Google AdSense, Steuern und die Gewerbeanmeldung – AdSense Guide Teil 12

AdSense Guide - Google AdSense und die SteuernIn Deutschland kommt man nicht um das Finanzamt herum, wenn man Geld verdient.

Das gilt natürlich auch für Google AdSense, selbst wenn die Einnahmen nicht so hoch sind.

In diesem Artikel schildere ich meine Erfahrungen und Vorgehensweise bei der Versteuerung der Google AdSense Einnahmen.

Dieser Artikel ist Teil des 15-teiligen AdSense Guides.
>> Zu den besten AdSense Tipps und Tricks.

Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Wenn Unklarheiten oder Fragen auftreten wendet euch bitte an das Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Fachanwalt.

Google AdSense Auszahlung

Mit jedem Klick auf die Google AdSense Anzeigen der eigenen Website(s) wächst der Kontostand im Google AdSense Account.

Standardmäßig wird dieser Betrag ausgezahlt, wenn eine Grenze erreicht ist, die in jedem Land unterschiedlich ist. In Deutschland sind es von Hause aus 70 Euro, die man auf dem AdSense-Konto stehen haben muss.

Am Ende jedes Monats prüft Google wie hoch der Kontostand ist und veranlasst ggf. die Auszahlung per Überweisung auf ein deutsches Konto zum 24. des Folgemonats. Dieses Konto muss man beim Anlegen eines AdSense-Kontos angegeben haben.

Unter dem Punkt “Zahlungen > Zahlungseinstellungen” kann man einige Einstellungen diesbezüglich vornehmen. Man kann zum Beispiel die Auszahlungsgrenze hochsetzen. Weniger als 70 Euro sind allerdings nicht möglich.

Zudem kann man die Zahlungen vorübergehend aussetzen. Beide Änderungsmöglichkeiten sind aber im Normalfall nicht sinnvoll.

Des Weiteren kann man ein neues Bankkonto für die Auszahlungen anlegen.

Steuern und AdSense

Oft fragen sich private Websitebetreiber und Blogger, die AdSense einsetzen, ob eine Gewerbeanmeldung notwendig ist.

Gewerbepflicht bei AdSense-Nutzung?
Bei dieser Frage kommt es darauf an, ob die Voraussetzung für ein Gewerbe nach § 15 Abs. 2 EStG erfüllt werden:

  • Selbständigkeit (Handeln auf eigene Rechnung und Gefahr)
  • Nachhaltigkeit (Wiederholungsabsicht)
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Wenn man also eine Website selber betreut und über deren Inhalte etc. entscheidet, diese dauerhaft betreibt und auch dauerhaft Google AdSense einsetzt, um sich etwas dazu zu verdienen, dann muss man in der Regel ein Gewerbe anmelden.

Damit hängen dann natürlich auch ein paar weitere Pflichten zusammen, wie die Gewinnermittlung, Buchführung etc..

Wird einer der Punkte nicht erfüllt, z.B. liegen die AdSense-Einnahmen dauerhaft unter den Kosten für Webspace usw. (man also keine Gewinnerzielungsabsicht hat), dann benötigt man keinen Gewerbeschein.

Umsatzsteuer
Die Auszahlungen von Google sind nach §3a Abs. 3 UStG ohne Umsatzsteuer, da Google diese für deutsche Nutzer bereits in Irland abführt. Das bedeutet, dass diese Einnahmen in Deutschland nicht steuerbar sind und man keine Umsatzsteuer abführen muss. Soweit so gut.

Die Einnahmen mit Google Adsense müssen jedoch in der Umsatzsteuervoranmeldung unter “Nicht steuerbare sonstige Leistungen gem. § 18 b Satz1 Nr. 2 UStG” deklariert werden.

In der Umsatzsteuererklärung ist deren Angabe ebenso notwendig.

Zudem ist es notwendig eine Zusammenfassenden Meldung (ZM) an das Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis zu übermitteln.

Das ist unter anderem mit Elster-Online möglich oder man überlässt diese Arbeit dem eigenen Buchhaltungsbüro oder Steuerberater.

Einkommensteuer
In jeden Fall müssen die AdSense-Einnahmen in der Einkommensteuer angegeben und ggf. versteuert werden. Dort kann man aber natürlich auch die Kosten abgeben, die dabei entstehen (Webspace …).

Für Selbständige bzw. Privatleute mit Gewerbeschein sind es “Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 (1) Nr. 1 EStG”.

