Die VG Wort nutze ich in meinen Blogs und Websites seit vielen Jahren und jedes Jahr im September/Oktober gibt es eine mehr oder weniger hohe Ausschüttung für das Vorjahr durch die Verwertungsgesellschaft Wort.
Bisher war der Einsatz des VG Wort Zählpixels und des Cookies durch die Abwägungs-Möglichkeiten in der DSGVO gedeckt (so zumindest die Ansicht vieler Experten). Mit dem TTDSG ändert sich nun die Situation und deshalb stellt sich für viele Online-Autoren nun die Frage, ob die VG Wort Einnahmen einbrechen werden.
Im Folgenden gehe ich auf die Cookie-Problematik bzgl. des VG Wort Cookies ein und schildere mögliche Vorgehensweisen für die Zukunft. Zudem erfahrt ihr, wie stark die Einnahmen einbrechen könnten.
Update 26.11.2021:
Ich habe eine Rückmeldung vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht zum VG Wort Cookie erhalten. Mehr dazu weiter unten. Ich habe den Artikel daraufhin etwas angepasst.
Hinweis:
Da ich kein Anwalt bin, handelt es sich bei den folgenden Ausführungen um meine persönliche Meinung und meine eigenen Erfahrungen. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung. Falls konkrete Fragen oder Probleme auftauchen, sollte man sich an einen Anwalt wenden.
Inhalt
ToggleDer VG Wort Cookie und das TTDSG
Die VG Wort habe ich hier im Blog schon häufiger vorgestellt und ich bin unter anderem darauf eingegangen, ob man allein von der VG Wort leben könnte.
Gerade letzteres ist für viele Autoren natürlich ein spannendes Szenario, gerade wenn man sich nicht mit Werbung, Sponsoring, Affiliate Marketing und anderen Einnahmequellen beschäftigen möchte.
Und so haben laut den letzten Angaben der VG Wort im September diesen Jahres rund 31.000 Online-Autoren und -Autorinnen eine Ausschüttung für das Jahr 2020 erhalten. Insgesamt wurden mehr als 66,4 Millionen Euro ausgeschüttet, was im Schnitt rund 2.100 Euro macht. Für manche natürlich mehr, für andere weniger.
Dennoch ist die VG Wort für viele AutorInnen mittlerweile ein relevantes Einkommens-Standbein, welches durch die neuen Regelungen der TTDSG gefährdet scheinen.
Ist der VG Wort Cookie in Zukunft noch erlaubt?
Das ist die entscheidende Frage, vor der viele VG Wort AutorInnen derzeit stehen und leider sind die Aussagen der VG Wort dazu spärlich und nicht eindeutig.
Bisher war die Aussage der VG Wort, dass sowohl der Zählpixel, als auch der dabei gesetzte Cookie kein Problem sind, da kein Tracking, kein Profiling etc. stattfindet. Die Aufrufe der Seiten werden anonym gezählt und der Cookie dient lediglich dazu, Betrug und falsche Messungen zu verhindern.
Doch mit dem TTDSG tritt eine viel engere Gesetzgebung, was Cookies betrifft, ab dem 1.12. in Kraft. Das habe ich im Artikel Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) ab 12/2021 – Neue Regeln für Websites & Cookies schon ausführlich dargelegt.
Und so sind sich die meisten Anwälte einig, dass spätestens ab dem 1.12.2021 auch für den VG Wort Cookie eine Einwilligung eingeholt werden muss. Ohne diese Einwilligung darf nach Ansicht der meisten Experten der VG Wort Cookie nicht mehr gesetzt werden. Allerdings sieht es das Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht anders (sieht weiter unten).
Anders sieht es beim Zählpixel an sich aus, da dieser nichts auf das Endgerät der Nutzer schreibt und an so weiterhin vom DSGVO gedeckt ist. Da gibt es allerdings ein großes Problem.
VG Wort Zählpixel ohne Cookie?
Der VG Wort Cookie wird automatisch durch den Zählpixel gesetzt. Bindet man also einen VG Wort Zählpixel ein, dann wird auch der VG Wort Cookie gesetzt.
