Nachdem es eine Weile ruhig war, gibt es wieder neue Aufregungen um Abmahnungen im Web.
Diesmal betrifft es das Thema Datenschutzerklärung. Dazu gibt es Neuigkeiten was Statistik-Tools wie Google Analytics oder Piwik betrifft. Aber auch andere Services sind betroffen.
In diesem Artikel gehe ich auf Änderungen diesbezüglich ein und zeige, wie man einen passende Datenschutzerklärung für die eigene Website erstellen und einbauen kann.
Mit Inkrafttreten der DS-GVO am 25.5.2018 muss auch die Datenschutzerklärung neu erstellt werden!
Hinweis:
Da ich kein Anwalt bin, handelt es sich bei den folgenden Ausführungen um meine persönliche Meinung und meine eigenen Erfahrungen. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung. Falls konkrete Fragen oder Probleme auftauchen, sollte man sich an einen Anwalt wenden*.
Datenschutzerklärung für die eigene Website
Dass man eine Datenschutzerklärung für die eigene Website benötigt, ist schon lange klar. Deshalb hat man in der Vergangenheit das Impressum um ein paar Ausführungen diesbezüglich ergänzt.
Im Grunde geht es in einer Datenschutzerklärung darum zu erläutern, welche Daten man von Besuchern erhebt, wie diese verwendet werden und wie (und ob) die Nutzer dagegen Einspruch einlegen können.
In jüngster Zeit gab es allerdings Gerichtsurteile und Abmahnungen diesbezüglich, die das Thema wieder aktuell gemacht haben. Deshalb sollte man aktiv werden, da die nächste Abmahnwelle droht.
News zu Statistik-Tools
Für Aufregung hat ein Urteil gesorgt, welches diesmal nicht Google Analytics, sondern ein anderes Statistik-Tool betrifft.
Piwik
Das für so sicher gehaltene Piwik sendet keine Daten an Dritte und wurde deshalb von vielen gegenüber Google Analytics vorgezogen.
Ein Gericht hat nun aber festgestellt, dass auch für Piwik entsprechende Informationen in der Datenschutzerklärung enthalten sein müssen.
Das sorgt nicht nur für Aufregung unter Piwik-Nutzern, sondern zeigt ganz klar, dass alle Statistik-Tools eine entsprechende Datenschutzerklärung haben müssen.
Google Analytics
Aber auch bei Google Analytics gibt es Neuigkeiten. An sich ist zwar grundsätzlich klar, wie man Google Analytics datenschutzkonform nutzen muss, aber der Teufel liegt wie so oft im Detail.
Ein Gericht hat nun entschieden, dass das OptOut für Google Analytics auch mobil funktionieren muss. Da man bei mobilen Browsern aber meist nicht auf die Cookie-Einstellungen zugreifen oder Plugins installieren kann, gibt es ein Abmahnrisiko.
Deshalb gibt es auf rechtsanwalt-schwenke.de nun einen Artikel, in dem eine JavaScript-Lösung dafür vorgestellt wird. Der Nutzer kann auf einen Link klicken, der ein OptOut-Cookie setzt. Solange dieses Cookie auf dem Rechner des Nutzer verbleibt, wird Google Analytics beim Besuch der betreffenden Website nicht aktiv.
Wie hoch die Abmahngefahr ist, wenn man keine spezielle mobile Website anbietet, kann ich zwar nicht beurteilen, aber insgesamt sollte man diese Cookie-Lösung anbieten, um auf der sicheren Seite zu sein. Das Web wird ja immer mobiler und die Zahl der mobilen Nutzer steigt.



Alles, was irgendwie Daten sammelt
Der Tenor bei der aktuellen Datenschutz-Debatte ich klar. Alles was irgendwie Daten sammelt muss eigentlich in der Datenschutzerklärung erläutert werden.
So betrifft dies unter anderem die folgenden Features:
- AdSense
Nicht neu ist, dass für Google AdSense ebenfalls ein Passus in die Datenschutzerklärung muss. Dafür gibt es bereits gute Vorlagen, die man einfach verwenden kann. - Facebook, Twitter und Co.