Für Privatpersonen sind es “sonstige Einkünfte gem. §22 EStG”. Allerdings gilt hier eine Freigrenze von 410 Euro im Jahr. Viele AdSense-Nutzer fallen meiner Erfahrungen nach unter diese Grenze. Erst wenn mehr als 410 Euro pro Jahr mit sonstigen Einkünften erzielt werden, müssen diese komplett versteuert werden.

Gewerbesteuer
Sofern man ein Gewerbe hat, unterliegen die AdSense-Einnahmen auch der Gewerbesteuer.

Allerdings fallen die AdSense-Einnahmen zusammen mit den anderen gewerblichen Einnahmen unter den Freibetrag von 24.500 Euro gem. §11 GewStG. Erst bei Einnahmen die in der Summe darüber liegen, fällt Gewerbesteuer an.

Belege

Google bietet unter dem Menüpunkt “Zahlungen > Zahlungsablauf” Zahlungsbelege an. Dazu klickt man auf den blauen Link, der in jedem Monat bei dem Auszahlungsbetrag steht.

Es öffnet sich ein Popup-Fenster, in dem der ausdruckbare Zahlungsbeleg enthalten ist.

Dieser muss in die Buchhaltung aufgenommen und bei der Einkommensteuererklärung mit eingereicht werden.

Fazit

Kurz zusammengefasst kann man sagen, dass für AdSense-Einnahmen zwar keine Umsatzsteuer abgeführt werden muss, man aber einige Meldungen abgeben muss.

Die AdSense-Einnahmen sind dann aber in jeden Fall in der Einkommensteuererklärung anzugeben und zu versteuern. Ggf. müssen Gewerbetreibende auch noch Gewerbesteuer darauf bezahlen, die dann aber in der Einkommensteuererklärung wieder angerechnet werden kann.

Entweder man arbeitet sich in das Thema selber intensiv ein oder macht es so wie ich und übergibt alle steuerlichen Dinge einem Steuerberater.


So geht es weiter

In Teil 13 meiner AdSense-Serie gehe ich auf typische Fehler und Probleme ein. Zudem beantworte ich eure Fragen bzgl. AdSense.

Peer Wandiger

41 Gedanken zu „Google AdSense, Steuern und die Gewerbeanmeldung – AdSense Guide Teil 12“

  1. Die Auszahlungsgrenze von 70 Euro finde ich sehr hoch angesetzt und dreist von Google. Das ist deutlich höher als bei den von mir genutzten Affiliate-Netzwerken und Artikel-Brokern (Rankseller etc.).
    Ich setze AdSense derzeit nur bei einer Seite ein, die monatlich 8-12 Euro durch AdSense einspielt. Damit muss ich rund 7 Monate warten, bis ich was von dem Geld sehe. Google sollte die Grenze nach unten korrigieren, 25 Euro sind marktüblich.

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  2. “Zudem kann man die Zahlungen vorübergehend aussetzen. Beide Änderungsmöglichkeiten sind aber im Normalfall nicht sinnvoll.”
    Vermutlich sind die Einnahmen dann zu versteuern, wenn das Geld auf dem Konto ist. Wenn ich also weiss, dass ich im Jahr 2014 viel weniger Einkünfte als im Jahr 2013 haben werde, dann wäre es doch sinnvoll, die Zahlungen auszusetzen und erst im Jahr 2014 mir das Geld überweisen zu lassen.

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  3. @ Enis
    Du meinst die AWV-Meldepflicht, die über die Zusammenfassende Meldung hinaus geht und der Statistik dient. Die AWV-Meldepflicht greift erst bei Beträgen ab 12.500 Euro.

    Die Zusammenfassende Meldung muss für alle “steuerfreien innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und/oder innergemeinschaftliche sonstige Leistungen und/oder Lieferungen” stattfinden.

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  4. Ich schließe mich da Sebastian an. Die Grenze ist sehr hoch angesetzt. Mich würde mal interessieren, warum genau die 70 €? Gedanken habe ich mir darüber noch nicht viel gemacht…

    Bisher hatte ich noch keine Auszahlung von Adsense. Jedoch habe ich auch erst in diesem Jahr mit bloggen angefangen. Für mich war interessant, zu was ich die Einnahmen bei Elster in der Umsatzsteuer hinzu buchen muss. Danke also für die Information!

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  5. Ist es aber nicht so das die ZM nur für die Geschäfte gilt, in denen man der Rechnungssteller ist? Google stellt ja eine Gutschrift aus. So handhabt das jedenfalls meine Buchhaltungssoftware und unabhängig davon parallel auch meine Buchhalterin….

