Bin ich Kleinunternehmer? Checkliste und Vor- & Nachteile für Gründer

Bin ich Kleinunternehmer? Checkliste & Vor- und Nachteile für GründerWer sich selbständig macht, steht unter anderem vor vielen Verwaltungsaufgaben, die Zeit und Nerven kosten. Die Umsatzsteuervoranmeldung ist eine davon. Wäre es nicht toll, diese nicht abgeben zu müssen?

Als Kleinunternehmer ist man davon befreit. Allerdings bringt die Regelung nicht nur Vorteile mit sich.

Im Folgenden erfahrt ihr, wann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kann, wie das abläuft und welche Vor- und Nachteile diese mit sich bringt.

Was ist ein Kleinunternehmer?

Der Begriff “Kleinunternehmer” bzw. “Kleinunternehmerregelung” stammt aus dem Umsatzsteuerrecht (§19 UStG).

Damit ist die Befreiung von der Umsatzsteuer gemeint, die von bestimmten Gewerbetreibenden gewählt werden darf.

Das bedeutet, dass man auf den eigenen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen darf, die Beträge als Netto sind. Auf den eigenen Rechnungen muss deshalb der Hinweis stehen, dass man Kleinunternehmer ist, z.B. “Gemäß § 19 UStG nicht umsatzsteuerpflichtig”.

Allerdings muss man die eingehenden Rechnungen komplett bezahlen, also mit der ausgewiesenen Umsatzsteuer.

Der Antrag für die Kleinunternehmerregelung erfolgt bei der Gründung mit dem steuerlichen Erfassungsbogen. Allerdings kann dieser Antrag auch später noch formlos beim Finanzamt eingereicht werden.

Kleinunternehmer – Vor- und Nachteile

Warum sollte man als Kleinunternehmer tätig werden, statt als normal umsatzsteuerpflichtiger Selbständiger?

Die Vorteile der Kleinunternehmerregelung:

  • Es stellt eine Erleichterung dar, da man weniger Aufwand und Bürokratie hat. Man muss keine monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben, was definitiv Zeit spart.
  • Gegenüber Endverbrauchern, also Privatpersonen, kann man niedrigere Preise anbieten, da man keine Umsatzsteuer auf den eigenen Nettopreis draufschlagen darf.

Sowohl die Erleichterung, als auch die niedrigeren Preise gegenüber Privatpersonen sind nicht zu unterschätzende Vorteile.

Aber es gibt auch einige Nachteile der Kleinunternehmerregelung:

  • Ein großer Nachteil ist oft, dass man keine Möglichkeit des Vorsteuerabzuges hat. Gerade bei der Gründung hat man viele Anschaffungen, die einiges kosten. Hier muss man die Umsatzsteuer bezahlen, kann sich diese aber nicht vom Finanzamt zurückholen, wie das bei “normalen” Selbständigen der Fall ist.
  • Man muss am Anfang jedes Jahres prüfen, ob man noch unter die Kleinunternehmerregelung fällt oder nicht mehr.
  • Wenn man doch mehr Umsatz macht, als bei der Schätzung gegenüber dem Finanzamt am Jahresanfang angegeben und man dadurch nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung fällt, fordert das Finanzamt die nicht einbehaltene Umsatzsteuer nach. Das bedeutet oft eine große finanzielle Belastung. Allerdings gilt das nur ab dem zweiten Jahr. Wenn man im ersten Jahr der Selbständigkeit überraschend dann doch über die Grenze von 22.000 Euro Umsatz (seit 2020) kommt, muss man die Umsatzsteuer nicht nachzahlen.
  • Durch Umstellung auf die normale Umsatzsteuerbehandlung können Preisänderungen notwendig werden (+19% auf Preise aufschlagen) oder man hat deutlich weniger Gewinn (-19% eigener Gewinn, wenn man die Preise gleich lässt).
  • Nicht unterschätzen sollte man auch den Eindruck gegenüber den Kunden. Man ist als Kleinunternehmer wirklich ein kleiner Unternehmer. Das findet nicht jeder Kunde gut.

