Heute kommen wir zum einem Thema, welches neben den Steuern sicher zu den unbeliebtesten für ExistenzgründerInnen und Selbstständigen gehört. Es geht um das wichtige Thema Recht im Allgemeinen und Fallstricke wie Angebote, Verträge, AGB, Internet-Recht im Besonderen.
Natürlich kann ich in einem Artikel nicht alle diese Themen umfassend behandeln und jeden Sonderfall erläutern, zumal ich kein Anwalt bin und gar keine Rechtsberatung durchführen darf.
Aber ich möchte mit einem Überblick und eigenen Erfahrungen und Beispielen für das Thema Recht im Internet sensibilisieren, denn das ist heute ein wichtiges Thema für Selbstständige.
Hinweis:
Da ich kein Anwalt bin, handelt es sich bei den folgenden Ausführungen um meine persönliche Meinung und meine eigenen Erfahrungen. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung. Falls konkrete Fragen oder Probleme auftauchen, sollte man sich an einen Anwalt wenden.
Internet-Recht, Verträge, AGB … für Gründer & Selbstständige
Auch wenn viele über die ausufernde Bürokratie und den Gesetzes-Dschungel schimpfen, so vernachlässigen dennoch viele Existenzgründer das Thema Recht. Es ist teilweise schon erschreckend, wie wenig sich manche Gründer damit beschäftigen und blauäugig in die Selbstständigkeit gehen.
Aus meinen persönlichen Erfahrungen kann ich sagen, dass ich mich bei meiner Gründung mit dem Thema beschäftigt habe, sich der Aufwand dafür aber in Grenzen hielt.
Trotzdem habe ich in den Jahren meiner Selbstständigkeit mittlerweile einige Erfahrungen mit Verträgen, Internet-Recht und Co. gemacht. Diese Erfahrungen möchte ich im Folgenden einfließen lassen um zu zeigen, dass es wichtig ist, sich mit dem Thema zu beschäftigen, zumal sich da in den letzten Jahren einiges verschärft hat.
Denn wenn man das Thema vernachlässigt, kann das nicht nur teuer, sondern sogar existenzbedrohend werden.
AGB für Selbstständige
Als erstes möchte ich die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) ansprechen. Immer wieder werde ich gefragt, ob man so etwas unbedingt braucht.
Die einfache Antwort darauf ist “Nein”.
Es gibt keinen Zwang zu AGB. Weder Online-Shops, noch Dienstleister müssen AGB verwenden. Allerdings lohnt es sich in der Regel trotzdem.
Denn wenn man keine AGB verwendet, gilt bei Geschäften mit Endverbrauchern das BGB und mit anderen Unternehmen das HGB. Gerade das BGB ist aber (was ja an sich nicht schlechtes ist) sehr verbraucherfreundlich gestaltet. Das werden Online-Shop-Betreiber z.B. bestätigen können.
AGB werden deshalb genutzt, um grundlegende und immer wiederkehrende Klauseln und Bedingungen zu fixieren. Da gehört also alles rein, was für jeden Kunden gelten soll. Und natürlich versucht das Unternehmen in seinen AGB für sich möglichst vorteilhafte Regelungen zu verankern.
Aber man darf es auch nicht zu weit treiben. Es gibt immer wieder Gerichtsentscheidungen über unwirksame AGB-Klauseln. Da versuchen Unternehmen die Bedingungen zu Ihren Gunsten zu weit zu dehnen.
Ich selber hatte früher AGB für meine Arbeit als Webentwickler. Diese hatte ich damals aus dem Buch “Recht für Grafiker und Webdesigner” entnommen und angepasst. Zudem habe ich diese von einem Anwalt nochmal checken lassen. Das war mir das Geld wert, da es ja die vertragliche Grundlage für die kommenden Jahre darstellte.
Sich online eine AGB-Vorlage zu beschaffen ist natürlich möglich, aber man sollte vorsichtig sein. Zum einen muss darin nicht alles korrekt sein und zum anderen wäre eine 1:1 Kopie z.B. von AGB anderer Selbstständiger urheberrechtlich bedenklich.
Da die AGB für viele Jahre die Grundlage aller Geschäfte sein werden, empfehle ich diese vom Anwalt nochmal prüfen zu lassen.
Wichtig ist unter anderem noch, dass man potentiellen Kunden vor der Unterschrift diese AGB deutlich sichtbar zugänglich macht. Man darf diese also nicht im Nachhinein aus der Schublade zaubern.
Angebote von Selbstständigen
Angebote sind auch so eine Sache. Nach deutschem Recht reicht für einen Vertrag eine Willenserklärung beider Seiten aus. Von Seiten des Anbieters ist ein Angebot schon als solche Willenserklärung ausreichend.
Man sollte also vorsichtig damit sein, was man online oder offline anderen für Angebote unterbreitet.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass man bei seinen Angeboten immer genau definieren sollte, welche Leistungen man für welche Geldbeträge anbietet. Ich habe vor Ewigkeiten mal ein Angebot für einen kleinen Online-Shop erstellt und dafür einen Festpreis definiert. Leider habe ich beim Punkt “Produkte des Kunden einpflegen” keine klare Definition über die Menge der Produkte vorgenommen.
