Bin ich Kleinunternehmer? Checkliste und Vor- & Nachteile für Gründer

Bin ich Kleinunternehmer? Checkliste & Vor- und Nachteile für GründerWer sich selbständig macht, steht unter anderem vor vielen Verwaltungsaufgaben, die Zeit und Nerven kosten. Die Umsatzsteuervoranmeldung ist eine davon. Wäre es nicht toll, diese nicht abgeben zu müssen?

Als Kleinunternehmer ist man davon befreit. Allerdings bringt die Regelung nicht nur Vorteile mit sich.

Im Folgenden erfahrt ihr, wann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kann, wie das abläuft und welche Vor- und Nachteile diese mit sich bringt.

Was ist ein Kleinunternehmer?

Der Begriff „Kleinunternehmer“ bzw. „Kleinunternehmerregelung“ stammt aus dem Umsatzsteuerrecht (§19 UStG).

Damit ist die Befreiung von der Umsatzsteuer gemeint, die von bestimmten Gewerbetreibenden gewählt werden darf.

Das bedeutet, dass man auf den eigenen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen darf, die Beträge als Netto sind. Auf den eigenen Rechnungen muss deshalb der Hinweis stehen, dass man Kleinunternehmer ist, z.B. „Gemäß § 19 UStG nicht umsatzsteuerpflichtig“.

Allerdings muss man die eingehenden Rechnungen komplett bezahlen, also mit der ausgewiesenen Umsatzsteuer.

Der Antrag für die Kleinunternehmerregelung erfolgt bei der Gründung mit dem steuerlichen Erfassungsbogen. Allerdings kann dieser Antrag auch später noch formlos beim Finanzamt eingereicht werden.

Kleinunternehmer – Vor- und Nachteile

Warum sollte man als Kleinunternehmer tätig werden, statt als normal umsatzsteuerpflichtiger Selbständiger?

Die Vorteile der Kleinunternehmerregelung:

  • Es stellt eine Erleichterung dar, da man weniger Aufwand und Bürokratie hat. Man muss keine monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben, was definitiv Zeit spart.
  • Gegenüber Endverbrauchern, also Privatpersonen, kann man niedrigere Preise anbieten, da man keine Umsatzsteuer auf den eigenen Nettopreis draufschlagen darf.

Sowohl die Erleichterung, als auch die niedrigeren Preise gegenüber Privatpersonen sind nicht zu unterschätzende Vorteile.

Aber es gibt auch einige Nachteile der Kleinunternehmerregelung:

  • Ein großer Nachteil ist oft, dass man keine Möglichkeit des Vorsteuerabzuges hat. Gerade bei der Gründung hat man viele Anschaffungen, die einiges kosten. Hier muss man die Umsatzsteuer bezahlen, kann sich diese aber nicht vom Finanzamt zurückholen, wie das bei „normalen“ Selbständigen der Fall ist.
  • Man muss am Anfang jedes Jahres prüfen, ob man noch unter die Kleinunternehmerregelung fällt oder nicht mehr.
  • Wenn man doch mehr Umsatz macht, als bei der Schätzung gegenüber dem Finanzamt am Jahresanfang angegeben und man dadurch nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung fällt, fordert das Finanzamt die nicht einbehaltene Umsatzsteuer nach. Das bedeutet oft eine große finanzielle Belastung. Allerdings gilt das nur ab dem zweiten Jahr. Wenn man im ersten Jahr der Selbständigkeit überraschend dann doch über die Grenze von 22.000 Euro Umsatz (seit 2020) kommt, muss man die Umsatzsteuer nicht nachzahlen.
  • Durch Umstellung auf die normale Umsatzsteuerbehandlung können Preisänderungen notwendig werden (+19% auf Preise aufschlagen) oder man hat deutlich weniger Gewinn (-19% eigener Gewinn, wenn man die Preise gleich lässt).
  • Nicht unterschätzen sollte man auch den Eindruck gegenüber den Kunden. Man ist als Kleinunternehmer wirklich ein kleiner Unternehmer. Das findet nicht jeder Kunde gut.

Die Kleinunternehmerregelung hat übrigens gegenüber gewerblichen Kunden weder Vor- nach Nachteile. Diese können sich bei Rechnungen mit Umsatzsteuer diese vom Finanzamt zurückholen. Für gewerblichen Kunden ist also jede Rechnung wie eine Netto-Rechnung.

