Die häufigsten Abmahnungen im Internet – für Blogger, Affiliates, Website-Betreiber …

Die häufigsten Abmahnungen im Internet - für Blogger, Affiliates, Website-Betreiber ...Immer wieder hört man von neuen Abmahnungen gegen Websitebetreiber oder von einzelnen Erfahrungsberichten über neue Abmahnungen. Deshalb schaue ich mir heute mal die häufigsten Abmahnungsgründe für Selbstständige im Netz

Wie groß ist die Gefahr für Selbstständige im Netz wirklich und welche Abmahnungen treten am häufigsten auf?

Dieser Frage bin ich in diesem Artikel nachgegangen und freue mich auch über eure Erfahrungen. Dazu werte ich auch eine Leser-Umfrage aus.

Hinweis:
Da ich kein Anwalt bin, handelt es sich bei den folgenden Ausführungen um meine persönliche Meinung und meine eigenen Erfahrungen. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung. Falls konkrete Fragen oder Probleme auftauchen, sollte man sich an einen Anwalt wenden.

Business-Abmahnungen

In diesem Artikel geht es natürlich um betriebliche Gründe für Abmahnungen und nicht um den privaten Download von Musik oder ähnlichem. Doch auch im Businessbereich ist das Urheberrecht sehr häufig ein Grund für Abmahnungen. Auf die häufigsten Abmahngründe komme ich gleich noch genauer zu sprechen.

In der Wahrnehmung von Selbstständigen spielen Abmahnungen mittlerweile eine große Rolle. In einer Statistik über die Herausforderungen im eCommerce lag die Anpassung an rechliche Rahmenbedingungen zur Vermeidung von Abmahnungen auf Platz 3. Das bedeutet, dass fast die Hälfte der Shop-Betreiber dies als große Herausforderungen sieht.

Das bedeutet nicht nur eine reale finanzielle Gefahr, sondern auch ein großes Hemmnis, da es sehr viel Zeit und Nerven kostet, sich mit diesem Problem zu beschäftigen. Natürlich ist eine rechtliche Absicherung notwendig und sinnvoll, aber leider hat dies im Internet überhand genommen.

Die häufigsten Abmahnungen im Internet

Dass das Internet für Selbstständige der Abmahnungsgrund Nummer 1 ist bestätigt auch Hiscox. Dieses hat sich auf Versicherungen für IT, Consulting und Media spezialisiert und damit werden sowohl Online- wie auch Offline-Tätigkeiten von Selbstständigen und Unternehmen versichert.

Die Gründe dafür sind klar. Das Internet ist natürlich viel einfacher durchsuchbar und jede Tätigkeit bzw. Präsentation im Internet ist relativ leicht zu finden und zu analysieren. Das ist bei Offline-Maßnahmen und -Präsentationen ganz anders.

Auf haendlerbund.de findet man sehr viele Informationen über aktuelle Abmahnungen und die Gründe dafür. So veröffentlichte das Portal einen Überblick zu den häufigsten Abmahngründen und dort wurden unter anderem die folgenden Rechtsbereiche als häufigste Gründe für Abmahnungen angegeben:

  • Urheberrecht
    Das Urheberrecht sorgt dafür, dass das Recht des Urhebers an seinen Werken geschützt wird. Insofern regelt es Umfang, Übertragbarkeit und Folgen von Verstößen. Laut diesem Video von Exali ist das der mit Abstand häufigste Abmahngrund. Gerade Fotos liegen hier weit vorn.
  • Wettbewerbsrecht
    Das Wettbewerbsrecht umfasst vor allem Regelungen gegen unlauteren Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen.
  • Jugendschutzrecht
    Das Jugendschutzrecht spielt auch im Internet eine wichtige Rolle, da z.B. beim Verkauf von Produkten Altersbeschränkungen eingehalten werden müssen.
  • Markenrecht
    Das Markenrecht soll Markenrechte im nationalen und internationalen Kontext schützen und betrifft vor allem Wort- und Bildmarken von Firmen und Produkten. Hier spielen zudem Themen wie Domainnamen mit rein.
  • Datenschutz
    In den letzten Jahren ist der Datenschutz immer relevanter geworden und damit stieg auch die Anzahl der Abmahnungen bzgl. Datenschutzverstößen.
  • weitere Verstöße
    Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Fallstricke, wie die Preisangabenverordnung oder bestimmte Kennzeichnungen.