Die Kleinunternehmerregelung hat übrigens gegenüber gewerblichen Kunden weder Vor- nach Nachteile. Diese können sich bei Rechnungen mit Umsatzsteuer diese vom Finanzamt zurückholen. Für gewerblichen Kunden ist also jede Rechnung wie eine Netto-Rechnung.

Bin ich Kleinunternehmer?

Nun aber zur Frage, ob man selber Kleinunternehmer sein kann oder nicht.

Dafür ist der Umsatz ausschlaggebend und nicht der Gewinn. Zudem zählen hier ausschließlich die umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen.

So funktioniert es im Jahr der Gründung:
Im Jahr der Gründung zählt der nur der geschätzten Brutto-Jahresumsatz des aktuellen Jahres. Dieser muss unter 22.000 Euro (inkl. eigentlich anfallender Umsatzsteuer) liegen. Das bedeutet, dass man die Umsatzsteuer von 19% beim Grenzwert mit einrechnen muss. Netto liegt die Grenze damit also bei 18.487 Euro. Das gilt übrigens auch für die Grenzen im 2.Jahr.

Das bedeutet, dass man den zu erwartenden Jahresumsatz schätzen und ggf. hochrechnen muss, wenn man nicht am 1.1. gegründet hat.

Beispiel 1:
Wenn man z.B. am 1.Juli gegründet hat und von Juli bis Dezember des ersten Jahres 12.000 Euro Umsatz erwartet, kann man die Kleinunternehmerregelung nicht wählen.
12.000 Euro / 6 Monate = 2.000 Euro Umsatz pro Monat
2.000 Euro pro Monat Umsatz &#42 12 Monate = 24.000 Euro Jahresumsatz

Beispiel 2:
Wenn man z.B. am 1.März gegründet hat und von März bis Dezember des ersten Jahres 9.000 Euro Umsatz erwartet, darf man (aber man muss nicht) die Kleinunternehmerregelung wählen.
9.000 Euro / 10 Monate = 900 Euro Umsatz pro Monat
900 Euro pro Monat Umsatz &#42 12 Monate = 10.800 Euro Jahresumsatz

So funktioniert es ab dem 2. Jahr
Ab dem 2. Jahr der Selbtändigkeit muss man jeweils am 1.Januar 2 Werte prüfen.

Das ist zum einen der Vorjahresumsatz, welcher unter 22.000 Euro liegen muss. Zum anderen muss man den Umsatz für das aktuelle Jahr schätzen, welcher nicht höher als 50.000 Euro liegen darf.

Sind beide Punkte erfüllt, darf man für das aktuelle Jahr die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Beispiel:
Wenn man im Vorjahr 20.000 Euro Umsatz gemacht hat und die Schätzung für das aktuelle Jahr bei 25.000 Euro Umsatz liegt, darf man die Kleinunternehmerregelung im aktuellen Jahr in Anspruch nehmen. Sind es dann am Ende des Jahres aber wirklich 25.000 Euro Umsatz geworden (also mehr als die 22.000 Euro Grenze), so darf man im Folgejahr die Kleinunternehmerregelung nicht mehr nutzen.

Fazit

Ich bin selbst kein großer Fan der Kleinunternehmerregelung, da sie vor allem langfristig keine wirklich gute Option meiner Meinung nach ist.

22.000 Euro Umsatz im Jahr sind ca. 1.833 Euro Umsatz pro Monat. Da sind aber noch keine Ausgaben abgezogen. Lebenshaltungskosten, Versicherungen, Altersvorsorge, Steuern, betriebliche Ausgaben etc. müssen davon noch bezahlt werden.

Von dem was dann noch übrig bleibt, kann man dauerhaft nicht leben.

Ich würde deshalb den meisten Gründer empfehlen gleich richtig zu starten und die Umsatzsteuer ans Finanzamt abzuführen. Zumal man gerade in der ersten Zeit durch einige notwendige Anschaffungen sehr vom Vorsteuerabzug profitiert.

