen und bin gerade relativ froh, dass hier nun auch ein konkret greifbares Beispiel für ein Großwerk genannt worden ist.

    Von daher ist diese Klarstellung sicherlich auch für die Zukunft nützlich, da das Thema Kappungsgrenze sicherlich auch immer einmal wieder auftauchen wird und so der Hinweis für die Zukunft hilfreich ist.

    Davon abgesehen bin ich dennoch auf Oktober gespannt ob die neue Kappungsgrenze nun tatsächlich bei LT (Langtexte > 10.000 Zeichen) greifen wird. 🙂 Hier konnte ich für 2018 tatsächlich einige melden, denke aber, dass es bei dieser Textmenge tatsächlcih oftmals sinnvoller ist Artikelserien zu schreiben 🙂

    Viele Grüße
    Andreas Unkelbach

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    • Ich hatte kurz, bevor der ursprüngliche Artikel hier ‘verschwand’ auch schon die Meldung erhalten:
      ‘Das ist nicht korrekt. Diese Kappungsgrenze für Großwerke gilt für umfangreiche Einzelbeiträge, nicht aber für Websites.’

      ‘Langtexte’ ist wohl auch wieder etwas anderes, was irgendwo zwischen den 10.000 Z bis 2 Millionen liegt und wphl für jeden einzelnen Artikel errechnet und ausgeschüttet wird (die Formel stand irgendwo in einem PDF).

      Ich hatte letztes Jahr bei einer Kappungsgrenze von 514,40 € rund 150 Artikel zwischen 750 und 1500 Aufrufen und 10.000+ Zeichen ohne weiteres abgerechnet und ausgezahlt bekommen.

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      • Da ich gerade meine eigene Seite rund um METIS (erneut) aktualsiert habe (siehe https://www.andreas-unkelbach.de/steuer.php#metis ) noch kurz der Hinweis zu den einzelnen Textgrößen. Diese sind tatsächlich im Verteilungsplan der VG Wort ausführlich beschrieben und definiert. Schwierig ist, insbesondere bei der VG Wort, hier die Unterlagen an unterschiedlichen Stellen zusammen zu suchen. Als positiv empfinde ich dafür, dass sich die Ausschüttung (Abrechnung) von der Hauptausschüttung hin zur METIS Ausschüttung wesentlich verbessert hat und nun die Abrechnung nicht mehr ganz so verwirrend ist (siehe https://www.andreas-unkelbach.de/steuer.php#vgs3 ).

        Dennoch wäre es für die Auswertung der Zählpixel im TOM tatsächlich hilfreich hier auch weiter gehende Informationen zu erhalten. Gerade bei LT die letztes Jahr anteilig berücksichtigt worden sind und für 2019 ein – aufweisen ist nicht im ersten Moment klar, dass die Aufrufe vermutlich unter 750 lagen.

        Viele Grüße und ein schönes Wochenende
        Andreas Unkelbach

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  2. Ich habe auch kurz einen roten Kopf benommen, wie ich die Diskussionen dazu auf FB gesehen habe. Dein Artikel war dazu dann schon offline. Das hat mich zum Recherchieren gezwungen und der schnellen Entdeckung der Klarstellung.

    Die VG Wort ist übrigens berühmt für ihre “schnellen” Antworten. Mit einer Woche und einem ordentlichen Social Media Shitstorm hat es wenigstens in einer Woche funktioniert. 🙂

    Wenigstens habe ich dadurch gesehen, wie schnell sich Blogger in 1-2 Stunden im Netz organisieren können. Es gibt schon eigene FB Gruppen.

    Mach dir keinem Kopf wegen dem einen falschen Beitrag.

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  3. Danke für die Klarstellung. Hatte schon die Befürchtung das sich der ganze Aufwand nicht mehr lohnt. 35 Euro pro Blog-Post ist ja mittlerweile ein super Lohn.

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  4. Hey Peer,

    danke für die Klarstellung. Ich muss sagen, dass mich der Text von heute morgen beunruhigt hat, ich das aber nicht so akzeptieren konnte, da a) unklar mir ist, wer/was ein “Großwerk” ist und b) mir unklar war, warum man massiv mehr Zählmarken bestellen kann, als dann letztlich vergütet werden. (Ich habe auch eine Anfrage an die VG-Wort deswegen geschickt.)

    Viele Grüße
    Pierre

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  5. Vielen Dank für die Klarstellung. Es ist durchaus beruhigend, dass die Kappungsgrenze nicht für Blogs und Webseiten gilt. Es ist tatsächlich sehr missverständlich ausgedrückt, eine genauere Definition wäre von Vorteil gewesen, dann wäre es überhaupt nicht zu dem Missverständnis gekommen.

    Gerade, als ich vorhin meinen Kommentar dazu geschrieben hatte und auch auf den Kommentar des Lesers “Swen” eingegangen bin, wurde der Artikel vermutlich herunter genommen.

