In Deutschland kommt man nicht um das Finanzamt herum, wenn man Geld verdient.
Das gilt natürlich auch für Google AdSense, selbst wenn die Einnahmen nicht so hoch sind.
In diesem Artikel schildere ich meine Erfahrungen und Vorgehensweise bei der Versteuerung der Google AdSense Einnahmen.
Dieser Artikel ist Teil des 15-teiligen AdSense Guides.
>> Zu den besten AdSense Tipps und Tricks.
Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Wenn Unklarheiten oder Fragen auftreten wendet euch bitte an das Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Fachanwalt.
Inhalt
ToggleGoogle AdSense Auszahlung
Mit jedem Klick auf die Google AdSense Anzeigen der eigenen Website(s) wächst der Kontostand im Google AdSense Account.
Standardmäßig wird dieser Betrag ausgezahlt, wenn eine Grenze erreicht ist, die in jedem Land unterschiedlich ist. In Deutschland sind es von Hause aus 70 Euro, die man auf dem AdSense-Konto stehen haben muss.
Am Ende jedes Monats prüft Google wie hoch der Kontostand ist und veranlasst ggf. die Auszahlung per Überweisung auf ein deutsches Konto zum 24. des Folgemonats. Dieses Konto muss man beim Anlegen eines AdSense-Kontos angegeben haben.
Unter dem Punkt „Zahlungen > Zahlungseinstellungen“ kann man einige Einstellungen diesbezüglich vornehmen. Man kann zum Beispiel die Auszahlungsgrenze hochsetzen. Weniger als 70 Euro sind allerdings nicht möglich.
Zudem kann man die Zahlungen vorübergehend aussetzen. Beide Änderungsmöglichkeiten sind aber im Normalfall nicht sinnvoll.
Des Weiteren kann man ein neues Bankkonto für die Auszahlungen anlegen.
Steuern und AdSense
Oft fragen sich private Websitebetreiber und Blogger, die AdSense einsetzen, ob eine Gewerbeanmeldung notwendig ist.
Gewerbepflicht bei AdSense-Nutzung?
Bei dieser Frage kommt es darauf an, ob die Voraussetzung für ein Gewerbe nach § 15 Abs. 2 EStG erfüllt werden:
- Selbständigkeit (Handeln auf eigene Rechnung und Gefahr)
- Nachhaltigkeit (Wiederholungsabsicht)
- Gewinnerzielungsabsicht
- Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
Wenn man also eine Website selber betreut und über deren Inhalte etc. entscheidet, diese dauerhaft betreibt und auch dauerhaft Google AdSense einsetzt, um sich etwas dazu zu verdienen, dann muss man in der Regel ein Gewerbe anmelden.
Damit hängen dann natürlich auch ein paar weitere Pflichten zusammen, wie die Gewinnermittlung, Buchführung etc..
Wird einer der Punkte nicht erfüllt, z.B. liegen die AdSense-Einnahmen dauerhaft unter den Kosten für Webspace usw. (man also keine Gewinnerzielungsabsicht hat), dann benötigt man keinen Gewerbeschein.
Umsatzsteuer
Die Auszahlungen von Google sind nach §3a Abs. 3 UStG ohne Umsatzsteuer, da Google diese für deutsche Nutzer bereits in Irland abführt. Das bedeutet, dass diese Einnahmen in Deutschland nicht steuerbar sind und man keine Umsatzsteuer abführen muss. Soweit so gut.
Die Einnahmen mit Google Adsense müssen jedoch in der Umsatzsteuervoranmeldung unter „Nicht steuerbare sonstige Leistungen gem. § 18 b Satz1 Nr. 2 UStG“ deklariert werden.
In der Umsatzsteuererklärung ist deren Angabe ebenso notwendig.
Zudem ist es notwendig eine Zusammenfassenden Meldung (ZM) an das Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis zu übermitteln.
Das ist unter anderem mit Elster-Online möglich oder man überlässt diese Arbeit dem eigenen Buchhaltungsbüro oder Steuerberater.
Einkommensteuer
In jeden Fall müssen die AdSense-Einnahmen in der Einkommensteuer angegeben und ggf. versteuert werden. Dort kann man aber natürlich auch die Kosten abgeben, die dabei entstehen (Webspace …).
Für Selbständige bzw. Privatleute mit Gewerbeschein sind es „Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 (1) Nr. 1 EStG“.
Für Privatpersonen sind es „sonstige Einkünfte gem. §22 EStG“. Allerdings gilt hier eine Freigrenze von 410 Euro im Jahr. Viele AdSense-Nutzer fallen meiner Erfahrungen nach unter diese Grenze. Erst wenn mehr als 410 Euro pro Jahr mit sonstigen Einkünften erzielt werden, müssen diese komplett versteuert werden.
Gewerbesteuer
Sofern man ein Gewerbe hat, unterliegen die AdSense-Einnahmen auch der Gewerbesteuer.
Allerdings fallen die AdSense-Einnahmen zusammen mit den anderen gewerblichen Einnahmen unter den Freibetrag von 24.500 Euro gem. §11 GewStG. Erst bei Einnahmen die in der Summe darüber liegen, fällt Gewerbesteuer an.
Belege
Google bietet unter dem Menüpunkt „Zahlungen > Zahlungsablauf“ Zahlungsbelege an. Dazu klickt man auf den blauen Link, der in jedem Monat bei dem Auszahlungsbetrag steht.
Es öffnet sich ein Popup-Fenster, in dem der ausdruckbare Zahlungsbeleg enthalten ist.
Dieser muss in die Buchhaltung aufgenommen und bei der Einkommensteuererklärung mit eingereicht werden.
Fazit
Kurz zusammengefasst kann man sagen, dass für AdSense-Einnahmen zwar keine Umsatzsteuer abgeführt werden muss, man aber einige Meldungen abgeben muss.
Die AdSense-Einnahmen sind dann aber in jeden Fall in der Einkommensteuererklärung anzugeben und zu versteuern. Ggf. müssen Gewerbetreibende auch noch Gewerbesteuer darauf bezahlen, die dann aber in der Einkommensteuererklärung wieder angerechnet werden kann.
Entweder man arbeitet sich in das Thema selber intensiv ein oder macht es so wie ich und übergibt alle steuerlichen Dinge einem Steuerberater.
So geht es weiter
In Teil 13 meiner AdSense-Serie gehe ich auf typische Fehler und Probleme ein. Zudem beantworte ich eure Fragen bzgl. AdSense.
Ähnliche Artikel:
- Google AdSense Leser-Fragen und meine Antworten - AdSense Guide Teil 13a
- 15 Tipps, um eine Sperrung bei Google AdSense zu vermeiden - AdSense Guide Teil 14
- AdSense-Optimierung - 5 Erfolgsfaktoren und Tipps von Google - AdSense Guide Teil 8a
- 5 Tipps für höhere Klickpreise in Google AdSense - AdSense Guide Teil 8c
- Mehr Einnahmen mit Google AdSense Sonderformaten - AdSense Guide Teil 11