Bilder und Social Media – ‘Bilder im Internet nutzen’ Teil 5

Bilder und Social Media - 'Bilder im Internet nutzen' Teil 5Wer heute im Internet vertreten ist, der ist dies nicht mehr zwangsläufig mit einem eigenen Internetauftritt. Viele Gastronomiebetriebe beispielsweise sparen sich diesen und nutzen ausschließlich Facebook zur Präsentation und Kommunikation. Und wer dennoch Wert auf einen eigenen Internetauftritt legt, der nutzt Facebook, Instagram und Twitter gerne zusätzlich.

Wer soziale Netzwerke richtig einsetzt, der darf sich über einen gehörigen Besucherschub freuen. Einige redaktionelle Internetangeboten verzeichnen bereits heute mehr Besucher von sozialen Netzwerken als von Suchmaschinen.

Ein Erfolgsrezept ist der großzügige Einsatz von Bildern. Posts und Tweets, deren Inhalte durch passende Fotos unterstrichen werden, erzielen nachweislich mehr Klicks als reine Textbeiträge. Angebote wie Flickr, Instagram und Pinterest können gar nicht ohne, weil sie das Bild gleich in den Mittelpunkt stellen.

Doch so einfach wie es klingt, ist es dann doch nicht. Das Recht am Bild bringt Social-Media-Manager gehörig ins Schwitzen. Denn wer sich dazu entschließt Bilder auf seinen Social-Media-Kanälen zu veröffentlichen, der benötigt dafür ausdrücklich die Genehmigung des Urhebers.

Die verschiedenen Gesetze, die gemeinsam das inoffizielle Bild- bzw. Fotorecht formen, kennen keine Ausnahmen für den Einsatz innerhalb sozialer Netzwerke. Demnach gelten auch hier die bisherigen Bestimmungen, was spätestens im Zusammenspiel mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter zur explosiven Mischung wird.

Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes, vielmehr spiegelt er die persönliche Meinung des Autors wieder. Falls konkrete Fragen oder Probleme auftauchen, sollte man sich an einen Anwalt wenden.

Bildnutzung innerhalb sozialer Netzwerke

Was viele nicht wissen, weil sich kaum einer die AGB durchließt: Wer beispielsweise bei Facebook Bilder hochlädt, der räumt dem Netzwerk ganz automatisch eine “nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz” ein. Im Grunde darf Facebook mit den Bildern machen, was es will. Immerhin räumt es seinen Nutzern ein, ihre Bilder auch weiterhin selbst verwenden zu dürfen. Zwar endet diese im Facebookjargon sogenannte IP-Lizenz, wenn man das Bild oder sein gesamtes Profil löscht, aber nur, wenn das Bild nicht zwischenzeitlich von anderen Nutzern geteilt wurde (es sei denn, alle die es geteilt haben, löschen auch das Bild oder ihr Profil).

Halbwegs ausführlich auf die Geschäftsbedingungen der sozialen Netzwerke einzugehen würde an dieser Stelle den Rahmen sprengen. Das oben genannte Beispiel steht aber nicht nur exemplarisch für alle bekannten Netzwerke, sondern soll auch verdeutlichen, wie komplex die Verwendung von Fotos innerhalb von Social Media ist.

Und letztlich betrifft diese Komplexität nicht nur diejenigen, die sich professionell mit Social Media beschäftigen, sondern auch den Privatanwender. Deutlich wird dies spätestens dann wieder, wenn Instagram einen Shitstorm erntet, weil es die Fotos seiner Nutzer für Werbung nutzen möchte und die Medien über WhatsApp berichten, weil das Unternehmen die Bilder, die sich seine Nutzer untereinander senden, angeblich verkaufen will.

Eins der größten Probleme ist die Unterlizenzierung. Nur wer selbst das Recht zur Unterlizenzierung besitzt, kann es einem Dritten, in unserem Beispiel Facebook, einräumen. Doch dieses Recht ist teuer, sehr teuer. Keine einfache, ja selbst die meisten erweiterten Lizenzen von Bildagenturen beinhalten es nicht. Wer Bilder ohne Zustimmung unterlizensiert, verstößt gegen die Lizenzbedingungen der Agentur. Und das kann im Zweifel richtig teuer werden, dann nämlich, wenn der Urheberrechtsverstoß zum Beispiel eine Abmahnung zur Folge hat.

Agenturen mit Social-Media-Bildern

Nutzungsrechte die von Bildagenturen erworben werden, reichen in den allermeisten Fällen nicht aus um die Bilder auch für Social-Media-Aktivitäten zu nutzen. Immerhin gibt es mittlerweile ein paar wenige Anbieter, die dieses Problem lösen wollen. So kann man bei ClipDealer, vorausgesetzt der Urheber gibt dafür im Vorfeld sein Einverständnis, gegen einen Aufpreis von derzeit 1,50 Euro pro Bild eine Social-Media-Lizenz erwerben.