Bin ich Kleinunternehmer?

Nun aber zur Frage, ob man selber Kleinunternehmer sein kann oder nicht.

Dafür ist der Umsatz ausschlaggebend und nicht der Gewinn. Zudem zählen hier ausschließlich die umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen.

So funktioniert es im Jahr der Gründung:
Im Jahr der Gründung zählt der nur der geschätzten Brutto-Jahresumsatz des aktuellen Jahres. Dieser muss unter 22.000 Euro (inkl. eigentlich anfallender Umsatzsteuer) liegen. Das bedeutet, dass man die Umsatzsteuer von 19% beim Grenzwert mit einrechnen muss. Netto liegt die Grenze damit also bei 18.487 Euro. Das gilt übrigens auch für die Grenzen im 2.Jahr.

Das bedeutet, dass man den zu erwartenden Jahresumsatz schätzen und ggf. hochrechnen muss, wenn man nicht am 1.1. gegründet hat.

Beispiel 1:
Wenn man z.B. am 1.Juli gegründet hat und von Juli bis Dezember des ersten Jahres 12.000 Euro Umsatz erwartet, kann man die Kleinunternehmerregelung nicht wählen.
12.000 Euro / 6 Monate = 2.000 Euro Umsatz pro Monat
2.000 Euro pro Monat Umsatz &#42 12 Monate = 24.000 Euro Jahresumsatz

Beispiel 2:
Wenn man z.B. am 1.März gegründet hat und von März bis Dezember des ersten Jahres 9.000 Euro Umsatz erwartet, darf man (aber man muss nicht) die Kleinunternehmerregelung wählen.
9.000 Euro / 10 Monate = 900 Euro Umsatz pro Monat
900 Euro pro Monat Umsatz &#42 12 Monate = 10.800 Euro Jahresumsatz

So funktioniert es ab dem 2. Jahr
Ab dem 2. Jahr der Selbtändigkeit muss man jeweils am 1.Januar 2 Werte prüfen.

Das ist zum einen der Vorjahresumsatz, welcher unter 22.000 Euro liegen muss. Zum anderen muss man den Umsatz für das aktuelle Jahr schätzen, welcher nicht höher als 50.000 Euro liegen darf.

Sind beide Punkte erfüllt, darf man für das aktuelle Jahr die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Beispiel:
Wenn man im Vorjahr 20.000 Euro Umsatz gemacht hat und die Schätzung für das aktuelle Jahr bei 25.000 Euro Umsatz liegt, darf man die Kleinunternehmerregelung im aktuellen Jahr in Anspruch nehmen. Sind es dann am Ende des Jahres aber wirklich 25.000 Euro Umsatz geworden (also mehr als die 22.000 Euro Grenze), so darf man im Folgejahr die Kleinunternehmerregelung nicht mehr nutzen.

Fazit

Ich bin selbst kein großer Fan der Kleinunternehmerregelung, da sie vor allem langfristig keine wirklich gute Option meiner Meinung nach ist.

22.000 Euro Umsatz im Jahr sind ca. 1.833 Euro Umsatz pro Monat. Da sind aber noch keine Ausgaben abgezogen. Lebenshaltungskosten, Versicherungen, Altersvorsorge, Steuern, betriebliche Ausgaben etc. müssen davon noch bezahlt werden.

Von dem was dann noch übrig bleibt, kann man dauerhaft nicht leben.

Ich würde deshalb den meisten Gründer empfehlen gleich richtig zu starten und die Umsatzsteuer ans Finanzamt abzuführen. Zumal man gerade in der ersten Zeit durch einige notwendige Anschaffungen sehr vom Vorsteuerabzug profitiert.

Allerdings kann die Kleinunternehmerregelung durchaus bei nebenberuflicher Selbständigkeit Sinn machen. Es verringert den Aufwand und im Nebenberuf bleibt man oft unter der Umsatzgrenze.

Nutzt du die Kleinunternehmerregelung?

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Peer Wandiger
Studium der BWL und langjährige Arbeit in einem mittelständischen Unternehmen. Seit 2006 selbständig als Webentwickler und Website-Betreiber, 2007 Gründung von Selbständig im Netz.

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