Eigentlich denkt man bei Abmahnungen vor allem an Shop-Betreiber.
Im eCommerce gibt es viele Regelungen, ständige neue Gerichtsurteile und vor allem eine Menge Konkurrenten, die nur auf Fehler lauern.
Aber auch für Blog- und Website-Betreiber gibt es eine ganze Reihe von mehr oder weniger großen rechtlichen Fallstricken.
Im heutigen Artikel möchte ich einen Überblick über häufige rechtliche Probleme und Gefahren geben.
Inhalt
Togglerechtliche Fallstricke für Selbständig im Netz
Die folgende Sammlung möglicher rechtlicher Fallstricke basiert auf meinen eigenen Erfahrungen und Meinungen. Falls konkrete Fragen oder Probleme auftauchen, sollte man sich an einen Anwalt wenden.
Ich habe mich vor, aber besonders auch nach meiner ersten eigenen Abmahnung intensiv mit dem Thema beschäftigt und gebe hier also nun meine Ansichten weiter.
Fotos
Ich habe selbst erst vor kurzem eine Abmahnung wegen einem Foto auf selbstaendig-im-netz.de bekommen, welches ich auf Flickr gefunden und mit dem Flickr-Nutzernamen und einer Verlinkung zum Profil des Rechteinhabers versehen habe.
Leider habe ich damals (vor über 3 Jahren) wohl übersehen, dass das Bild unter der Lizenz „alle Rechte vorbehalten“ stand. Ich und mein Anwalt konnten die Abmahnungssumme zwar leicht senken, aber teuer war es dennoch. Wenn so etwas häufiger passiert kann das durchaus die Existenz von Selbständigen bedrohen.
Zum einen sollte man beachten, unter welcher Lizenz ein Foto veröffentlicht wurde. Es gibt Lizenzen, die eine geschäftliche Nutzung erlauben. Aber auch da muss man aufpassen, da dies z.B. nicht automatisch bedeuten muss, dass man das Bild auch verändern darf.
Das Lizenzrecht bei Bildern ist aber noch aus einem anderen Grund unübersichtlich. So kann es zwar sein, dass jemand Fotos unter einer Lizenz z.B. bei Flickr veröffentlicht, welche die kommerzielle Nutzung erlaubt. Aber wer garantiert einem, dass der Flickr-Nutzer, der das Bild dort rein gestellt hat, auch wirklich der Urheber ist.
Zudem gibt es weitere rechtliche Regelungen zur Personenfotografie und auch von wo aus man z.B. ein Foto macht.
Die einzig sicherere Variante ist es entweder nur eigene Fotos ohne fremde Personen oder einzelne Gebäude zu nutzen oder man verzichtet ganz auf Fotos und Bilder.
Eine Alternative bieten noch die sogenannten Stock-Agenturen. Aber auch da gibt es keine 100% Sicherheit, auch wenn das natürlich schon eine verhältnismäßig sichere Quelle für Fotos ist.
Weitere Infos auf:
- Bei stadt-bremerhaven.de gibt es eine kleine Artikelserie zum Urheberrecht bei Bildern.
- Auf irights.info finden sich viele Infos zum Thema Urheberrecht.
Video und Musik
Bei Videos ist das Thema Abmahnungen noch nicht so öffentlich geworden, aber im Grund gilt dasselbe wie für Fotos.
Auch hier besteht durch die Videos selber, aber auch vor allem durch die Musikuntermalung eine Abmahngefahr.
Auch das Einbinden von Videos anderer Quellen, z.B. Youtube, ist nicht unproblematisch.
Hierzu gibt es auf rechtzweinull.de einen guten und ausführlichen Artikel.
Auch geschützte Musik, die man einfach im eigenen Podcast abspielt, kann großen Ärger bringen.
Texte
Immer wieder weisen mich Leser auf geklaute SiN-Artikel in anderen Blogs hin. Meist reicht eine nette eMail und der Inhaber entfernt den Artikel.
Aber genauso wie bei Bildern scheint es auch bei Texten die verbreitete Meinung zu geben, dass man sich einfach bedienen kann.
Auch diese unterliegen dem Urheberrecht und wer sich da schamlos bei anderen bedient, sollte schon mal Geld für die Abmahnung zur Seite legen.
