Berufshaftpflicht für Blogger, Webdesigner, Affiliates und andere Selbständige im Netz

In vielen Berufen setzt man sich als Selbständiger Risiken aus, die große finanzielle Folgen haben können.

Damit dies nicht existenzbedrohend wird, gibt es die Berufshaftpflicht, die auf die jeweiligen Tätigkeiten zugeschnitten sind und die wichtigsten Risiken abdecken.

Ist so eine Berufshaftpflicht für Selbständige im Netz sinnvoll und welche Risiken kann man damit absichern? Darum geht es in diesem Artikel.

Berufshaftpflicht für Selbständige im Netz

Als Gründer und Selbständiger muss man oft auf das eigene Geld achten, da es dauert, bis man sich ein stabiles Vollzeiteinkommen aufgebaut hat. Deshalb sehen viele den Abschluss einer weiteren Versicherung skeptisch.

Gerade bei Selbständigen im Netz, die eine Website betreiben oder ähnliches, steht oft die Frage im Raum, welche Risiken sie überhaupt haben. Kann es überhaupt zu finanziellen Schäden in hohen Größenordnungen kommen?

Das lässt sich so pauschal natürlich nicht beantworten, da es auf die genaue Tätigkeit ankommt. Aber darüber hinaus gibt es auch Risiken, die alle Selbständigen im Netz betreffen.

Allgemeine Risiken

Zu den allgemeinen Risiken, die jeden Selbständigen im Netz treffen können, gehört zum Beispiel Verletzung von Urheberrechten. Tatsächlich gehört dieser Bereich zu den häufigsten Abmahnungsgründen und kann sehr teuer werden.

Ich musste vor einigen Jahren rund 2.000 Euro für eine Abmahnung bezahlen, weil ich ein Foto unerlaubterweise von Flickr in einem Artikel eingebaut hatte. Da solche Abmahnungen aber erst deutlich nach dem Einbau in den eigenen Seiten eintreffen, kann es sehr teuer werden, wenn es nicht bei einem Foto bleibt.

Ein weiterer Bereich, über den man durchaus stolpern kann, sind Markenrechte. Wer recherchiert bei der Wahl seiner Domain oder seine Blognamens beim Markenamt? Natürlich kann man mit etwas Vorsicht schon eine recht sichere Wahl treffen, aber 100% sicher ist man nicht.

Ich bekam mal Post wegen eine Überschrift, in der ich ein Wortspiel drin hatte, was aber dummerweise als Marke geschützt war. Freundlicherweise schicke man mir nur eine Bitte um Entfernung und keine Abmahnung, aber auch das wäre möglich gewesen.

Persönlichkeitsrechte können von einem selbst, aber vor allem von Nutzern der eigenen Website in Kommentaren oder im Forum verletzt werden. Auch das kann teuer werden.

Hinzu kommen noch das Wettbewerbsrecht und die Datenschutzgesetze. Für einen Einzelkämpfer sind diese Dinge im Detail ja auch gar nicht zu überblicken und so gibt es auch dort ein gewisses Risiko.

Risiken für bestimmte Berufsgruppen

Darüber hinaus gibt es für bestimmte Berufsgruppen spezielle Risiken.

So sind alle Dienstleister, wie z.B. Webdesigner, dem Risiko ausgesetzt, dass sie das vereinbarte Projekt nicht beenden können oder es beim Betrieb zu Fehler/Ausfällen kommt, die dem Kunden bares Geld kosten. Fällt ein gut laufender Online-Shop 24 Stunden aus, weil man selbst einen Fehler gemacht hat, wird das sehr teuer.

Wenn der große Druckauftrag für einen Kunden schief geht, bleibt man auf den Kosten sitzen und das kann ebenfalls recht teuer werden.

Aktuell stellt die aktuelle Entwicklung beim Datenschutz ein Minenfeld für Selbständige im Netz dar, das sich noch gar nicht so recht überblicken lässt.

Darüber hinaus gibt es viele weitere Tätigkeiten im Online-Business, die mehr oder weniger große Risiken beinhalten. Selbst als Berater ist man nicht außen vor, sondern kann in Anspruch genommen werden.

Wer ein Büro mit Kundenverkehr hat, kann durch Personen- und Sachschäden sehr schnell in Probleme kommen.

Was bringt eine Mediahaftpflicht für Website-Betreiber?

Ich habe mich nach meiner Abmahnung natürlich auf die Suche nach einer Absicherung gemacht, um zukünftige finanzielle Schäden zumindest nicht existenzbedrohend werden zu lassen.

Leider hat sich schnell herausgestellt, dass eine normale Rechtschutzversicherung für Abmahnungen und ähnliches nicht zuständig ist.

Bei meiner Recherche bin ich dann auf den Anbieter Hiscox gestoßen, der eine Mediahaftpflicht im Angebot hatte und bis heute hat. Dies hat unter anderem auch meine Tätigkeiten als Blogger und Webdesigner abgedeckt. Gerade Abmahnungen und ähnliches wollte ich damit in Zukunft abdecken und das war damit möglich. Es handelt sich um eine Mischung aus Vermögensschadenhaftpflicht und Berufshaftpflicht.

