Die Gewerbesteuer ist eine zusätzliche Steuer für Selbstständige und Unternehmen, die bei vielen nicht so beliebt ist.
Wie hoch diese ist und ob die Gewerbesteuer jeder zahlen muss, erläutere ich in meinem heutigen Artikel.
Zudem erfahrt ihr, warum diese Steuer gar nicht so problematisch für die meisten Selbstständigen ist.
Was ist die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer wurde bereits erstmals 1891 eingeführt und hat seitdem natürlich viele Veränderungen erfahren.
Es handelt sich um eine Realsteuer, die auf der objektiven Ertragskraft eines Gewerbebetriebs basiert. Sie fällt grundsätzlich für jeden Gewerbebetrieb in Deutschland an. Also z.B. nicht für freie Berufe.
Die Gewerbesteuer wird direkt von den Gemeinden und Städten erhohen und ist damit deren wichtigste Einnahmequelle.
Wie hoch ist die Gewerbesteuer?
Der normal berechnete steuerliche Gewerbeertrag ist der Ausgangspunkt für die Berechung der Gewerbesteuer. Dieser Betrag wird durch Hinzurechnungen und Kürzungen für die Gewerbesteuer-Berechnung angepasst.
So wird z.B. ein Teil der Finanzierungsaufwendungen (Zinsen, Rentenzahlungen, Mieten …) wieder auf den Gewerbeertrag draufgerechnet. Allerdings gibt es hier einen Freibetrag von 100.000 Euro, so dass dies die meisten Einzelunternehmer nicht betrifft.
Andere Positionen werden dagegen vom Gewerbeertrag für die Berechnung der Gewerbesteuer abgezogen, um eine mehrfache Steuer-Belastung zu vermeiden.
Der am Ende errechnete Gewerbeertrag wird auf 100 Euro abgerundet. Diesen Betrag multipliziert man mit 3,5% (Gewerbesteuermesszahl) und das ergibt den Gewerbesteuermessbetrag.
Diesen muss man dann mit dem Hebesatz der einzelnen Gemeinden multiplizieren. Dieser beträg mindestens 200%, so dass man mindestens 7% Gewerbesteuer bezahlt. Aber teilweise liegt dieser auch bei 400% oder mehr.
Der Hebesatz wird von den Gemeinden selbst festgelegt und kann hier für jeden Ort in Deutschland eingesehen werden.
Muss die Gewerbesteuer jeder Selbständige zahlen?
Grundsätzlich fallen erstmal alle Selbstständigen mit einer Gewerbeanmeldung (also Gewerbetreibende) unter die Gewerbesteuer. Freiberuflich Tätige damit also nicht.
Einzelunternehmen und Personengesellschaften werden vom Gesetzgeber aber entlastet. Es gilt ein Freibetrag für diese in Höhe von 24.500 Euro. Daher muss nur das Gewerbeeinkommen darüber versteuert werden.
Es handelt sich also um keine Freigrenze, sondern einen Freibetrag. Wenn man z.B. 30.000 Euro Gewerbeertrag hat, dann bezahlt man die Gewerbesteuer nur auf 5.500 Euro, die über dem Freibetrag liegen.
Kapitalgesellschaften haben übrigens keinen Freibetrag.
Gewerbesteuer-Berechnung – Beispiel für einen Einzelunternehmer
Gewerbeertrag (inkl. Hinzurechnungen und Kürzungen) | 60.000 Euro |
abzüglich Freibetrag | 24.500 Euro |
zu versteuern | 35.500 Euro |
mal Gewerbesteuermesszahl | 3,5% |
Gewerbesteuermessbetrag | 1.242,50 Euro |
mal Hebesatz der Gemeinde | z.B. 320% |
Gewerbesteuer | 3.976,- Euro |
Für die Gewerbesteuer müssen Vorauszahlungen an die Kommune/Gemeinde geleistet werden. Diese orientieren sich entweder an einer Schätzung (bei Gründern) oder an der Gewerbesteuererklärung des Vorjahres.
Am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November wird jeweils ein Viertel der Gewerbesteuer als Vorauszahlung fällig.
Anrechnung der Gewerbesteuer
Existenzgründer und Selbstständige ärgern sich nun vielleicht, da es sich bei der Gewerbesteuer um eine weitere Steuer handelt, die man bezahlen muss. Aber man muss sich gar nicht ärgern, da eine Regelung getroffen wurde, die genau diese kleineren Gewerbetreibenden entlasten soll.
Man kann zwar die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abziehen, aber dafür ist eine Anrechnung auf die Einkommenssteuer aus dem Gewerbebetrieb möglich.
Dabei gibt es eine Obergrenze von maximal dem 3,8 fachen des Gewerbesteuer-Messbetrags. Wer also einen Hebesatz von 380% oder weniger hat, kann seine komplette Gewerbesteuer von der zu zahlenden Einkommenssteuer abziehen lassen. Wer dagegen einen Hebesatz von z.B. 450% hat, kann nur einen Teil der Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer anrechnen lassen.