Ich bin dahingehend technisch nicht so tief drin und habe deshalb versucht herauszufinden, ob man ein Einwilligungs-Plugin so nutzen kann, dass der Besucher den Cookie ablehnen oder akzeptieren kann, aber dennoch immer der Zählpixel eingebunden wird. Also ob es die Möglichkeit gibt den Zählpixel einzubinden, ohne dass der Cookie gesetzt wird.
Einige Consent-Plugins bieten sogar die Möglichkeit an Cookies explizit zu blockieren, aber das klappt für den VG Wort Cookie nicht, weil es sich um einen Third Party Cookie handelt. Den können solche Plugins wohl nicht blockieren, wie man mir auch von Borlabs Cookies bestätigt hat.
Die einzige Möglichkeit den Cookie zu blockieren haben die Nutzer selbst, wenn sie im eigenen Browser genau das einstellen, aber darauf hat man als Website-Betreiber natürlich keinen Einfluss.
Eine andere Variante sind in Zukunft die neuen Browser-Versionen. Die Entwickler von Chrome, Firefox etc. haben ja schon angekündigt, dass zukünftige Browser-Versionen Third-Party-Cookies generell nicht mehr zulassen. Aber zum einen ist es meines Wissens noch nicht so weit und man wird selbst dann natürlich noch viele Nutzer mit älteren Browsern haben.
Falls du allerdings technisch versierter bist als ich und eine Lösung kennst, wie man den Zählpixel immer einbinden, aber den Cookie nur nach Einwilligung setzen bzw. ansonsten blockieren kann, dann hinterlasse gern einen Kommentar. Das würde sicher nicht nur mich interessieren.
VG Wort also nur mit Einwilligung?
Nun steht man also vor der Wahl, ob man die Einwilligung für den VG Wort Zählpixel einholt und damit riskiert, dass bei einem gewissen Anteil der Besucher (die die Einwilligung nicht geben) auch kein Zählpixel eingebunden wird.
Oder man geht das Risiko ein und macht es wie bisher. Aktuell haben viele Websites, unter anderem auch Anwälte, den VG Wort Cookie als essentiell eingestuft in ihren Consent-Plugins, so dass man diesen gar nicht ablehnen kann. Ich werde auf jeden Fall mal beobachten, wie das große Websites ab dem 1.12. handhaben werden und ob es da Ärger gibt.
Wer sichergehen will, dass es keine Abmahnung oder Bußgeld gibt, der wird um eine Einwilligung nicht herumkommen. Allerdings gehe ich davon aus, dass viele Websites weiterhin keine Einwilligung einholen werden. Das liegt unter anderen auch daran, dass viele Autoren die Zählpixel von Hand in ihre Artikel eingebunden haben und eine Entfernung nun zu aufwändig ist oder sie sich der Problematik gar nicht bewusst sind.
Das Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht zum VG Wort Cookie
Ich habe beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht angefragt, wie man dort den Einsatz des VG Wort Cookie mit Einführung des TTDSG sieht. Ich habe auf meine Anfrage eine persönliche Antwort bekommen, was ich schon mal sehr nett finde. Das ist allerdings dadurch auch keine offizielle Stellungname, sondern eben „nur“ eine Antwort auf meine Frage.
Von dort bekam ich die recht eindeutige Einschätzung, dass neben den in § 25 Abs. 2 TTDSG genannten Ausnahmen überwiegende Einigkeit darüber besteht, dass ebenfalls Zugriffe einwilligungsfrei erfolgen können, die der Erfüllung rechtlicher bzw. vertraglicher Pflichten dienen. Nach aktuellem Kenntnisstand des Landesamtes fällt auch der Dienst VG Wort darunter.
Das ist also durchaus eine andere Auffassung, als viele Anwälte, die das Gesetz hier enger auslegen und nur technisch notwendige Cookies darunter verstehen. Da aber nicht die Formulierung „technisch notwendig“ im TTDSG vorkommt, halte ich diese Ansicht der Datenschützer für sinnvoll und werde nun auch erstmal den VG Wort Cookie unter „Essentiell“ im Cookie Consent Plugin einbauen.