Natürlich kostet so einen Mediahaftpflicht ein paar hundert Euro im Jahr, wobei der genaue Preis unter anderem vom Nettoumsatz, der gewünschten Höhe der Versicherungssumme für die Vermögensschadenhaftpflicht und optionalen Leistungserweiterungen abhängt.

Für Startups und Existenzgründer gibt es im ersten Versicherungsjahr einen Nachlass von 15 % auf den Versicherungsbeitrag. Dabei darf die Gründung nicht länger als 12 Monate zurückliegen.

Ich habe nun seit vielen Jahren die Mediahaftpflicht und die Beiträge sind in der Zeit sogar gesunken, obwohl der Leistungsumfang gestiegen ist. Zudem schlafe ich seitdem deutlich ruhiger. 🙂

Keine Haftung bei GmbH oder UG?

Wer nun eine GmbH oder eine UG geründet hat, sieht sich meist sicher vor finanziellen Risiken, da man ja nun Geschäftsführer ist. Doch das ist ein Trugschluss.

Gerade bei Ein-Personen-GmbH greift die Haftung in vielen Fällen auch auf den Geschäftsführer durch, z.B. bei Rechtsverletzungen und wenn die vielfältigen Sorgfaltspflichten des Geschäftsführers verletzt werden.

Aber auch bei einer richtigen GmbH gibt es keine 100% Sicherheit für den Geschäftsführer.

Deshalb sollte man auch dann über eine Berufshaftpflicht nachdenken, wenn man eine solche Rechtsform gewählt hat.

Fazit

So einfach und risikolos der Start in die Online-Selbständigkeit oft auch wirkt, es gibt eine Menge Fallen, in die man treten kann.

Gerade online mahnt es sich so einfach ab wie sonst nirgendwo und da reicht schon ein mieser Konkurrent, der einen versucht rauszudrängen. Zumal man aber auch selbst nicht vor Fehlern gefeit ist, in Anbetracht der unüberschaubaren rechtlichen Anforderungen, die sich zudem immer wieder verändern.

Ob eine Berufshaftpflicht im Einzelfall sinnvoll ist, sollte man auf jeden Fall prüfen, um nicht später ein böses Erwachen zu erleben.

Hast du für deine Selbständigkeit im Netz eine Berufshaftpflicht?

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Peer Wandiger

8 Gedanken zu „Berufshaftpflicht für Blogger, Webdesigner, Affiliates und andere Selbständige im Netz“

  1. Danke für den Tipp mit der Media-Haftpflichtversicherung, wusste gar nicht, dass es sowas gibt, klingt aber echt nach einer sinnvollen Investition. Ich persönlich halte diese Abmahnpraxis für den schnellen Euro für absoluten Mist und lasse selber die Finger von sowas.

    Aber bei den Summen, die selbst wegen Kleinigkeiten bezahlt werden müssen im Bereich der Abmahnungen, kann es sehr schnell existenzbedrohend werden für Kleinunternehmer. Das muss absolut klar sein. Werde jetzt gleich mal die Versicherung kontaktieren…sie haben einen gut bei mir 🙂

  2. Hallo,

    ist sicherlich interessant, gab es zu meinen Anfängen noch nicht. Allerdings kann man mit einer gewissen Portion Vorsicht (Markenrecherche beim dpma, Googeln von “catchigen” Formulierungen etc.) schon 99% im Alltag vermeiden. Was mich eher interessiert: Hast Du da schon Erfahrungen mit einer Schadensregulierung gemacht? Da hakt es ja meistens bei Versicherungen. Versuchen die dann dem Versicherten einen Strick zu drehen a la grob fahrlässiges Handeln? Sind die beliebten Bildagentur-Abmahnungen, fehlerhaftes Impressum, Datenschutzhinweise etc. auch abgedeckt? Ansonsten habe ich allerdings durch die Nichtversicherung diverse tausend EUR während meiner Selbständigkeit gespart, da ich von Hause aus immer mit der Abmahnmafia rechne und entsprechend vorsichtig agiere

    Gruß

    Rainer.

  3. Hallo Peer,

    in der Tat können viele Selbständige im Netz Ihr Haftungsrisiko kaum einschätzen. Daher ist es sicher sehr wichtig, sich mit diesem Thema auseinander zu setzen. Eine Haftpflichtversicherung ist da sehr hilfreich, da sie berechtigte Ansprüche begleicht, aber auch unberechtigte Ansprüche abwehrt.

    Die GmbH oder UG haftet komplett mit Ihrem Geschäftsvermögen. Reicht dieses im Fall der Fälle nicht aus um berechtigte Ansprüche Geschädigter zu befriedigen, muss sie Insolvenz anmelden.

    Wer sich als Geschäftsführer einer GmbH oder UG auf der sicheren Seite sieht, ist tatsächlich auf dem Holzweg.

    Aus den o.g. Schilderungen könne man aber heraus lesen, dass die IT-Haftpflichtversicherung auch die Ansprüche gegen den Geschäftsführer aus der Organhaftung begleicht. So zumindest interpretiere ich deine Aussage. Dem ist aber nicht so.

