Muss man automatische Social Media Postings von Bots in Zukunft kennzeichnen?

Muss man automatische Social Media Postings von Bots in Zukunft kennzeichnen?Der neue Medienstaatsvertrag (MStV) hat einige Änderungen mitgebracht und darunter auch eine neue Regelung für automatische Social Media Postings durch Social Bots.

Was genau das bedeutet und ob man automatische Social Media Postings in Zukunft kennzeichnen muss, erfahrt ihr im Folgenden.

Zudem gehe ich darauf ein, wie ich das bisher gemacht habe und was ich davon halte.

Was sind automatische Social Media Postings?

Bevor ich mit dem eigentlichen Thema anfange noch ein Hinweis. Ich bin kein Anwalt. Deshalb handelt es sich bei den folgenden Ausführungen um meine persönliche Meinung und meine eigenen Erfahrungen. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung! Falls konkrete Fragen oder Probleme auftauchen, solltet ihr euch an einen Anwalt wenden.

Social Media Postings nutzen die meisten Selbstständigen im Netz heutzutage, denn Facebook, Twitter, Instagram und Co. sind wichtige Kommunikationsplattformen, aber auch sehr nützliche Marketing-Kanäle. Dort erreicht man viele Menschen und kann mit diesen nicht nur in Kontakt treten, sondern natürlich ebenfalls Werbung machen, auch wenn man dies nicht zu plump angehen sollte.

Neben den direkten Antworten und Diskussionen auf diesen Social Media Plattformen wurden in den letzten Jahren immer mehr automatische Social Media Postings veröffentlicht. Plugins und Online-Services erlauben es, automatisch Beiträge für Facebook und Co. zu verfassen und diese zu posten. Dabei erkennt man aber nicht, ob hier wirklich eine Person das Posting geschrieben und abgesendet hat, oder ob es ein Bot war.

Genau darauf geht § 18 Abs. 3 des seit Ende 2020 geltenden Medienstaatsvertrag (MStV) ein. Hier heißt es:
“Anbieter von Telemedien in sozialen Netzwerken sind verpflichtet, bei mittels eines Computerprogramms automatisiert erstellten Inhalten oder Mitteilungen den Umstand der Automatisierung kenntlich zu machen, sofern das hierfür verwandte Nutzerkonto seinem äußeren Erscheinungsbild nach für die Nutzung durch natürliche Personen bereitgestellt wurde.
Dem Inhalt oder der Mitteilung ist der Hinweis gut lesbar bei- oder voranzustellen, dass dieser oder diese unter Einsatz eines das Nutzerkonto steuernden Computerprogrammes automatisiert erstellt und versandt wurde.
Ein Erstellen im Sinne dieser Vorschrift liegt nicht nur vor, wenn Inhalte und Mitteilungen unmittelbar vor dem Versenden automatisiert generiert werden, sondern auch, wenn bei dem Versand automatisiert auf einen vorgefertigten Inhalt oder eine vorprogrammierte Mitteilung zurückgegriffen wird.”

Muss man Auto-Postings durch Bots nun kennzeichnen?

Die Frage ist nun, was das genau bedeutet, denn eine gewisse Automatisierung nutzen viele Website-Betreiber. So ist es nicht unüblich Postings zu schreiben und dann eine spätere zeitliche Veröffentlichung zu planen. Das kann viele Gründe haben, wie z.B. Urlaub, eine Veröffentlichung außerhalb der Arbeitzeit, Wochenende und so weiter.

Die neue Regelung zielt offensichtlich auf komplett automatisierte Bots ab, die ohne Einwirken von Personen Postings generieren und veröffentlichen und dabei den Eindruck erwecken wollen, dass ein Mensch diese geschrieben hat.

Das ist durchaus auf den einen oder anderen Online-Service oder auch auf bestimmte Website-Plugins anwendbar. Es gibt Services und Plugins, wo man sich einmal anmeldet bzw. die man installiert, und dann posten diese eigenständig ältere Artikel auf Facebook und Co.. So gibt es für WordPress diverse Plugins, die das ermöglichen, wie z.B. Revive Old Posts, welches automatisch alte Artikel raussucht, Social Media Postings daraus erstellt und diese veröffentlicht. Hier hat man später gar nichts mehr damit zu tun, sondern das passiert komplett automatisch.

Hier würde ich schon eher denken, dass eine Kennzeichnung nach § 18 Abs. 3 MStV notwendig ist, auch wenn selbst das wahrscheinlich nicht das Ziel bzw. die Intention dieses neuen Gesetzes war (schließlich übernehmen diese Services und Plugins ja nur die von den Autoren geschriebene Überschriften und generieren nichts selbst), sondern die vielen automatisierten Bots, die in den letzten Jahren z.B. Einfluss auf Wahlen genommen haben.

Sind geplante Veröffentlichungen betroffen?

Ich habe bisher Buffer genutzt, um Social Media Postings für eine Artikel zeitlich vorauszuplanen und dann automatisch zu veröffentlichen. Hier stellt sich nun natürlich die Frage, ob solche selbst erstellten und später automatisch geposteten Beiträge extra gekennzeichnet werden müssen?

Liest man sich den Gesetzes-Text genauer durch, dann klingt die Formulierung “mittels eines Computerprogramms automatisiert erstellten Inhalten oder Mitteilungen” so, als trifft das nicht auf meine Vorgehensweise zu, denn automatisiert erstellt werden die Beiträge ja nicht. Ich setze mich hin und erstelle diese für gut 1-2 Wochen alle von Hand. Nur der Veröffentlichungszeitpunkt wird von Buffer dann automatisch festgelegt. Wenn überhaupt, dann trifft nur der Teil “automatisiert … versandt wurde” zu.