Ebenfalls schon länger ein Thema sind die offiziellen Social Sharing Buttons der wichtigsten sozialen Netzwerke.Diese verstoßen nach Ansicht der Datenschützer gegen Datenschutzrecht und deshalb muss man zumindest entsprechende Angaben in der Datenschutzerklärung machen.
Das war für mich übrigens ein Grund, mein eigenes Social Sharing Plugin zu entwickeln.
- Amazon
Auch Affiliate-Anbieter wie Amazon sammeln Daten und müssen deshalb in die Datenschutzerklärung. Für anderen Partnerprogramme oder die großen Affiliate-Netzwerke wird das bisher aber nicht gemacht. Da gibt es noch Potential für Ärger in der Zukunft. - Logfiles & Newsletter
Aber nicht nur Daten, die von Dritten gesammelt werden, sind datenschutzrechtlich relevant. So muss man z.B. angeben, was man mit den Daten für eine Newsletter-Anmeldung macht und ob der eigene Hoster Logfiles schreibt.
Die Datenschutz-Angaben wachsen und wachsen. Ein Ende ist nicht abzusehen und ob in jedem Fall eine Datenschutzerklärung reicht, ist ebenfalls nicht klar.
Es nützt aber alles nichts, man benötigt eine ordentliche und aktuelle Datenschutzerklärung.
Datenschutzerklärung für die eigene Website
Es gibt einige Rechtsanwälte, die Muster-Datenschutzerklärungen im Internet anbieten. Besser finde ich aber die verschiedenen Datenschutz-Generatoren, wie z.B. auf datenschutz-generator.de oder dg-datenschutz.de.
Dort wird man durch die Erstellung einer Datenschutzerklärung geführt, die mittlerweile auch an die DS-GVO angepasst ist.
Auf diese Weise baut man nur die Informationen ein, die für die eigene Website zutreffend sind. Zudem wird dieser Service sehr gut gepflegt. Aktuell sind schon die Datenschutz-Angaben für Piwik und das neue Bilder-Angebot von Getty Images verfügbar.
Ein Nachteile bleibt aber auch hier, dass man sich regelmäßig informieren muss, ob es Änderungen oder neue Anforderung gibt.
Zudem ist nicht jeder Standardsatz passend. Da ich z.B. nicht die offiziellen Social Media Buttons nutze, sondern diese Networks nur verlinke, habe ich für Facebook und Co. selber ein paar Sätze formuliert.
Tipps zum Einbau
Ein weiteres Urteil erging schon im Jahr 2013, ist aber irgendwie an mir vorbeigegangen.
Da wurde eine Trennung von Impressum und Datenschutz gefordert. Ich finde das zwar Schwachsinn, aber nun gut.
Um ganz sicher zu gehen, habe ich eine neue Seite extra für die Datenschutzerklärung angelegt und dafür gesorgt, dass die Nutzer den Link dazu schnell finden können. Das habe ich natürlich auch bei allen anderen Website und Blogs von mir gemacht.
In dem Zuge habe ich mein Impressum ebenfalls überprüft und dort die allgemeinen Datenschutz-Infos entfernt.
Ein nützlicher Impressum-Generator findet sich übrigens auf e-recht24.de. Den habe ich zwar nicht genutzt,aber er ist sehr gut.
Fazit
Einige Leser haben schon wieder geflucht und ich kann das durchaus nachvollziehen. Es ist schon anstrengend als Vollzeit-Websitebetreiber auf dem Laufenden zu bleiben und die sich ständig ändernden rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
Wer nur nebenbei als Blogger oder Websitebetreiber unterwegs ist, verliert einfach den Überblick. Gut, dass manche Anwälte hier kein Kapital in Form von Abmahnungen schlagen, sondern mit Generatoren, Mustern und Artikeln helfen.
Dennoch ist es nervig und als Selbständiger im Netz fühlt man sich in Deutschland schon ziemlich benachteiligt gegenüber anderen Ländern. Und wirklich besser wird es in Zukunft sicher nicht. Eher im Gegenteil.