    Prüfung durch das Finanzamt hatte ich schon und da wurde das auch nicht bemängelt…

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  6. @ Dirk
    Also ich kenne es nur so, dass man das melden muss. Eine Gutschrift ist ja im Grunde auch nichts anderes als eine Rechnung. Man bekommt Geld aus einem EU-Land und muss das angeben.

    @ Stefan
    Die Grenze ich tatsächlich recht hoch. Leider wird sich daran wohl nichts ändern. Aber das motiviert ja zusätzlich mehr mit AdSense zu verdienen. 😉

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  7. @Peer
    Wie gesagt, in meinem Wiso Mein Büro buche ich das ganz normal als Einnahme aus einem anderem EG-Land (genauen Wortlaut weiß ich gerade nicht) und bei der ZM die ich mit dem Programm auch mache, werde diese Einnahmen nicht mit eingetragen, sondern nur die Einnahmen, bei denen ich die Rechnung gestellt habe.

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  8. @ Dirk
    Nach Rückfrage bei meinem Steuerberater ist es egal, ob es eine Gutschrift oder eine Rechnung ist. Es sind Umsätze und die sind anzugeben.

    Dass WISO das nicht kann ist zwar schade, aber soweit ich weiß ist das notwendig.

    Unter dem Strich muss man aber wohl auch sagen, dass viele die ZM nicht abgeben. Scheinbar wird da auch nicht so stark geprüft. Ich würde dennoch auf Nummer Sicher gehen.

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  9. ep, die einfachste Methode ist ein Programm dafür einzusetzen wie das von Wiso..so erspart man sich die Knobelei und kann sich auf die Kernkompetenzen fokussieren 😉 Und die 70 e..mal ganz ehrlich..auch bei Google entstehen interne Kosten und da wirtschaftlich arbeiten kein Fehler ist..macht es wahrscheinlich erst ab einem bestimmten Betrag Sinn 😉

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  10. Hallo Peer,

    ich finde deine Serie zu Google Adsense echt TOP :)!
    Ich finde die Grenze von 70€ bei Adsense auch recht hoch angesetzt. Anfangs habe ich mich auch oft darüber geärgert, gerade wenn man mal knapp ist ärgert man sich doch auch mal mehr.
    Mittlerweile ist das kein Thema mehr da ich diese Grenze sowieso Monatlich Überschreite, Gott sei Dank!

    Was die Steuer betrifft wäre es toll gewesen es hätte diesen Artikel früher gegeben dann hätte ich mir den ganzen Ärger sparen können. Mittlerweile macht das der Steuerberater und das kann der auch gerne weiter machen. Steuer ist nun mal nix für mich!

    Ich selbst habe mich gerade erst mit dem neuen “Google Adsense Split testing Tool” auseinander gesetzt und bin daher auch gespannt auf deinen nächsten Artikel zu dieser Serie da es ja dort um “Fehler und Probleme” geht.

    Gruß Oliver

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  11. Hervorragender Artikel – insbesondere die Hinweise zur Buchung/Deklarierung bei der Steuerklärung und der ZM sind sehr wichtig – bis ich das mal heraushatte, sind einige Stunden Recherche ins Land gegangen.

    Inzwischen mache ich das so wie oben beschrieben schon mehrere Jahre und gab nie Probleme.

    Eine kleine Ergänzung: Für die ZM musste man sich früher erst einmal beim BZSt registrieren, weil man eine eigene Teilnehmernummer für die Abgabe der ZM benötigt. Ich weiss nicht, ob das heute auch noch der Fall ist.

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  12. Ich fand die 70 Euro nie zu hoch. Mich nerven da eher so Buden wie Superclix, die schon ab 10 Euro auszahlen. Ehrlich, das ist mir viel zu viel buchhalterischer Aufwand für zu wenig Ertrag.

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  13. Wichtige Ergänzung.

    Sobald ein Blogger irgend ein Partner Programm nutzt muss ein Gewerbe angemeldet werden und die Einnahmen bei die Steuererklärung mit angegeben werden.

    Es gibt keine allgemeine Freigrenze auch wenn manche meinen weil sie ein paar 100 Euro im Jahr verdienen, diese Summe nicht angegeben werden muss.

    Zwar stimmt es schon dass, die große Mehrheit die im Jahr ein paar hundert Euro damit verdient keine Steuern zahlen müssen. Dies entbindet aber keinen davon diese Einnahmen anzugeben.

    Erschwerend kommt hinzu dass, die FA seit ein paar Jahren die Möglichkeit haben mittels Datenabgleich mit Banken, so was zu überprüfen.

    Gut hier werden nicht flächendeckend alle Girokonten überprüft, aber es finden sicherlich Stichproben statt und wer hier erwischt wird, hat Probleme.