Muss man automatische Social Media Postings in Zukunft kennzeichnen?

Vor längerer Zeit hatte ich noch zusätzlich Zapier im Einsatz. Dieses Tool ermöglicht die Einbindung eines RSS-Feeds und daraus wurden dann ganz automatisch Social Media Postings in Buffer generiert, aber das Tool nutze ich schon eine ganze Weile nicht mehr. Der Einsatz dieses Tools könnte meiner Ansicht nach die Kennzeichnung als “automatische Posts” notwendig machen, da eben alles von allein passiert.

Social Media Postings mittels IFTTT?

Der Online-Service IFTTT ist auch so eine Sache. Dieser hilft bei der Automatisierung, indem automatisch bestimmte Aktionen ausgelöst werden, wenn etwas anderes passiert.

Hier ist z.B. es möglich einen RSS-Feed anzulegen und dann automatisch Social Media Postings auf den verschiedenen Plattformen zu veröffentlichen, wenn im RSS-Feed ein neuer Artikel auftaucht. Das würde ggf. eine Kennzeichnung verlangen.

Ich habe es bisher aber dafür genutzt, ein manuell auf Instagram gepostetes Foto auch gleich noch auf Facebook und Twitter zu veröffentlichen. Ich schreibe also den Text selbst und mache das Foto selbst und veröffentliche beides manuell bei Instagram. IFTTT postet dasselbe dann auch in meinen Facebook- und Twitter-Profilen. Es macht also nur das, was ich auch machen würde, wenn ich IFTTT nicht nutzen würde.

Da sehe ich ebenfalls kein Problem, denn automatisiert erstellt wurden die Inhalte ja nicht.

Social Media Postings kennzeichnen oder nicht?

Wie so oft ist die Gesetzes-Formulierung leider nicht ganz so eindeutig, wie man es sich vielleicht gewünscht hätte. Man kann hier durchaus den Text unterschiedlich auslegen, und am Ende muss man wahrscheinlich erstmal wieder Urteile abwarten, um Klarheit zu haben.

Dabei sollte man meiner Meinung nach aber immer auch die Intention des Gesetzes beachten. Es geht vor allem darum die immer stärker werdende Meinungsbeeinflussung durch Fake News und ähnliches von Social Media Bots einzudämmen bzw. zumindest für mehr Transparenz zu sorgen. Das finde ich einen guten Ansatz und auch Werbepostings, die rein automatisch erstellt wurden, sollten als solche erkennbar sein.

Dennoch stellt sich die Frage, wie relevant und praktikabel das dann wirklich ist. Wer kann schon nachverfolgen, ob ein Posting von einer Person veröffentlicht oder automatisiert erstellt wurde. Das ist oft nur sehr schwer zu erkennen und die Bots werden immer besser.

Ich persönlich finde Automatisierung toll, habe mich aber schon vor einer ganzen Weile dagegen entschieden Social Media Postings für meine Artikel komplett automatisiert erstellen zu lassen. Stattdessen erstelle ich diese manuell, plane sie aber zeitlich vor, was in meinen Augen kein Problem sein sollte.

Bots zu nutzen, um alles zu automatisieren, finde ich für mich nicht gut, aber es ist ja auch nicht verboten. Man muss Inhalte von Bots halt nur kennzeichnen.

Nutzt ihr Social Media Bots?

Wie sieht das bei euch aus? Wie sehr habt ihr eure Social Media Veröffentlichungen automatisiert und ändert sich bei euch etwas durch die neue Rechtslage?

Peer Wandiger

2 Gedanken zu „Muss man automatische Social Media Postings von Bots in Zukunft kennzeichnen?“

  1. Hallo Peer,

    ich nutze vorwiegend Blog2Social. Aber nicht völlig automatisiert. Sondern eher um meine Posts vorzuplanen.

    Die Texte darin schreibe ich selbst, sie werden ebenfalls nicht automatisch erzeugt. Aus diesem Grund fühle ich mich von den angesprochenen Änderungen jetzt eigentlich nicht direkt betroffen / angesprochen.

    Aber mal abwarten was da noch so kommt. Irgend ein Anwalt wird dazu sicher was schreiben in den nächsten Monaten, Dr. Schwenke macht das ja meistens zeitnah wenn neue Dinge rauskommen.

    Viele Grüße
    Ronny

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  2. Wahnsinn wie sich die ganze Social Media Kennzeichnungen über die Jahre entwickelt haben. Ich habe vor ein paar Tagen ein Video einer heutzutage erfolgreichen Influencerin gesehen, die erzählt hat wie sie groß wurde. Ich selbst bin seit 2013 bei Instagram, nutze es aber nur privat. Das Video hat mich etwas zurückversetzt in die Zeit von damals und ich konnte gar nicht so richtig glauben was innerhalb dieser Zeitspanne alles passiert ist und vor allem bzgl. der ganzen Kennzeichnungen. Mittlerweile werden selbst von privaten (aber öffentlichen) Accounts bestimmte Post mit Werbung gekennzeichnet, da eine Marke im Bild erkennbar ist.
    Vieles macht natürlich Sinn, gerade da Influencer heute Beträge für Posts kassieren, die einem Normalo das Blut in den Adern gefrieren lässt. Aber vieles ist wirklich zu überdenken. Auch die Kennzeichnung von automatisierten Posts wie du hier im Artikel geschrieben hast. Was ist denn nun so schlimm wenn ich den Post vorbereite und er am Ende automatisiert gepostet wird anstatt dass ich ihn direkt poste?
    Na einfach mal abwarten was die Zukunft so bringt und was den Leuten noch so einfällt um Abmahnungen zu schreiben und Geld einzutreiben 😉
    Liebe Grüße aus Hamburg

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