Diese Stellungname ist natürlich keine Garantie, dass am Ende ein Gericht auch so entscheidet und keine Garantie, dass es keinen Ärger gibt, wenn man den VG Wort Zählpixel immer einbindet und damit auch den VG Wort Cookie. Jeder macht das also auf eigenes Risiko!
Wenn ich mir allerdings die aktuell hier im Artikel laufende Umfrage anschaue, dann setzen so gut wie alle Autoren weiterhin den VG Wort Cookie immer.
VG Wort Einwilligung mit dem Borlabs Cookie Plugin
Ich treffe meine Entscheidungen gern auf Basis von Fakten, möchte aber auch relativ sicher sein. Eine Abmahnung oder ein Bußgeld muss nicht sein.
Deshalb habe ich auf videokamera-streaming-studio.de eine Anpassung vorgenommen und dort das Borlabs Cookie Plugin aktiviert. Dort erscheint also nun beim ersten Besuch so ein Cookie-PopUp, welches es ermöglicht die Cookies zu wählen, die man möchte.
Da habe ich testweise das VG Wort Cookie (und damit auch den Zählpixel) unter dem Punkt „Statistiken“ eingebunden und standardmäßig steht dafür der Schalter auf „aus“ und auch das Häkchen ist nicht gesetzt.
Besucher haben nun also die Möglichkeit „Alle akzeptieren“ anzuklicken, was bedeutet, dass auch der VG Wort Cookie gesetzt werden darf. Dadurch wird dann der Zählpixel einbunden.
Klicken diese allerdings einfach auf „Speichern“ (ohne einen Haken bei „Statistiken“ gemacht zu haben), dann wird kein VG Wort Zählpixel eingebunden. Das ist ebenfalls der Fall, wenn der Nutzer auf „Nur essentielle Cookies akzeptieren“ klickt.
Ich habe auch mal ein wenig mit verschiedenen Button-Farben herumespielt, auch wenn es da ebenfalls Einschränkungen gibt. Man darf den „Alles akzeptieren“ Button z.B. nicht groß und farblich zu auffällig machen, während man die anderen Button klein und unscheinbar designed. Eine große Auswirkung konnte ich nicht feststellen.
Durch die Aussage des Landesamtes werde ich den VG Wort Cookie ab dem 1.12. in die Kategorie „Essentiell“ packen und damit wird dieser immer geladen.
Technische Umsetzung
Da ich ja etwas selbst Programmiertes nutze, um die VG Wort Zählpixel automatisch in neue Artikel einzubinden und dann auch auszugeben, musste ich erstmal schauen, wie ich das umsetze.
Ich habe ein paar Sachen (unter anderem mit einem Banner-Plugin) ausprobiert und am Ende dann mit Hilfe des Borlabs-JavaScript-Shortcodes eine Möglichkeit gefunden, den Zählpixel dynamisch trotz aktivieren Cache bei den Besuchern zu setzen, wenn die Einwilligung gegeben wurde.
Je nachdem, wie ihr die VG Wort Zählpixel eingebunden habt, müsst ihr schauen, wie ihr das löst. Hier rächt sich mal wieder, dass die VG Wort nicht einfach ein Script nutzt (wie jeder Statistik-Service), welches man einmal einbaut oder eben nicht. Dann wäre die Anpassung viel einfacher möglich, als mit dieser umständlichen Zählpixel-Lösung.
Setzt sich die Ansicht durch, dass der VG Wort Cookie auch im neuen TTDSG okay ist, muss man allerdings keine Einwilligung einholen.
Einwilligungsrate
Diese Einwilligung in meinem Blog ist noch nicht lange aktiv, aber das Borlabs Cookie Plugin bietet eine eigene Statistik, wie viele der Besucher welche Option angeklickt haben.
Demnach liegt der Anteil derer, die alles, also auch den VG Wort Cookie, akzeptieren, aktuell bei 60%, auch mit Button-Anpassungen. Rund 40% akzeptieren also nur die „essentiellen Cookies“. Bei diesen Besucher wurde im Test kein Zählpixel der VG Wort eingebunden und damit auch kein Cookie gesetzt.
Das ist schon ein deutlicher Wert wie ich finde, denn das bedeutet am Ende, dass die VG Wort ca. 40% weniger Aufrufe meiner Artikel zählt, als sie eigentlich haben.