Umfrage
Zum Schluss noch eine kleine Umfrage zur Situation deutscher Website-Betreiber und deren Zukunft. Wie wirkt sich die Entwicklung, insbesondere zum Datenschutz, wohl aus?
Welche Auswirkungen haben neue Gesetze und Urteile auf deutsche Websites?
- Davon profitieren nur die Abmahn-Anwälte. (46%, 120 Stimmen)
- Die Überregulierung schadet deutschen Websites, vor allem im Vergleich mit dem Ausland. (30%, 79 Stimmen)
- Die kleinen Websites kommen da nicht mehr hinterher. Nur die großen werden das überleben. (11%, 30 Stimmen)
- Das ändert nicht viel. Andere Dinge sind wesentlich wichtiger. (10%, 25 Stimmen)
- Mehr Datenschutz, Urheberrechtsschutz etc. hilft den deutschen Websites. (3%, 9 Stimmen)
Teilnehmerzahl: 263 (1 Stimmen)
Uta meint
Ja, das ist alles ziemlich nervig! Und wieder eines dieser Themen, vor denen es mir graust…
Man muß in so vielen Bereichen aufpassen… und der gesunde Menschenverstand reicht oftmals nicht aus…
Zum Beispiel muß man auch bei WordPress Plugins aufpassen, in rechtlicher Hinsicht. Ich weiß nicht, wie zuverlässig diese Info ist, aber ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass sogar Antispam Plugins schwierig sein können, wenn die sich zum Beispiel mit amerikanischen Servern verbinden. Ich persönlich finde das dann schon etwas übertrieben…
Bedenken, die ich eher noch nachvollziehen kann, sind dann so Features wie Google Fonts. Nachdem Google ja bekannt dafür ist, überall und auf allen möglichen Wegen Daten zu sammeln, muß man vielleicht schon davon ausgehen, dass auch deren Webfont Gebrauch bestimmte Daten übermittelt. Also – sowas müßte dann ja auch mit in die Datenschutzerklärung…
Ich kenn mich da technisch und auch juristisch viel zu wenig aus um da überall durchzusteigen, und bin auch sehr froh, über Angebote wie Blog-Artikel und Tools von Anwaltskanzleien, und anderen Leuten, die sich auskennen, oder zumindest besser auskennen.
Die Hürde, überhaupt im Web-Bereich aktiv zu werden, ist in Deutschland tatsächlich sehr hoch, das denke ich auch. Viele Leute werden meiner Meinung unnötig ausgebremst, die vielleicht sehr wertvolle und schöne Sachen im Web machen könnten. Das Abmahn-Risiko ist einfach krass hoch. Auch wenn man wirklich versucht ist, alles richtig zu machen: sich informiert, versucht auf dem aktuellen Stand zu bleiben, etc – ein Restrisiko bleibt immer, und das kann doch eigentlich nicht sein, oder?
Da läuft meiner Meinung nach doch was grundsätzlich falsch. Statt Motivation und Mut zur Eigenständigkeit, zur Innovation, zum Schaffen und Kreieren – passiert hier eher Demotivation. Das kann doch ein Land eigentlich nicht wollen?
Das betrifft ja auch nicht nur das Web, sondern das ganze “Selbstständig sein”. Alles ist mit sovielen Stolperhürden versehen, dass mit Sicherheit viele den Schritt in die Selbstständigkeit erst gar nicht wagen, aufgrund der ganzen Bürokratie und den dennoch verbleibenden Risiken.
So eine Statistik würde mich mal interessieren – also wieviel Prozent der “Nicht-Selbstständigen” hat bereits mit dem Gedanken gespielt, sich selbstständig zu machen, und hat das Vorhaben dann verworfen, weil es in Deutschland einfach viel zu kompliziert und zu risikoreich ist…?”