    Die 70 Euro Auszahlungsgrenze von Google scheint auf den ersten Blick recht hoch. Aber keiner kann erwarten das Google monatliche Einnahmen von vielleicht 15 Euro überweist.

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  14. Ich bedanke mich schonmal ganz herzlich für die TIpps zu AdSense und auch zur Gewerbeanmeldung(habe ich schon gemacht). Einen deiner Artikel zum Thema Geld verdienen habe ich auch schon durch. Hast einige gute Tipps auf Lager und ich werde bestimmt noch ein Weilchen auf deinem Blog verbringen. Hab dich auch mal per email abonniert um stets auf dem Laufenden zu sein.

    Wenn du Zeit und Lust hast, würde ich mich freuen wenn du mal meinen Blog durchstöberst. Über konstruktive Kritik von Experten freue ich mich immer.

    Lg Soad

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  15. “zusammenfassende Meldung” – noch nie gehört, aber scheint ja nicht unwesentlich zu sein. Das werd’ ich mir mal anschauen 🙂

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  16. Wenn man Werbung auf seiner Seit hat, dann ist es rein rechtlich eine Gewinnerzielungsabsicht. Wenn durch die mangelnden Werbeeeinnahmen die Betriebskosten nicht gedeckt werden, dann ist das nur ein wirtschaftlicher Misserfolg. Deine Ausführungen zur Notwendigkeit einer Gewerbeanmeldung sind daher teilweise nicht korrekt!

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  17. @ Matthias
    Im Artikel steht doch “Gewinnerzielungsabsicht”. Wenn man die Absicht hat ist man bereits ein Gewerbe. Ob dann wirklich was bei rumkommt ist nebensächlich.

    Macht man aber auf Dauer Miese wird das Finanzamt einem das Gewerbe aber wieder absprechen.

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  18. Ja, man muss schon auf ziemlich viele Dinge achten. Das mit der zusammenfassenden Meldung habe ich auch lange übersehen…….
    Und wieso sollte man die Zahlungen nicht aussetzen oder das Limit hochsetzen?

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  19. Hallo,
    magst du / mögt ihr mir das erklären bezüglich “Versteuern” und “Gewerbesteuern”? Versteuern ab 410€ und Gewerbesteuern ab 24.500€ im Jahr?

    Verstehe ich das so richtig?

    Bin mittlerweile im zweiten “Geschäftsjahr” und habe für das zweite Jahr (2013) um die 3.000€ “Gewinn” erzielt. Im ersten Jahr waren das um die 200€, wo ich nichts an Steuern oder ähnliches zahlen müsste.

    Recht interessant wäre es nun für das Jahr 2013, dessen Steuererklärung nun bald machen muss.

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  20. Hallo, ich würde gerne eine Frage stellen. Angenommen ich hätte einen Blog und würde mit Werbung etwas Kleingeld verdienen. Ist es an den Belegen für die Steuereklärung/fürs Finanzamt erkennbar, um welches Thema es auf meinem Blog geht bzw. aus welchen Bereichen die Werbung kommt? Oder ist es nur generell angegeben (Bsp. Werbung im Internet) und man kann nicht erkennen, ob es um Blog zum Thema Sport, Finanzen, Kochen oder sonstiges handelt? Vielen Dank für Antworten…LG Marika

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  21. Wenn man die Adsense Einnahmen richtig versteuern möchte, muss man eine Rechnung an Google erstellen oder? Wo findet man den die Adresse, die man in der Rechnung angeben muss?

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  22. Wie sieht es mit den Werbeeinnahmen durch Media-net aus? Wird das genauso gehandhabt? Leider gibt es dort keinen Auszahlungsbeleg, den ich herunterladen kann.
    Kann man hier die Transaktionsdetails von PayPal als Beleg nehmen?

    VG

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  23. Hallo Peer,

    ich rechne noch nach der Kleinunternehmerreglung ab und werde ab dem nächsten Jahr wohl auch steuerpflichtig.
    Jetzt habe ich deinen Artikel erst heute gefunden und mich ein wenig erschreckt 🙁
    Du schreibst die Adsense-Einnahmen sind unter „Nicht steuerbare sonstige Leistungen gem. § 18 b Satz1 Nr. 2 UStG” anzugeben.
    Auf den zweiten Blick habe ich erst gesehen, dass mich als Kleinunternehmer die Umsatzsteuervoranmeldung noch nicht trifft, aber in der EÜR hatte ich auch ein Feld “Nicht steuerbare Umsätze”. Das Feld konnte ich jedoch nicht ausfüllen, bin ich der Meinung. Jetzt bin ich komplett durcheinander 🙁

    Und wie ist das dann mit den Steuern, wenn ich steuerpflichtig werde? Habe viel gelesen über “Phantom”-Rechnungen für Amazon und Adsense, die geschrieben werden, aber nicht verschickt. Diese werden dann über den überwiesenen Betrag inkl. USt geschrieben für die Akten. Aber ich bin der Meinung das ist totaler Mumpitz. Vor allem schreibst du ja selbst, dass die Umsätze in der Umsatzsteuervoranmeldung angegeben werden müssen.