Schaut man sich frühere Reports an, so wechseln diese Bereiche vielleicht mal die Position in der Liste, aber eigentlich sind diese Rechtsbereiche immer dabei.

Dass eCommerce und generell das Online-Business in Deutschland ein rechtliches Minenfeld ist, zeigt sich zudem an der Auflistung der am häufigsten von einer Abmahnung betroffenen Internet-Plattformen. Hier finden sich regelmäßig eBay, Amazon und der eigene Online-Shop ganz vorn.

Eine lange Liste an aktuellen Abmahn-Fällen, unter anderem für eben diese 3 Plattformen, findet sich auf it-recht-kanzlei.de. Dort werden viele Gründe aufgelistet und diese Liste zeigt, dass die rechtliche Absicherung im Internet fast der Kampf gegen die berühmten Windmühlen ist.

Praktische Beispiele für Abmahnungen

Vor einer ganzen Weile war eine Mitarbeiterin von Exali so freundlich mir einige Beispiele aus der Schadensregulierung der Versicherung für diesen Artikel zur Verfügung zu stellen. Diese stammen aus der Praxis und sind laut Exali beispielhaft für immer wieder auftretende Fälle.

Die folgenden Praxisfälle sollen zeigen, wo überall rechtliche Fallstricke lauern und dafür sensibilisieren, dass man in fast jedem Bereich auf die rechtlichen Implikationen seiner Handlungen achten muss. Zudem zeigen sie, dass Vertrauen und gesunder Menschenverstand oft nicht vor Abmahnungen schützen.

Schmetterling sorgt für Abmahnung

Das Markenrecht gehört zu den häufigsten Rechtsgebieten, die von Abmahnungen betroffen sind. Das liegt oft gar nicht daran, dass bewusst Rechtsverstöße begangen werden oder jemand zu blauäugig vorgegangen ist.

Dass man seine Firma besser nicht Apple und Microsoft nennt, ist jedem Selbstständigen klar. Genau so wenig sollte man Schriftzüge und Logos für seine eigene Firma kopieren.

Das Problem beim Markenrecht ist eher, dass man sich ohne einen spezialisierten Anwalt fast keinen Überblick darüber verschaffen kann, was bereits existiert.

Bei Firmennamen ist das noch verhältnismäßig einfach. Man kann im Internet nach dem eigenen Wunschnamen googlen und wenn man dort nichts findet, stehen die Chancen nicht schlecht, dass man damit keine Probleme bekommt, auch wenn das natürlich keine 100% Sicherheit ist.

Bei Logos sieht das schon ganz anders aus. Der Fall eines Logos mit Schmetterling zeigt, wie unvorbereitet einen das manchmal treffen kann. Hier ist es fast unmöglich sich selbst vorher abzusichern.

Bei Firmennamen, Produktnamen und eben auch Logos und ähnlichem sollte man sich deshalb im Zweifel rechtlich beraten lassen und selbst eine Markenanmeldung durchführen. Dass auch große Unternehmen hier in eine Falle tappen können, zeigt dieses Beispiel.

Urheberrechtsverstöße

Ein weiteres Beispiel zeigt, dass die Übernahme von Textausschnitten ebenfalls teuer werden kann.

Ein Portal hatte die ersten 3-4 Zeilen von Nachrichten einer Nachrichtenagentur einfach übernommen und anschließend jeweils auf die Originalnachricht verlinkt und den Urheber genannt. Nach gesundem Menschenverstand würde man nun sagen, dass das ordentlich zitiert war, der Urheber genannt wurde und schließlich auch Traffic bekommt.

Jedoch lebt der Urheber in diesem Fall von Lizenzgebühren, die er für die Verwendung der Nachrichten kassiert und nicht von Werbung auf seinen Seiten oder ähnlichem. Bei letzterem hätte er sich vielleicht über den Traffic gefreut. So aber wurde das Portal abgemahnt und musste insgesamt rund 2.000 Euro bezahlen.