Eine weitere Agentur, die offensiv mit dem Recht wirbt, ihre Bilder auch in sozialen Netzwerken nutzen zu können, ist Pixabay. Allerdings erteilt Pixabay anders als ClipDealer keine ausdrückliche Social-Media-Lizenz, sondern deren Bildlieferanten verzichten auf ihre Rechte an ihren Bildern bzw. zumindest auf deren Geltendmachung. Diese Bilder sind damit gemeinfrei und auch im Rahmen von Social Media nutzbar. Man spricht in diesem Fall auch von auch von “Public Domain” (PD).

Ein weiterer entscheidender Unterschied: Im Gegensatz zu ClipDealer übernimmt Pixabay keinerlei Gewährleistung, was insofern verständlich ist, als dass die Nutzungsrechte auf Pixabay kostenlos angeboten werden. Dadurch nutzt man deren Bilder aber auch auf eigene Gefahr. Schließlich ist nicht garantiert, dass derjenige, der Bilder auf Pixabay hochlädt und anbietet, tatsächlich der Urheber dieser ist. Somit kann eigentlich nur ClipDealer guten Gewissens empfohlen werden, denn im Falle einer Abmahnung könnte man von diesem Anbieter die Erstattung der Abmahnungskosten verlangen.

Urhebernennung geht häufig verloren

In Anbetracht der Tatsache, dass jeder Urheber, wie im dritten Teil der Artikelserie ausführlich erläutert, das Recht auf Namensnennung hat, bietet ClipDealer einen weiteren Vorteil. Bei Bildern dieses Anbieters entfällt die Quellennennung, zu der eben insbesondere der Name des Urhebers gehört. Dieser verzichtet beim Anbieten seiner Werke über ClipDealer auf dieses Recht.

Grundsätzlich jedoch ist die Anerkennung der Urheberschaft, wie es das Gesetz ausdrückt, Pflicht. Wer den Urheber nicht nennt, setzt sich einem hohen Abmahnrisiko aus. Auch hier zeigt sich wieder die Komplexität der Bildnutzung in sozialen Netzwerken. Denn selbst wenn man das Bild samt Urhebernamen veröffentlicht, verliert sich dieser schnell wieder, wenn die Inhalte geteilt werden. Und dafür sind soziale Netzwerke ja schließlich da.

Fotolia (gibt es leider nicht mehr), seit kurzem ebenfalls Anbieter “social-media-fähiger” Bilder, löst das Problem, indem man die Bilder direkt social-media-optimiert herunterladen kann. Das Bild wird dann durch einen weißen Bereich erweitert, der namentlich den Urheber und die Agentur nennt. Da dieser Hinweis fester Bestandteil des Bildes ist, kann er auch durch Teilen innerhalb von Facebook nicht verloren gehen.

Mit dieser Methode kann man gleiches natürlich auch für Bilder sicherstellen, die man selbst erstellt oder anderweitig erworben hat. Agenturen verlangen häufig nicht nur zusätzlich zum Urheber ihre Nennung, sondern geben oft auch vor, wo die Nennung zu erfolgen hat (direkt am Bild, am Seitenende, im Impressum, etc.).

Problem: Vorschaubilder

Neben den Bildern, die man proaktiv und somit ganz bewusst bei Facebook postet, gibt es noch solche, auf die man vielleicht weniger achtet. Die Sprache ist von den Vorschaubildern (Thumbnails), die Facebook immer dann anzeigt, wenn man einen Link teilt. Ganz gleich, ob man dies direkt im Profil oder über die Schaltfläche auf irgendeiner Webseite tut.

Auch Vorschaubilder, und seien sie noch so klein, dürfen nicht ohne die Zustimmung des Urhebers verbreitet werden. Doch genau das wird getan, wenn man einen Link teilt, der später mit einem Miniaturbild angezeigt wird. Gleiches gilt übrigens auch für den Textanriss, der angezeigt wird. Sobald dieser die urheberrechtliche Schöpfungshöhe erreicht hat, ist auch für dessen Verbreitung die Erlaubnis des Urhebers notwendig. Liegt diese Genehmigung nicht vor, stellt übrigens auch jeder weitere Teilungsvorgang eine erneute Rechtsverletzung dar.

Unproblematisch ist einzig und allein das setzen eine reinen Links, ohne Vorschaubild und -text. Eine wirkliche Lösung ist das aber in Anbetracht der Bedeutung von Facebook für das Marketing nicht. Bevor man fremde Inhalte teilt, sollte man die Quelle vorsorglich immer auf Seriosität prüfen. Wenn die Bilder auf der Quellenseite zum Beispiel immer ordnungsgemäß mit Urheberrechtsangeben versehen sind, ist dies ein gutes Zeichen. Wenn sich auf der Quellenseite selbst ein Button zum Teilen befindet, so kann in aller Regel auf eine konkludente Einwilligung geschlossen werden. Hundertprozentige Rechtssicherheit erreicht man jedoch nur durch eine schriftliche Genehmigung der Rechteinhaber, so unpraktikabel diese Lösung auch ist.

