„Im Arbeitsleben werdet ihr euch an eure Schulzeit zurückerinnern und traurig darüber sein, dass diese schöne Zeit vorüber ist!“ – Diesen Satz hat man als Schüler immer wieder gehört, wenn man sich über die Massen an Hausaufgaben und trägen Themen, sowie Tests beschwert hat.
Mittlerweile bin ich seit mehr als vier Jahren aus der Schule und als Geschäftsführer meines eigenen Unternehmens tätig. Weder damals noch heute kann ich die These einiger Lehrer bestätigen. Meine tägliche Arbeit macht mir Spaß, ich kann mir meine Aufgaben aussuchen und testen will mich hier auch keiner.
Damit noch nicht genug: Ich habe bereits neben meiner Zeit auf dem Gymnasium gegründet und möchte euch in diesem Artikel zeigen, wie ihr das auch schafft. Denn auch wer noch minderjährig ist, kann – sollte er das wirklich wollen – selbständig in das Arbeitsleben starten.
Warum überhaupt minderjährig gründen?
Diese Frage wurde mir immer wieder gestellt. Meine Antwort darauf war recht simpel: „Weil ich endlich das machen und lernen möchte, was mir gefällt!“. Eine Sache, die mich seit jeher an der Schulbildung in Deutschland stört, ist, dass diese der Realität häufig fernbleibt. In meinen fast 12 Jahren auf einer Grundschule und einem Gymnasium habe ich, bis auf das Schreiben und Rechnen, wenig gelernt, was mir im späteren Berufsleben irgendwie geholfen hat.
Ich wusste nicht, wie eine Steuererklärung anzufertigen ist, welche Versicherungen ich beantragen muss und wenn es um das Thema „Selbständigkeit“ bzw. „Existenzgründung“ geht, dann ist so oder so Hopfen und Malz verloren. Auch deshalb rate ich dazu, von Anfang an einen Steuerberater zu konsultieren. Besser kann man die ersten selbstverdienten Euros gar nicht anlegen.
Zurück zum Thema…
Die meisten von euch werden sicherlich ihre eigenen Gründe haben, die individueller nicht sein könnten. In der Regel lässt es sich aber auf eine Sache zurückführen: Die Schule alleine und/oder der Zwang bestimmte Dinge zu lernen, reichen nicht mehr aus. Man will seine „eigene Sache“ durchziehen, gründen also. Doch meist ist es an dieser Stelle mit der Entscheidung noch nicht getan, denn nun kommt häufig der Part des starken Gegenwindes.
Die kleinen Hindernisse – Familie, Freunde, Schule
Sollte man nicht gerade einen Schnitt von 1,0 haben, werden die Eltern und Lehrer recht schnell Einwände erheben. Man vernachlässige die Schule, könne Hausaufgaben nicht mehr korrekt machen und auch die Freunde werden sich nach der fünften nicht wahrgenommenen Einladung etwas auf den Fuß getreten fühlen. Ganz unwahr ist dies alles nicht, daher hier eine kurze Liste, die bei der finalen Entscheidung beachtet werden sollte:
- Schule & Klausuren
Habt ihr erst einmal Kunden und bekommt Geld von diesen, steht ihr in der Pflicht, müsst aber auch schauen, dass Zeit für das Lernen übrig bleibt. - Noten
Es mag einige vielleicht nicht erfreuen, doch der Notenschnitt sollte nicht unter 2,5 liegen. Ansonsten werdet ihr am Amtsgericht nicht vorbeikommen. - Familie
Eure Eltern machen sich nicht nur Sorgen, dass ihr in der Schule abrutscht, sondern auch, dass ihr bereits als Minderjähriger keinen Freizeitausgleich mehr habt. - Freunde
Wer gute Freunde hat, wird hier nicht schnell Probleme bekommen, doch wenn nahezu immer abgesagt werden muss, da die Arbeit ruft, ist das auch suboptimal. - Ferien
Ja, die Ferien. So etwas gibt es dann nicht mehr unbedingt. Wer als Freiberufler anfängt, der kann Pausen einlegen, doch ein eCommerce-Gewerbe würde hier durchweg Arbeit verursachen.