In dem obigen Beispiel würde das bedeuten, dass der Einzelunternehmer die kompletten 3.976,- Euro auf die zu zahlende Einkommenssteuer angerechnet bekommt. Diesen Betrag bezahlt er also weniger an Einkommensteuer. Am Ende ist es also ein Nullsummenspiel und deshalb ist die Belastung für Selbstständige durch die Gewerbesteuer gering oder oft sogar gar nicht vorhanden.
Fazit
Die Gewerbesteuer klingt für Selbstständige erstmal schlimmer, als sie es am Ende ist.
Die Höhe richtet sich nach der Gemeinde, in der man den eigenen Betrieb hat und deren Hebesatz. Ein Freibetrag sorgt dafür, dass gerade Existenzgründer oft gar keine oder nur eine geringe Gewerbesteuer zahlen müssen.
Und zur Entlastung kleiner Gewerbetreibender kann man die Gewerbesteuer dann am Ende auch noch auf die Einkommenssteuer anrechnen.
Allerdings hat man dennoch einen gewissen Aufwand und die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen müssen erstmal geleistet werden.

Dominic meint
Danke für diesen Artikel. War am Anfang auch erstmal erschlagen von den Regularien. Die nette Dame bei der Stadt konnte damals allerdings auch ganz gut helfen. Also: Nachfragen kostet nichts :)
joergmichael meint
Vielleicht ist meine Frage auch für andere Kleinunternehmer interessant:
Es gilt ja bei der Gewerbesteuer ein Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro. Alles darüber muss dann ja versteuert werden.
Somit erübrigen sich doch quartalsweise Vorauszahlungen/-voranmeldungen, wenn dieser Betrag erkennbar unterschritten wird? Beispielsweise erzielt man ein monatliches Einkommen durch das Gewerbe von 300 Euro, muss ich dann auch die o.a. vier Termine im Jahr für eine Voranmeldung nutzen? Oder erübrigt sich dies? Oder wie wird dies in so einem Fall umgesetzt, um auf der finanzrechtlich sicheren Seite zu sein?
Rüdiger Quermann meint
Unter 24.500 Euro fällt keine Gewerbesteuer an. Die Stadt/Gemeinde wird bei einem kleineren Betrag auch keine Vorauszahlungen festsetzen.
Der technische Ablauf geht so, dass das Finanzamt die Stadt über den jeweils neuesten voraussichtlichen Gewinn mit einem Gewerbesteuer-Messbescheid informiert. Die Stadt wird auf dessen Grundlage dann einen Gewerbesteuer(vorauszahlungs)bescheid und beide Bescheide gemeinsam erlassen.
Sinkt der erwartete Gewinn unter dem im letzten Bescheid angesetzten, kann man wie immer einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen.
Eine Voranmeldung ist bei der Gewerbesteuer nicht erforderlich. Die gibt es nur bei der Umsatzsteuer bzw. bei der Lohnsteuer als Lohnsteueranmeldung.
Matthias meint
Der Link zur Übersicht ist Klasse. Gewerbesteuer ist zwar nciht shclimm, aber shcon irgendwie nervig :D wird oft vergessen
Tim meint
Bomben-Zusammenfassung! Da hab ich echt einiges mitgenommen!
Danke dir dafür!
Liebe Grüße
Tim
S.C meint
Ist mein erstes Jahr als Unternehmer, habe leider noch kaum Ahnung was Steuern angeht. Danke für den leserlichen Artikel :)
Althoff meint
Hallo :-) der Artikel liest sich toll auch wenn ich behaupte das sich der Fehlerteufel eingeschlichen hat. Es wird von Selbstständigen gesprochen die Gewerbesteuer zahlen. Einkünfte aus selbständiger Arbeit unterliegen aber nicht der Gewerbesteuer sondern lediglich Gewerbetreibende. Und das ist schon ein großer Unterschied im Steuerrecht. Somit sollte das Wort selbständige wohl durch gewerbetreibende ersetzt werden sonst wäre die Aussage falsch.
Peer Wandiger meint
Ja, im Steuerrecht muss man sehr auf die Wortwahl achten.
Gewerbesteuer Sachbearbeiter meint
Kurze Anpassung im Artikel:
“Für die Gewerbesteuer müssen Vorauszahlungen an das Finanzamt geleistet werden.”
Die Vorauszahlungen müssen an die jeweilige Kommune und nicht an das Finanzamt geleistet werden :-)
Ansonsten ist es ein guter und leicht verständlicher Artikel
Gruß
Der Gewerbesteuer-Sachbearbeiter
Peer Wandiger meint
Danke für den Hinweis. Da hast du natürlich recht. Ich habe es geändert.