(ok, das hat jetzt mit dem Thema Datenschutzerklärung nicht mehr so viel zu tun, ich sehe das alles allerdings schon in ähnlichen Kategorien. Stichwörter die mir dazu einfallen sind zum Beispiel: Impressum bei Facebook, Nutzungsrechte, Steuerrecht, Gewerbeanmeldung / Freiberufler-Status, IHK-Mitgliedschaft, Versicherungen, wer haftet für was?, etc…)
Ich würde mir sehr wünschen, dass das alles mal einfacher und überschaubarer wird, damit man die eigentliche Arbeit machen kann, die man machen will – und sich nicht mit so vielen Nebenschauplätzen befassen muß, die die ganze Zeit auffressen…
Aisha meint
Ich finde es schon mittlerweile so extrem, dass man selber damit so viel Zeit verliert und sich nicht auf sein Kernaufgabe kümmern kann. Mittlerweile gibt es ja neben Facebook, Twitter & Co. viele andere Social Media Platformen für die man wahrscheinlich ebenfalls eine Datenschutz Erklärung in das Impressum packen muss.
In vielen anderen Ländern wird das nicht so streng genommen. Was ich auch eigentlich gut finde. Da man sonst echt blöd wird, wenn man sich die Zeit nehmen muss und immer wieder versuchen muss auf dem aktuellen Stand der Dinge zu bleiben. Des Weiteren muss man gedanken darüber machen, ob trotzdessen alles korrekt ist.
Naja, will nicht mehr Worte loslassen. Vielen Dank für dein Beitrag, war sehr hilfreich!
zoomingjapan meint
Ich find das alles extrem verwirrend und verstehe sowieso nicht ganz, wie das rechtlich im Internet alles funktioniert.
Ich bin zwar deutsche Staatsbürgerin, lebe allerdings in Japan. Mein Bloghost befindet sich jedoch in den USA. Nach welchem Recht müsste ich mich überhaupt erkundigen?
Harald Hausmann meint
Traurig, daß man solche Themen behandeln muß. Aber gut, daß Du das machst! Sonst würden wir Hobby – Schreiber gar nichts von neuen Regelungen erfahren und statt Geld zu verdienen, würden wir nur regelmäßig zahlen.
Ich nutze auch Piwik und habe mal testweise das iFrame eingebaut.
Versaut die ganze Seite, werde ich bei meinen “richtigen” Seiten wohl nicht machen.
Dann muß ich wohl auf solche Dienste verzichten.
Und wie einer der Vorredner schon sagte:
Ich hatte auch einige Zeit mit dem Gedanken gespielt, etwas im Internet auf die Beine zu stellen.
Davon rücke ich jetzt aber immer weiter ab.
Ein Banküberfall hat ja viel weniger Risiko, als eine Webseite zu betreiben!
Markus meint
Hallo Peer,
ich plane gerade den Aufbau einer Website und stoße jeden Tag auf neue Sachen, die zu beachten sind. Deine Website(s) sind mir da eine große Hilfe.
Dein Social Sharing Plugin klingt interessant: Bietest du es zum Download an? Oder kannst du andere empfehlen, die ebenfalls nicht schon beim Aufruf der Seite eine Verbindung zum jeweiligen Netzwerk herstellen? Die Zwei-Klick-Lösungen sollen ja offenbar nicht so oft von den Nutzern angeklickt werden.
Tjark meint
@Zoomingjapan soweit ich weiß gilt deutsches Recht sobald deine Website eindeutig auf den deutschen Markt ausgerichtet ist. Über das eindeutig lässt sich schnell streiten. Da du allerdings in Japan bist und dein Hoster auch noch in den USA bist du wahrscheinlich ziemlich immun gegen Abmahnungen etc. rchtliche Schritte im allgemeinen International schwierig sind.
Robert meint
Danke für das Update zu diesem leidigen Thema. Ich habe zwar schon länger extra Datenschutzerklärungen auf all meinen Websites aber ich werde diese jetzt noch mal mit Hilfe dieses Artikels updaten. Vor allem diese Cookie Opt Out Geschichte ist einfach nur mega nerfig und habe ich bisher noch nicht wirklich umgesetzt gehabt.
Grüße
Sven Bublitz meint
Danke für diese sehr sinnvollen Infos!