    Eine persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers kommt bei Pflichtverletzung immer in Betracht. Diese reguliert aber m.E. in keinem Fall eine IT-Haftplicht, sondern hierzu muss einer D&O-Versicherung (Mangerhaftpflicht) abgeschlossen werden.

    Zusammengefasst:

    Ansprüche an das Unternehmen (Einzelunternehmen, Freiberufler, Gmbh) = IT-Haftpflicht
    Ansprüche an den Geschäftsführer aus der Organhaftung = D&O Versicherung

    Gruß

    Sven

  4. Eine Hapftpflicht ist wichtig, und auch zu empfehlen. Da stimme ich Dir zu. Aber auch bei dem Angebot der EXALI ist Vorsicht geboten. Zunächst mal ist der Selbstbehalt 500 EUR. Die meisten Abmahnungen sind von den Kosten her niedriger. Darüber hinaus leistet die enthaltene Vermögensschaden-Haftpflicht bei Rechtsverletzungen, die man innerhalb von Kundenprojekten begeht (Also z.B. ein geschütztes Bild, welches man in die Seite eines Kunden einbaut, der daraufhin einen Schaden erleidet). Was eigene Projekte (z.B. Affiliate-Seiten) angeht, oder Abmahnungen welche man aufgrund eigener Webseiten bekommt, wage ich zu bezweifeln, dass die Deckung hier gegeben ist. Man kann zwar aus der Firmenhaftpflicht auch Kosten für Rechtsstreitigkeiten gezahlt bekommen, jedoch ist die Betriebshaftpflicht immer nur für die Abwehr UNBERECHTIGTER Ansprüche zuständig. Eine Abmahnung wird man damit also kaum abwehren können.

    Was das Urheberrecht angeht, sollte man sich einfach entsprechend vorsichtig bewegen. So lange man nach dem Grundsatz arbeitet, dass alles was man nicht selbst erzeugt hat, zunächst mal einer ausdrücklichen Erlaubnis bedarf… ist man schon mal ganz gut unterwegs. Darüber hinaus empfiehlt es sich, am besten generell nur selbst gemachte Bilder, oder aber Bilder mit CC0-Lizenz zu verwenden. Die darf man nämlich überall unbegrenzt verwenden. AUCH gewerblich 🙂

  5. Guter Artikel zu einer Versicherung für Blogger, der endlich mal Licht ins dunkel bringt. Ist mir auch erst kürzlich passiert mit so einer Abmahnung, somit also sehr sinnvoll das ganze. Vielleicht hat ja hier einer der Leser auch schon Erfahrung diesbezüglich mit Schadensregulierung gemacht, würde mich ebenfalls sehr interessieren. Dir lieber Peer ganz liebe Nikolausgrüße last Minute 🙂

  6. Hmm.
    echt schwieriges Thema.
    Aber wie schaut es z.B mit Pixabay aus ? Da darf man doch Fotos nehmen und kann man dadurch auch abgemahnt werden ?

    Wieso wurdest du denn bei Flickr Abgemahnt ?
    Sind diese nicht frei verwendbar?
    Gruß

  7. Jeder, der ein Gewerbe betreibt, sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung besitzen. Natürlich können nicht alles Schadensfälle abgesichert werden. Hier sollte man sich von einem Fachmann beraten lassen. Am besten von einem spezialisierten Versicherungsmakler in der Nähe. Die Exali ist aber ein guter Ansprechpartner. Da habe ich auch meine IT-Haftpflicht. Ohne Haftpflicht und Rechtsschutz geht halt nicht, wenn man sich relativ sicher fühlen will. Ist leider nicht ganz billig, aber es gibt keine Alternative.

  8. Vielen Dank für diesen umfangreichen Artikel. Ich bin gerade über Google darauf gestoßen, weil ich mich zu diesem Thema informiere. Nach Ende meiner Elternzeit möchte ich mich als Texterin selbstständig machen. Ich bin ausgebildete Journalistin, aber der klassische Redaktionsalltag passt nicht sehr gut zum Leben mit Kindern. Daher der Gedanke an einen Wechsel. Nun habe ich eine Frage. Ich hoffe, du kannst sie mir beantworten, auch wenn der Text schon etwas älter ist.

    In einem anderen Blog habe ich ebenfalls gelesen, dass man sich als selbstständiger Journalist auch gegen Vermögensschäden absichern sollte (hier zum Artikel: finanzvergleich100.de/vermoegensschadenhaftpflichtversicherung-vergleich/versicherung-selbststaendiger-journalisten-gegen-vermoegenssschaden/). Da steht aber, dass es einige Berufshaftpflichtversicherungen gibt, in die man einen solchen Schutz einschließen kann.

    Meine Frage: Reicht eine Vermögensschadenhaftpflicht nicht eventuell sogar aus? Und was ist der Unterschied zwischen der von dir genannten Mediahaftpflichtversicherung und einer “normalen” Berufshaftpflicht, die Vermögensschäden mit absichert? Bietet die noch etwas extra?

    Danke schon einmal für die Antwort!

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