Das Thema “Recht” ist in letzter Zeit ja wieder häufiger in Blogs zu lesen. Sei es nun der Jugendschutz oder die Verwendung von datenschutzrechtlich bedenklichen Online-Services wie Google, Facebook und Co.
Ich erschrecke mich allerdings immer wieder darüber, dass es noch so viele Business-Websites gibt, die noch nicht mal ein korrektes Impressum haben. Oder überhaupt ein Impressum.
Wieso gibt es teilweise professionelle Seiten ohne Impressum und welche Folgen kann das haben?
Und wie sieht ein korrektes Impressum aus und wieso kann man mit der “Flucht” auf einen ausländischen Server der Impressumspflicht nicht entgehen?
[Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine Schilderung meiner persönlichen Meinung. Falls konkrete Fragen oder Probleme auftauchen, sollte man sich an einen Anwalt wenden*.]
Wieso kein Impressum?
Es gibt sicher einige Gründe, warum Websites kein Impressum haben. Teilweise wissen manche gar nicht, dass sie ein Impressum benötigen. Andere wiederum sehen das nicht so eng und setzen darauf, dass es niemand merkt.
Manche haben auch Angst davor, dass z.B. die eMail-Adresse automatisch von Spammern ausgelesen wird und man dann zugespamt wird (was durch aktuelle Spam-Filter aber kein großes Problem mehr ist).
Es gibt auch viele, die der Meinung sind, dass sie ein Impressum nicht benötigen oder die auf Grund der heiklen Inhalte lieber nicht ihre persönlichen Daten angeben wollen.
Wer braucht ein Impressum?
Laut Rechtsauffassung benötigen Anbieter von Telemedien (also auch Blogs und Websites) nur dann kein Impressum, wenn diese ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen.
Die Bilder-Seite für die Verwandschaft oder der wirklich ausschließlich persönliche Blog sind also von der Impressumspflicht befreit.
Allerdings werden die meisten doch mehr als nur persönliche Inhalte haben und mehr als nur die Familie ansprechen. Sobald man in irgendeiner Weise Geld mit seiner Seite verdienen möchte (AdSense …), dann ist die Pflicht sowieso nicht mehr wegzudiskutieren.
Insgesamt ist die allgemein Rechtsauffassung so, dass 99% der Websites ein Impressum benötigen. Und dann ist man einfach auf der sicheren Seite.



Inhalte für das eigene Impressum
Sehr einfach ist es festzustellen, welche Inhalte man selber im Impressum benötigt.
Dazu gibt es im Web einige Dienste, die bei der Erstellung helfen.
So geht man bei e-recht24.de Schritt für Schritt die Erstellung des Impressums durch und erhält am Ende ein fertiges Impressum.
Was droht bei fehlendem Impressum?
Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum ist keine Bagatelle. Bis zu 50.000 Euro Bußgeld können verhängt werden.Zwar geht keine Behörde durchs Web und kontrolliert Websites, aber die Konkurrenz mahnt gern ab. Man sollte sich dessen immer bewusst sein.
Impressum als Bild?
Ein aktuelles Beispiel für Fehler im Impressum ist der Versuch, durch ein Bild statt Text zu verhindern, dass Spammer die eMail-Adresse auslesen können.
Das ist allerdings verboten und kann ebenfalls zur Abmahnung führen. Denn Blinde Menschen können sich das Impressum nicht vorlesen lassen und bei deaktivierten Bildern (z.B. mobile Nutzung) ist das Impressum dann auch nicht nutzbar.
Versucht also nicht “clever” zu sein, sondern erstellt das Impressum vorschriftsmäßig.
Was macht man bei einer Abmahnung?
Auf trustedshops.de gibt es einen Artikel mit ein paar Tipps dazu. Der Artikel richtet sich zwar primär an Shop-Betreiber, aber die Abmahnung wegen einem fehlenden Impressum und der Umgang mit der Abmahnung gilt für alle anderen genauso.
Flucht ins Ausland eine Lösung?
