Ist der Facebook Like-Button nun verboten? Ein aktuelles Urteil und dessen Bedeutung.

Schon länger gibt es große Bedenken von Datenschützern gegenüber Social Sharing Buttons, da diese viele Daten sammeln und das ohne aktive Einwilligung der Besucher.

Ein aktuelles Urteil beschäftigt sich nun mit einem Facebook Widget und könnte große Auswirkungen haben.

Warum nun die Gefahr von Abmahnungen wegen solcher Social Sharing Buttons gestiegen ist und was man noch benutzen darf, erfahrt ihr in diesem Artikel.

Hinweis:
Da ich kein Anwalt bin, handelt es sich bei den folgenden Ausführungen um meine persönliche Meinung und meine eigenen Erfahrungen. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung. Falls konkrete Fragen oder Probleme auftauchen, sollte man sich an einen Anwalt wenden.

Aktuelles Urteil zum Facebook Page-Widget

Aktueller Stein des Anstoßes ist ein Urteil des LG Düsseldorf zum Page-Plugin von Facebook. Dabei handelt es sich um ein Widget, was neben dem Facebook-Like-Button auch die Facebook-Fans samt Profilbildern anzeigt.

Schon seit Jahren prangern Datenschützer die Sharing Buttons der großen Social Networks an, da diese nicht erst beim Anklicken Daten sammeln, sondern allein schon, wenn jemand eine Seite mit diesen Buttons betritt.

Bisher war nicht klar, ob man sich durch eine entsprechende Datenschutzerklärung schützen konnte, die die Nutzer über diese Datensammlung informiert. Nun aber hat das Gericht entschieden, dass solche Like-Funktionen, die ungefragt Daten übertragen, nicht rechtmäßig sind.

Wer als Websitebetreiber solche Widgets einbaut, ermöglicht es Facebook gegen den Datenschutz zu verstoßen und macht sich damit mitschuldig. Es gibt allerdings durchaus Bedenken seitens einiger Experten, ob diese Auffassung des Gerichts auf ausreichend fundierten Füßen steht.

Auf jeden Fall bekommt die Diskussion über die Social Networks und deren Datensammeltrieb wieder neuen Auftrieb.

Kann es nun Abmahnungen geben?

Das sieht wohl danach aus, denn zusammen mit einem neuen Gesetz, welches kürzlich verabschiedet wurde und besagt, dass Verbraucherschutzverbände nun Datenschutzvergehen abmahnen dürfen, ergibt das eine brisante Mischung.

Jeder, der die Original-Widgets und -Buttons von Facebook, Twitter und Co. einsetzt, muss mit einer Abmahnung in Zukunft rechnen.

Auch wenn das Urteil nur ein Widget von Facebook betrifft, so ist es dennoch eine Grundsatzentscheidung zur Funktionsweise und damit auf alle solche Sharing-Buttons abwendbar.

Inwieweit auch andere Addons, Widgets und Plugins davon betroffen sind, wird sich in Zukunft herausstellen. So gibt es z.B. Widgets von Partnerprogrammen, die teilweise ebenfalls Daten ungefragt sammeln.

Welche Sharing-Buttons darf man noch nutzen?

Keinesfalls sollte man in Zukunft noch die Original-Widgets und Buttons der internationalen Social Networks einsetzen. Zumindest solange nicht, wie deren Funktionsweise hinsichtlich der Datensammlung den deutschen Gesetzen angepasst wurde.

Völlig unproblematisch dürfte weiterhin eine normale Verlinkung zu den Social Networks sein, da dann ja erst Daten gesammelt werden, wenn man dort angelangt ist.

Um aber weiterhin Sharing-Buttons auf der eigenen Websites nutzen zu können, bieten sich das eine oder andere Plugin an. So gibt es z.B. die 2-Klick Lösung von Heise. Diese funktioniert so, dass man als Websitebesucher erstmal die original Sharing-/Like-Buttons aktivieren muss, bevor man sie anklicken kann. Das sorgt dafür, dass erstmal keine Daten gesammelt werden. Erst wenn man die Buttons selbst aktiviert, werden diese aktiv.

Ob das angesichst des neuen Urteils sicher genug ist, ist die Frage. Im Grunde müsste der Besucher vorher ausreichend aufgeklärt werden, was passiert, wenn er die Buttons aktiviert.

Eine andere Lösung ist das WordPress-Plugin Shariff Wrapper, welches noch empfehlenswerter ist. Ich nutze dieses Plugin auf meinen Blogs.