Allerdings kann die Kleinunternehmerregelung durchaus bei nebenberuflicher Selbständigkeit Sinn machen. Es verringert den Aufwand und im Nebenberuf bleibt man oft unter der Umsatzgrenze.

Nutzt du die Kleinunternehmerregelung?

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Peer Wandiger

26 Gedanken zu „Bin ich Kleinunternehmer? Checkliste und Vor- & Nachteile für Gründer“

  1. Hallo Peer,

    grade heute morgen habe ich über das Thema Kleinunternehmenregelung Ja/Nein diskutiert, wobei eine Frage offen geblieben ist.

    Mit Hilfe Deines e-books habe ich meine ersten Einnahmen mit dem Amazon Partnerprogramm generiert, aber bisher wegen der Auszahlungsfrist noch keine Abrechnung erhalten.

    Da ich die ersten Jahren die Grenze von 17500 € nicht überschreiten werde und meine Anschaffungen 500 € nicht überschreiten werden, habe ich die Kleinunternehmenregelung gewählt.

    Vor einiger Zeit hat Amazon mir geschrieben, das ich immer den Nettoumsatz bekomme und Sie die Umsatzsteuer selbst abführen, da sie in Luxemburg ihren Sitz haben.

    Jetzt stellt sich für mich die Frage: Wenn ich sowieso immer nur den Nettoumsatz bekomme, sollte ich dann umstellen auf die normale Unternehmerschaft, um mir die Vorsteuer nun doch zu holen?

    Grüße aus Berlin

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    • Von Amazon bekommst du nur die Netto-Provision, auch als umsatzsteuerpflichtiger Selbständiger. Das liegt am Reverse Charge Verfahren.

      Wenn man als Selbständiger von EU-Unternehmen Geld bekommt, bekommt man immer nur die Netto-Beträge.

      Antworten
      • Zählen die Einnahmen von Amazon nicht sowieso nicht zu den umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen? Sie werden also zur Berechnung der Umsatzgrenze gar nicht mit einbezogen? Davon ging ich jedenfalls bisher immer aus…

        Antworten
        • Also ich würde sagen, die Amazon Provisionen zählen dazu, denn sie sind ja umsatzsteuerpflichtig, nur dass Amazon die Umsatzsteuer gleich abführt und nicht du.

          Antworten
  2. Hallo Peer,

    ich habe eine Anmerkung zu diesem Punkt:
    “Wenn man doch mehr Umsatz macht, als bei der Schätzung gegenüber dem Finanzamt am Jahresanfang angegeben und man dadurch nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung fällt, fordert das Finanzamt die nicht einbehaltene Umsatzsteuer nach. Das bedeutet oft eine große finanzielle Belastung”

    Das stimmt nicht, auch wenn man im Internet hierzu teil missverständliche Informationen findet.

    Ich habe mich gerade selber intensiv mit diesem Thema beschäftigt – ich selber nutze die Kleinunternehmerregelung zwar nicht, aber meine Freundin hat sich gerade als Kleinunternehmerin selbständig gemacht.

    Deshalb haben wir diesen Punkt mit einer Steuerberaterin abgeklärt, außerdem die Sachberaterin im Finanzamt gefragt. Das Ergebnis: Man darf sich verschätzen im ersten Jahr, und wenn man dann doch über der Grenze von 17.500 Euro liegt, ist es für das erste Jahr egal; im Folgejahr muss man dann aber natürlich Umsatzsteuer abführen.

    Wäre es so, dass einem das Finanzamt nachweisen könnte, dass die abgegebene Schätzung bewusst zu niedrig gewählt wurde, dann müsste man auch für das erste Jahr die Umsatzsteuer nachzahlen. In der Praxis ist das aber nicht möglich bzw. passiert nicht – höchstens in Extremfällen.

    Eine (recht seriöse) Quelle, an der dies auch nachzulesen ist: http://bit.ly/1YPTCb0 (Zitat: “Wenn Ihr tatsächlicher Umsatz höher ist als 17.500 €, bleibt Ihnen die Umsatzsteuerfreiheit trotzdem erhalten.”)