Wer nun glaubt, dass er einfach einen ausländischen Server mieten und dadurch der Impressumspflicht entgehen kann, liegt falsch.
Wer in Deutschland wohnt, der muss ein Impressum angeben, egal wo der Server steht. Dass der Serverstandort allein darüber entscheidet ist nicht korrekt.
Und wer eine DE-Domain-Adresse möchte, muss zumindest einen Admin-C mit deutscher Adresse angeben. Und falls der Domaininhaber nicht greifbar ist, haftet der Admin-C für evtl. Rechtsansprüche. Das sollte man bedenken, bevor man einen Kumpel oder ein Familienmitglied dazu überredet, den Admin-C “zu spielen”.
Fazit
Auch wenn es im Einzelfall durchaus nachvollziehbare Gründe dafür gibt, dass man seine persönlichen Angaben nicht im Impressum stehen haben möchte, so kommen die allermeisten jedoch nicht drumherum.
Und ich persönlich sehe da auch keinen Nachteil. Wer sich anständig im Web benimmt und nicht der Meinung ist, er darf dort alles tun und lassen was er will, der wird in der Regel auch seine Identität im Web nicht verstecken müssen.
Und bei all den rechtlichen Problemzonen im Web ist es doch gut zu wissen, dass man das eigene Impressum mit Hilfe von Online-Generatoren problemlos und sicher erstellen kann.
Auf linksandlaw.info gibt es weitere Tipps bei häufigen Fragen das Impressum betreffend.
Weitere Informationen finden Sie im Artikel “Impressumspflicht für fremdsprachige Websites”
Viktor meint
Sehr informativer Artikel zum Thema… Vielen Dank auch für die Verlinkung zum Anbieter für das Erstellen eines Impressums. Kaum zu glauben, wie viel so eine fehlende Seite ausmachen kann…
Richard meint
Man muß ja kein Impressumsbild nehmen, iframe tuts auch ;)
Martin meint
Danke, dass du das noch einmal übersichtlich zusammengestellt hast, ich werde mein Impressum direkt noch einmal überprüfen.
Eine andere Frage in diesem Zusammenhang: Wenn ich eine Affiliate-Site aufstellen möchte, kann ich dann irgendwie verhindern, direkt über meinen Namen/Adresse gefunden zu werden? Und wenn ja, wie?
Nicht, dass diese Site ein großes Geheimnis wäre, aber so weit ich weiß muss man Nischen-Sites ja trotzdem nicht direkt zuordnenbar machen, weil sie dann vielleicht bald keine Nischen mehr sind :mrgreen:
Du hast doch auch ein oder zwei Affiliate-Seiten, wie hast du das gelöst? Oder ist *das* dein Geheimnis?
René meint
Habe auch erst vor kurzer Zeit mein Impressum noch einmal überarbeitet…
Da eh meine komplette Adresse bei Denic hinterlegt ist kann ich diese auch auf meiner Webseite bzw. Blog zeigen, mehr als Müll für den Karmin kann nicht kommen :)
Kevin Pabst meint
Die Entscheidung das Bilder als Impressum abmahnfähig sind, ist doch ziemlich erschreckend. Zwar kann ich der Argumentationsgrundlage folgen, aber so manchem Affiliate dürfte das wohl eher nicht in den Kram passen. War das nicht eher Standard bei vielen Nischenseiten?
Das man bei Unternehmens-Webseiten etc. ein gültiges Impressum vorhält ist sicher klar, aber was ist mit den Micro-Sites? Bei Shops ist die Konkurrenz sicher größer und vielleicht auch abmahnfreudiger – im Nischenmarkt eher nicht. Mich würde interessieren, was die anderen Leser dazu sagen und ob Sie Handlungsbedarf sehen?
wjustus meint
Impressum ist Pflicht. Ich würde zwar ein Blog lesen der kein Impressum hat, aber was bezahlen für jemanden ohne Impressum nein. Das mit dem Bild ist mir neu, ich dachte es sei in Ordnung. Ok, mein Impressum ist aus Text, aber ich dachte Bild ist auch legitim. E-Recht ist meistens meine Wahl.
