Ist der Facebook Like-Button nun verboten? Ein aktuelles Urteil und dessen Bedeutung.

Schon länger gibt es große Bedenken von Datenschützern gegenüber Social Sharing Buttons, da diese viele Daten sammeln und das ohne aktive Einwilligung der Besucher.

Ein aktuelles Urteil beschäftigt sich nun mit einem Facebook Widget und könnte große Auswirkungen haben.

Warum nun die Gefahr von Abmahnungen wegen solcher Social Sharing Buttons gestiegen ist und was man noch benutzen darf, erfahrt ihr in diesem Artikel.

Hinweis:
Da ich kein Anwalt bin, handelt es sich bei den folgenden Ausführungen um meine persönliche Meinung und meine eigenen Erfahrungen. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung. Falls konkrete Fragen oder Probleme auftauchen, sollte man sich an einen Anwalt wenden.

Aktuelles Urteil zum Facebook Page-Widget

Aktueller Stein des Anstoßes ist ein Urteil des LG Düsseldorf zum Page-Plugin von Facebook. Dabei handelt es sich um ein Widget, was neben dem Facebook-Like-Button auch die Facebook-Fans samt Profilbildern anzeigt.

Schon seit Jahren prangern Datenschützer die Sharing Buttons der großen Social Networks an, da diese nicht erst beim Anklicken Daten sammeln, sondern allein schon, wenn jemand eine Seite mit diesen Buttons betritt.

Bisher war nicht klar, ob man sich durch eine entsprechende Datenschutzerklärung schützen konnte, die die Nutzer über diese Datensammlung informiert. Nun aber hat das Gericht entschieden, dass solche Like-Funktionen, die ungefragt Daten übertragen, nicht rechtmäßig sind.

Wer als Websitebetreiber solche Widgets einbaut, ermöglicht es Facebook gegen den Datenschutz zu verstoßen und macht sich damit mitschuldig. Es gibt allerdings durchaus Bedenken seitens einiger Experten, ob diese Auffassung des Gerichts auf ausreichend fundierten Füßen steht.

Auf jeden Fall bekommt die Diskussion über die Social Networks und deren Datensammeltrieb wieder neuen Auftrieb.

Kann es nun Abmahnungen geben?

Das sieht wohl danach aus, denn zusammen mit einem neuen Gesetz, welches kürzlich verabschiedet wurde und besagt, dass Verbraucherschutzverbände nun Datenschutzvergehen abmahnen dürfen, ergibt das eine brisante Mischung.

Jeder, der die Original-Widgets und -Buttons von Facebook, Twitter und Co. einsetzt, muss mit einer Abmahnung in Zukunft rechnen.

Auch wenn das Urteil nur ein Widget von Facebook betrifft, so ist es dennoch eine Grundsatzentscheidung zur Funktionsweise und damit auf alle solche Sharing-Buttons abwendbar.

Inwieweit auch andere Addons, Widgets und Plugins davon betroffen sind, wird sich in Zukunft herausstellen. So gibt es z.B. Widgets von Partnerprogrammen, die teilweise ebenfalls Daten ungefragt sammeln.

Welche Sharing-Buttons darf man noch nutzen?

Keinesfalls sollte man in Zukunft noch die Original-Widgets und Buttons der internationalen Social Networks einsetzen. Zumindest solange nicht, wie deren Funktionsweise hinsichtlich der Datensammlung den deutschen Gesetzen angepasst wurde.

Völlig unproblematisch dürfte weiterhin eine normale Verlinkung zu den Social Networks sein, da dann ja erst Daten gesammelt werden, wenn man dort angelangt ist.

Um aber weiterhin Sharing-Buttons auf der eigenen Websites nutzen zu können, bieten sich das eine oder andere Plugin an. So gibt es z.B. die 2-Klick Lösung von Heise. Diese funktioniert so, dass man als Websitebesucher erstmal die original Sharing-/Like-Buttons aktivieren muss, bevor man sie anklicken kann. Das sorgt dafür, dass erstmal keine Daten gesammelt werden. Erst wenn man die Buttons selbst aktiviert, werden diese aktiv.

Ob das angesichst des neuen Urteils sicher genug ist, ist die Frage. Im Grunde müsste der Besucher vorher ausreichend aufgeklärt werden, was passiert, wenn er die Buttons aktiviert.

Eine andere Lösung ist das WordPress-Plugin Shariff Wrapper, welches noch empfehlenswerter ist. Ich nutze dieses Plugin auf meinen Blogs.

Hier werden zu keinem Zeitpunkt Daten von den Social Networks gesammelt, da nicht die Originalbuttons genutzt werden. Auf diese Weise ist zwar kein Like möglich, aber das Sharen funktioniert sehr gut und man ist auf der rechtlich sicheren Seite.

Fazit

Während es bisher eine Empfehlung war nicht auf die Original-Widgets von Facebook und Co. zu setzen, ist es nun eigentlich unverantwortlich diese weiter zu nutzen. Ob einem das gefällt oder nicht, die Abmahngefahr ist deutlich gestiegen und ich befürchte, es gibt genug Anwälte, die nun ein großes Geschäft wittern. Tipps wie man nun handeln sollte, gibt es unter anderem auf allfacebook.de.

Ich nutze nun schon seit vielen Jahren rechtlich sichere Alternativen, die vielleicht nicht 100% der Funktionen abbilden können, aber durchaus ausreichen, um Artikel zu teilen etc..

Denkt man das Urteil allerdings weiter, so dürfte man in Zukunft eigentlich nichts Fremdes mehr einbinden. Amazon Widgets, Google AdSense, YouTube-Videos und viele andere Widgets sammeln mehr oder weniger Daten. Ginge es nach deutschen Richtern, müsste man das moderne Internet abschalten und zu statischen HTML-Seiten zurückkehren.

Das kann nicht der Weg sein und deshalb muss es auch vom Gesetzgeber klare Regelungen und Rahmenbedingungen geben. Nur habe ich meine Zweifel, ob diese dazu fähig sind.

Nutzt ihr Original Widgets oder Buttons von Facebook und Co?

Ergebnis anschauen

Bild von Peer Wandiger
Peer Wandiger
Studium der BWL und langjährige Arbeit in einem mittelständischen Unternehmen. Seit 2006 selbständig als Webentwickler und Website-Betreiber, 2007 Gründung von Selbständig im Netz.

Wer wir sind und wie wir arbeiten. In unserem Büro im Zentrum von Köln arbeiten ausgebildete Redakteur/innen an der Ausarbeitung erstklassiger Inhalte, auf die du dich verlassen kannst. Sämtliche Artikel werden nach dem Vier-Augen-Prinzip publiziert: Nach Fertigstellung der Rohfassung werden die Texte von (mindestens) einem/r anderen Redakteur/in auf orthografische und inhaltliche Richtigkeit hin überprüft.

Diese Seite ist ein Angebot der 4pub GmbH mit Sitz in Köln. Wir haben uns auf den Betrieb hochwertiger redaktioneller Online-Portale spezialisiert und berichten stets redaktionell unabhängig.