Hier werden zu keinem Zeitpunkt Daten von den Social Networks gesammelt, da nicht die Originalbuttons genutzt werden. Auf diese Weise ist zwar kein Like möglich, aber das Sharen funktioniert sehr gut und man ist auf der rechtlich sicheren Seite.

Fazit

Während es bisher eine Empfehlung war nicht auf die Original-Widgets von Facebook und Co. zu setzen, ist es nun eigentlich unverantwortlich diese weiter zu nutzen. Ob einem das gefällt oder nicht, die Abmahngefahr ist deutlich gestiegen und ich befürchte, es gibt genug Anwälte, die nun ein großes Geschäft wittern. Tipps wie man nun handeln sollte, gibt es unter anderem auf allfacebook.de.

Ich nutze nun schon seit vielen Jahren rechtlich sichere Alternativen, die vielleicht nicht 100% der Funktionen abbilden können, aber durchaus ausreichen, um Artikel zu teilen etc..

Denkt man das Urteil allerdings weiter, so dürfte man in Zukunft eigentlich nichts Fremdes mehr einbinden. Amazon Widgets, Google AdSense, YouTube-Videos und viele andere Widgets sammeln mehr oder weniger Daten. Ginge es nach deutschen Richtern, müsste man das moderne Internet abschalten und zu statischen HTML-Seiten zurückkehren.

Das kann nicht der Weg sein und deshalb muss es auch vom Gesetzgeber klare Regelungen und Rahmenbedingungen geben. Nur habe ich meine Zweifel, ob diese dazu fähig sind.

Nutzt ihr Original Widgets oder Buttons von Facebook und Co?

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Peer Wandiger

26 Gedanken zu „Ist der Facebook Like-Button nun verboten? Ein aktuelles Urteil und dessen Bedeutung.“

  1. Wo nach richtet sich das Gesetz?
    Dem Standort des Servers, dem Unternehmensstandort des Hosters oder dem Standort des eigenen Unternehmens? Ich geh von letzteres aus, oder?

    Ich frage deshalb, weil ich mein Unternehmen ausserhalb von D gründe und der Hoster aber ein deutsches Unternehmen ist.

    Beste Grüße
    Markus

  2. Hallo Peer,
    sehr schön gesagt mit den deutschen Richtern. Die Bedenken kann ich zwar verstehen, aber Deutschland katapultiert sich mit solchen Entscheidungen immer weiter ins digitale Abseits.
    Es ist doch kurios, dass fast jeder WhatsApp nutzt, jeder 2. bei FB ist und jeder 3. bei anderen Sozialen Netzwerken angemeldet ist und trotzdem immer gegen die Netzwerke entschieden wird. Das ist weltfremd und am User bzw. Bürger vorbei.
    Neuland eben. Schaun wir halt zu, wie uns Asien und die USA immer weiter abhängen.
    Nun ja, ich werde bei mir jetzt dir LikeBox auch entgültig ausbauen.

    Viele Grüße,
    Marc

    • Hallo Marc,

      ich wüsste nicht was das Urteil für Nachteile für die deutsche Wirtschaft oder Homepage-Betreiber haben sollte?
      Für diesen Einzelfall mag der Richter sogar richtig entschieden haben. Bleibt nur die Frage was da Rechtsverdreher zukünftig reininterpretieren und für ihren Abmahn-Geldbeutel nutzen wollen.

      Verfolge die vertiefenden Links von Peer und du wirst feststellen, daß es sich hier erst einmal um einen Sonderfall handelt und weitere Entscheidungen u.a. noch von Brüssel abhängen werden, da einige Punkte noch gesetzlich nicht geregelt sind.

      Datenschutz ist wichtig. Ich bin froh, daß ich in einem Land lebe, wo dies noch halbwegs beachtet und geregelt wird. Lies einfach 1984 von Geogre Orwell. Dann weisst du was ich meine. Wenn wir weiterhin so offen unsere persönlche Daten an FB und andere verschenken, sind wir nicht mehr weit von der Orwellschen Vision entfernt.

      LG
      Bernd

  3. Ach, es ist zum Heulen, wie schwer es einem in Deutschland gemacht wird. Das ist ein echter Wettbewerbsnachteil gegenüber den internationalen Playern. Datenschutz ist doch ein Mythos. 🙂
    Shariff finde ich auch eine super Lösung!