    Hast du da ein Rat für mich?

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  24. Bei AdSense kann man sich Zahlungsbelege ausdrucken, die für die Buchhaltung reichen.

    Bei Amazon sind es tatsächlich die Performa-Rechnungen. Was anderes gibt es da leider nicht.

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      • Als deutscher Selbtständiger stellt man nur eine Netto-Rechnung an Amazon, da diese die Umsatzsteuer direkt in Luxemburg abführen.

        Auf der Rechnung muss die Umsatzsteuer-ID von Amazon stehen, die eigene Umsatzsteuer-ID und den Hinweis auf das Reverse-Charge Verfahren.

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        • Hi Peer,

          mein Steuerberater meint, das diese Zahlungsbelege von Adsense nicht als ordentliche Gutschrift durchgehen und es deshalb im Zweifelsfall zu Problemen führen kann. Auf dem Zahlungsbeleg steht die Steuer-ID von Google, aber nicht die des Publishers bzw. Unternehmers, oder sehe ich das falsch? ich finde auch bei Adsense in den Einstellungen nirgends einen Punkt, über den ich prüfen kann, ob meine Ust-ID korrekt hinterlegt ist. Ich kann nur sehen, das wir als Unternehmen geführt werden. Hast du eine Idee dazu? Bin relativ ratlos.Vielen Dank vorab.

          Antworten
          • Bei uns gab es mit dem Finanzamt keine Probleme. Da ich AdSense nicht mehr nutze, kann ich nicht nachschauen, aber ich habe bisher nicht von Problemen bzgl. den Belegen gehört.

  25. Hallo Peer,

    muss ich dem Finanzamt eigentlich mitteilen, WELCHE Blogs/Seiten ich monetarisiere oder reichen die Belege von Google?

    Danke!

    Antworten
    • Nein, das musst du nicht. Es müssen nur Belege vorhanden sein und daraus muss hervorgehen, wer die Umsatzsteuer abführt.

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  26. Guter Artikel.
    Muss ich die Gutschriften von Adsense erst dann versteuern, wenn sie auf mein Konto ausgezahlt wurden oder sobald sie am Ende des Monats im Adsense gutschgeschrieben werden? Weiß das jemand?
    Ich erwarte keine steuerliche Beratung 😉

    LG

    Antworten
  27. Hallo Peer,

    mal eine Frage als Adsense Anfänger. Was ist der Unterschied bei Google zwischen Accouttype Individual oder Business?
    Muss ich Business wählen, da ich ein Gewerbeschein habe?

    VG Bernd

    Antworten
  28. Vielen Dank!
    Es gibt in Deutschland sowie ich verstanden habe mehr Gewerbearten.
    Wenn ich jetzt im Monat nur von Google Adsense zwischen 450-800 Euro verdiene, Wo soll ich hin und gleichzeitig wird das als kleine Gewerbe angemeldet?

    Antworten
  29. Dem Artikel fehlt ein wichtiger Hinweis, ob die ausgezahlten Einnahmen in die Steuererklärung kommen oder bereits die, die noch nicht ausgezahlt worden sind? Habe ich pro Monat nur 5 EUR Einnahmen, erreioche ich logischerweise auch nicht die 70 EUR Grenze. Daher wäre die Frage, ob man diese EInnahmen, die noch nicht ausgezahlt wurden, angibt?

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    • Ich kenne mich bei steuerlichen Dinge nicht so gut aus, da ich das einfach outgesourced habe. Im Grunde hängt es aber davon ab, ob man die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nutzt oder die doppelte Buchführung.

      Bei der EÜR gibt es das Zuflussprinzip. Das heißt, die Einnahmen werden dann angerechnet, wenn ich sie wirklich bekomme. Bei der doppelten Buchführung zählt der Moment, in dem die Rechnung gestellt wurde, auch wenn das Geld erst später ausgezahlt wird.

      Ganz einfach gesagt. 😉

      Mehr Infos:
      https://www.buchhaltung-einfach-sicher.de/buchhaltung/einnahmen-ueberschuss-rechnung

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