Csaba Nagy meint
Hallo!
Das mit dem Impressum ist so eine Sache…
In der heutigen Zeit muss ja schon so viel im Impressum enthalten sein, auch wegen dem Datenschutz, da kommt man mit dem Nachbessern nicht nach!
Aber jedes mal eine Firma mit dem Impressum beauftragen ist ja auch keine Lösung, den die sind ja auch nicht gerade billig…
MfG
Csaba Nagy
dirk meint
hab mir das von e-recht 24 mal angeschaut. nicht schlecht, allerdings ist z.b. ein versicherungsvermittler von gesetzeswegen so derartig verdonnert worden, dass das bei o.g. domain fehlerhaft dargestellt wird. letztlich sollte man seinen anwalt drüber schauen lassen, dann kriegt er es im falle einer abmahnung ab… :wink:
KranzKrone meint
Den einzigen Punkt welchen ich richtig ätzend finde in Deutschland im Bezug auf das Impressum ist, das es zwar laut Gesetz 99% aller Webseiten haben müssen. Allerdings real wahrscheinlich grade mal 10% sind die sich wirklich daran halten.
Gleiches gilt für den Facebook-Like Button und dessen Brisanz im Juristischen Sinne. Wahrscheinlich muss erst wieder ein ähnlicher fall wie Euroweb versus Nerdcore kommen damit die naiven Deutschen das kapieren mit Recht und Gesetz! :neutral:
Elias, Webdesigner Berlin meint
Es sei zu erwähnen, dass selbst dann ein Impressum notwendig ist, wenn sich der Inhalt an deutsche Leser richtet, also die Sprache Deutsch ist – Egal wo der Server steht und welche Domainendung verwendet wird.
Peer Wandiger meint
@ Elias
Das ist, soweit ich dazu etwas finden konnte, korrekt. Die Anbieterkennzeichnung dient dem Zweck deutsche Internet-Nutzer zu schützen.
Wenn die Website englisch ist und auch keine DE-Domain hat, dann darf der Server auch hier im Land stehen und der Anbieter kann Deutscher sein und trotzdem ist man nicht Impressumspflichtig.
Zumindest lese ist das so heraus.
Loco meint
Gibt definitiv auch Anonymen Webspace mit Admin-C im Ausland oder oft Kanzleien aus China, hatte ich selbst mal eine Zeit lang. Da der Webspace völlig Annonym ist und selbst beim Kauf des Servers keinerlei Daten angegeben werden müssen (Bareinzahlung), brauche ich ein Impressum vielleicht rechtlich, doch belangen kann mich niemals jemans.
Michael meint
Hey,
also einst ist wohl klar: Ein Impressum würde ich immer mit reinnehmen in meine Website, auch wenn es sich nur um einen familiären Blog handelt. Sicher ist eben sicher.
Anwälte können bei einem nicht vorhanden Impressum über den Provider feststellen, wer hinter einer Website steht. Die Abmahnung geht dann über diesen Umweg an die eigene Adresse. LG Michael
Elias, Webdesigner Berlin meint
tja Loco, hoffentlich nutzt du einen Proxy, sonst hat Peer jetzt deine IP und koennte dich Enttarnen :)
olli meint
“hab mir das von e-recht 24 mal angeschaut. ” Das ist 2deutig^^
Imre meint
@Richard: Nein, iFrames tun’s eben nicht – denn genau wie Bilder, können diese von einem Programm nicht vorgelesen werden. Oder?
Peer Wandiger meint
@ Loco
Dass es Möglichkeiten gibt das zu umgehen ist klar. Allerdings hat man auch ggf. andere Möglichkeiten den Besitzer zu ermitteln. Schließlich nutzt man vielleicht irgendwelche Affiliate-Programme, Adsense oder ähnliches.
Aber es geht mir gar nicht darum die Lücken zu präsentieren. Es geht um die 95% der Websitebetreiber, die keinen Grund haben sich zu verstecken und einfach keine Fehler beim Impressum machen sollen.
