Gewerbesteuer – Wann sie fällig wird, Berechnung, Freibetrag und weitere Tipps

Gewerbesteuer - Wann sie fällig wird, Berechnung, Freibetrag und weitere TippsDie Gewerbesteuer ist eine zusätzliche Steuer für Selbstständige und Unternehmen, die bei vielen nicht so beliebt ist.

Wie hoch diese ist und ob die Gewerbesteuer jeder zahlen muss, erläutere ich in meinem heutigen Artikel.

Zudem erfahrt ihr, warum diese Steuer gar nicht so problematisch für die meisten Selbstständigen ist, wann die Gewerbesteuer fällig wird und ich zeige ein Beispiel zur Berechnung.

Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer wurde erstmals 1891 eingeführt und hat seitdem natürlich viele Veränderungen erfahren.

Es handelt sich um eine Realsteuer, die auf der objektiven Ertragskraft eines Gewerbebetriebs basiert. Sie fällt grundsätzlich für jeden Gewerbebetrieb in Deutschland an. Also z.B. nicht für freie Berufe.

Die Gewerbesteuer wird direkt von den Gemeinden und Städten erhohen und ist damit deren wichtigste Einnahmequelle.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer?

Der normal berechnete steuerliche Gewerbeertrag ist der Ausgangspunkt für die Berechung der Gewerbesteuer. Dieser Betrag wird durch Hinzurechnungen und Kürzungen für die Berechnung angepasst.

So wird z.B. ein Teil der Finanzierungsaufwendungen (Zinsen, Rentenzahlungen, Mieten …) wieder auf den Gewerbeertrag draufgerechnet. Allerdings gibt es hier einen Freibetrag von 100.000 Euro, so dass dies die meisten Einzelunternehmer nicht betrifft.

Andere Positionen werden dagegen vom Gewerbeertrag für die Berechnung der Gewerbesteuer abgezogen, um eine mehrfache Steuer-Belastung zu vermeiden.

Der am Ende errechnete Gewerbeertrag wird auf 100 Euro abgerundet. Diesen Betrag multipliziert man mit 3,5% (Gewerbesteuermesszahl) und das ergibt den Gewerbesteuermessbetrag.

Diesen muss man dann mit dem Hebesatz der einzelnen Gemeinden multiplizieren. Dieser beträg mindestens 200%, so dass man mindestens 7% Gewerbesteuer bezahlt. Aber teilweise liegt dieser auch bei 400% oder mehr.

Der Hebesatz wird von den Gemeinden selbst festgelegt und kann hier für jeden Ort in Deutschland eingesehen werden. In meinem Ort sind es derzeit 380%.

Muss die Gewerbesteuer jeder Selbständige zahlen?

Grundsätzlich fallen erstmal alle Selbstständigen mit einer Gewerbeanmeldung (also Gewerbetreibende) unter die Gewerbesteuer. Freiberuflich Tätige damit also nicht.

Einzelunternehmen und Personengesellschaften werden vom Gesetzgeber aber entlastet. Es gilt ein Freibetrag für diese in Höhe von 24.500 Euro. Daher muss nur das Gewerbeeinkommen darüber versteuert werden. Es handelt sich also um keine Freigrenze, sondern einen Freibetrag. Wenn man z.B. 30.000 Euro Gewerbeertrag hat, dann bezahlt man die Gewerbesteuer nur auf 5.500 Euro, die über dem Freibetrag liegen.

Kapitalgesellschaften haben übrigens keinen Freibetrag.

Gewerbesteuer-Berechnung – Beispiel für einen Einzelunternehmer

Gewinn aus Gewerbebetrieb (inkl. Hinzurechnungen und Kürzungen) 60.000 Euro
abzüglich Freibetrag 24.500 Euro
zu versteuernder Gewerbeertrag 35.500 Euro
mal Gewerbesteuermesszahl 3,5%
Gewerbesteuermessbetrag 1.242,50 Euro
mal Hebesatz der Gemeinde z.B. 320%
Gewerbesteuer 3.976,- Euro

Für die Gewerbesteuer müssen Vorauszahlungen an die Kommune/Gemeinde geleistet werden. Diese orientieren sich entweder an einer Schätzung (bei Gründern) oder an der Gewerbesteuererklärung des Vorjahres.

Am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November wird jeweils ein Viertel als Vorauszahlung fällig.