  4. Ich bin gerade sehr glücklich darüber, dass ich auf diesen Beitrag gestoßen bin, da ich selber ein Facebook-Plugin nutze, welches die Profilbilder zeigt. Ich hoffe, dass nichts auf mich zurückfällt. Habe es vorsichtshalber gleich geändert.

    Danke!

  5. Wie sieht das denn eigentlich mit den Social Sharing Plugins von WordPress aus? Sind die von diesem Urteil auch betroffen oder nur die “original” Facebook-Plugins?

  6. Bin froh über diesen Post gestolpert zu sein. Kann mir u.U. Ärger ersparen. Danke dafür, Peer!

    An Bernd: Grundsätzl teile ich deine Bedenken.

    Wenn du heute Datenschutz wie früher betreiben willst, ist es eine Gratwanderung zwischen abgehängt werden und Vertrauen bilden. Momentan sieht es so aus, als würde sich DE mit seinem Vorgehen ins eigene Bein schießen. Bin mir aber noch nicht sicher, ob das langfristig auch so sein wird.

  7. Langsam sehe ich bei den ganzen Bestimmungen die man beachten muss gar nicht mehr durch. Toll wäre, wenn du (@peer) mal einen Artikel schreibst was man alles so beachten muss. Also Impressum, Datenschutz, Cookie usw.

  8. Die Original Plugins der sozialen Netzwerke waren immer schon äußerst grenzwertig und vor allem für einen Webseitenbetreiber völlig unnötig.
    Einfach selber Buttons designen und auf die sozialen Medien verlinken. Fertig!

  9. Ich zeige gerne meine Facebook Page auch auf meiner Website, vor allem auch die letzten Posts.

    Daher habe ich ein kostenloses WordPress-Plugin entwickelt, das der Facebook Like Box sehr ähnlich ist, meiner Meinung nach aber datenschutzkonform. Das Plugin nutzt die Facebook API (statt einer Einbettung mit JavaScript und iFrame) und es erfolgt keine Datenübertragung zwischen dem Websitebesucher und Facebook.

    Hier gibt’s mehr Infos: http://bit.ly/1VPJQXo

    Ich würde mich freuen, wenn das dem einen oder anderen hier weiterhilft.

  10. Der Punkt “Ich habe Facebook-Server generell daran gehindert jegliche Informationen über meine Website zu erlangen” fehlt…
    Ernsthaft – Facebook-IP-ranges stehen auf der Blacklist – wenn Facebook also versucht zuzugreifen gibt es immer ein “access denied”

  11. Ich finde es schade, der Button war ein effektiver Weg um schnell viele Facebooklikes zu erhalten. Wegen der neuen Gesetzeslage entferne ich vorsichtshalber alle Buttons und werde einen Link zur Facebookseite setzen.

  12. Leider ist Facebook heutzutage nahezu unumgänglich geworden.
    Für alles mögliche muss man irgendwelche Seiten liken oder sonst was.
    Das fängt ja schon beim WLAN in einem Café oder einer Discothek an.. Hauptsache das Handynetz stören, sodass man ins WLAN muss. Damit aber eine Verbindung aufgebaut wird, muss aber zuerst die Facebook Seite geliked werden.. Absolutes No-Go!
    Des Weiteren habe ich langsam die Schnauze voll, auf meiner Frühstücksschinken-Verpackung einen “Like uns doch auf Facebook” Aufkleber sehen zu müssen..

    Was das noch werden soll..

  13. Hallo,

    Wie sieht es mit einem eigenen Like-Button aus, der keine Anbindung an eines der sozialen Netzwerke hat, sondern lediglich in eine Datenbank die IP wegloggt?

    Danke.

    Herzliche Grüße, Peter

    • Ich bin kein Anwalt, weshalb ich hier nur von mir ausgehen kann. IP-Adressen werden von vielen auch als personenbezogene Daten gedeutet. Deshalb sollte man in der Datenschutzerklärung darauf hinweisen. Aber wenn man die Daten auf dem eigenen Server speichert, ist das weniger ein Problem. Bei den Social Buttons von Facebook und Co. geht es ja darum, dass die Daten schon beim Besuchen der Seite an Facebook übermittelt werden. Das ist das Problem.

  14. Hey,

    der Artikel ist zwar schon etwas älter, aber heißt das dass ich jetzt keinen Like Button auf meiner Website integrieren sollte?
    Hat sich in der Situation etwas geändert? Denn ich habe auf fast jeder Seite meiner Website Twitter und Facebook verlinkt..

    Mfg

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