Peer Wandiger meint
@ Elias
Wobei es für die deutsche Justiz praktisch recht schwer ist, an Website-Betreiber aus dem Ausland ran zu kommen. Bei schweren Straftaten ist man aber auch nicht im Ausland sicher.
Günter meint
Die Antwort auf die Frage von Martin würde mich auch interessieren:
Wie kann ich verhindern, mit Namen/Adresse gefunden zu werden?
Sicherlich betreiben viele der Leser hier wie ich Ihre Seiten nur nebenberuflich. Und ich möchte nicht, dass ein aktueller oder ein potentieller zukünftiger (!) Arbeitgeben darüber alles ohne Probleme im WEB nachlesen kann.
Hilft “noindex”? Oder was sonst?
Peer Wandiger meint
Das wäre sicher mal ein interessantes Thema für einen Artikel.
Allerdings halte ich es nicht für möglich zu verhindern, dass der eigene Name im Web verbreitet wird. Wenn Google diesen schon nicht von der Original-Seite indexiert machen das irgendwelche anderen Seiten und dann findet Google den Namen dort.
Deshalb gibt es ja auch das Thema “Reputation Management”. :-)
Imre meint
@Günter: Leider nein. Meines Wissens nach ist NoIndex nur eine “Bitte”, die von Suchmaschinen nicht beachtet werden muss. Des weiteren gibt es ja zB. die WayBack Machine, die Seiten speichert – und auch davor ist keine Webseite “geschützt”. Deshalb sagt man ja immer “Einmal im Netz, immer im Netz” :D
Olli meint
Schöner Artikel, ich wunder mich auch immer wieder über fehlende Angaben und große Seiten mit falschem Impressum. Aber scheint bei denen ja bisland gutzugehen :???:
Karin meint
Wenn ich für einen Kunden eine Webseite entwerfe und dieser Kunde entfernt dann das zuvor installierte Impressum, kann ich als Webdesigner eigentlich dann auch rechtlich belangt werden. Ich mache meine Kunden immer darauf aufmerksam dass ein Impressum Pflicht ist und es auch deutlich sichtbar sein muss, sowie weitgehend barrierefrei erreichbar sein soll. Also kein Flash, keine Grafik oder ähnliches.
Bernd meint
@Imre,
Die Waybackmachine kann man über die robots.txt sperren
User-Agent: ia_archiver
User-agent: ia_archiver/1.6
Disallow: /
@Martin
und auch das Impressum sperre ich über die robots.txt
User-Agent: *
Disallow: /impressum/
Allow: /
die großen Suchmaschinen halten sich daran, über google z.b. ist mein Name nicht mit meinen Webseiten in Verbindung zu bringen
Kinderhilfe meint
Dachte früher auch, dass man es mit dem Impressum nicht so eng sehen muss! Heute achte ich penibel darauf! Aus Neugier such ich auf manchen Seiten noch gezielt nach dem Impressum und werde sehr häufig nicht fündig! Teilweise sieht es einfach nur schrecklich aus :)
Marc Nemitz meint
Moin Peer,
habe mich mal selbst damit beschäftigt und vor einigen Tagen einen netten Beitrag von Udo Vetter – Lawblog gefunden, der recht amüsant beschreibt, was man bloggen darf und was nicht. Darunter geht es auch um die Impressumspflicht und was passiert, wenn keins da ist. Irgendwie kommt mir das so vor, als würde man den Webmaster nur schwer erreichen ;)
http://www.literaturasyl.de/politik/spielregeln-zum-bloggen-vortrag/ (soll keine Werbung sein, sondern nur ein einschlägiger Beitrag )
Gruß
Marc
Anton Rebel meint
Hey danke für den Link. Habe mal gelesen, dass man das Impressum deutlicher auf dem Blog zeigen muss. Ist ein Impressum in der Fußzeile akzeptabel?
astrid meint
Ich kann die Angst vor der Angabe des Namens auf einer Website nicht ganz nachvollziehen. Wenn ich etwas schreiben will, zu dem ich auch stehe, warum soll dann keiner wissen wer das genau geschrieben hat?