Robert meint
So wie ich das Herauslese ist es shcon ok wenns auf einer Seite ist, sofern Impressum von überall erreichbar ist und der Link es zu erkennen läßt das dort die Datenschutzerklärung zu finden ist. Also wenn man einen Link hat, der Impressum & Datenschutzerklärung heißt, sollte das ok sein (Steht so über dem Fazit).
Ich sehe es kommen, das man irgendwann als Besucher einer Seite erst 100 Sachen bestätigen muss, bevor man auf die Webseite geleitet wird.
Wer wagt es?
Hier mal abmahnen:
http://www.lg-bonn.nrw.de/index.php 2 klicks zum Datenschutz oder
übersehe ich den direkten Link?
Harald Hausmann meint
@Robert: Na dann mach mal, viel Spaß! Ich habe es heute geschafft, 8 Seiten auf Vordermann zu bringen. Von über 60! Hoffentlich erwischt mich der Abmahn – Hai nicht, bevor ich mit allen Seiten fertig bin.
Aber noch was, vielleicht weiß einer Bescheid:
Wenn ich dieses iFrame in der Datenschutz – Seite einbaue, reicht das, oder muß es extra, wie ich es schon versucht habe, auf der Startseite zu sehen sein?
Ich meine, wenn einer auf meine Seite kommt, wird er schon von Piwik erfaßt, ehe er sich dagegen wehren kann.
Wenn er sich dann durch die Datenschutzseite klickt, kann er sich ja abmelden…..aber wer macht das schon?
Hendrik meint
Hi,
ich bin heute auch einmal durch meinen Seiten gegangen und habe ein paar Plugins (z.B. StatePress) rausgeschmissen. Gestern hatte ich auch noch einen Interessanten Blog Post gelesen(habe leider den link nicht mehr) das man neben den Hinweisen die du bereits geben hast auch noch einen Auftragsdatenverarbeitung Vertrag mit Google schließen muss. Google stellt hierzu eine Vorlage bereit.
http ://www.google.de/analytics/terms/de.html
Gruß Hendrik
Mark meint
Leider ist Deutschland ein Paragrapfenreiter, hierdurch wird einem das Leben sehr erschwert. Auf das, was die Richter da plädieren und Urteilen, muss zwar geachtet werden, es muss aber nicht geschätzt werden. Was ist das Ende der Geschichte ? Noch mehr Abmahn-Anwälte können ihrem “Beruf” nachgehen und kleinen Bürgern sogar das Existenz-Minimum nehmen…. Bravo, deutscher Staat !
zoomingjapan meint
@Tjark: Vielen Dank für die Antwort! :)
Robert meint
@Harald
Nee ich nicht, deswegen frag ich ja. Naja vielleicht frag ich meinen Bekannten der schon oft abgemahnt hat, sogar seinen Professor:)
Schließlich sollten doch Gerichte ein vorbild sein und sich dran halten was ihr Kollegen Urteilen…
Finde Aktionen gut wo dann genau diese Abgemahnt werden, war doch vor kurzem schon mal das ein Gericht geurteilt hatte und die Seite selber war nicht korrekt.
Peter meint
Danke für den Hinweis. Ich werde das demnächst auch auf meinen Seiten berücksichtigen. Finde es allerdings auch Quatsch extra Datenschutzerklärung und Impressum zu trennen. Meiner Meinung nach sind das eh nur Informationen für Abmahnwütige Anwälte und der “Normalkunde” guckt gar nicht auf diesen Seiten nach.
Zimon meint
Guter Artikel,
Zu dem Thema das von @Zoomingjapan und @Tjark angesprochen wurde, würde ich Tjark oberflächlich zustimmen, gerade wenn der Blog nicht eindeutig kommerziell ist, sollte man nicht allzu viel zu befürchten haben bez. Datenschutz.
Es gibt übrigens mittlerweile auch sehr gute internationale Datenschutzgeneratoren (as a service) die Deutsch und andere Sprachen anbieten wie http://iubenda.com.
Thomas meint
Ich verstehe nur nicht, wie ich den OptOut-Code innerhalb einer WordPress-Installation einfügen kann.