    Swen regte eine bessere Vernetzung und eine bessere Zusammenarbeit der Blogger untereinander an. – Unabhängig davon, dass sich das “Problem” mit der VG Wort jetzt erledigt hat, bin ich da voll und ganz bei “Swen” (wer auch immer das ist… 😉 )

    Bereits vorhin hatte ich geschrieben, dass ich bereit dazu bin, ein solches Treffen zu organisieren, sofern ein ausreichendes Interesse besteht. – Es gibt sicherlich viele Schnittmengen, bei denen entsprechende Blogger voneinander profitieren können.

    Viele Grüße
    Dominik

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  6. Habe die ganze Aufregung nicht mitbekommen, allerdings möchte ich an der Stelle mal Danke sagen: Habe jetzt mein 2. VG Wort Jahr als Blogger und dieses Jahr wirds richtig gut. Habe das damals über deine Artikel gefunden und auch alles so gemacht 🙂

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  7. Hallo Peer!

    Das sollte man positiv sehen, denn solche Mißgeschicke haben immer auch etwas Gutes: Durch die ursprünglich nicht ganz richtige Meldung und Deine jetzt erfolgte Korrektur aufgrund der endlich vorliegenden Antwort gibt es nun einen belastbaren Stand, an dem man sich orientieren kann. Tatsächlich sind die von der VG Wort zu diesem Punkt bereitgestellten Dokumente nicht gerade eindeutig.

    Schön also, daß das Erstellen und Publizieren von Inhalten eben auch von dieser Seite weiterhin gut honoriert wird – vorausgesetzt, die Zugriffszahlen reichen aus…

    Beste Grüße,
    Ingolf

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  8. Du hast mir heute morgen wirklich einen Schock verpasst!

    Die VGwort mag zwar keine Haupteinnahmequelle für mich sein, entspricht aber dennoch einem netten Bonus zum Jahresende. Mit 700 Euro wäre das Weihnachtsgeld dieses Jahr eher mau ausgefallen…

    Nach dem ersten Schock und einem eigenen Blick in die Quoten-Übersicht, fing ich aber an, stark an deiner Aussage zu zweifeln, denn die „Kappungsgrenze“ lies auch auch mir schon in der Vergangenheit mal erklären.

    Etwas positives hab ich deinem Ursprungsposting aber direkt mitnehmen können: Die Quoten von diesem, bzw. für die Aufrufe im letzten Jahr, waren mir noch nicht bekannt. 35 Euro sind schon ne Hausnummer, wenn ich an Zeiten um die 10-15 Euro zurückdenke, als ich erstmals (dank dir) auf die VGwort gestoßen bin.

    Gruß
    Marcel

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  9. Ich frage mich bei der VGWort bei vielen Punkten, warum man es dort nicht schafft, verständlich zu informieren. Die Stelle mit der Kappungsgrenze und dem Drumherum verwirren doch nur unnötig und haben dort definitiv nichts zu suchen.

    Habe hier gerade einen Antrag von der VG Bildkunst auf dem Schreibtisch … mindestens genauso chaotisch wie bei der VG Wort. Aber ich versuche mich durchzukämpfen.

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  10. Ich habe gerade keine Ahnung, wo mein Vertrag liegt. Muss der Wahrnehmungsvertrag pro Seite oder pro (natürliche) Person abgeschlossen werden?

    @Peer: Ein großes Dankeschön! Durch deine Beiträge kam ich 2018 dazu und freue mich auf diesen Sommer.

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  11. Ich habe gerade meinen Vertrag ausgefüllt und dabei in den Teilnahmebedingungen folgendes gelesen:

    “Bitte beachten Sie, dass z.B. Abrufe aus dem Ausland, Abrufe von Suchmaschinen, maschinelle Abrufe im Rahmen dieses Systems nicht geza?hlt werden.”

    Zuerst war ich etwas überrascht, dass Besucher, die von Suchmaschinen kommen, nicht zählen sollten. Aber ich vermute nun, die VG Wort meint damit, dass Suchmaschinen-Bots nicht gezählt werden? Anders würde das für mich keinen Sinn ergeben, denn wieso sollte diese Traffic-Quelle ausgeschlossen werden. Außerdem würden dann ja die Besucherzahlen auch stark von den Google Analytics Werten abweichen…

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  12. Danke für die Klarstellung. Ich habe gerade in den Ausschüttungsbrief 2020 reingeschaut, u.a. weil ich demnächst bei den Webgrrls einen Online-Vortrag über die VG Wort (allgemeiner Überblick) halten werde. im PDF bin ich auch über die Kappungsgrenze von 800 Euro gestoßen und habe mich gefragt, was das bedeuten soll, da ich nie von einer Obergrenze für Blogs gehört hatte.

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