Viel schwieriger finde ich es an all die anderen Hinweise, die wichtig sein könnten, zu denken. Ich meine die Datenschutzerklärung, den Haftungsausschluss für Verweise, ..
Liebe Grüße
Astrid
Imre meint
@Bernd: Auch über die robots.txt meine ich zu wissen, dass dieses nur eine “Bitte” ist. Du hast zwar recht, dass sich viele Suchmaschinen daran halten, aber wenn sich nur 1 Suchmaschine nicht daran hält, kann man die Webseite anhand des Namens finden.
Lizzy meint
Vielen Dank für den informativen Artikel! Bei e-recht24 hab ich große Hilfe gefunden, war echt nützlich und alles super erklärt. Weiter so!
Chris meint
Vielen lieben Dank für die Tipps und den Generator! Ich war schon kurz davor, für horrendes Geld zum Rechtsanwalt zu gehen, damit das Impressum und die rechtliche Aufklärung auch ja ok ist, nachdem man immer mehr hört, was alles entstehen kann, wenn etwas fehlt…..
Aber Dank des hier empfohlenen Generators von Fachanwälten bin ich jetzt beruhigt :-)
Tobi meint
Ich find das schon hart, auf was man alles achten muss. Deshalb vielen Dank für diesen Artikel!
Bei e-recht24 stand bei meiner Impressum-Erstellung, dass es nicht sicher ist, ob man eine Fax-Nummer angeben muss oder nicht. Wie kann denn sowas sein? Gibt es da keine klaren Gesetze? Und wenn man dann auch noch wegen sowas zahlen muss… naja, was soll man machen :???:
Ich habe mir im Internet eine kostenlose Faxnummer registriert und diese angegeben.
Thorsten meint
Ich stolpere in letzter Zeit ebenfalls wieder häufiger über deutsche Seiten ohne Impressum. Meistens handelt es sich dabei um “Altlasten”, d.h. von deren Betreiber vermutlich längst vergessene Überreste uralter Seiten. Doch auch neuere Seiten sind dabei – dann meist unfertige Baustellen. Ich habe schon öfters überlegt, die Betreiber solcher Seiten anzuschreiben aber es dann doch gelassen. Wer sich nicht darum kümmert ist eben selber schuld – die Impressumspflcht ist ja kein neues Thema.
SIX meint
Vielleicht denke ich da etwas zu grob aber mal ehrlich gesagt, die Wahrscheinlichkeit das ein Blinder mich kontaktieren will und dies nicht wegen dem Image kann, ist 1:100.000.000 – es gibt bestimmt programme die Blinden helfen Texte vorzulesen aber das ein Blinder im Internet surft ist wohl ehr nicht der fall und wenn dann sitzt einer neben ihm.
Peer Wandiger meint
Die Wahrscheinlichkeit ist vielleicht nicht so riesig. Aber es gibt auch da starke Verbände die ggf. auch die Interessen vertreten.
Rico meint
Auf ein (vorhandenes) Impressum sollte man schon achten denke ich, zumal das Thema wirklich bekannt ist. Das Problem ist meiner Meinung nach eher, dass sich die Gesetzlichkeiten diesbezüglich sehr schnell ändern. (Stichwort Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung) Es gibt genug andere rechtliche Fallstricke für einen Blogbetreiber/Webmaster. Zum Beispiel bin ich neulich über das Thema “double-opt-in” bei eMail-Newslettern gestolpert – auch noch nicht gewusst.
Michi meint
Genau das wonach ich gesucht habe. Mir war nämlich nicht wirklich klar, dass man auch kein Bild als Impressum benutzen darf.
Dass ein Impressum eine Pflicht ist, finde ich gut. Es ist einfach unglaublich wie viele schäbige englischsprachige Seiten im Netz zu finden sind!