Vorschaubild für Facebook vorschreiben

Wer auf Nummer sicher gehen will, kann beim Teilen von Links auf Facebook zumindest das Vorschaubild deaktivieren. Dafür setzt man vor dem Posten ein Häkchen in das Kontrollkästchen mit der Beschriftung “Kein Miniaturbild”.

Möchtest du als Betreiber eines Internetangebots verhindern, dass Facebook wahllos Bilder von deinen Webseiten lädt und verbreitet, dann kannst du dies mithilfe dieses Codeschnipsels tun, den du in den Head-Bereich deiner Seiten einfügst:

<link rel="image_src" href="URL" />

Anstelle von URL gibst du die Adresse zu einem Bild an, das Facebook zukünftig als Vorschaubild verwenden soll. Dies kann zum Beispiel das Logo sein oder auch einfach nur eine weiße Grafik. Natürlich kann das Bild von Seite zu Seite unterschiedlich sein.

Fazit

Weil der Verzicht auf Bilder sträflich ist, unterlag ihre Nutzung im Rahmen von Social Media lange Zeit einer Risikobewertung.

Social-Media-Manager mussten sich die ökonomische Frage stellen, was schlimmer ist: Der Verzicht auf Besucherzuwachs oder das Risiko einer Abmahnung? Letztlich haben viele mit dem Abmahnrisiko gelebt.

Dank Bildagenturen, die diese rechtliche Lücke schließen, ist die Verwendung von Fotos und Grafiken innerhalb sozialer Netzwerke rechtssicherer geworden. Die Anzahl derer Agenturen, die Bilder mit entsprechenden Lizenzen verkauft, darf freilich noch größer werden.

5 Gedanken zu „Bilder und Social Media – ‘Bilder im Internet nutzen’ Teil 5“

  1. Ein sehr spannender Beitrag. Man bekommt leider schneller eine Abmahnung, als einem lieb ist. Ich mache das daher so, dass ich in sozialen Netzwerken beim Teilen von Beirägen extra die Bilder rauslösche oder selbstaufgenommene Fotos nehme.

    Mit selbstaugenommenen Fotos kann man wirklich nichts falsch machen. Die Bilder sehen natürlich nicht so gut und professionell auf, aber man macht dabei nichts falsch.

    Lieben Gruß aus Münster

  2. Vielen Dank für den interessanten Artikel. Ich hätte nicht gedacht, dass das so kompliziert ist…

    Ich frage mich jetzt ob es schon viele Abmahnungen gegeben hat, da ich mir schlecht vorstellen kann, dass viele dies überhaupt beachten (Oder wie ich nichts davon wissen)?

    Viele Grüsse aus der Schweiz

  3. Facebook ist auch nichtmehr so mächtig wie einst und das hat auch nen guten Grund. Wie die teilweise mit Daten umgehen ist ungeheuerlich und seit sie whatsapp übernommen haben sind ja auich einige abgesprungen. In Facebook erfolgreich zu sein ist aber nunmal auch branchenabhängig, denn es muss ja einen gewissen coolness faktor haben, bevor man was liked. oder wer liked einen Getränkehändler? Facebook ist nichts für jeden, dann lioeber in Blogs aktiv sein 🙂
    Lieben Gruß aus Frankfurt

  4. Nur diesen Codeschnipsel einbauen hilft auch nicht viel. Facebook und Co halten sich nur bedingt daran. Pinterest ist sowieso alles egal. Besser ist es, in den Bilderordner eine htaccess anzulegen und dort alle sozialen Netzwerke zu blocken. Ich habe in einem Tutorial einmal gesammelt, mit welchen Codeschnipseln sich welche sozialen Netzwerke blocken lassen.

    Übrigens: auch Bilder, die unter einer CC stehen, dürfen u.U. nicht in sozialen Netzwerken verbreitet werden – z.b. bei einer ND. Auf einigen sozialen Netzwerken wird bei der Nutzung auch das Recht zur Bearbeitung eingeräumt (z.B. ein Zuschnitt der Bilder). Dies widerpricht der CC “keine Bearbeitung”.

  5. Sehr interessanter Beitrag, vielen Dank für den Artikel, besonders die Urheberrechte sind sehr spannend.

    Bei meinem Beruf als 3D Artist habe ich sehr viel mit Bildern zu tun die später im Netzt veröffentlicht werden, leider zu meinem bedauern werden die Urheberrechte nicht immer mit bedacht was sehr ärgerlich ist.

    Viele Grüße aus Berlin

Schreibe einen Kommentar