Könnt ihr einen Zeitplan aufstellen, der all diese Dinge beachtet und trotzdem noch Pausen beinhaltet, seid ihr einen Schritt weiter. Immerhin müsst ihr eure Eltern überzeugen, denn nur mit ihrer Zustimmung ist eine Gründung möglich. Ist das geschafft, könnt ihr euch mit der rechtlichen Seite des Gründens als Minderjähriger beschäftigen – und hier wird es nun haarig.
Kleiner Tipp: Fangt mit eurem Projekt „Selbständigkeit“ in einem gemäßigten Rahmen an. So ist es auch viel einfacher möglich, den hier gesteckten Zeitplan in der Praxis einzuhalten. Solltet ihr zu schnell zu viel wollen, könnte das sämtliche Planungen über den Haufen werfen. Zudem müsst ihr euch in das Arbeitsleben erst einmal eingewöhnen.
Die großen Hindernisse – Amtsgericht, Vormundschaft, Wirtschaftskenntnisse
Wenn ihr die Entscheidung getroffen habt, eure Eltern, Lehrer und Freunde beruhigen konntet, sowie einen Zeitplan besitzt, gilt es die rechtlichen Aspekte anzugehen. Warum? Ganz einfach, als Minderjähriger könnt ihr nicht einfach gründen. Hier würde euch bereits alleine § 106 BGB in die Quere kommen, denn als nicht-volljährige Person seid ihr nur beschränkt geschäftsfähig. Auf dieser Basis würde natürlich niemand mit euch Geschäfte abwickeln – erst Recht nicht das Gewerbeamt.
Schritt 1: Der erste Brief an das Amtsgericht
(ca. 1 – 6 Monate)
Eure erste Aufgabe ist es, die Vormundschaft eurer Eltern auf euch zu übertragen. Hierbei hilft euch der § 112 BGB und das für euch zuständige Vormundschaftsgericht (heute Betreuungsgericht genannt), welches nach § 23c GVG eine Abteilung des Amtsgerichts ist. Es sollte erwähnt werden, dass die Vormundschaft nur auf das Gewerbe beschränkt ist, in allen anderen Belangen sind eure Erziehungsberechtigten weiterhin euer Vormund. Zudem müsst ihr für einen Antrag mindestens 16 Jahre alt sein.
Alles, was ihr zur Eröffnung des Verfahrens tun müsst, ist einen formlosen Brief an das Amtsgericht zu schicken, auf dem um eine Gewerbeanmeldung Minderjähriger gemäß § 112 BGB gebeten wird. Zudem sollten eure Unterschrift und die sämtlicher Erziehungsberechtigter auf dem Dokument zu finden sein.
Um ein ewiges Hin und Her mit dem Amtsgericht zu vermeiden, hier eine Liste der Dokumente, die ihr direkt beim ersten Mal als Kopie mitschicken solltet:
- Euren Lichtbildausweis und eure Geburtsurkunde
- Lichtbildausweise der Erziehungsberechtigten
- Das aktuellste Zeugnis
- Ein Konzept, aus dem Art und Umfang des beabsichtigten Gewerbes ersichtlich sind
- Gewünschte juristische Form des Gewerbes
Wenn neben euch weitere Gesellschafter dabei sind, gilt für diese das Gleiche. Fast die Dokumente aber bitte zu einem Paket zusammen und macht die Anträge nicht einzeln fertig.
Wichtiger Tipp: Bringt die Dokumente persönlich vorbei und zwar in die korrekte Bearbeitungsstelle. Weist zudem auf die Dringlichkeit hin und bittet sehr höflich um eine möglichst schnelle Bearbeitung. In der Regel sind die Ämter stark unterbesetzt und eine Antwort ist nicht in unter 3 bis 6 Monaten zu erwarten. Solltet ihr mit eurem Auftritt Glück haben, könnte die Zeit auf wenige Wochen gekürzt werden.