    Ein weiterer Punkt:
    Meines Wissens ist bei der Berechnung der Umsätze der Umsatz zzgl. einer Umsatzsteuer zu berechnen. Das heißt, angenommen ich rechne mit 15.000 € Netto-Umsätzen für das ganze erste Jahr, läge ich trotzdem über der Grenze, denn 15.000 * 1,19 = 17.850 € und damit mehr als 17.500 €.

    Viele Grüße
    Daniel

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  3. Hallo Peer,

    muss man jedes Jahr selbst prüfen, ob man noch unter die Kleinunternehmerregelung fällt oder meldet sich da irgendwann das Finanzamt?
    Ich selbst habe als Kleinunternehmer angefangen und bin jetzt schon seit 2 Jahren über der Grenze. Ich habe daraufhin das Finanzamt angerufen, die mir dann sagten, dass sie sich bei mir melden werden sobald sie sehen, dass ich die Grenze überschritten habe. Bis heute habe ich aber nichts mehr gehört. Außer dass ich für 2015 auch die Anlage EÜR mit abgeben musste.

    Grüße

    Ben

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    • Ja, das solltest du selbst prüfen, da ab dem zweiten Jahr dann das Finanzamt irgendwann das Geld nachfordert. Wenn du aber weiterhin nur Netto-Rechnung stellst, musst du die Umsatzsteuer dann später aus deiner eigenen Tasche nachzahlen.

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      • ..oder wie in meinem Fall im Oktober feststellen, dass man sich verschätzt hat und alle Rechnungen im Einvernehmen mit den Kunden neu stellen mit der korrekten Angabe von MwSt. Schien mir aber eine Einzelfallentscheidung zwischen Steuerberater und Finanzamt gewesen zu sein.

        Viel Arbeit und die kann man sich sparen.

        Vielleicht machen die Kunden auch mit uns man “verkauft” es als .. heute Leistung erhalten und erst im kommenden Jahr zahlen.

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  4. Danke für die Erklärung, ich bin selbst Kleinunternehmer und lege es jedem Anfänger-Unternehmer Nahe, da kann man sich mehr auf’s Business konzentrieren und kann das steuerliche erst mal vernachlässigen, sozusagen. Gut um zu schauen, ob es überhaupt klappt.

    Gruß, Alex

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  5. Endlich mal jemand der es auf den Punkt bringt.
    Toller und informativer Artikel. Jetzt weiß ich in diesem Thema endlich mal Bescheid. Weiter so

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  6. Danke für den ausführlichen Artikel. Bin selbst seit 2013 Kleinunternehmer mit einem Online-Shop (bam-larsson.de/shop/) und hab auch schon das eine oder andere Mal überlegt in eine UG zu gehen. Bislang hab ich aber noch nicht gewechselt, weil es umsatzseitig noch geht und man als Kleinunternehmer eben einiges an Bürokratie spart.

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  7. Hallo Peer , erstmal tolle Artikel habe wieder erstmal was dazu gelernt, ich habe aber trozdem eine Frage und zwar wie ist es mit dem Krankenversicherungen, wenn man mehr als 17500€ im Jahr verdient, muss ich die dann selber zahlen ?

    Vielen Dank

    Freskim

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    • Ich bin kein Versicherungexperte, weshalb du auf jeden Fall mit deiner Krankenversicherung sprechen solltest.

      Aber die Regellungen zur Krankenversicherung haben nicht mit Kleinunternehmer sein zu tun. Auch Kleinunternehmer sind Selbständige, die eine Krankenversicherung benötigen. Eine Ausnahme wäre auch hier die Familienversicherung, wenn du bestimmten Einkommens- und Arbeitszeitgrenzen nicht überschreitest.

      Aber wie gesagt, dazu würde ich dir empfehlen mit deiner Versicherung zu sprechen.

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  8. Hallo Peer,

    mein Gewerbe (Nebenerwerb mit Webdesign + Fotografie) habe ich als Kleinunternehmer, mit Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung angemeldet.

