Nebenberuflich selbstständig – Was Schüler und Auszubildende beachten müssen!

Nebenberuflich selbstständig - Was Schüler und Auszubildende beachten müssen!Schüler und Auszubildende haben heute stärker denn je die Chance, sich selbstständig zu machen. Der Vorteil ist, dass alle Menschen durch das Netz erreichbar sind. Der Gründungsaufwand ist überschaubar, und mit weniger als 1.000 € Startkapital lässt sich ein Blog oder E-Commerce-Business aufbauen.

Kann sich also jeder ganz einfach ein Unternehmen aufbauen? In der Tat können sich sogar Schüler und Auszubildende selbstständig machen. Schüler oder Auszubildende sind in der Regel unter 18 Jahre alt und somit nicht voll geschäftsfähig. Auch in der Ausbildung gibt es wichtige Punkte zu beachten, wie den Berufsausbildungs-Vertrag oder die Berufsausbildungshilfe. Der „normale Weg“, sich nebenberuflich selbstständig zu machen, wie er beispielsweise für Angestellte gilt, bleibt diesen beiden Personengruppen verschlossen.

In diesem Artikel erhältst eine klare Anleitung, wie du dich dennoch als Schüler oder Auszubildender erfolgreich selbstständig machen kannst.

Selbstständig im Nebenjob – Neue Artikelserie mit Tipps, Informationen und Beispielen

Musst du überhaupt ein Gewerbe anmelden?

Unter Gewerbe versteht man jede selbstständige Tätigkeit, die dauerhaft ausgeübt wird, um damit Geld zu verdienen. Du musst dein Gewerbe bei dem für deinen Wohnsitz zuständigen Gewerbeamt anmelden. Die Kosten hierfür liegen je nach Stadt bei 10 bis 80 Euro.

Daraufhin informiert das Gewerbeamt alle weiteren Behörden und Institutionen wie Finanzamt, Handelsregister, Ordnungsamt, Berufsgenossenschaft, Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer. Davon ausgenommen sind sogenannte Freiberufler, die in § 18 des Einkommenssteuergesetzes aufgeführt werden. Hierzu zählen wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten.

Übrigens gilt selbstständige Arbeit nur dann als gewerblich, wenn sie auf Dauer ausgelegt ist. Arbeitest du zum Beispiel nur einmal im Jahr während der Semesterferien für ca. 2 Monate, kannst du deinen Auftraggebern Rechnungen ausstellen, ohne ein Gewerbe anzumelden. Grund hierfür ist, dass die Dauerhaftigkeit fehlt. Du musst dann auf diesen Rechnungen auch keine Umsatzsteuer ausweisen, wohl aber den Gewinn angeben und versteuern.

Der Vorteil von Freiberuflern
Wenn du Freiberufler bist, musst du weder ein Gewerbe anmelden noch Gewerbesteuer bezahlen. Du musst lediglich beim Finanzamt vor Aufnahme deiner selbstständigen Tätigkeit eine Steuernummer beantragen und am Jahresende eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen. Besonders in den neuen Medien ist die Abgrenzung zu den gewerblichen Berufen nicht immer klar.

Beschränkte Geschäftsfähigkeit

Oftmals bist du unter 18 Jahre alt, wenn du Auszubildender oder Schüler bist. Dies stellt ein Problem dar, da du somit nur beschränkt geschäftsfähig bist. Geregelt werden diese Situationen und Konstellationen im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 104 – 113 BGB.

Schließt ein Minderjähriger einen Vertrag ab, so hängt die Wirksamkeit des Vertrages laut § 108 BGB von der Zustimmung des Elternteils ab. Eine Ausnahme besteht, wenn die Geschäfte aus eigenen Mitteln bestritten werden können (Taschengeldparagraph), rechtlich vorteilhaft sind und keine Verpflichtungen nach sich ziehen.

Es ist fraglich, ob es dir als Schüler oder Auszubildender unter 18 Jahren gelingt, eine Selbstständigkeit aufzubauen, wenn du bei jeder Entscheidung deine Eltern mit einbeziehen musst. Deswegen gibt es Ausnahmen.

Wie Schüler und Auszubildende unter 18 Jahren ein Gewerbe anmelden können
Wenn ein Minderjähriger einen selbständigen Betrieb gründen und betreiben will, braucht dieser die Genehmigung seiner Eltern und die Bestätigung des Vormundschaftsgerichts (112 BGB).

Die Genehmigung ist formfrei an den Minderjährigen zu stellen. Das Gericht genehmigt diese Ermächtigung nur, wenn der Minderjährige die Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt, diesen Betrieb zu leiten.