Schritt 2: Antwort & Notar – nur bei Gesellschaften
(ca. 1 – 6 Monate)
Solltet ihr eine positive Antwort erhalten haben und kein Einzelunternehmen sein, wird im weiteren Verlauf aller Wahrscheinlichkeit nach ein notariell beglaubigter Gesellschaftervertrag gefordert. Diesen müsst ihr zusammen mit den Mitgründern durch einen Notar erstellen und beglaubigen lassen. Rechtliche Beratung könnt ihr beim Notar oder einem Anwalt einholen. Die Verträge liegen in der Regel aber als Muster beim Notar vor und können in den meisten Fällen auch genauso verwendet werden.
Die Kosten hierfür liegen zwischen 300 und 600 Euro – je nach Gesellschaftsart und Grundkapital. Nach der Gründung könnt ihr die Kosten als Betriebsausgaben geltend machen. Wie schon bei den ersten Dokumenten gebt ihr auch den beglaubigten Vertrag wieder persönlich bei der Sachbearbeiterin ab.
Schritt 3: Vorbereitung auf die persönliche Anhörung
Wenn ihr alles richtig gemacht und die Dokumente gut vor- und aufbereitet, sowie persönlich abgegeben habt, sollte der erste Eindruck von euch bereits positiv sein. Dies ist durchaus wichtig, denn im kommenden Schritt werdet ihr persönlich angehört – von der zuständigen Sachbearbeiterin. Diese ist eure letzte große Hürde, bevor ihr eure Vormundschaft erhaltet, gleichzeitig aber auch die Schwerste.
Sinn des Gesprächs ist es, herauszufinden ob ihr wirtschaftlich und geistig bereit seid, ein Gewerbe selbst zu führen. Immerhin übernehmt ihr eine große Verantwortung und seid für etwaige Schulden – die bei einem Scheitern entstehen können – alleine verantwortlich.
Folgende Dinge sollten vorbereitet werden:
- Businessplan
- Finanzplan inkl. Kapitalbedarf und -beschaffung
- Marketingplan
- Wirtschaftskenntnisse in der spez. Branche
- Zeitplan (Management zw. Schule, Arbeit und Freizeit)
Was genau im Gespräch eine Rolle spielt, hängt vom jeweiligen Sachbearbeiter ab und ist nicht gesetzl. geregelt. Daher ist es wichtig, dass ihr bereits früh einen guten Eindruck macht und möglichst nicht schlechter als 2,5 in der Schule steht. Andernfalls könnte das persönliche Gespräch zum Stolperstein werden. Wer nun erschrocken davon ist, was alles für das Gespräch benötigt wird, dem sei gesagt, dass die Dokumente in einer „Light-Version“ genügen.
Als ich damals meine Vormundschaft beantragt habe, hat sich mein Businessplan über zwei Seiten erstreckt und eine Finanzplanung war nicht einmal nötig, da kein Startkapital gebraucht wurde. Wichtiger ist am Ende tatsächlich die Sinnhaftigkeit des Unterfangens und wie man diese herüberbringt.
Und jetzt?
Schritt 4: Das Eröffnen des Gewerbes
(1 Tag)
Solltet ihr auch hier geglänzt haben, könnt ihr euch freuen, denn in diesem Fall wird euch eure Sachbearbeiterin die Vormundschaft übertragen. Die Entscheidung fällt meist direkt nach dem Gespräch. In den kommenden Tagen erhaltet ihr hierfür noch eine postalische Bestätigung. Mit dieser könnt ihr nun beim zuständigen Gewerbeamt ein Gewerbe eröffnen. Die Kosten dafür liegen bei 10 bis 50 Euro, je nach Bundesland.