    Warum?
    Weil die meisten Einnahmen damals und auch heute aus anderen Ländern (Amazon, Google, Bildagenturen) stammt und dort keine deutsche Umsatzsteuer anfällt bzw. verschiedene Regelungen zwischen den Ländern angewendet werden.

    Auf der anderen Seite habe ich Anschaffungen wie PC, Monitor, Kamera, Fotozubehör… Bei den Anschaffungen erhalte ich die Vorsteuer vom Finanzamt zurück. Bei den meisten Einnahmen brauche ich keine Mehrwertsteuer an den deutschen Fiskus abführen, da dies durch EU-Regelungen anderweitig geregelt wird bzw. im jeweiligen Land vom Geschäftspartner abgeführt wird.

    Im Jahr erhalte dadurch ca. 500 – 600 € Vorsteuer vom Finanzamt zurück.
    Allerdings muß ich dafür auch Umsatzsteuermeldung per Elster und Zusammenfassende Meldung über die Auslandseinnahmen machen. Die ersten 2 Jahre monatlich. Auf Grund der geringen Beträge seit dem 3. Jahr per Quartal. Mit der Buchhaltungssoftware WISO MeinBüro geht das per Klick recht einfach. Voraussetzung alle Belege sind gebucht. Ein Klick und die Meldungen gehen per Elster an das Finanzamt bzw. Bundesamt für Steuern.

    Ach ja, die Vorsteuerrückzahlung wird natürlich wie eine Einanhme verbucht. Fließt also ich Berechnung der Einkommensteuer mit ein.

    Waurm mach ich dann überhaupt ein Kleinunternehmen?
    Damit ich nur eine einfache GuV und keine komplexe Bilanz für das Finanzamt erstellen muß. Das macht bei mir auch die Software von WISO MeinBüro.

    Wer Anschaffungen mit deutscher Mwst hat und einen hohen Anteil der Einnahmen aus dem Ausland erhält, für den kann diese Variante von Vorteil sein. Vorausgesetzt man organisiert die Meldungen per Software. Falls man einen Steuerberater hat, könnte man die Meldungen auch über den laufen lassen.
    Für diese Variante bin ich als Schwabe allerdings bisher zu geizig 😉

    LG
    Bernd

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    • Hi Bernd,

      verwechselst Du da nicht etwas?

      Als Kleinunternehmer kannst Du doch keine Vorsteuer zurückbekommen…?
      Für die Verrechnung mit Unternehmen a.d. Ausland wird m.E. über die USTST-ID geregelt, die dir erlaubt, Rechnungen ohne MWst zu bezahlen (zu bekommen), da die Unternehmen auf diese gleich verzichten.

      Ein Buchhaltungsprogramm macht auf alle Fälle Sinn (auch ich bin ein “Schwabe” 🙂 ), da es doch das Ganze Prozedere- hat man es einmal erstellt & sich eingearbeitet, wesentlich erleichtert.
      Hier sollten Unternehmer Ihre Arbeitszeit einrechnen.. und die ist nicht unerheblich.

      LG
      Günther

      Antworten
  9. Meiner Meinung nach lohnt es sich gleich von Anfang an auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Wenn man richtig starten will, würde ich von Anfang an auf einen Steuerberater setzen. So kann man gleich von Anfang an die Vorsteuer geltend machen.
    Wenn man nur 1-2 Seiten haben möchte und damit 200-400 Euro verdient sieht das natürlich anders aus…

    Antworten
  10. Ich nutze die Kleinunternehmer Regelung auch grade, weil ich es noch nebenberuflich mache. Weiß ja noch nicht wo das hinführt und die von Finanzamt hat gesagt wenn ich mehr verdiene, dann kann ich das einfach umstellen. Ich hab das auch gleich noch der Krankenkasse gemeldet, weil ich glaube das man da probleme bekommt wenn man das nicht angibt.
    Beste Grüße.

