Gestern habe ich über die Impressumspflicht einen Artikel veröffentlicht.
Dieser bezog sich auf deutsche Anbieter von deutschen Websites für deutsche Verbraucher.
In den Kommentaren des Artikels kam dann unter anderem auch die Frage auf, wie es mit Websites in fremden Sprachen für ausländischer Verbraucher aussieht.
Dieser und anderen Fragen möchte ich nun nachgehen.
[Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine Schilderung meiner persönlichen Meinung. Falls konkrete Fragen oder Probleme auftauchen, sollte man sich an einen Anwalt wenden.]Inhalt
Toggleenglischsprachige Blogs und Websites
Dass ein deutscher Blogger oder Website-Betreiber für eine deutschsprachige Website/Blog in aller Regel ein Impressum benötigt sollte klar sein.
Es gibt zwar Ausnahmen, aber man ist einfach auf der sicheren Seite, wenn man ein Impressum einbaut.
Doch es gibt auch deutsche Blogger oder Website-Betreiber, die eine fremdsprachige Website erstellen, die sich explizit auf Bürger eines oder mehrerer anderer Länder richten. Oder ausländische Anbieter, die eine Seite für deutsche Verbaucher erstellt haben.
Im Internet habe ich teilweise etwas widersprüchliche Aussagen dazu gefunden, die ich mal zusammenfassen möchte.
deutscher Anbieter -> fremdsprachige Website
Hier sind die Aussagen, die ich gefunden habe tatsächlich etwas widersprüchlich.
So findet sich auf linksandlaw.info die Aussage, dass eine Seite, die eine andere Top Level Domain als „de“ hat und sich inhaltlich und durch die Sprache nicht an deutsche Bürger richtet, auch nicht der Impressumspflicht unterliegt. Änliches kann man auch aus dieser Antwort bei frag-einen-anwalt.de herauslesen.
Allerdings gibt es auch anders lautende Aussagen. So wird auf anbieterkennung.de unter der Überschrift „Gilt die Impressumspflicht auch im Ausland?“ sinngemäß ausgeführt, dass das deutsche Recht auch im Ausland ansässige Verbraucher schützen soll. Nach dieser Auslegung muss also eigentlich jeder der von Deutschland aus eine Website erstellt, ein Impressum einbinden.
Das deckt sich auch mit den Aussagen in einem drweb.de Artikel. Zitat: „Ein in Deutschland ansässiger Anbieter muss in jedem Fall die deutschen Regelungen über die Impressumpflicht einhalten.“ (Zitat am 1.3.2011 entnommen).
So wie es aussieht, muss man als in Deutschland wohnender Blogger oder Website-Betreiber auch dann ein Impressum einbauen, wenn sich die Seite an Verbraucher im Ausland richtet.
Zudem sollte man beachten, dass es ggf. auch in anderen Ländern Vorschriften für Anbieterkennzeichnungen gibt.
ausländischer Anbieter -> deutschsprachige Website
Hat man seine Wohnsitz/Anschrift im Ausland und bietet einen Blog oder eine Website an, die sich an deutsche Verbraucher richtet, dann unterliegt man ebenfalls der Impressumspflicht. Da sind die Angaben relativ eindeutig.
Natürlich stellt sich die Frage, ob man jemals Ärger bekommen wird, aber rein rechtlich gilt für ausländische Anbieter auf dem deutschen „Internet-Markt“ deutsches Recht.
Im Zweifel kann die Website gesperrt werden oder man bekommt Ärger durch Rechtshilfe der ausländischen Justiz.
Natürlich gibt es in vielen Ländern weiter weniger scharfe Vorschriften was Domain und Hosting angeht. So kann man teilweise auch einfach gegen Bares ohne Datenangabe Webspace mieten und loslegen. Aber das ändert nichts an der Rechtslage und dessen sollte man sich nur bewusst sein.
Serverstandort und Domain
Immer wieder wird im Web gern der „Serverstandort“ und die „Top-Level-Domain“ als ausschlaggebend für die Impressumspflicht angeführt.
Da kann man aber ganz klar sagen, dass dies irrelevant ist. Es ist egal wo der Server steht und welche Domain man nutzt. Das hat auf die obigen Ausführungen keinen Einfluss.
Sicher ist Sicher
Wie man schon sieht, scheint es wieder eines dieser Rechtsthemen zu sein, bei denen sich selbst Rechtsanwälte gern streiten.
Wer sicher gehen will, der baut ein Impressum ein. Gegebenenfalls auch in mehreren Sprachen.
Ich werde dazu versuchen nochmal ein Interview mit einem Anwalt zu bekommen, um nochmal aus erster Hand Aussagen zu den noch etwas undurchsichtigen Punkten zu bekommen.
Fazit
Natürlich habe ich auch schon genügend Kommentare von Leuten gelesen, die entweder im Ausland wohnen oder von hier aus Seiten im Fremdsprachen betreiben und sich auf Grund exotischer Webhoster sicher und anonym fühlen.
Und praktisch gesehen ist dies wohl auch der Fall. Es ist aktuell wohl kaum anzunehmen, dass ein fehlendes Impressum im Ausland abgemahnt wird. Das ist selbst in Deutschland eher unüblich.
Wer natürlich schwere Straftaten begeht oder sonst irgendwie deutsche Gesetze bricht, kann durchaus mit Strafverfolgung rechnen. Und ob dann ein ausländischer Hoster genug Sicherheit bietet, sei mal dahingestellt.
Es mag vielleicht auch langweilig und spießig klingen, aber ich sehe auch nichts falsches darin mich an deutsche Gesetze zu halten und deshalb baue ich immer ein Impressum ein.
Ich habe aber auch keine Inhalte, die hier illegal sind.
Vortrag
Ich hatte Rechtsanwalt Udo Vetter von Lawblog.de schon mal zum Thema Jugendmedienschutz-Staatsvertrag interviewt.
Nun hat mir Marc von literaturasyl.de noch einen interessanten Link zu einem einstündigen Vortrag von Herrn Vetter zukommen lassen.
Darin geht der Rechtsanwalt auf diverse Aspekte des Internet-Rechts ein und bringt auch interessante und zum Teil drastische Beispiele. Das Video ist auf jeden Fall sehr interessant und lehrreich. :-)