Mit Erteilung der Erlaubnis vom Vormundschaftsgericht ist der Minderjährige in der Ausübung seiner selbstständigen Tätigkeit nicht weiter beschränkt geschäftsfähig, sondern unbeschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass du alle Rechtsgeschäfte, Mietverträge und Anstellungsverträge mit Ausnahme von Kreditaufnahmen, Erteilung von Prokura (Vollumfängliche Handlungsvollmachten) und Wechselgeschäfte abschließen kannst.

Bei der Gewerbeanmeldung prüft das Gewerbeamt, ob die Erlaubnis vorliegt. Ohne diese Erlaubnis kann kein beschränkt Geschäftsfähiger ein Gewerbe ausüben.

Weiterhin ist zur Gewerbeanmeldung der Kinderpass oder der Personalausweis mitzubringen. Aus meiner Sicht besteht die größte Schwierigkeit darin, das Vormundschaftsgericht von den Fähigkeiten und Kenntnissen zu überzeugen.

Nebenberuflich selbstständig in der Ausbildung

Auszubildende haben einen besonderen Status, da es nicht nur um die Vermittlung von Wissen durch die Schule und den Ausbildungsbetrieb geht. Der Ausbildungsbetrieb hat auch einen erzieherischen Auftrag. Immer wenn das Ausbildungsziel in Gefahr ist, kann der Ausbildungsbetrieb die Nebentätigkeit untersagen.

Der Arbeitgeber haftet dafür, dass die betrieblichen Ausbildungsziele erreicht werden. Wenn zum Beispiel häufige Müdigkeit auftritt, schlechte Ergebnisse in der Schule erzielt werden oder das Berichtsheft nicht gepflegt ist, kann die Nebentätigkeit untersagt werden.

Berufsausbildungshilfe (BAB) und nebenberufliche Selbstständigkeit
Wenn du während der Ausbildung Unterstützung von der Arbeitsagentur in Form von der BAB bekommst, gibt es verschiedene Punkte zu beachten. Die Freigrenze für Nebenverdienste beträgt im Monat ohne Anrechnung auf das BAB 255 €. Bei den 255 € handelt es sich um Gewinn, nicht um Umsatz.

Den Umsatz kannst du um deine Betriebsausgaben vermindern. Alles, was du darüber hinaus verdienst, wird auf das BAB angerechnet. Das Kindergeld wird übrigens nicht auf das BAB angerechnet.

Warum du die Regelungen der Sozialversicherung kennen solltest

Nebenberuflich selbstständig bist du immer dann, wenn du weniger als 18 Stunden in die Selbstständigkeit investierst und diese nicht den Arbeits- und wirtschaftlichen Mittelpunkt darstellt. Auf der Gewerbeanmeldung ist dann „wird vorerst im Nebenerwerb ausgeführt“ anzukreuzen. Wenn du diese Werte überschreitest, hast du den Status eines hauptberuflich Selbstständigen und musst dich selbst krankenversichern. Aus diesem Grund ist die Frage, ob du hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständig bist, sehr relevant für die Krankenversicherung.

Als Schüler oder Student bis du bis zum 25. Lebensjahr bei deinen Eltern kostenfrei mitversichert. Das ist der große Vorteil der Familienversicherung. Besonderheiten bestehen bei Schülern. Wenn du als Schüler in der nebenberuflichen Selbstständigkeit über 450 € monatlich verdienst, verlierst du diesen Status familienversichert. Die Krankenversicherung wird sich dazu deinen Steuerbescheid anschauen. Die Konsequenz ist die Eigenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es erwarten dich Krankenversicherungsbeiträge von ca. 300 € im Monat.

Alternativ kannst du dich in der privaten Krankenversicherung versichern. Aufgrund der niedrigen Bonität als Schüler ist aber nicht mit einer Annahme zu rechnen. Du solltest also als Schüler deinen Verdienst genau im Blick haben oder gegebenenfalls deine Ausgaben sinnvoll erhöhen.

Studenten haben hier große Vorteile. Wenn du aus der Familienversicherung ausscheiden solltest, kannst du in die studentische Versicherung wechseln. Für einen Betrag von monatlich 80,42 € können sich Studenten in der studentischen Versicherung krankenversichern. Die Krankenversicherung wird lediglich prüfen, ob das „Studentenleben“ noch den Arbeitsmittelpunkt ausmacht. Wenn du weniger als 18 Stunden Zeit für deine nebenberufliche Selbstständigkeit einsetzt und einen maximalen Gewinn von 70 % der Bezugsgröße der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von circa 2.100 Euro (Unterschied Ost/West) verdienst, liegt dein Fokus auf dem Studium.