Muß ich dazu ein jQuery-Plugin installieren und den Code in selbiges einfügen?
Oder reicht es einfach nur, den Datenschutzhinweis zu ergänzen?
Peer Wandiger meint
@ Thomas
den Link zum OptOut schreibst du wie im verlinkten Artikel beschrieben einfach in die Datenschutzerklärung rein.
Den dazu gehörigen JavaScript-Code musst du vor dem Analytics-Code einfügen. Das geht auf verschiedenen Art und Weise.
So kannst du das direkt ins Theme (in die header.php) einfügen. Oder du nutzt ein Plugin, welches es ermöglicht Code in den Header zu packen (z.B. das Plugin Header and Footer: http://wordpress.org/plugins/header-footer/).
Wie baust du denn deinen Analytics-Code ein?
Thomas meint
Hallo Peer, danke für die schnelle Antwort :)
Nun, ich nutze das Plugin namens “Google Analytics for WordPress”. Hatte auch schon überlegt, den JavaScript-Code da irgendwo einzufügen, aber bei den ganzen PHP-Dateien war ich mir unsicher, wo.
Wenn ich es jetzt allerdings trotz des Google-Analytics-for-WordPress-Plugins manuell in die header.php des Themes einfügen kann und das die Funktionalität nicht beeinträchtigt, dann mache ich das so, wär dann ja am einfachsten.
Dominique meint
@Harald
Das aktuelle “Piwik” Urteil ist was die korrekte Einbindung des Opt-Outs von Piwik ja sehr heiß diskutiert.
Nimmt man das Gesetz ganz genau müsste die Möglichkeit auf der Startseite, wenn nicht sogar schon vor Betreten der Seite möglich sein.
Im Impressum und den Datenschutzbestimmungen hatte das Iframe und ein entsprechender Hinweis ja “schon immer” was zu suchen. Wenn ich das vorher für Google Analytics machen musste war das ebenfalls für Piwik nötig, das Gesetz unterscheidet ja nicht die einzelnen Tools sondern bezieht sich eher auf die Nutzung, bzw. den Umgang mit Daten.
Ein meiner Meinung nach aktuell gangbarer Weg ist es einen kurzen Hinweis mit Sprungmarke (Link) zum Opt-Out in den Datenschutzbestimmungen zu machen. Dieser lässt sich dann auf jeder Seite ganz oben einblenden (so ähnlich wie die WordPress Admin Leiste). Stört nicht weiter und somit ist der Opt-out quasi immer “direkt” erreichbar. (Ähnlich den Cookie Hinweisen, die viele Seiten schon um sich werfen). Und man muss das hässliche Iframe (auch wenn es anpassbar ist) nicht auf jeder Seite einbinden. Das ist aus meiner Sicht der beste Kompromiss, und die Benutzer stören sich nach meiner Erfahrung da auch nicht dran. Es wird eigentlich knallhart ignoriert, so als wäre es nicht da. Das lässt einen dann schon wieder an der Sinnhaftigkeit des Urteiles zweifeln, wenn kein Nutzer von den Möglichkeiten gebrauch macht, die ihm rechtlich zugesichert werden und es einfach nur den Anschein hat, dass hier eine neue Einnahmequelle geschaffen wurde, jetzt mal bewusst provokant formuliert;)
Dimitri Weimer meint
Durch dein Artikel bin ich jetzt hellhörig auf den E-Mail Dienstleister geworden. Weißt du ob man beim einsetzen von Aweber im Impressum irgendwelche Informationen angeben muss?
Metin meint
Ich achte auch penibilst drauf, dass meine Datenschutzerklärungen auf meinen Seiten korrekt sind. Ich habe da jetzt auch eine Lücke in meiner Datenschutzerklärung entdeckt und ein Update gemacht. Danke für die Infos :)
S. David meint
Vielen Dank für die Tipps zum Internetrecht. Die Generatoren und anderen Hilfsmittel helfen zwar, aber lösen das Problem ja nicht. Zwar ist das Internet ständig im Wandel und somit auch das Internet Recht, aber langfristig sollte man schon eine angepasste statische Lösung finden.