Sandra meint
Auch ich mußte letzte Woche erfahren, dass es nicht ausreicht, ein Postfach im Impressum zu verwenden. Hier muß eine “ladungsfähige Anschrift” – typisches Beamtendeutsch, oder? – angegeben sein. Also habe ich doch die Büroanschrift meiner Firma angegeben… naja ist dann auch ok so. Das Gleiche gilt übrigens auch bei den Geschäftspapieren. Auch dort muß eine Adresse draufstehen – Postfach reicht nicht – auch wenn die Post zum Postfach kommt. Und das alles nur, damit ich ladungsfähig bin…:grin:
Hier ist vielleicht noch ein interessanter Link mit allen wichtigen Infos auf einen Blick von der IHK. Das ist kurz und bündig und leicht zu verstehen! http://www.ihk-schleswig-holstein.de/linkableblob/1238020/data/Broschuere_Pflichtangaben_fuer_Unternehmen-data.pdf
Chris meint
Je mehr ich darüber lese, desto mehr bekomme ich das Gefühl, dass man nie 100% sicher vor Abmahnungen ist :???:
Ich dachte bisher, eine Grafik sei nur für Behörden Pflicht (http://bundesrecht.juris.de/bitv/__1.html) und die Telefonnummer nach einer Entscheidung des BGH (http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-Urteil-40-bgh-eugh-vorlage.html) nicht mehr Pflicht, sondern nur 2 unterschiedliche Kontaktmöglichkeiten.
Hat sich das schon wieder geändert?
Peer Wandiger meint
Es würde mich doch wundern, wenn eine Grafik im Impressum Pflicht ist. Schließlich ist eine Grafik mit dem Text des Impressums nicht barrierefrei.
Aus meinem Verständnis heraus darf also nie eine Grafik im Impressum verwendet werden.
Ob 2 Kontaktmöglichkeiten reichen oder man auch die Telefonnummer angeben muss kann ich dir nicht sagen. Ich gehe da auf Nummer sicher und gebe sie an.
Chris meint
Hi, sorry, es muß natürlich heißen “Keine Grafik sei nur für Behörden Pflicht” :oops:. Das k hat nicht angeschlagen..nur ein Buchstabe, und schon dreht sich die ganze Aussage um ;) Wollte das gestern noch verbessern, ging aber leider nicht mehr und ich war noch nicht freigeschaltet für ein 2. richtigstellendes Post.
Also, so wie ich die Rechtslage verstehe, ist das Ausschreiben des Impressums im Text ohne Grafik nur für Behörden Pflicht, für alle anderen nicht.
Aber du hast natürlich recht – bei der unsicheren, ständig wechselnden Rechtslage und dem derzeitigen Abmahnwahn ist man auf der sicheren Seite, wenn man es direkt rein schreibt und nicht in einer Grafik versteckt.
Manfred Preußig meint
Das das Impressum nicht schadet, ist so nicht korrekt. Denn das mir mein Gegenüber zum Beispiel Prügel ankündigt oder sich an den Familienmitgliedern zu vergreifen ankündigt, kann auch einem aufrechten und sich gemäßigt äußernden Internet-‘Bürger’ widerfahren (man denke nur an die Meinungsfreiheit; es gibt Menschen, die halten es da eher mit dem blöden Spruch ‘jeder hat das Recht, meiner Meinung zu sein’ und sehen rot, wenn jemand sich nicht daran hält). Äußert man also häufiger eine Meinung, die gerade in eher gewaltbereiten Umfeldern unerwünscht sein könnte, tut man gut daran, seine eigene Adresse vorsichtig zu behandeln.
Wie schon erwähnt: Das Problem kann sehr schnell auch Familienangehörige betreffen und denen gegenüber hat man schon auch eine gewisse Fürsorgepflicht (die sehe ich auch bei dem Kind der Familie …. bekommt der Vater dann wegen einer unproblematischen, aber unerwünschten Meinungsäußerung ‘eins auf die Zwölf’, ist das auch für den jungen Menschen nicht leicht zu verdauen). Dadurch kann die Bereitschaft zur Meinungsäußerung durchaus beeinträchtigt werden -und das ist sicher nicht im Sinne der Meinungsfreiheit.
Tschüß
Manni
Aucham meint
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