Die Krankenversicherung wird dies jedoch immer individuell prüfen und die Gesamtschau deiner Tätigkeit zugrunde legen. Die Bezugsgröße der gesetzlichen Rentenversicherung spiegelt den Durchschnittsverdienst aller Versicherten wieder. Wenn du dir also unsicher bist, kannst du eine freiwillige Statusfeststellung bei der Krankenversicherung durchführen.

Steuern

Wähle am Anfang die Kleinunternehmerregelung
Wenn zu erwarten ist, dass der Jahresumsatz im Gründungsjahr mehr als 22.000 Euro beträgt, kann die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nicht in Anspruch genommen werden.

Nach dem Gründungsjahr gilt folgende Regelung: Um die Kleinunternehmerregelung weiterhin nutzen zu können, muss der Vorjahresumsatz unter 22.000 Euro und im gleichen Jahr voraussichtlich unter 50.000 € betragen. Du musst dann in den Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und monatlich abführen.

Allerdings kannst du dir auch keine Vorsteuer, also die Umsatzsteuer, die du als Unternehmer bei Einkäufen zahlst, zurückholen. Bei hohen Anfangsinvestitionen kann auch der Regelunternehmer Sinn machen. Bespreche das am besten individuell mit deinem Steuerberater.

Einnahmenüberschussrechnung
Nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) kannst du eine einfache Einnahmenüberschussrechnung erstellen. Es ist eine formlose Aufführung aller Gewinne, vermindert um die Betriebsausgaben und Abschreibungen für Wirtschaftsgüter. Hierfür gibt es kostenlose Vorlagen im Internet.

Alternativ kannst du auch einen Steuerberater damit beauftragen. Die Einnahmenüberschussrechnung gilt nicht für Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmen, die die Größenordnungen von 60.000 € Gewinn und 600.000 € Umsatz übersteigen (§ 141 Abgabeordnung) übersteigen.

Gewerbesteuer
Als Einzelunternehmer hast du einen Freibetrag von 24.500 € Gewinn pro Gewerbe. Auf die weitere Berechnung gehe ich deswegen an dieser Stelle nicht weiter ein.

Weitere gute Gründe für die Selbstständigkeit

Oft ist das Geld knapp, wenn man Schüler oder Student ist. Anstatt dir einen meist schlecht bezahlten Nebenjob in irgendeinem Bereich zu suchen, könntest du diese Zeit und Energie genauso gut in eine Tätigkeit stecken, der dir liegt und Spaß macht. Im Idealfall kannst du sie sogar mit deinem Studium oder dem, was du in der Schule lernst, verknüpfen!

Wenn du dich parallel zur Schule oder zum Studium nebenberuflich selbstständig machst, sammelst du nicht nur wertvolle Erfahrungen, du knüpfst auch ein erstes berufliches Netzwerk und kannst relativ risikofrei probieren, ob dir die Selbstständigkeit liegt oder ob deine Idee Potential hat.

Was die nebenberufliche Selbstständigkeit bedeutet
Als Jungunternehmer benötigst du viel Energie, Selbstvertrauen, eine Vision und jede Menge Durchhaltevermögen. Du lernst, wie du dich selbst und gegebenenfalls andere effizient organisierst, Auftraggeber findest, deine Buchhaltungspflichten erfüllst und Verhandlungen führst.

Bei all dem Trubel und Knowhow, das du dir aneignen musst, darfst du jedoch nicht Gefahr laufen, die Schule oder Uni zu vernachlässigen. Eine echte Herausforderung!

Risiken
Auch eine nebenberufliche Selbstständigkeit lässt sich nicht ohne Risiko aufbauen. Viele Unternehmer starten mit einem Einzelunternehmen, das nicht umsonst auch “Haus-und Hof-Gesellschaft“ genannt wird. Reicht das Gesamt-Vermögen des Gründers nicht mehr aus, um Verbindlichkeiten zu decken, besteht die Gefahr einer Privatinsolvenz.

Mit Beginn deiner Firmengründung bist du dazu verpflichtet, einen  Jahresabschluss zu erstellen, Verträge einzuhalten und diese zu bedienen.

Fazit

Es hat viele Vorteile, dich während der Schule oder deinem Studium selbstständig zu machen. Du profitierst nicht nur von der enormen Persönlichkeitsentwicklung, die mit einem eigenen Gewerbe einhergeht, sondern du setzt auch die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft.

Wenn dein Plan aufgeht, kannst du dich nach deiner Ausbildung komplett deiner Idee widmen und überspringst die lästige Jobsuche. Indem du mit einer Tätigkeit Geld verdienst, die dich erfüllt, erhöhst du deine Lebenszufriedenheit drastisch. Und selbst wenn dein Plan scheitern sollte, hast du doch wertvolle Erfahrungen gewonnen und deine Job-Chancen um ein Vielfaches gesteigert.