Ich will hier gar nicht anfangen zu diskutieren, aber der VG Wort Cookie und der Zählpixel schadet den Nutzern überhaupt nicht! Es gibt kein Tracking der Nutzer, es werden keine Daten der Nutzer gesammelt, keine Profile gebildet etc. und es handelt sich um einen Session-Cookie, der nach dem Besuch der Website wieder gelöscht wird. Und so sieht es das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht ja auch.
Brechen nun die VG Wort Einnahmen ein?
Meine Befürchtung wäre nun, dass durch die ca. 60% Einwilligung die VG Wort Einnahmen einbrechen könnten. Natürlich gibt es Artikel, die jedes Jahr deutlich über der Grenze von 1.500 Aufrufen liegen. Bei diesen macht es keinen Unterschied, ob die VG Wort 40% weniger Aufrufe zählt.
Aber es gibt eben auch viele Artikel, die jedes Jahr gerade so die 1.500 Aufrufe erreichen bzw. wenn es sich um Artikel handelt, die 10.000 oder mehr Zeichen haben, gerade so die 750 Aufrufe im Jahr erreichen. Von denen wird dann wahrscheinlich ein Teil in den Statistiken der VG Wort nicht mehr diese Grenze erreichen, obwohl sie das z.B. in meinen Statify-Statistiken getan haben.
Ich habe dazu die VG Wort angeschrieben und meine Befürchtung geschildert. Die Antwort war, dass man sich keine Sorgen machen muss, denn wenn die VG Wort weniger Artikel für die Ausschüttung zulässt, steigt ja die Vergütung pro Artikel an.
Das wäre aber nur der Fall, wenn alle AutorInnen diese Einwilligung in Zukunft einholen. Dann wären insgesamt viel weniger Artikel an der Ausschüttung beteiligt, was dafür sorgen sollte, dass die Vergütung von den jetzt schon guten 45 Euro pro Artikel noch deutlich ansteigt.
Allerdings gehe ich davon aus, dass ein guter Teil der AutorInnen keine Einwilligung einholt, sondern wie bisher die VG Wort Zählpixel immer drin hat (und die Umfrage oben bestätigt dies ja). Dann könnte man benachteiligt werden, wenn man sich als Autor streng an das TTDSG hält, die Einwilligung einholt und dadurch weniger Artikel vergütet bekommt.
Schafft die VG Wort den Cookie ab?
Dazu gibt es bisher leider keine Aussage, auch wenn man mir mitgeteilt hat, dass man die Sache analysiert und prüft, ob Anpassungen notwendig sind.
Da das TTDSG allerdings schon lange bekannt ist und bisher noch nichts passiert ist, erwartet ich hier keine kurzfristige Lösung.
Anfang Dezember ist eine Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten der VG Wort und ich habe dazu gerade eine Einladung erhalten. Daran werde ich mich wohl zum ersten mal beteiligen und genau diese TTDSG/Cookie-Thematik ansprechen. Mal schauen, was dazu gesagt wird.
Wie setzt ihr den VG Wort Zählpixel in Zukunft ein?
Nach der Antwort des Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht werde ich ab Dezember bei allen Blogs den VG Wort Cookie als Essentiell im Cookie Consent Banner einbinden und es darauf ankommen lassen.
Deshalb würde es mich sehr interessieren, wie ihr das in Zukunft macht.
- Habt ihr euch mit der Thematik überhaupt beschäftigt?
- Holt ihr in Zukunft eine Einwilligung ein oder setzt ihr den VG Wort Cookie weiterhin automatisch, weil für euch essentiell?
- Oder würdet ihr gern eine Einwilligung einholen, wisst aber gar nicht, wie ihr das technisch machen sollt?
Hinterlasst gern einen Kommentar, das würde mich freuen.
Fazit
Ich reche nicht damit, dass ab dem 1.12. nun gleich eine Abmahnungswelle losgeht, aber Cookies stehen nun noch mehr im Fokus und leider muss man sich auch als Online-Autor damit beschäftigen.
Ich werde die Entwicklung weiter beobachten und ggf. berichten, wenn es neue Informationen zum VG Wort Zählpixel bzw. dem Cookie gibt.
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