Das Beispiel zeigt, dass die ungefragte Übernahme von Inhalten anderer immer ein Abmahnungsrisiko darstellt, egal wie gut man es mit der Nennung des Urhebers und einer Verlinkung meint.

Auch ich habe vor vielen Jahren mal eine Abmahnung wegen eines Urheberrechtsverstoßes erhalten und das war natürlich mein Fehler. Da war ich naiv und habe ein Foto von einer Foto-Plattform einfach benutzt. Auch wenn ich den Urheber angegeben und verlinkt hatte, war das nicht erlaubt. Daraus habe ich gelernt und bin heute viel vorsichtiger.

Altlasten im Web

Ein Thema, bei dem ich ebenfalls sehr vorsichtig geworden bin, ist der Kauf von anderen Websites. An sich wird dies als gute Möglichkeit angesehen das eigene Projektportfolio auszubauen, anstatt neue Websites selber von Grund auf aufzubauen.

Immer wieder gibt es Fälle von Abmahnungen gegen neue Besitzer von Websites. Diese haben eine Website gekauft, da diese für bestimmte Keywords gut rankte und man sich einen Vorteil davon versprach. Leider wurden dabei auch die rechtlichen Risiken unbewusst mit erworben, denn eine rechtliche Prüfung der zu kaufenden Website findet nur selten statt.

Am Ende haftet derjenige, der für eine Website aktuell verantwortlich ist und nicht der ursprünglich Ersteller, der die Rechtsverletzung begangen hat.

Auch an diesem Beispiel zeigt sich deutlich, dass die rechtlichen Gefahren überall lauern und man für alles gerade stehen muss, was einem gehört und was man im Internet zur Verfügung stellt.

Fazit

Gerade im eCommerce ist die Gefahr durch Abmahnungen sehr hoch, da hier natürlich die Konkurrenzsituation sehr stark ist und die rechtlichen Vorgaben durch Gesetze und Gerichtsentscheidungen sehr vielfältig sind. Zudem ist alles sehr transparent im Netz.

Aber auch für andere Selbstständige im Netz gibt es auf der eigenen Firmenwebsite, auf selbst erstellten Portalen, in sozialen Netzwerken, auf YouTube usw. rechtliche Risiken, die man nicht unterschätzen sollte.

Wer langfristig erfolgreich und ohne zu großes finanzielles Risiko im Internet aktiv sein möchte, muss sich mit dem Thema beschäftigen und sollte über kurz oder lang zudem über eine Absicherung nachdenken.

Ich nutze zum Beispiel den Service von e-recht24.de, um aktuelle Informationen zu rechtlichen Themen zu erhalten und meine Datenschutzerklärung zu generieren.

Umfrage-Auswertung zu Abmahnungen

Mich hat im Zusammenhang natürlich interessiert, ob ihr schon mal abgemahnt worden seid. Dabei ging es mir natürlich nur um Abmahnungen im Business-Bereich, also bei eurer Arbeit als Selbstständige/r oder Freiberufliche/r bzw. bei Abmahnungen für eure Websites, Blogs, Online-Shops etc..

Das Ergebnis der Umfrage könnt ihr hier sehen:

Wurdet ihr schon mal geschäftlich abgemahnt?

  • Nein, bisher nicht. (72%, 391 Stimmen)
  • Ja, wegen einer Urheberrechtsverletzung. (13%, 71 Stimmen)
  • Ja, wegen einer Wettbewerbsrechtsverletzung. (7%, 38 Stimmen)
  • Ja, wegen einer Markenrechtsverletzung. (6%, 35 Stimmen)
  • Ja, wegen der Verletzung in einem anderen Rechtsgebiet. (4%, 23 Stimmen)
  • Ja, wegen einer Jugendschutzrechtsverletzung. (1%, 6 Stimmen)

Teilnehmerzahl: 541 (max. 5 Stimmen)

Ein Großteil der Umfrageteilnehmer wurde bisher noch nicht abgemahnt, was natürlich gut ist. Es hängt sicher, wie man weiter oben lesen kann, sehr an der Art der eigenen Website bzw. Online-Präsenz. So sind Online-Shops einfach viel häuiger das Ziel von Abmahnungen, weil es da eine viel stärkere Konkurrenz gibt und es um viel Geld geht.