A.V. meint
Ist das in anderen Ländern eigentlich auch so umständlich wie in Deutschland?
Webmaster meint
Interessant! Toller Beitrag. Webseiten und SEO sind heutzutage nicht mehr wegzudenken.
Dominik meint
Gerade für E-Commerce Seiten & Blogs ausgelegt, kann auch der Datenschutz Generator unter http://www.elexpress.de/tools/privacygenerator/ kostenlos genutzt werden. Kommerzielle Nutzung der Texte ist ebenso auch für Agenturen gestattet.
Dave meint
Hallo Peer,
toller, informativer Artikel! Danke dafür.
Eine Frage habe ich zu dem Text der Datenschutzerklärung für die SiN-Social-Buttons. Da steht als Quelle.”Datenschutz-Muster von Rechtsanwalt Thomas Schwenke – I LAW it”. Dort wird aber nur ein Text für die Original-PlugIns der jeweiligen Sozialen Netzwerke geliefert.
Ist der für die SiN-Buttons angepasste Text von Dir? Und falls ja, darf ich den (gegen Verlinkung) verwenden?
Besste Grüße
Dave
Peer Wandiger meint
Bis auf den kleinen Hinweis direkt bei den Button braucht mein Plugin keinen Datenschutz-Text. Es werden keine Daten des Nutzers auf meinen Seiten von diesen Buttons ausgelesen.
Dave meint
Ok, dann ist der Text auf der Datenschutz-Seite also “nice to have”, aber eigentlich nicht nötig. Danke für die Auskunft!
Angela meint
Ein sehr hilfreicher Text. Viele Personen wissen glaube ich einfach nicht, wie wichtige diese Texte im Internet sind und verzichten deshalb darauf. Teilweise ist das also nicht böse gemeint, aber etwas Aufklärung für alle Selbstständigen kann nicht schaden.
karsten pohl meint
hallo peer,
du hast der datenschutzverordnung deiner beispielseite /www.jandia-fuerteventura.de
gesetzt:
E-Mail
Wenn Sie uns per E-Mail Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus der E-Mail inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
Die Verarbeitung der in der E-Mail eingegebenen Daten erfolgt somit ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.
……
….—
usw.
ist das auch notwendig , wenn man kein kontaktformular hat, sondern nur im impressum oder unter kontakt die email adresse hinterlegt hat?
bin mir da unsicher -und hätte gerne eine andere meinung, oder auch von einem anderm hier aus dem forum
antwort/idee dazu wäre toll , karsten
Peer meint
Ich bin mir da auch nicht sicher, aber im Grunde ist der direkt Versand an eine Mail-Adresse und ein Formular, was eine Mail an die Mail-Adresse sendet, ja das gleiche. Deshalb habe ich das dort aufgenommen.
Kim meint
Dein Satz “Dennoch ist es nervig und als Selbständiger im Netz fühlt man sich in Deutschland schon ziemlich benachteiligt gegenüber anderen Ländern. Und wirklich besser wird es in Zukunft sicher nicht. Eher im Gegenteil.”
hat mich sehr zum Nachdenken gebracht. Würdest du von deiner Sicht aus, um Vorteile zu haben, auswandern?
Ich persönlich habe ein inneres Gefühl, dass Deutschland mich auf Dauer nicht hält und ich lieber die Welt bereise oder sogar in Asien mein Online Marketing und Blog (und was alles noch passiert) aufbauen möchte. Es reizt mich so sehr.
Würde mich sehr interessieren und freue mich auf deine ehrliche Antwort wie du dazu stehst und auch ob du dir überlegt hast, wo du selbst später in Zukunft sehen willst. :)
Heike meint
Ein informativer Beitrag zur Datenschutzerklärung. Die Wichtigkeit dieser Information auf der eigenen Webseite sollte man nicht unterschätzen. Daher beschäftige ich mich gerade mit dieser Frage. Vielen Dank für den Hinweis Datenschutz-Generatoren zur Erstellung von Datenschutzerklärung zu nutzen.