Und leider handelte es sich um einen Unternehmer, der gern andere übervorteilt und diese Schwachstelle in meinem Angebot gnadenlos ausgenutzt hat. Natürlich habe ich viel mehr Zeit mit dem Einpflegen von tausenden Produkten verbracht, als ich eigentlich eingeplant habe, aber das war eine wichtige Lektion für mich.
Gibt es offene Punkte bei einem Angebot, so sollte man diese z.B. in der Auftragsbestätigung “festzurren”.
Fazit: Angebote sind ein wichtigstes rechtliches Element und sollten möglichst eindeutig formuliert werden. In vielen Branchen sind die Angebote nicht umsonst richtig dick.
Verträge abschließen
Nimmt ein Kunde ein Angebot an, entsteht ein Vertrag. Nach deutschem Recht reichen mündliche Willenserklärungen beider Seiten aus, um einen gültigen Vertrag entstehen zu lassen. Kommt es später aber zu Meinungsverschiedenheiten, hat man nichts schriftliches und das ist in der Regel von Nachteil.
Deshalb ist sehr zu empfehlen, Verträge schriftlich festzuhalten. (Bei manchen Vertragsarten gibt es eine Pflicht zur schriftlichen Form.)
Auch bei Verträgen muss man das Rad nicht neu erfinden. Für viele gängige Fälle gibt es Vorlagen. So finden sich in dem oben verlinkten Buch z.B. sehr viele Vorlagen für alle möglichen Verträge, die ein Webdesigner mit Kunden abschließen kann. Unter anderem für einen Werkvertrag zur Erstellung einer Website, für Design-Leistungen, für Hosting etc..
Ansonsten lohnt es sich natürlich bei der Konkurrenz zu recherchieren und sich anonym Vertragsvorlagen zusenden zu lassen. Auch die IHK oder Verbände können da weiterhelfen. Und natürlich kann man auch hier wieder einen Anwalt zu Rate ziehen. Letzteres lohnt sich besonders bei Verträgen zu ausgefallenen und nicht so typischen Leistungen/Produkten.
Und auch in Verträgen sollte klar und deutlich das Wann, Wie, Was und Wer geregelt sein. Deshalb sind viele Verträge auch sehr umfangreich. Das ist meist nicht böse oder hinterlistig gemeint, sondern damit schützen sich Unternehmen eben genau vor solchen Menschen, die erstmal nach Löchern suchen und diese ausnutzen wollen.
Bevor ich früher eine neue Website für einen Kunden erstellt habe, habe ich ihm meinen Standard-Vertrag samt AGB in zweifacher Ausfertigung zugesandt. Im Vertrag stand dann auch drin, dass das Angebot Teil des Vertrages wird. Jeweils eine Kopie des Vertrages und der AGB musste der Kunden dann unterschrieben und abgestempelt zurücksenden.
Aber es gibt auch Dinge, wo ich nicht so aufwändig vorgehe. So hatte ich letztens die Frage eines Lesers, ob ich bei Banner-Werbekunden in meinem Blog jeweils einen Vertrag aufsetze. Nein, das mache ich nicht. Hier erfolgt in der Regel ein Angebot per eMail, welches dann vom potentiellen Werbekunden ebenfalls per Mails angenommen oder abgelehnt wird.
Fall es angenommen wurde, sende ich eine Rechnung an den Werbekunden, in dem ich mich auf das Angebot und seine Annahme desselben beziehe und dort sind die wichtigen Eckpunkte (Wer, Wann, Was, Wo) nochmal kurz aufgelistet. Das ist bei so einer einfachen und klaren Leistung nach meiner Erfahrung ausreichend. Dass ich dabei auf Vorkasse bestehe senkt das Risiko, dass ich im Nachhinein meinem Geld hinterher laufen muss.
Anders sieht es natürlich wieder bei Kaufverträgen oder Mietverträgen aus. Da empfiehlt natürlich ein richtiger Vertrag.
Recht im Internet
Kommen wir zu einem Bereich, der speziell für Selbstständige im Netz interessant ist und ich habe hier auch schon einige Erfahrungen sammeln “dürfen”.
Das Internet ist schon lange keine rechtsfreier Raum mehr. Im Gegenteil, mittlerweile ist es für einen Einzelunternehmer teilweise sehr schwierig den Überblick zu bewahren. Das ist ein Grund, warum ich mich aus dem Online-Shop Geschäft schon vor langer Zeit zurück gezogen habe. Mit den dafür geltenden Rechtsvorschriften und den ständig neuen Gerichtsurteilen muss man sich Vollzeit damit beschäftigen.
Aber auch für “normale” Websites gibt es eine Menge rechtliche Stolperfallen, nicht erst seit der DSGVO.