Es kann z.B. auch Ärger geben, wenn man eine Pressemitteilung einfach so übernimmt.
Schriften
Nicht so verbreitet, aber genauso vom Urheberrecht betroffen sind Schriften. Wenn man im Internet sucht, findet man eine Menge Seiten, die kostenlose Schriften anbieten.
Leider sind diese aber nicht immer kostenlos. Deshalb sollte man auch hier vorsichtig sein und z.B. auf die Google-Web-Fonts zurückgreifen oder wirklich nur die Schriften nutzen, für die man auch eine Lizenz hat.
Dabei sollte man jedoch darauf achten, was in der Lizenz steht. Denn da wird auch geregelt, was man mit der Schrift machen darf und was nicht.
Kennzeichnung von Werbung
Gehen wir mal weg vom Urheberrecht. In Deutschland gibt es ein Trennungsgebot von redaktionellen Inhalten und Werbung. Und dies gilt auch im Internet.
Und so sollte man Werbebanner mit dem Schriftzug „Anzeige“ oder „Werbung“ kennzeichnen.
Schwieriger ist es schon bei Affiliate-Werbung. Da ist man sich gar nicht so sicher, ob dies klassische Werbung ist, da man für das Einbinden ja nicht bezahlt wird.
Ich kennzeichne meine Affiliate-Links und -Banner aber zur Sicherheit.
eCommerce
Nur kurz möchte ich das Thema eCommerce ansprechen. Dort gibt es so viele Vorschriften und Regelungen, dass man schon Experte sein muss oder sich einen Experten nehmen sollte, wenn man da ohne große rechtliche Probleme bestehen will.
Seien es die Produktangaben, das Widerrufsrecht oder ein anderer Teil eines Shops.
Wer einen Online-Shop betreibt, sollte sich professionellen Hilfe holen.
Social Web Profile
Ganz aktuell gab es die Gerichtsentscheidung, dass man im geschäftlich genutzten Facebook-Profil bzw. auf der Facebook-Fanpage ein Impressum haben muss.
Das ist in der Fanpage durch Plugins auch recht einfach machbar. Dumm nur, dass die dadurch erzeugten Reiter (also z.B. ein Reiter Impressum) in der mobilen Facebook-App nicht angezeigt werden.
Und im normalen User-Profil ist eine einfache Einbindung des Impressums auch nicht wirklich möglich.
Somit bieten Social Web Profile durchaus einiges an rechtlichem Zündstoff. Aber das sind wir von Facebook ja mittlerweile gewohnt.
Bei Twitter kann man z.B. sehr gut den Link zum Impressum einbauen.
Impressum
Ein klassischer Abmahgrund ist ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum.
Nur gut, dass es da mittlerweile sehr gute Impressum-Generatoren im Web gibt, wie z.B. auf e-recht24.de.
Natürlich übernehmen die Anbieter dieser Generatoren keine Garantie, aber damit ist man schon recht sicher.
eMail und Newsletter
Abgemahnt werden auch immer wieder Newsletter-Versender, die einfach eine eMail anschreiben, ohne sich vorher das Einverständnis eingeholt zu haben. In Deutschland gilt das Double-Opt-In Verfahren als relativ sicher.
Und bei den eigenen Business-eMails sollte man ebenfalls die Impressumsangaben nicht vergessen.
Datenschutz
Ebenfalls wichtig ist es heute, dass man Datenschutzangaben auf seiner Website einbaut. Je nachdem, welche Daten direkt oder indirekt auf der eigenen Website erhoben werden.
So gibt es mittlerweile Standardformulierungen z.B. für Google Analytics, AdSense, Facebook-, Twitter- und Google-Buttons.
Eine gute Anlaufstelle ist dafür z.B. Spreerecht.de.
Markenrechte
Auch das Thema Markenrechte ist immer wieder Gegenstand von Abmahnungen. Sei es die Verwendung einer geschützten Marke als Domainname oder z.B. die Verwendung von Markennamen in der Suchmaschinenoptimierung.
Auch Affiliates haben hin und wieder mit Markenrechtsabmahnungen zu kämpfen, weil z.B. vom Merchant eine Formulierung übernommen wurde, die dann von einem Konkurrenten abgemahnt wird. Auf Hilfe vom Merchant kann man da in der Regel nicht hoffen.