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  11. Hallo Peer,

    ich möchte mich Herzlich für diesen sehr informativen Blog-Eintrag bedanken. Hier konnte ich alle meine bisher offenen Fragen beantworten!

    Mit freundlichen Grüßen

    Viktor Krause

    PS: Weiter so! Tolle Seite und sehr Informativ!!!

    Antworten
  12. Hallo Peer, du hattest mich auf diesen Artikel hier verwiesen. Vielen Dank du erklärst das wirklich super gut und einfach 🙂 Bitte nur noch eine Frage:

    Nehmen wir an ich wähle die Kleinunternehmerreglung. Mache im Jahr 10.000 Euro gewinn. Welche Steuer muss ich dann abführen wenn ich die GSE gemacht habe? Das verstehe ich noch nicht so ganz 😉 Ich muss doch bestimmt von diesen 10.000 Euro irgendwas abführen.

    Antworten
  13. Hallo Peer,

    ich habe eine konkrete Problemstellung bzgl. der Kleinunternehmerregelung, genauer: bzgl. der Regelung wenn ich das Gewerbe “aussetze”. Ich suche hier händeringend nach einer Stelle wo ich mich informieren kann. Konkret handelt es sich um folgenden Fall:

    Steve und Corinna, verheiratet, 1 Kind, beide Angestellte, Einkommenssteuer zusammen veranlagt, Klassen 3 und 5,

    Jahr 2017: Beide voll erwerbstätig als Angestellte. Steve hat zudem noch ein Gewerbe als Kleinunternehmer angemeldet (Fotoarbeiten) und liegt mit diesem bei einem Umsatz von 7.000€ und damit unter der 17.500 Euro Grenze. Corinna hat keine Nebentätigkeit.

    Jahr 2018: beide voll erwerbstätig als Angestellte. Steve hat nun drei Gewerbe angemeldet (Fotoarbeiten, Beratung, Verkauf Babyartikel) und liegt mit allen drei Gewerben insgesamt bei einem Jahresumsatz von 33.000€. Alle drei Gewerbe werden zum 31.12.2018 angemeldet. Corinna hat in diesem Jahr keine Nebentätigkeit.

    Jahr 2019: beide voll erwerbstätig als Angestellte. Steve hat keine Gewerbe angemeldet. Corinna hat zum 1.1.2019 ein Gewerbe als Kleinunternehmerin angemeldet (Verkauf Babyartikel). Corinna wird das Geschäftsjahr zum 31.12.2019 mit einem Umsatz von ca. 17.300€ abschließen und möchte das Gewerbe ebenso im Jahr 2020 als Kleinunternehmer fortführen.

    Frage: Kann Steve additiv nun zum 1.1.2020 wieder ein Gewerbe als Kleinunternehmer (ebenso Verkauf Babyartikel) mit der 17.500€-Grenze führen, oder muss er aufgrund der Überschreitung der Umsatzgrenze im Jahr 2018 nun die MwSt ausweisen und auf die Vorteile der Kleinunternehmerregelung verzichten?

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  14. Guten Morgen,

    ich arbeite hauptberuflich als Entwickler. Nebenbei habe ich bereits seit einigen Jahren eine Art Blog, verdiene damit aber kein Geld. Es gibt jedoch ab und zu Webseiten aus dem Ausland, die für 100-500 EUR pro Jahr einen Artikel auf meiner Webseite posten würden. Mit den 100-500 EUR würde ich dann die Webseitenkosten bezahlen. Muss ich dennoch das Ganze als Kleinunternehmen anmelden? Gilt dann die grenze von 17.500 EUR nur für die Kleinunternehmen unabhängig vom Hauptberuf?

    Antworten
  15. An dem Jahr 2020 ist die 17.500-Euro-Grenze hochgesetzt worden. Sie liegt jetzt bei max. 22.000 Euro.

    Außerdem wurde die Grenze für sofort abschreibbare geringwertige Güter, auch GWG genannt, auf 1.000 Euro angehoben.

    Aktenaufbewahrungspflicht soll nur noch 8 Jahre sein…

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