Eine nebenberufliche Selbstständigkeit erfordert nicht nur Disziplin und Ehrgeiz, um der doppelten Arbeitsbelastung standzuhalten, sie schenkt dir auch das friedvolle und befriedigende Gefühl, dein eigener Chef zu sein.

Autor

Erik Renk ist Gründer von einfachstartup.de und hat sich darauf spezialisiert, nebenberufliche Gründer zu unterstützen. Auf seinem Blog gibt Erik nützliche Tipps zu Themen rund um die nebenberufliche Selbstständigkeit weiter wie zum Beispiel Nebenerwerbe oder Kleingewerbe anmelden, steuerliche Tipps und Tricks, online Kunden gewinnen und vieles mehr. Erik ist seit 10 Jahren selbstständig und kennt die verschiedenen Höhen und Tiefen eines Startups.

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Peer Wandiger

13 Gedanken zu „Nebenberuflich selbstständig – Was Schüler und Auszubildende beachten müssen!“

  1. Hallo Peer und Erik,

    wie sieht es aus wenn, man Nischenseiten mit einem Partner baut?

    Kurze Infos:

    1 Betreiber: Ausbildung, bekommt BAB und ist Wohnhaft in Deutschland
    2 Betreiber: Studium, und Wohnhaft in Österreich

    (beide über 18)

    Wir sind gerade erst anfangen mit den ersten 2 seiten und haben noch keine Einnahmen zu verzeichnen.

    Welche Gewerbeform würdet ihr uns raten?

    Ich freue mich über jeden Tipp!

    lg

  2. Gerade in der Ausbildung bietet es sich doch noch gut an, sich nebenbei selbstständig zu machen. Habe ich in meiner Ausbildungszeit auch so gemacht – solange man weiterhin bei Klausuren ordentliche Noten abliefert, ist doch alles gut. Ob ich nach Feierabend nun an ein paar Seiten schraube oder einfach vor der Glotze hänge, muss ja den Arbeitgeber nicht interessieren, wenn während der Arbeitszeit alles gut ist.

  3. Naja, stimmt noch so…Krankenkasse gibt es ab 180€ pro Monat (Mindestbeitrag).

    Auch müssen die 17500€ in Deutschland gemacht werden, AdSense zählt zum Beispiel nicht dazu. Du kannst jedes Jahr 1 Millionen mit AdSense verdienen (Google Ireland) und trotzdem als Kleinunternehmer tätig sein.

  4. Hallo Peer,
    Wieder mal ein super Beitrag, eine frage habe ich dennoch. Es wird immer vom Gründungs u d Folgejahr gesprochen aber was ist danach, ist man im 3 Jahr automatisch kein Kleinunternehmer mehr oder gilt da wieder die 50 000€ grenze?
    LG

  5. wow… sehr umfangreicher und guter Artikel, gefällt mir sehr gut !

    Ich habe das Gefühl, dass immer mehr Schüler und Studenten ins Online Business einsteigen wollen, jedoch zum Teil falsche Vorstellungen haben. . .

  6. Wirklich ein umfangreicher Artikel, der einem einen guten Überblick verschafft, wenn man noch am Anfang steht!

    Gerade Sachen wie Krankenversicherung oder Steuern schrecken den ein oder anderen sicher zu Beginn ab, weil es erstmal sehr kompliziert erscheint. Und tatsächlich muss man sich auch in diese Dinge ganz schön reinfuchsen.

    Trotzdem finde ich persönlich es einer der besten Möglichkeiten die ersten Schritte der Selbstständigkeit während Schule/Ausbildung/Studium zu machen.

    Später tut man sich sehr oft viel schwerer damit, weil man vielleicht gebunder ist oder sich schon so sehr an das Geld oder die Sicherheit des Jobs gewöhnt hat.

    Ich hoffe auf mehr Gründer (in allen Lebenslagen) 😉

  7. Super Artikel!

    Wie sieht es denn aus, wenn ein 16 Jahre alter Schüler mit bestehendem Minijob einmalig einen Werbefilm für eine Firma schneidet und dafür Geld bekommen soll? Dafür braucht er ja lt. Artikel keinen Gewerbeschein, muss aber am Jahresende eine Steuererklärung abgeben? Info: Jahresgesamteinnahmen (inkl. Minijob) bleiben hierbei unter 5400€.

    Danke für eine kurze Antwort!

  8. Ich verdiene in meiner Ausbildung 800€ brutto und werde in meiner Selbständigkeit ca. 600€-800 netto erwarten.

    Wie verhält es sich da mit meiner Krankenversicherung?
    Bin ja über meinen Ausbildungsbetrieb versichert?

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