Anrechnung auf die Einkommenssteuer

Existenzgründer und Selbstständige ärgern sich nun vielleicht, da es sich bei der Gewerbesteuer um eine weitere Steuer handelt, die man bezahlen muss. Aber man muss sich gar nicht ärgern, da eine Regelung getroffen wurde, die genau diese kleineren Gewerbetreibenden entlasten soll.

Man kann zwar die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abziehen, aber dafür ist eine Anrechnung auf die Einkommensteuer aus dem Gewerbebetrieb möglich.

Dabei gibt es eine Obergrenze von maximal dem 3,8 fachen des Gewerbesteuer-Messbetrags. Wer also einen Hebesatz von 380% oder weniger hat, kann seine komplette Gewerbesteuer von der zu zahlenden Einkommenssteuer abziehen lassen. Wer dagegen einen Hebesatz von z.B. 450% hat, kann nur einen Teil der Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer anrechnen lassen.

In dem obigen Beispiel würde das bedeuten, dass der Einzelunternehmer die kompletten 3.976,- Euro auf die zu zahlende Einkommenssteuer angerechnet bekommt. Diesen Betrag bezahlt er also weniger an Einkommensteuer. Am Ende ist es also ein Nullsummenspiel und deshalb ist die Belastung für Selbstständige durch die Gewerbesteuer gering oder oft sogar gar nicht vorhanden.

Die wichtigsten Fragen zur Gewerbesteuer

Hier nochmal die wichtigsten Fragen und Antworten zur Gewerbesteuer im Überblick:

  • Wer zahlt Gewerbesteuer?

    Gewerbesteuer müssen all jene zahlen, die ein Gewerbe angemeldet haben, als Einzelunternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften. Ausgenommen davon sind Freie Berufe.

  • Wie hoch ist der Gewerbesteuerfreibetrag?

    Der Freibetrag für Einzelunternehmer und Personengesellschaften liegt derzeit bei 24.500 Euro, welches vom Gewerbebetrag abgezogen wird. Kapitalgesellschaften haben keinen Freibetrag.

  • Wie berechnet man die Höhe der Gewerbesteuer?

    Vom Gewinn aus dem Gewerbebetrieb (inkl. Hinzurechnungen und Kürzungen) wird der Freibetrag abgezogen und dann der Gewerbesteuermessbetrag berechnet. Diese multipliziert man dann mit dem Hebesatz der eigenen Gemeinde.

  • Wann wird die Gewerbesteuer fällig?

    Jeweils Mitte des Quartals, also am 15.2, 15.5., 15.8. und 15.11. wird diese fällig.

  • Was passiert wenn ich die Gewerbesteuer nicht zahlen kann?

    Man sollte einen Antrag auf Aussetzung der sofortigen Zahlung stellen und mit der Gemeinde über eine Ratenzahlung sprechen.

Fazit

Die Gewerbesteuer klingt für Selbstständige erstmal schlimmer, als sie es am Ende ist. Die Höhe richtet sich nach der Gemeinde, in der man den eigenen Betrieb hat und deren Hebesatz. Ein Freibetrag sorgt dafür, dass gerade Existenzgründer oft gar keine oder nur eine geringe Gewerbesteuer zahlen müssen.

Zur Entlastung kleiner Gewerbetreibender kann man die Gewerbesteuer dann am Ende auch noch auf die Einkommenssteuer anrechnen. Allerdings hat man dennoch einen gewissen Aufwand und die Vorauszahlungen müssen erstmal geleistet werden.

Peer Wandiger

19 Gedanken zu „Gewerbesteuer – Wann sie fällig wird, Berechnung, Freibetrag und weitere Tipps“

  1. Danke für diesen Artikel. War am Anfang auch erstmal erschlagen von den Regularien. Die nette Dame bei der Stadt konnte damals allerdings auch ganz gut helfen. Also: Nachfragen kostet nichts 🙂

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  2. Vielleicht ist meine Frage auch für andere Kleinunternehmer interessant:
    Es gilt ja bei der Gewerbesteuer ein Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro. Alles darüber muss dann ja versteuert werden.
    Somit erübrigen sich doch quartalsweise Vorauszahlungen/-voranmeldungen, wenn dieser Betrag erkennbar unterschritten wird? Beispielsweise erzielt man ein monatliches Einkommen durch das Gewerbe von 300 Euro, muss ich dann auch die o.a. vier Termine im Jahr für eine Voranmeldung nutzen? Oder erübrigt sich dies? Oder wie wird dies in so einem Fall umgesetzt, um auf der finanzrechtlich sicheren Seite zu sein?