Bei den Umfrage-Teilnehmern, die bereits abgemahnt wurden, war es am häufigsten das Urheberrecht. Das ist nicht sehr überraschend, wie die Statistiken weiter oben gereits gezeigt haben. Es geht eben sehr schnell mal ein Bild oder etwas anderes zu nutzen, für das man gar keine Rechte hat. So finde ich z.B. kostenlose Foto-Plattformen im Netz problematisch, die zwar rechtefreie Bilder versprechen, aber am Ende kann man es nicht wirklich prüfen und im Zweifel hat man den Ärger mit der Abmahnung.

Die Wettbewerbsrechtsverletzung liegt auf Platz 2 der Abmahngründe, was zeigt, dass die Konkurrenz und Verbraucherverbände hier sehr genau hinschauen.

Markenrechtsverletzungen landeten mit 6% auf Platz 3 der Gründe für Abmahnungen und auch das geht schnell, wenn man nicht aufpasst. Ich hatte mal den Fall, dass ich eine Artikel-Headline kreativ formuliert hatte, aber dann per Mail von einer Firma gebeten wurde, den Titel zu ändern. So wie ich es formuliert hatte, war es anscheinend einer geschützten Marke zu nahe. Ich fand es aber okay es auf diesem Weg zu klären und nicht per Abmahnung. Andere Firmen schicken da gleich mal den Anwalt los.

4% bekamen schon mal eine Abmahnung wegen einem anderen Rechtsgebiet und 1% wegen einer Jugendschutzverletzung.

Insgesamt auf jeden Fall ein spannendes und wichtiges Thema, dass man als Selbstständiger im Netz nicht vernachlässigen sollte. Wer sich online selbstständig macht, muss auch das Thema Recht ernst nehmen.

Peer Wandiger

8 Gedanken zu „Die häufigsten Abmahnungen im Internet – für Blogger, Affiliates, Website-Betreiber …“

  1. Füge da noch etwas an. Viele kaufen ja gerne mal Expired Domains und holen sich dann eine Art Backup vom Web Archive, um die Website sofort wieder online zu bringen und dann umzubauen oder weiterzuführen. Damit wird Google vorgegaukelt es ist dieselbe Website, also behält sie ihre Rankings oder bekommt diese im besten Falle zurück. Dabei vergessen sie aber, dass nicht nur das alte Design, sondern auch alle Texte und Bilder, selbst wenn sie inzwischen nicht mehr online sind, natürlich dem Urheberrecht unterliegen. Hatte mal einen Kunden, der sich für ganz schlau hielt, damit aber komplett auf die Nase gefallen ist. Das kann richtig (!) teuer und problematisch werden.

    Ebenso wie das blinde einbinden fremder Inhalte. Sei es nun wegen dem Datenschutz oder wie zuletzt, wo jemand sich die Expired Domain von einem damaligen YouTube-Konkurrenten geholt hat und nun statt der Videos Schhmuddelfilme ausgab. Auch da blendest DU es erstmal bei dir ein und zeigst dann aus Versehen plötzlich jugendgefährdende Medien. Mit Inhalten Dritten wäre ich also immer sehr vorsichtig.

    Und noch ein Beispiel, wo das völlig okay ist. Bei Gaming Blogs ist es total normal, die Renderbilder, Screenshots, Videos etc. zu verwenden. Ebenso wie Marken, Logos und so weiter. Dabei ist streng genommen ja selbst das Let’s Play nicht legal, sondern nur geduldet und Fair Use gibt es im deutschen Urheberrecht glaube ich so auch nicht.

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    • Sehr gute Anmerkungen. Es gibt viele Fallstricke und oft ist es am sichersten, einfach beim Rechtinhaber um Erlaubnis zu fragen (wie bei Let’s Plays z.B.)