Die Gewerbeeröffnung geht völlig problemlos und spontan vor Ort im Gewerbeamt (Ordnungsamt). Aus persönlicher Erfahrung kann ich aber sagen, dass die meisten Sachbearbeiter nicht schlecht staunen, wenn ein Minderjähriger ein Gewerbe eröffnen möchte, denn nur Wenige wissen, dass das tatsächlich möglich ist. Hier also einfach das Dokument vom Amtsgericht vorzeigen. Bei einer Gesellschaft sollten stets alle Gesellschafter zur Anmeldung vor Ort sein.
Dokumente, die ihr mitnehmen solltet:
- Lichtbildausweis
- Vormundschaftsübertragungsbestätigung vom Amtsgericht
- Gesellschaftervertrag (wenn Gründung einer Gesellschaft)
- Bargeld oder EC-Karte
Anmerkungen zur Dauer: An diesem Punkt möchte ich kurz meine persönlichen Erfahrungen mit euch teilen. In unserem Fall, der Gründung einer GbR, hat der gesamte Sachverhalt 12 Monate gedauert. Warum? Weil ich damals noch den Fehler gemacht hatte, dem Postweg zu vertrauen. Da die Anliegen chronologisch nach Eingang bearbeitet werden, dauert es bei jeder Antwort wieder genauso lange, bis eine Rückantwort kommt. Mittlerweile weiß ich durch Gespräche mit Sachbearbeitern und anderen Gründern, wie es besser geht.
Anmerkungen zu Kosten: Das gesamte Verfahren ist kostenlos. Lediglich für notarielle Beurkundungen und die Gewerbeanmeldung werden Kosten fällig. Im Falle eines Einzelunternehmens ist man also mit günstigen 10 bis 50 Euro dabei.
So geht es weiter
Im zweiten Teil des Artikels geht es in ein paar Tagen unter anderem um das Geschäftskonto, die tägliche Organisation als junger Gründer und mehr.
Autor
Dennis Schubert hat 2011 zusammen mit seinem Schulfreund Niclas Heike die jetzige heischMedia GmbH gegründet und ist dort als Geschäftsführender Gesellschafter tätig. heischMedia ist ein in Berlin ansässiges eCommerce Startup mit Portalen in den Bereichen Versicherungen, Finanzen und Reisen/Urlaub. 2015 erreichte das Team einen Platz unter den Top50 am schnellst wachsenden Digitalunternehmen Deutschlands im Gründerszene Wettbewerb.
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Hallo Dennis,
danke für diesen Beitrag.
Ich finde es sehr geil, dass Du selbständig schon als minderjährig warst.
Tolle Tipps, dies soll jeder Minderjähriger lesen, und als Minderjähriger gründen.
Gruß,
Manuel
Hallo Manuel,
es freut mich, dass du den Artikel nützlich findest. Ich hoffe, ich kann interessierten Junggründern damit helfen.
Gruß
Dennis
Super Artikel, der Mut macht, wie ich finde. Klassicherweise kann natürlich auch Vater oder Mutter des Minderjährigen die Steuererklärung machen und die Einnahmen versteuern (Kleingewerbe, quasi als Geschäft des Vaters oder der Mutter). Ich würde mich über mehr Artikel dieser Art sehr freuen.
Ein paar Dinge stimmen nicht. Über die Genehmigung entscheidet das Familiengericht nicht das Betreuungsgericht. Es wird keine Vormundschaft übertragen, sondern vom Familiengericht eine konkrete Genehmigung erteilt. Die gesetzliche Folge ist, dass der Minderjährige dann für die in diesem Geschäftsbetrieb abzuschließenden Rechtsgeschäfte wie ein unbeschränkt Geschäftsfähiger behandelt wird (Volljähriger). Es gibt dann noch ein paar Ausnahmefälle, in denen der Minderjährige doch wieder nicht so gestellt wird ….. Meistens wird auch das Jugendamt angehört .