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    • Unter 24.500 Euro fällt keine Gewerbesteuer an. Die Stadt/Gemeinde wird bei einem kleineren Betrag auch keine Vorauszahlungen festsetzen.
      Der technische Ablauf geht so, dass das Finanzamt die Stadt über den jeweils neuesten voraussichtlichen Gewinn mit einem Gewerbesteuer-Messbescheid informiert. Die Stadt wird auf dessen Grundlage dann einen Gewerbesteuer(vorauszahlungs)bescheid und beide Bescheide gemeinsam erlassen.
      Sinkt der erwartete Gewinn unter dem im letzten Bescheid angesetzten, kann man wie immer einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen.
      Eine Voranmeldung ist bei der Gewerbesteuer nicht erforderlich. Die gibt es nur bei der Umsatzsteuer bzw. bei der Lohnsteuer als Lohnsteueranmeldung.

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  3. Der Link zur Übersicht ist Klasse. Gewerbesteuer ist zwar nciht shclimm, aber shcon irgendwie nervig 😀 wird oft vergessen

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  4. Ist mein erstes Jahr als Unternehmer, habe leider noch kaum Ahnung was Steuern angeht. Danke für den leserlichen Artikel 🙂

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  5. Hallo 🙂 der Artikel liest sich toll auch wenn ich behaupte das sich der Fehlerteufel eingeschlichen hat. Es wird von Selbstständigen gesprochen die Gewerbesteuer zahlen. Einkünfte aus selbständiger Arbeit unterliegen aber nicht der Gewerbesteuer sondern lediglich Gewerbetreibende. Und das ist schon ein großer Unterschied im Steuerrecht. Somit sollte das Wort selbständige wohl durch gewerbetreibende ersetzt werden sonst wäre die Aussage falsch.

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  6. Kurze Anpassung im Artikel:

    “Für die Gewerbesteuer müssen Vorauszahlungen an das Finanzamt geleistet werden.”

    Die Vorauszahlungen müssen an die jeweilige Kommune und nicht an das Finanzamt geleistet werden 🙂

    Ansonsten ist es ein guter und leicht verständlicher Artikel

    Gruß

    Der Gewerbesteuer-Sachbearbeiter

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    • Hallo Hans,
      empfehlen darf ihr dir leider nichts direkt, weil ich kein Steuerberater bin. Zudem hängt es noch von weiteren Faktoren ab.

      Wichtig ist zu wissen, dass man sich zwar die Arbeit spart eine Umsatzsteuererklärung abzugeben (weil man netto abrechnet bzw. die Provisionen netto ausgezahlt bekommt), aber eben auch keine Ausgaben steuerlich ansetzen kann.

      Es empfiehlt sich also direkt mal mit einem Steuerberater oder einem Buchhaltungsbüro zu sprechen. Dann kannst du den optimalen Weg für deinen individuellen Fall wählen.

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  7. Wenn ich 24.000 € als Angestellter verdiene und dann noch 8.000 € bis 9.000 € mit meinem Gewerbe… wie verhält sich das mit den Freigrenzen und wird das zusammengerechnet?

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    • Für die Gewerbesteuer wird nur der Gewinn des Gewerbes herangezgen. Und der Gewerbesteuerfreibetrag bezieht sich auch nur darauf.

      Das hat nicht mit deinem Einkommen als Angestellter zu tun.

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  8. Na, der Beitrag hilft mir wirklich enorm. Danke.

    Ich habe eine Idee für einen weiteren Beitrag: wie recycle ich alte Beiträge, so dass weiterhin die Akten Kommentare gezeigt werden, aber ein neues Veröffentlichungsdatum? ?

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  9. Während der Coronazeit habe ich mein Gewerbe angemeldet. Vor Steuern etc. habe ich tatsächlich die größte Angst. Danke deshalb für den Beitrag, der mir das Thema etwas näher bringt.

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  10. Habe im Jahr 2019 zum 1 Juli mein Geschäft abgemeldet.
    Finanzamt hat den Steuermessbetrag für das gesamte Jahr an die Gemeinde übermittelt .
    Die hat mit ihrem Hebesatz von 365% die fällige Gewerbesteuer errechnet.
    Meines Erachtens müßte die Steuer aber nur mit dem hälftigen Hebesatz für 6 Monate berechnet werden. Liege ich da richtig oder nicht ?

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