Ein großes Problem liegt u.a. darin begründet, dass Rechtsverstöße im Internet viel einfacher zu recherchieren sind. Wenn man z.B. als regionaler Unternehmer ein Bild in einem Flyer verwendet, dass gegen das Urheberrecht verstößt, kommt man damit meist durch, da der Urheber diesen Flyer in der Regel nie zu Gesicht bekommt. (Das ist aber natürlich keine Aufforderung, so etwas zu machen!!)
Verwendet man dieses Bild jedoch auf der eigenen Firmenwebsite, dann ist es natürlich bundesweit verfügbar und es gibt mittlerweile Suchmaschinen, mit denen man nach bestimmten Bildern im Web suchen kann. Man sitzt hier also deutlich stärker auf dem Präsentierteller und solceh Verstöße sind viel einfacher zu finden.
So “durfte” ich vor längerer Zeit Bekanntschaft mit dem Urheberrecht machen und das war durch eine Abmahnung eine teure Angelegenheit. Immer aufpassen, dass ihr keine Inhalte (Bilder, Videos, Texte) verwendet, für die ihr keine Erlaubnis des Rechteinhabers habt.
Während dies auf einer Firmenwebsite noch relativ einfach umzusetzen ist, kann das bei anderen Website-Arten schon schwerer sein. Blogs “leben” z.B. davon, dass Sie andere Personen, Websites etc. vorstellen, verlinken und oft z.B. ein Beispiel-Bild einbauen, wenn sie auf eine externe Galerie verlinken. Ich bin darauf in einem gesonderten Artikel nochmal genauer eingegangen.
Auf Websites lauern aber noch weitere rechtliche “Tretminen”. So gibt es genaue Vorschriften für Werbung und wie diese gekennzeichnet werden muss. Ebenso vernachlässigen viele den Datenschutz und Informationspflichten (Impressum, Datenschutzerklärung und Co.).
In einem meiner Artikel gibt es einen guten Überblick möglicher Abmahngründe. Auch markenrechtlich kann man Probleme bekommen.
Als erstes Fazit kann man sagen, dass es möglich ist, sich relativ gut rechtlich abzusichern, auch auf einer Website. Es macht natürlich Arbeit und man muss einige Dinge beachten, aber die wichtigsten Punkte sind bekannt und man findet im Internet viele Tipps dazu.
Allerdings wird es eine 100% Sicherheit wohl nie geben. Dazu gibt es z.B. in vielen Gesetzen problematische Ermessensspielräume, so dass es durchaus mal eine Abmahnung für etwas geben kann, was man selber für in Ordnung hält. Eine Absicherung kann deshalb durchaus sinnvoll sein.
Wann macht ein Anwalt Sinn?
Anwälte sind teuer, machen wir uns nichts vor. Von so einem Stundensatz träumen die meisten Selbstständigen. Trotzdem kann es sinnvoll sein rechtliche Beratung einzuholen.
Zum einen, wie oben schon geschildert, bei grundlegenden Dingen wie den AGB oder Vertragsvorlagen. Hier lohnen sich die Kosten meist langfristig.
Zum anderen natürlich auch dann, wenn man rechtliche Probleme hat, wie z.B. eine Abmahnung. Ich bekam vor vielen Jahren eine Urheberrechts-Abmahnung für ein Bild in meinem Blog bekommen und habe mich dann an einen Anwalt gewendet. Finanziell habe ich zwar nicht viel eingespart, aber insgesamt war es trotzdem gut professionelle Hilfe aufzusuchen, da wir z.B. die Unterlassungserklärung entschärft haben.
Es kann nämlich leicht passieren, dass man vorschnell etwas unterschreibt, was einem dann später noch mehr Ärger einbringen kann.
Will man jemanden anderes abmahnen, weil dieser z.B. das Urheberrecht verletzt, dann ist es unumgänglich einen Anwalt aufzusuchen.
Fazit zum Internet-Recht für GründerInnen
Dieser Artikel hat hoffentlich bewirkt, dass Gründer und Selbstständige etwas sensibler für das Thema Internet-Recht geworden sind.
Ich will keine übermäßige “Angst” schüren. Ich habe in mehr als 15 Jahren Selbstständigkeit im Internet erst einmal eine Abmahnung bekommen und sonst noch keine rechtlichen Probleme gehabt. Trotzdem sollte man das Thema Recht auf keinen Fall vernachlässigen.
Die in diesem Artikel vorgestellten rechtlichen Problemzonen sind aber natürlich nicht abschließend. Je nach Branche kann es spezielle rechtliche Regelungen geben. Deshalb sollte man sich vor der Existenzgründung und natürlich auch während der Selbstständigkeit dazu regelmäßig informieren.
Ein gute Anlaufstelle sind Verbände, Kammern und die IHK. So gibt es auf den Seiten der Stuttgarter IHK eine gute Einführung in das Recht für Existenzgründer.
So geht es weiter
Im nächsten Teil zeige ich, woran viele Selbstständige scheitern und wie man das verhindert.
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