Aber das Thema Markenrecht ist zu weitläufig, als dass ich das hier ausführlich behandeln könnte. Deshalb sollte man im Zweifel mit einem Anwalt sprechen, da dieses Thema sehr umfangreich ist.
Beleidigungen etc.
Leider sind einige Menschen der Meinung, dass sie im Internet die Sau raus lassen können. Da werden Dinge veröffentlicht, die sie im normalen Leben einer Person nie persönlich sagen würden.
Deshalb sollte man immer aufpassen, was man über andere schreibt. Natürlich kann man auch Kritik äußern, aber persönliche Angriffe sind mit einem gewissen Risiko behaftet, besonders wenn man keine Beweise hat.
Ähnliches gilt z.B. auch für Äußerungen gegenüber Firmen. Auch da sollte man sich im Klaren sein, dass es Ärger geben kann, wenn man auf Grund der eigenen Erfahrungen eine Firma pauschal runter macht. Auch hier sollte man sich an die beweisbaren Fakten halten und bei der Sprachwahl sachlich bleiben.
Das soll es mit meiner eigenen Übersicht rechtlicher Fallstricke erstmal gewesen sein. Natürlich gibt es sicher noch mehr Tretminen, aber wenn man bei den genannten aufpasst, sollte ein großer Teil der Abmahngefahr zumindest minimiert worden sein.
Wird die Abmahnung entschärft?
Ich bin kein Gegner der Abmahnung. Aus Sicht des Geschädigten ist das eine einfache und schnelle Möglichkeit die Rechtsverletzung abzustellen. So werden auch Gerichte entlastet und z.B. als Urheber überlegt man es sich schon zweimal, ob man vor Gericht geht.
Aber leider wird die Abmahnung auch sehr häufig zum Geld verdienen missbraucht. Massenabmahnungen oder ungerechtfertigte Abmahnungen schüchtern vor allem Selbständige ein. Man sollte aber nie einfach was unterschreiben und zahlen. Ignorieren sollte man eine Abmahnung aber auch nicht.
Man sollte immer seinen Anwalt konsultieren. Denn durch übereilig unterschriebene Unterlassungserklärungen kann es später richtig teuer werden.
Trotzdem ist das System Abmahnung krank. Bei meiner Abmahnung hat der Anwalt am Ende deutlich mehr verdient als der Urheber. Da kann doch was nicht stimmen.
Es gibt aber Hoffnung. Unsere Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP will gegen den Abmahn-Missbrauch vorgehen.
Dabei will sie vor allem den finanziellen Anreiz senken, damit es für Anwälte einfach nicht mehr so ein gutes Geschäft ist, im großen Stile Abmahnungen zu versenden.
Ob dies nur den eCommerce betrifft oder auch z.B. Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen werden wir sehen. Hoffen wir mal, dass der Ankündigung auch Taten folgen.
Rücklagen
Nun ist es natürlich nicht so, dass man ständig Abmahnungen bekommt. In fast 5 Jahren Bloggen ist das meine erste Abmahnung gewesen.
Aber da es eben meist nicht nur um ein paar hundert Euro geht, sollte man vorsorgen.
Das habe ich, zumindest so konkret, in der Vergangenheit noch nicht getan. Nun aber lege ich mir Geld zurück, um für ggf. in Zukunft auftauchende Rechtsprobleme gerüstet zu sein.
Die beste Vorsorge ist natürlich dafür zu sorgen, dass man erst gar keine Abmahnung bekommt.
Fazit
Wer im Internet Geld verdienen will muss sich bewusst sein, dass man auf dem Präsentierteller sitzt. Man steht mit seinen Internet-Projekten in der Öffentlichkeit und kleine Fehler können schon teuer werden.
Deshalb sollte man sich mit den rechtlichen Vorschriften beschäftigen und seine Seiten entsprechend aktualisieren.
Hat man besondere Dinge vor, wie z.B. selber Produkte verkaufen, dann sollte man evtl. gleich mit dem Anwalt das besprechen.
Zudem lohnt es sich Geld für den Ernstfall zurückzulegen.
Zum Schluss noch ein Link zu einer gut gemachten Checkliste. Diese findet ihr auf der Download-Seite von neubauerlaw.de.
Darin finden sich diverse Checklisten für typische rechtliche Fehler auf der eigenen Firmenwebsite.
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