Aber ansonsten gut beschrieben.
Sehr guter Artikel,
hätte es schon so eine Anregung früher gegeben. Dazu auch sehr gut geschrieben. Sollte man mal an die Jungen Leute weiterleiten. Ich werde mich auch mal durch die anderen Beiträge einlesen.
Beste Grüße
Da denkt man selbst gar nicht drüber nach. Ich habe selbst gegründet, aber zum Glück erst als Erwachsener. Wenn man das so liest muss man ja tatsächlich noch mehr Respekt vor Kindern haben die bereits so jung selbstständig werden. Leider ein schlechtes Beispiel für unsere Bürokratie.
Werde die Infos definitiv weitergeben an alle die in dem Alter über eine Selbstständigkeit nachdenken.
Viele Grüße
P
Guten Tag,
Ich bin noch minderjährig und bin bereit, die hier genannte Schritte und Vorkehrungen zu treffen.
Bevor ich mich auf Verdacht beim Landratsamt unserer Stadt erkundige, möchte ich lieber hier nochmal nachfragen:
Finde ich die richtige Bearbeitungstelle für die ersten Dokumente in jedem und somit auch in meinem ziemlich kleinen Landratsamt? Oder habe ich etwas grundlegend falsch erfasst?
Findet die persönliche Anhörung (ebenfalls) lokal vor Ort statt oder muss ich hier zu zu irgendeiner Landes oder wohlmöglich Bundeseinrichtung anreisen?
Über eine Antwort wäre ich überaus dankbar!
Ansonsten möchte ich mich auch schon jetzt herzlichst für diesen Beitrag bedanken 🙂 🙂
Er ist sehr hilfreich und wirklich gut aufgebaut. Schön, dass man selbst sowas im Netz findet, im Gymnasium/ der Schule allgemein lernt man diese lebensnahen Dinge zu Wirtschaft, Eigeninitiative, Rechte und Berufsleben nämlich (bedauerlicherweise) nicht…
Ich finde es bewundernswert ein Unternehmen zu gründen aber besonders wenn man noch Minderjährig ist. Ich denke es ist total wichtig, besonders durch die mangelnde Erfahrung, sich von einem Notar beraten zu lassen. Ich denke gerade darüber auch ein Unternehmen zu gründen und werde das, ganz sicher mit einem Notar besprechen, weil ich keine Fehler machen will.
Hallo kann ich (16 Jahre) mein Gewerbe (Internet-Dienstleistungen) auch über meine Eltern (deren Gewerbe) laufen lassen?
Auf eine Antwort würde ich mich freuen.
VG Sebastian
Hallo,
Ich bin 17 Jahre und ich habe gute Angebot die Durchführung eines Workshops gegen Entgelt.
Aber ich soll auch eine Rechnung zuerteilen.
Meine Eltern sind damit einverstanden . Darf ich dann als Freiberufler den Vertrag unterschreiben.
Hallo, mein Sohn ist 14 Jahre alt und entwirft Kleidung für junge Leute. Er möchte sich so schnell wie möglich selbständig machen. Er hat ein Finanzkonzept erstellt und 2 Fabriken in Bulgarien und Pakistan kontaktiert die bereit sind seine Kleidung herzustellen. Wie kann ich ihm weiterhelfen? Ist das überhaupt möglich das er sich mit 14 selbständig machen kann? Muss ich dann als Mutter ein Kleingewerbe anmelden? Kann ich es später auf ihn übertragen? Gibt es steuerliche Nachteile für mich? Ich wäre auf jeden Tipp oder Rat sehr dankbar!
Liebe Grüße
Marina
Die grundsätzliche Eckpunkte sind ja im Artikel erklärt. Es geht als, sich als 14 jähriger Selbstständig zu machen. Dennoch kann ich nur empfehlen mit einem Steuerberater zu sprechen, um individuelle Fragen zu klären und keine Fehler zu machen.