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      • Das Nachfragen ist teilweise sogar der bessere Weg bei expireds. Wenn(nur ~10% erreiche ich) ich den vorherigen Besitzer erreicht habe, habe ich nicht selten ein Backup oder die Rechte für sehr wenig Geld kaufen können. Das spart Zeit und nimmt das Risiko raus.

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  2. Vielen Dank für den guten Artikel. Das Thema sollte man (leider) immer mit auf dem Schirm haben. Mich würde mal folgender Sachverhalt interessieren, worauf ich bisher noch keine Antwort gefunden habe. Und zwar Markennamen, die durch ein ® geschützt sind. Kann ich diese mit dem ® problemlos auf meiner Webseite für title-tag, description-tag und für die Überschriften verwenden? Oder ist das ein Markenrechtsverstoß? Vielleicht weiß jemand Bescheid.

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  3. Hallo Peer,

    tatsächlich ist es in den letzten Jahren immer schwieriger geworden, eine rechtssichere Internetseite zu erstellen.

    Das fängt bereits bei den Cookie Bannern an, die schon eine echte Herausforderung sind. Der Text darf nicht zu klein sein, muss dem juristischen Wortlaut entsprechen und die Buttons dürfen sich nicht zu sehr unterscheiden. Dann dürfen die Cookies erst gesetzt werden, wenn zugestimmt wurde.

    Ganz zu schweigen von der Rechtsprechung zum Impressum, den restlichen Datenschutz, Bilderrechten etc. Überall lauern für den Laien Gefahren. Ich finde dass das Überhand angenommen hat. Die meisten Webseitenbetreiber sind ja keine Volljuristen. Und selbst die haben unterschiedliche Auffassungen.

    Der Gesetzgeber lässt den “einfachen Mann / Frau” da ziemlich im Regen stehen. Zumal so eine Abmahnung durch einen Anwalt nicht ganz günstig ist. Im Gegenteil sogar, im schlimmsten Fall sind da mal einige tausend Euro verschwunden für Anwalt und Gerichtskosten. Das kann sogar ganze Existenzen gefährden.

    Leider ist das die Realität. Und genau hier trauen sich viele nicht in die Selbständigkeit, weil das Risiko sehr hoch ist. Schade eigentlich!

    Viele Grüße
    Ronny

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  4. Immer häufiger werden auch Bewertungen abgemahnt. Als Unternehmer tritt man natürlicher eher als Abmahner denn als Abgemahnter auf, dennoch lohnt es sich, bei Gelegenheit mal zu diesem Thema zu recherchieren. Habe mittlerweile schon einige Mails mit Angeboten spezialisierter Anwaltskanzleien bekommen.

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  5. Zweimal hatte ich Probleme. Einmal habe ich ein Ortschild (Sommerloch) aus Wikipedia für einen Spaßbeitrag auf einem Blog verwendet. Ist bestimmt so 10 Jahre her. Ich kam glimpflich davon. Der Fotograf hatte eine Wunschliste auf Amazon (genau für diese Fälle) erstellt. Als Entschädigung kaufte ich ihm ein Buch davon. Das war ein saudummer Fehler, zumal sich so ein Ortschild selbst schnell erstellen lässt.

    Das zweite Mal war wesentlich kritischer. Ich habe einen Blog über E-Zigaretten. Das wird ständig neu reguliert. Inzwischen ist das ganze im Bereich Tabakwerbung. Ich hatte einen Banner eingebunden, der zu einer Seite über eine Dokumentation / Film führt. Die Dokumentation heißt “Billion lives” (siehe auch Wikipedia). Abgemahnt hat der Verbraucherverein Baden Württemberg, und das bundesweit. Diese Aussagen darf man als Gewerbetreibender nicht machen, bzw. unterstützen. Das ist eine Gesundheitsaussage die ich nicht treffen darf. Als Privater wäre das kein Problem gewesen.

    So zahlte ich eine anwaltliche Beratung, bei der alle Betroffenen waren und letztendlich eine Abmahnung und unterschrieb eine modifizierte Unterlassungserklärung.

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